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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Stadthagen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 494289-2018 (ID: 2018110909255466092)
Veröffentlicht: 09.11.2018
*
DE-Stadthagen: Recycling von Siedlungsabfällen
2018/S 216/2018 494289
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Abfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
Obere Wallstraße 3
Stadthagen
31655
Deutschland
Kontaktstelle(n): Abfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
E-Mail: [1]d.koenemann@aws-shg.de
NUTS-Code: DE928
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://aws-shg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://abruf.bi-medien.de/D434151424
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
[Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]
Stralauer Platz 34
Berlin
10243
Deutschland
Kontaktstelle(n): Partnerschaft von Rechtsanwälten
E-Mail: [4]viezens@ggsc.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]https://www.ggsc.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]http://www.bi-medien.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunalunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabeverfahren Verwertung von Ersatzbrennstoffen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von in der Anlage der
Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Schaumburg mbH (aws)
aufbereiteten Abfällen (Ersatzbrennstoff). Die Menge des zu
verwertenden Ersatzbrennstoffs beträgt jährlich 4 000 bis 5 000
Megagramm (Mg).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE928
Hauptort der Ausführung:
31553 Sachsenhagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von in der Anlage der
Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Schaumburg mbH (aws)
aufbereiteten Abfällen (Ersatzbrennstoff). Die Menge des zu
verwertenden Ersatzbrennstoffs beträgt jährlich 4 000 bis 5 000
Megagramm (Mg).
Zum Leistungsgegenstand gehört auch die Entsorgung der
Entsorgungsrückstände sowie ggf. der Transport der
Entsorgungsrückstände zu weiteren Entsorgungsanlagen. Jedoch ist der AG
bereit, sich in gesonderter Vereinbarung zur Rücknahme und Beseitigung
der bei Verwertung der Ersatzbrennstoffe entstehenden Schlacke
gegenüber dem AN zu verpflichten. Das Angebot zum Abschluss einer
entsprechenden Rücknahmevereinbarung wird im Anhang zur
Leistungsbeschreibung unterbreitet und kann durch den Bieter bei
Angebotsabgabe angenommen werden. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn
der Bieter den Zuschlag erhält.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Gesamtentsorgungskosten / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt ist,
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse
abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich
das Unternehmen in Liquidation befindet,
Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen
betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen,
Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis
der gleichwertigen Qualifikation, falls die Zertifizierung erst bis
Leistungsbeginn erlangt werden kann.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen verfügen wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Angaben zu den für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung
stehenden Arbeitskräften,
Angaben zu Leistungen, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar
sind,
Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Umwelt-
und Betriebshaftpflichtversicherung in der in § 14 Abs. 4 der
Besonderen Vertragsbedingungen genannten Höhe. Soweit die bestehende
Versicherung nicht die in § 14 Abs. 4 der Besonderen
Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen aufweist, Vorlage einer
Erklärung des Bieters, dass eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/12/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/12/2018
Ortszeit: 14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe
([7]www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt
werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und
die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu
benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über die B_I eVergabe ([8]www.bi-medien.de) zu
übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als
registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt Meine
Vergaben unter dem B_I code D434151424 im Bereich Mitteilungen
bzw. Angebote.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene
Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation
nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird
die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein erkannter Verstoß
gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Ange-botsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/11/2018
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4. mailto:viezens@ggsc.de?subject=TED
5. https://www.ggsc.de/
6. http://www.bi-medien.de/
7. http://www.bi-medien.de/
8. http://www.bi-medien.de/
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