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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Sondershausen
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 495096-2018 (ID: 2018110909394766882)
Veröffentlicht: 09.11.2018
*
  DE-Sondershausen: Kommunikationsnetz
   2018/S 216/2018 495096
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kyffhäuserkreis
   Markt 8
   Sondershausen
   99706
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Hampel
   Telefon: +49 3632741200
   E-Mail: [1]jur@kyffhaeuser.de
   Fax: +49 363274188200
   NUTS-Code: DEG0A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kyffhaeuser.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten
   des Kyffhäuserkreises unter Gewährung einer Investitionshilfe
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Kyffhäuserkreis plant die flächendeckende Versorgung der
   unterversorgten Gebiete des Kreisgebietes mit einer
   hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur
   (Next-Generation-Access-Netz) durch Schließung der
   Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers zu
   erreichen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der
   Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom
   15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next
   Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien
   der EU-Kommission. Der Auftraggeber hat hierfür einen vorläufigen
   Förderbescheid vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
   Infrastruktur nach der Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015
   erhalten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 12 814 565.91 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG0A
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Kyffhäuserkreis beabsichtigt bis zum 31.12.2018 mindestens 85 %
   aller im Projektgebiet liegenden Haushalte mit einer Mindestbandbreite
   von 50 Mbit/s (Download) zu versorgen. Der Rest (max. 15 %) der
   Haushalte soll mit einer Mindestbandbreite von 30 Mbit/s (Download)
   versorgt werden. Soweit sich im Projektgebiet neue und bis Ende 2018 zu
   erschließende Wohnsiedlungen sowie unterversorgte Gewerbegebiete
   befinden, so sind diese zuverlässig mit mindestens 50 Mbit/s, dabei
   Gewerbegebiete und durch den Auftraggeber definierte institutionelle
   Nachfrager mit mindestens 100 Mbit/s zu erschließen. Für neue
   Wohnsiedlungen ab 10 Gebäudeadressen bzw. 32 Beschaltungseinheiten soll
   eine Mindestbandbreite von 50 Mbit/s (Download) erreicht werden. Der
   Ausbau hat zu berücksichtigen, dass eine NGA-ertüchtigte Infrastruktur
   entsteht, die in der Lage ist, als Netzkoppelpunkt/Abholpunkt für
   Systeme der (Straßen-)Verkehrsinfrastruktur und im Sinne der
   Vernetzten Region zu dienen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
     * Kriterium: Erreichbare Versorgung über die geforderten
       Mindestquoten 50 Mbit/s hinaus
     * Kriterium: Nachhaltigkeit der technischen Lösung
     * Kriterium: Höhe der Preise für Privatkunden
     * Kriterium: Höhe der Preise für Geschäftskunden
     * Kriterium: Mindestvertragslaufzeit von Privatkundenverträgen
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2016/S 249-459175
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten
   des Kyffhäuserkreises unter Gewährung einer Investitionshilfe
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   21/08/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Telekom Deutschland GmbH
   Bonn
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA22
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 12 814 565.91 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem fest verschlossenen
   Umschlag mit der Aufschrift TEILNAHMEANTRAG KYFFHÄUSERKREIS  NICHT
   ÖFFNEN an die unter Ziffer I.3) genannte Kontaktstelle zu versenden.
   Die Zahl der Bewerber, die zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren
   aufgefordert werden ist auf maximal 5 Teilnehmer beschränkt. Die
   Zusendung der Ausschreibungsunterlagen wird nach abgeschlossenem
   Teilnahmewettbewerb ausschließlich an die Unternehmen versandt, die der
   Konzessionsgeber auf Grundlage der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
   (Abschnitt III) als geeignet ausgewählt hat. Der Konzessionsgeber ist
   berechtigt, nicht geeignete Unternehmen von dem weiteren Verfahren
   auszuschließen. Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche
   Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beilhilfe oder zum Abschluss
   eines Vertrages mit dem Bewerber verpflichtet.
   Die Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung
   entstehen, ist ausgeschlossen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
   Jorge-Semprun-Platz 4
   Weimar
   99423
   Deutschland
   Telefon: +49 361573321037
   E-Mail: [4]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Fax: +49 361573321059
   Internet-Adresse:
   [5]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   161 GWB
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen;
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
   Jorge-Semprun-Platz 4
   Weimar
   99423
   Deutschland
   Telefon: +49 361573321037
   E-Mail: [6]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Fax: +49 361573321059
   Internet-Adresse:
   [7]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/11/2018
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   1. mailto:jur@kyffhaeuser.de?subject=TED
   2. http://www.kyffhaeuser.de/
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:459175-2016:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
   5. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
   6. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
   7. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
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