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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Rochlitz
Kommunikationsinfrastruktur
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 496433-2018 (ID: 2018111009190368293)
Veröffentlicht: 10.11.2018
*
  DE-Rochlitz: Kommunikationsinfrastruktur
   2018/S 217/2018 496433
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Rochlitz
   Markt 1
   Rochlitz
   09306
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Schramm
   Telefon: +49 3737783-160
   E-Mail: [1]a.schramm@rochlitz.de
   Fax: +49 3737783-163
   NUTS-Code: DED43
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.rochlitz.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe.de/unterlagen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]www.evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
   Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Rochlitz auf Basis
   des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
   Referenznummer der Bekanntmachung: 57/18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32571000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
   Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Rochlitz auf Basis
   des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64210000
   72000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED43
   Hauptort der Ausführung:
   Rochlitz, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die
   Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten
   Gebieten der Stadt Rochlitz mit schnellen und zukunftsfähigen
   Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen). Ziel der Fördermaßnahme liegt in der möglichst
   umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten und
   Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
   Diensten. Die Erschließungsmaßnahmen werden voraussichtlich 91
   Haushalte, einen institutionellen Nachfrager und 7 Unternehmen
   betreffen. Aktuell wird geprüft, ob noch weitere 5 Schulstandorte mit
   gefördert als Aus-schreibungsgegenstand aufgenommen werden können. Die
   Vergabe-stelle wird das Prüfergebnis den Bietern im Rahmen des weiteren
   Verfahrensverlaufs mitteilen. Die genauen Adresspunkte der
   Anschlussnehmer sind in einer Liste zusammengefasst, die den
   Ausschreibungs-unterlagen entnommen werden können. Das Vorhaben soll
   mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 20.6.2016 gefördert werden. Es liegt hierzu bereits ein
   vorläufiger Zu-wendungsbescheid des Bundes vom 10.8.2017 vor, ferner
   ein Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen zur Ko-Finanzierung.
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Aus-bau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel der Gemeinde ist es
   daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
   umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
   Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
   Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen.
   Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der
   Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
   dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die Gemeinde zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   [] lesen Sie den gesamten Text in der beigefügten Langfassung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Keine Begrenzung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes, Berücksichtigung
   der Teilnahmeanträgen bei mehr als 3 Bewerbern s. VI.3
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
   Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
   Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die
   betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot ein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
   Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Schriftliche Bestätigung zur Einsichtnahmegewährung in den
   Infrastrukturatlas (vgl. Ziff. VI.3),
    Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate, ab dem Tag
   der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung),
    Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die
   Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
   erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch
   zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt,
    Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der
   Beschäftigten (nicht älter als 12 Monate), dass die Beiträge
   ordnungsgemäß bezahlt sind und die Erklärung des Bewerbers, dass diese
   Aussage nach wie vor zutrifft,
    Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz
   (TKG),
    Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe
   gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
    Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
   Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die
   mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren
   vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen),
   unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die
   Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte An-gaben durch weitergehende
   Nachweise zu verlangen,
    Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer
   Betriebs-haftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
   (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende
   Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 2,5
   Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 2 Mio. EUR,
    Absichtserklärung  auch unter Gremienvorbehalt  eines
   Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme
   finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch
   Eigen-mittel finanziert wird,
    die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer
   Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes
   Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
    die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen
   Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 500
   000,00 EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind
   (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei
   Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch
   Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden,
    Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
   Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des
   Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere An-gaben über die
   Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
   Berufsgruppen,
    Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw.
   der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier
   vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen),
   insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert
   nach Berufsgruppen,
    tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
   abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Kalenderjahren,
   insbesondere in Gemeinderandlagen, die Leistungen zum Gegenstand
   hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und
   Betrieb von NGA-Netzen). Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht
   länger als 3 Kalenderjahre (gerechnet bis Ablauf der Bewerbungsfrist)
   zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern
   auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
   vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
   verlangen,
    tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
   Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
   Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte, unter Benennung von
   Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die
   Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
   einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung
   gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen,
    tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
   Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere
   von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren,
   unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf
   Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
   vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
   verlangen,
    die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte, die
   Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar
   sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen) mit einem Volumen von
   jeweils mindestens 150 erschlossenen Anschlussnehmern. Bei
   Bewerbergemeinschaften kann dieser Nach-weis insgesamt, also durch
   Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer,
   nachgewiesen werden,
    Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
   Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Vgl. Vergabeunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/12/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 19/12/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung
   bei-zufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die
   Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
   Der Teilnahmeantrag ist formlos schriftlich und unterschrieben bei der
   unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Bitte fügen Sie
   dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise bei.
   Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu
   Ziff. III.1) (Teilnahmebedingungen) nichts anderes ergibt, auch als
   Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich aber vor, zur
   näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
   Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als
   Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten
   Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die
   (Konzessions-)Vergabeverordnung. Die (Konzessions-) Vergabeverordnung
   findet jedoch keine direkte Anwendung, weil der relevante Schwellenwert
   nicht er-reicht ist. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt
   ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
   Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Jahren
   (0-1 Breitbandprojekt: 0 Punkte  Ausschluss wegen Nichterreichen der
   Mindeststandards; 2-3 Breitbandprojekte: 10 Punkte; 4-5
   Breitbandprojekte: 20 Punkte; 6-7 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 8-9
   Breitbandprojekte: 40 Punkte; ab 10 Breitbandprojekten: 50 Punkte),
   Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten in
   Gemeinderand-lagen, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den
   vergangenen 3 Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte
   Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20
   Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),
   Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
   Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten
   mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4
   Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte),
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums
   behält sich die Vergabe-stelle vor, die oben genannten Abstufungen bei
   der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 3
   geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über 3 Bewerbern findet eine Losauswahl statt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdiretion Sachsen
   Braustraße 2
   Leipzig
   04107
   Deutschland
   Telefon: +49 3419771040
   E-Mail: [5]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
   Fax: +49 3419771049
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens
   (Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der
   öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle
   naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für
   die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der
   Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist,
   vgl. § 2 KonzVgV. Die Gemeinde als Vergabestelle steht auf dem
   Standpunkt, dass der relevante Schwellenwert gemäß
   Konzessionsvergabeverordnung von aktuell 5 548 000 EUR (2018) definitiv
   nicht erreicht ist, so dass die Vergabekammer unzuständig ist. Die
   Vergabestelle führt daher ein Ausschreibungsverfahren lediglich in
   Anlehnung an die Konzessionsvergabeverordnung durch. Die Entscheidung
   obliegt jedoch ausschließlich der Vergabekammer, weshalb die
   Vergabestelle die Anschrift benennt.
   Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens ferner unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht
   fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf.
   Rechts-behelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB
   zu beachten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdiretion Sachsen
   Braustraße 2
   Leipzig
   04107
   Schweiz
   Telefon: +49 3419771040
   E-Mail: [6]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
   Fax: +49 3419771049
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/11/2018
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   2. http://www.rochlitz.de/
   3. https://www.evergabe.de/unterlagen
   4. http://www.evergabe.de/
   5. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
   6. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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