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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Sondershausen
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 495096-2018 (ID: 2018110909394766882)
Veröffentlicht: 09.11.2018
*
DE-Sondershausen: Kommunikationsnetz
2018/S 216/2018 495096
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kyffhäuserkreis
Markt 8
Sondershausen
99706
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Hampel
Telefon: +49 3632741200
E-Mail: [1]jur@kyffhaeuser.de
Fax: +49 363274188200
NUTS-Code: DEG0A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kyffhaeuser.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten
des Kyffhäuserkreises unter Gewährung einer Investitionshilfe
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Kyffhäuserkreis plant die flächendeckende Versorgung der
unterversorgten Gebiete des Kreisgebietes mit einer
hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur
(Next-Generation-Access-Netz) durch Schließung der
Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers zu
erreichen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der
Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom
15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next
Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien
der EU-Kommission. Der Auftraggeber hat hierfür einen vorläufigen
Förderbescheid vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur nach der Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015
erhalten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 12 814 565.91 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0A
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Kyffhäuserkreis beabsichtigt bis zum 31.12.2018 mindestens 85 %
aller im Projektgebiet liegenden Haushalte mit einer Mindestbandbreite
von 50 Mbit/s (Download) zu versorgen. Der Rest (max. 15 %) der
Haushalte soll mit einer Mindestbandbreite von 30 Mbit/s (Download)
versorgt werden. Soweit sich im Projektgebiet neue und bis Ende 2018 zu
erschließende Wohnsiedlungen sowie unterversorgte Gewerbegebiete
befinden, so sind diese zuverlässig mit mindestens 50 Mbit/s, dabei
Gewerbegebiete und durch den Auftraggeber definierte institutionelle
Nachfrager mit mindestens 100 Mbit/s zu erschließen. Für neue
Wohnsiedlungen ab 10 Gebäudeadressen bzw. 32 Beschaltungseinheiten soll
eine Mindestbandbreite von 50 Mbit/s (Download) erreicht werden. Der
Ausbau hat zu berücksichtigen, dass eine NGA-ertüchtigte Infrastruktur
entsteht, die in der Lage ist, als Netzkoppelpunkt/Abholpunkt für
Systeme der (Straßen-)Verkehrsinfrastruktur und im Sinne der
Vernetzten Region zu dienen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
* Kriterium: Erreichbare Versorgung über die geforderten
Mindestquoten 50 Mbit/s hinaus
* Kriterium: Nachhaltigkeit der technischen Lösung
* Kriterium: Höhe der Preise für Privatkunden
* Kriterium: Höhe der Preise für Geschäftskunden
* Kriterium: Mindestvertragslaufzeit von Privatkundenverträgen
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2016/S 249-459175
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten
des Kyffhäuserkreises unter Gewährung einer Investitionshilfe
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
21/08/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Telekom Deutschland GmbH
Bonn
Deutschland
NUTS-Code: DEA22
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 12 814 565.91 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem fest verschlossenen
Umschlag mit der Aufschrift TEILNAHMEANTRAG KYFFHÄUSERKREIS NICHT
ÖFFNEN an die unter Ziffer I.3) genannte Kontaktstelle zu versenden.
Die Zahl der Bewerber, die zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren
aufgefordert werden ist auf maximal 5 Teilnehmer beschränkt. Die
Zusendung der Ausschreibungsunterlagen wird nach abgeschlossenem
Teilnahmewettbewerb ausschließlich an die Unternehmen versandt, die der
Konzessionsgeber auf Grundlage der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
(Abschnitt III) als geeignet ausgewählt hat. Der Konzessionsgeber ist
berechtigt, nicht geeignete Unternehmen von dem weiteren Verfahren
auszuschließen. Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche
Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beilhilfe oder zum Abschluss
eines Vertrages mit dem Bewerber verpflichtet.
Die Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung
entstehen, ist ausgeschlossen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Jorge-Semprun-Platz 4
Weimar
99423
Deutschland
Telefon: +49 361573321037
E-Mail: [4]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse:
[5]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Jorge-Semprun-Platz 4
Weimar
99423
Deutschland
Telefon: +49 361573321037
E-Mail: [6]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse:
[7]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/11/2018
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1. mailto:jur@kyffhaeuser.de?subject=TED
2. http://www.kyffhaeuser.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:459175-2016:TEXT:DE:HTML
4. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
5. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
6. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
7. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
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