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Ausschreibung: Kartenautomaten - DE-Stuttgart
Kartenautomaten
Wartung und Reparatur von Fahrkartenautomaten
Dokument Nr...: 494961-2018 (ID: 2018110909375766773)
Veröffentlicht: 09.11.2018
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  DE-Stuttgart: Kartenautomaten
   2018/S 216/2018 494961
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stuttgarter Straßenbahnen AG
   Schockenriedstr. 50
   Stuttgart
   70565
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale kaufmännische Services
   E-Mail: [1]ausschreibung-ea@ssb-ag.de
   NUTS-Code: DE11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.ssb-ag.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function
   =_Details&TenderOID=54321-Tender-166e9f7b30d-760cae71c10cbe01
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]www.tender24.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fahrausweisautomaten FAA2020
   Referenznummer der Bekanntmachung: 130-2018-0100
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30144200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Produktion, Customizing und Lieferung von 390 stationären
   Fahrausweisautomaten (FAA) inkl. Hintergrundsystem.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50316000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Produktion, das Customizing und
   die Lieferung von 390 stationären Fahrausweisautomaten (FAA) inkl.
   Hintergrundsystem mit der Option, den Auftrag um weitere bis zu 60
   stationäre Fahrausweisautomaten (FAA) zu erweitern.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualitätsanforderungen / Gewichtung: 30,00
   Preis - Gewichtung: 70,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Einseitiges Optionsrecht des Auftraggebers: Der Auftraggeber kann beim
   Auftragnehmer schriftlich bis zu 60 zusätzliche stationäre
   Fahrausweisautomaten (FAA) bestellen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der
   Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die
   Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder
   der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der
   Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften
   verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BG) sowie
   von allen für die Leistungserbringung vorgesehen
   Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird
   die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen
   verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen,
   spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
   1) Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
   Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners,
   idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
   Darüber hinaus ist anzugeben, welcher Servicestandort den Auftraggeber
   im Auftragsfall betreuen wird und mit welcher durchschnittlichen
   Anfahrtszeit (vom Servicestandort) zum Auftraggeber zu rechnen ist. Die
   Verfügbarkeit des Servicetechnikers vor Ort muss innerhalb von 5
   Stunden sichergestellt sein.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Firmenangaben zur Verfügung;
   2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
   Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate.
   3) Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie 
   soweit anwendbar  § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG.
   Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
   (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt  LTMG).
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung;
   4) Sofern eine BG ein Angebot einreicht, ist mit dem Angebot von allen
   Mitgliedern der BG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der
   sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
   Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der
   BG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im
   Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
   Die BG haben in obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage
   zur Bietergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden
   Inhaltes vorzulegen:
   Sämtliche Mitglieder BG bzw. der Vertreter der BG haben/hat zu
   erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
   Darüber hinaus ist von Mitglieder der BG bzw. dem Vertreter dieser zu
   erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen
   wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich
   nicht alleine als Bieter am Verfahren zu beteiligen.
   Der AG stellt hierzu eine das Formblatt Bietergemeinschaft zur
   Verfügung;
   5) Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen
   (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen,
   ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen
   Unternehmen bestehenden Verbindungen.
   Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot
   zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten
   Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang
   vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem
   Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den
   erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung
   steht (z. B. Verpflichtungserklärung). Sofern der Bieter sich zum
   Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
   Angebot die in Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten
   Angaben/Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung sowie das
   Formblatt Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese
   Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor
   Zuschlagserteilung zur Verfügung zu stellen.
   Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
   verlangen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern
   (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die
   Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   (1) Vorlage einer Erklärung einer Versicherung oder Nachweis einer
   bestehenden Versicherung, dass das Unternehmen über eine
   Haftpflichtversicherung (ohne Haftungsbegrenzung) zur Deckung von:
   1) Personenschäden (für einzelne Personen) in Höhe von mindestens 2 000
   000 EUR je Schadensereignis verfügt oder bei Zuschlagserteilung
   zumindest projektbezogen erhalten wird;
   2) Sachschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR je Schadensereignis
   verfügt oder bei Zuschlagserteilung zumindest projektbezogen erhalten
   wird;
   3) Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR je
   Schadensereignis verfügt oder bei Zuschlagserteilung zumindest
   projektbezogen erhalten wird.
   (2) Vorlage eines Bonitätsnachweises (z. B. Creditreform, SCHUFA,
   Arvato Infoscore, Bürgel), zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht
   älter als 3 Monate, welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität
   vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser).
   (3) Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
    über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch
   ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung
   beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass
   sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
   (4) Vorlage von Bescheinigungen, dass:
    das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
   Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
   ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der
   Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3
   Monate) beigefügt ist.
   (5) Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
    keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende
   Abreden getroffen wurden.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
   Der AG behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen
   bzw. zu verlangen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern
   (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die
   Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   1) Vorlage folgender Nachweise:
    Aktuelle Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, oder
   IRIS-Zertifizierung (Qualitätsmanagementsystem)
   2) Referenzen:
   Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit muss der Bieter, resp. die Bietergemeinschaft,
   mindestens 3 (maximal: 5) erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte
   (vollständig abgenommen), nicht älter als 5 Jahre, vorlegen, welche
   darstellen, dass die jeweiligen Referenzaufträge mindestens folgende
   Leistungen enthalten haben:
    Produktion und Lieferung von stationären Fahrausweisautomaten für
   Kunden innerhalb der EU sowie der Schweiz
   Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende
   Informationen aufzuführen:
    Bezeichnung des Referenzprojektes,
    Auftragsvolumen,
    Anzahl der gelieferten stationären Fahrausweisautomaten,
    Zeitpunkt der Endabnahme des Referenzprojektes,
    Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber,
   idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mail-Adresse.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit zur Verfügung.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der AG prüft die fristgerecht eingegangen Angebote, die Eignung der
   Bieter in einem dreistufigen Verfahren.
   Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben,
   Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
   Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
   Mindestanforderungen
   Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
   Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bieter/BG
   eingereichten Anlagen, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der
   Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die Angebote der
   geeigneten Bieter/BG werden für die weitere Wertung (Stufe 4)
   zugelassen.
   Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben,
   Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf.
   korrigieren zu lassen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung
   erfordert.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden
   Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [5]2017/S 190-389954
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/12/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/12/2018
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein offenes
   Verfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO
   durch.
   Die interessierten Bieter können mit den in dieser Bekanntmachung
   aufgeführten Angaben, Erklärungen, Nachweisen ihr Angebot einreichen.
   2) Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die
   Vergabeplattform [6]https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte
   werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 23.11.2018, 16.00
   Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige
   Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von
   Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
   Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
   [7]https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bietern,
   täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und
   Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum
   Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung
   gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
   Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   3) Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot unterzeichnet
   abzugeben ist. Das Angebot ist entweder von allen Mitgliedern einer
   Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu
   unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist
   bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft
   beizufügen.
   4) Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die
   Vergabeplattform [8]https://www.tender24.de in deutscher Sprache
   einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per
   Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht
   zulässig.
   6) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der
   Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen
   zu verlangen.
   7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der
   Bieter/Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu
   den jeweiligen Referenzgebern zu.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg
   Karl-Friedrich-Straße 17
   Karlsruhe
   76133
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind,
   innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.
   Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden;
   4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
   Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter
   der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
   Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des §
   160 Abs. 3 GWB vorliegen;
   5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135
   GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB
   zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
   beachten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/11/2018
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   1. mailto:ausschreibung-ea@ssb-ag.de?subject=TED
   2. http://www.ssb-ag.de/
   3. https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-166e9f7b30d-760cae71c10cb
e01
   4. http://www.tender24.de/
   5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:389954-2017:TEXT:DE:HTML
   6. https://www.tender24.de/
   7. https://www.tender24.de/
   8. https://www.tender24.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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