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Ausschreibung: Allgemeine und berufliche Bildung - DE-Eschborn
Allgemeine und berufliche Bildung
Dokument Nr...: 496431-2018 (ID: 2018111009191968313)
Veröffentlicht: 10.11.2018
*
  DE-Eschborn: Allgemeine und berufliche Bildung
   2018/S 217/2018 496431
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
   Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
   Eschborn
   65760
   Deutschland
   Telefon: +49 6196792171
   E-Mail: [1]sandra.mckeever@giz.de
   Fax: +49 619679802171
   NUTS-Code: DE71A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.giz.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YYDA/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTRYY6YYDA
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   81231438-Algerien-Expertenpool Abfallmanagement
   Referenznummer der Bekanntmachung: 81231438
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   80000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durch sinkende Einnahmen aus dem Öl- und Gasabsatz in Algerien wird
   keine öffentliche Beschäftigung mehr generiert, die offizielle
   Arbeitslosenquote ist hoch. Für die Gründung von Kleinstunternehmen
   stellt der algerische Staat finanzielle Unterstützung bereit. Die
   algerische Regierung möchte nun die kommunale Abfallentsorgung an
   externe Dienstleister vergeben, um die Qualität zu verbessern. Kommunen
   verfügen nicht über ausreichende Erfahrung in der Qualitätskontrolle
   von externen Dienstleistern in diesem Bereich, Arbeitssuchende nicht
   über die notwendigen Kompetenzen, um als selbständige Unternehmer tätig
   zu werden. Die GIZ unterstützt Berufsschulen im Land beim Angebot von
   Kursen zu Unternehmertum und Abfallwirtschaft. Das Projekt fördert
   zudem Kompetenzen von algerischen Kommunen bei Vergabe und Auslagerung
   von Dienstleistungen im Abfallbereich. Außerdem berät die GIZ das
   Umwelt- und Innenministerium bei der Verbreitung von Instrumenten zur
   Auslagerung kommunaler Abfallentsorgung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: 00
   Hauptort der Ausführung:
   Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
   Dag-Hammarskjöld-Weg 1
   5 65760 Eschborn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der AN ist für die Durchführung von Teilaufgaben im Vorhaben
   Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten im kommunalen
   Dienstleistungssektor verantwortlich. Die Aufgabe besteht in der
   fachlichen Durchführung von Teilbereichen der vorgesehenen Komponenten.
   Der AN wird das Projektteam sowie das algerische Umweltministerium und
   dessen nachgeordnete Fachverwaltungen und ausgewählte Gemeinde- und
   Regionalverwaltungen in der Auslagerung der kommunalen
   Abfalldienstleistungen im Sinne der Beschäftigungsförderung und
   Abfallmanagement beraten und unterstützen.
   Vor Beginn des Consultingauftrags werden die konkreten
   Beratungsleistungen des Vorhabens auf der Grundlage einer
   aktualisierten Situationsbeurteilung gemeinsam mit den verschiedenen
   Partnern durch das GIZ Programmteam geklärt. In den ToR werden
   generelle, mit einem flexibel einsetzbaren Expertenpool zu erbringende
   Leistungen beschrieben, die zu einem späteren Zeitpunkt in ToR für
   einzelne Einsätze konkretisiert werden. Ein solch flexibel einsetzbarer
   Expertenpool wird deshalb gewählt, um in der inhaltlichen Ausgestaltung
   der einzelnen Beratungseinsätze ggf. eine Anpassung an sich verändernde
   Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
   Die Zusammenarbeit erfolgt v. a. mit dem algerischen Umweltministerium
   (MREE, seinen nachgeordneten Fach- und Umweltbehörden (CNFE, AND)),
   sowie nachgeordneten Behörden des Industrieministeriums (ANDPME; ANDI;
   ANVREDET) und den entsprechenden Behörden auf Gemeinde- und regionaler
   Ebene. Auch private Dienstleistungsunternehmen, die z. B. geordnete
   Deponien oder Abfallsammlung betreiben (EPICs), werden beraten. Über
   die direkte Beratung der kommunalen Partner hinaus soll (in Abstimmung
   mit den Zuständigen des TZ-Vorhabens) mit den für
   Abfallwirtschaftsfortbildung und -beratung von kommunalen
   Dienstleistungen im Abfallsektor zuständigen nationalen Institutionen
   CNFE und AND zusammengearbeitet werden, um die Beratungsrolle dieser
   Institutionen zu stärken und die Verbreitung der Ausbildungsinhalte und
   Ansätze an andere Gemeinden zu fördern.
   Für weitere Angaben siehe bitte ToR.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/03/2019
   Ende: 30/06/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder
   gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands;
   2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB
   vorliegen;
   3) Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften;
   4) Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
   mindestens 1 000 000,00 EUR;
   2) Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres mindestens
   10 Personen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet Abfallwirtschaft und
   mindestens 2 Referenzprojekte in der Region Nord-Afrika;
   2) Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit
   einem Mindestauftragsvolumen von 250 000,00 EUR.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/12/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/03/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 12/12/2018
   Ortszeit: 09:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des
   Portals statt.
   Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YYDA
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Die Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 2289499-0
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [6]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/11/2018
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   3. https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YYDA/documents
   4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTRYY6YYDA
   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.de/
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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