(1) Searching for "2018111009190368293" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Rochlitz
Kommunikationsinfrastruktur
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 496433-2018 (ID: 2018111009190368293)
Veröffentlicht: 10.11.2018
*
DE-Rochlitz: Kommunikationsinfrastruktur
2018/S 217/2018 496433
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Rochlitz
Markt 1
Rochlitz
09306
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Schramm
Telefon: +49 3737783-160
E-Mail: [1]a.schramm@rochlitz.de
Fax: +49 3737783-163
NUTS-Code: DED43
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.rochlitz.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.de/unterlagen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Rochlitz auf Basis
des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Referenznummer der Bekanntmachung: 57/18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32571000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Rochlitz auf Basis
des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000
72000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43
Hauptort der Ausführung:
Rochlitz, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die
Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten
Gebieten der Stadt Rochlitz mit schnellen und zukunftsfähigen
Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen). Ziel der Fördermaßnahme liegt in der möglichst
umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten und
Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
Diensten. Die Erschließungsmaßnahmen werden voraussichtlich 91
Haushalte, einen institutionellen Nachfrager und 7 Unternehmen
betreffen. Aktuell wird geprüft, ob noch weitere 5 Schulstandorte mit
gefördert als Aus-schreibungsgegenstand aufgenommen werden können. Die
Vergabe-stelle wird das Prüfergebnis den Bietern im Rahmen des weiteren
Verfahrensverlaufs mitteilen. Die genauen Adresspunkte der
Anschlussnehmer sind in einer Liste zusammengefasst, die den
Ausschreibungs-unterlagen entnommen werden können. Das Vorhaben soll
mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 20.6.2016 gefördert werden. Es liegt hierzu bereits ein
vorläufiger Zu-wendungsbescheid des Bundes vom 10.8.2017 vor, ferner
ein Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen zur Ko-Finanzierung.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Aus-bau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel der Gemeinde ist es
daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen.
Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der
Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien.
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die Gemeinde zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
[] lesen Sie den gesamten Text in der beigefügten Langfassung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Keine Begrenzung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes, Berücksichtigung
der Teilnahmeanträgen bei mehr als 3 Bewerbern s. VI.3
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die
betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot ein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Schriftliche Bestätigung zur Einsichtnahmegewährung in den
Infrastrukturatlas (vgl. Ziff. VI.3),
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate, ab dem Tag
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung),
Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch
zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt,
Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der
Beschäftigten (nicht älter als 12 Monate), dass die Beiträge
ordnungsgemäß bezahlt sind und die Erklärung des Bewerbers, dass diese
Aussage nach wie vor zutrifft,
Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz
(TKG),
Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe
gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die
mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren
vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen),
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die
Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte An-gaben durch weitergehende
Nachweise zu verlangen,
Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer
Betriebs-haftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
(nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende
Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 2,5
Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 2 Mio. EUR,
Absichtserklärung auch unter Gremienvorbehalt eines
Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme
finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch
Eigen-mittel finanziert wird,
die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 500
000,00 EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind
(Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei
Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch
Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden,
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des
Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere An-gaben über die
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen,
Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw.
der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier
vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen),
insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert
nach Berufsgruppen,
tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Kalenderjahren,
insbesondere in Gemeinderandlagen, die Leistungen zum Gegenstand
hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und
Betrieb von NGA-Netzen). Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht
länger als 3 Kalenderjahre (gerechnet bis Ablauf der Bewerbungsfrist)
zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern
auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
verlangen,
tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte, unter Benennung von
Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die
Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung
gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen,
tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere
von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren,
unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf
Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
verlangen,
die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte, die
Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar
sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen) mit einem Volumen von
jeweils mindestens 150 erschlossenen Anschlussnehmern. Bei
Bewerbergemeinschaften kann dieser Nach-weis insgesamt, also durch
Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer,
nachgewiesen werden,
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vgl. Vergabeunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/12/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/12/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung
bei-zufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die
Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
Der Teilnahmeantrag ist formlos schriftlich und unterschrieben bei der
unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Bitte fügen Sie
dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise bei.
Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu
Ziff. III.1) (Teilnahmebedingungen) nichts anderes ergibt, auch als
Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich aber vor, zur
näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten
Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die
(Konzessions-)Vergabeverordnung. Die (Konzessions-) Vergabeverordnung
findet jedoch keine direkte Anwendung, weil der relevante Schwellenwert
nicht er-reicht ist. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt
ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Jahren
(0-1 Breitbandprojekt: 0 Punkte Ausschluss wegen Nichterreichen der
Mindeststandards; 2-3 Breitbandprojekte: 10 Punkte; 4-5
Breitbandprojekte: 20 Punkte; 6-7 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 8-9
Breitbandprojekte: 40 Punkte; ab 10 Breitbandprojekten: 50 Punkte),
Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten in
Gemeinderand-lagen, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den
vergangenen 3 Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte
Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20
Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten
mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4
Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte),
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums
behält sich die Vergabe-stelle vor, die oben genannten Abstufungen bei
der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 3
geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über 3 Bewerbern findet eine Losauswahl statt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdiretion Sachsen
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419771040
E-Mail: [5]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens
(Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der
öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle
naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für
die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der
Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist,
vgl. § 2 KonzVgV. Die Gemeinde als Vergabestelle steht auf dem
Standpunkt, dass der relevante Schwellenwert gemäß
Konzessionsvergabeverordnung von aktuell 5 548 000 EUR (2018) definitiv
nicht erreicht ist, so dass die Vergabekammer unzuständig ist. Die
Vergabestelle führt daher ein Ausschreibungsverfahren lediglich in
Anlehnung an die Konzessionsvergabeverordnung durch. Die Entscheidung
obliegt jedoch ausschließlich der Vergabekammer, weshalb die
Vergabestelle die Anschrift benennt.
Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ferner unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht
fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf.
Rechts-behelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdiretion Sachsen
Braustraße 2
Leipzig
04107
Schweiz
Telefon: +49 3419771040
E-Mail: [6]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/11/2018
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:a.schramm@rochlitz.de?subject=TED
2. http://www.rochlitz.de/
3. https://www.evergabe.de/unterlagen
4. http://www.evergabe.de/
5. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
6. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|