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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Stadthagen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 494289-2018 (ID: 2018110909255466092)
Veröffentlicht: 09.11.2018
*
  DE-Stadthagen: Recycling von Siedlungsabfällen
   2018/S 216/2018 494289
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Abfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
   Obere Wallstraße 3
   Stadthagen
   31655
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
   E-Mail: [1]d.koenemann@aws-shg.de
   NUTS-Code: DE928
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://aws-shg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://abruf.bi-medien.de/D434151424
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]
   Stralauer Platz 34
   Berlin
   10243
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Partnerschaft von Rechtsanwälten
   E-Mail: [4]viezens@ggsc.de
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]https://www.ggsc.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]http://www.bi-medien.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Kommunalunternehmen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabeverfahren Verwertung von Ersatzbrennstoffen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90514000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Verwertung von in der Anlage der
   Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Schaumburg mbH (aws)
   aufbereiteten Abfällen (Ersatzbrennstoff). Die Menge des zu
   verwertenden Ersatzbrennstoffs beträgt jährlich 4 000 bis 5 000
   Megagramm (Mg).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE928
   Hauptort der Ausführung:
   31553 Sachsenhagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Verwertung von in der Anlage der
   Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Schaumburg mbH (aws)
   aufbereiteten Abfällen (Ersatzbrennstoff). Die Menge des zu
   verwertenden Ersatzbrennstoffs beträgt jährlich 4 000 bis 5 000
   Megagramm (Mg).
   Zum Leistungsgegenstand gehört auch die Entsorgung der
   Entsorgungsrückstände sowie ggf. der Transport der
   Entsorgungsrückstände zu weiteren Entsorgungsanlagen. Jedoch ist der AG
   bereit, sich in gesonderter Vereinbarung zur Rücknahme und Beseitigung
   der bei Verwertung der Ersatzbrennstoffe entstehenden Schlacke
   gegenüber dem AN zu verpflichten. Das Angebot zum Abschluss einer
   entsprechenden Rücknahmevereinbarung wird im Anhang zur
   Leistungsbeschreibung unterbreitet und kann durch den Bieter bei
   Angebotsabgabe angenommen werden. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn
   der Bieter den Zuschlag erhält.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Gesamtentsorgungskosten / Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Als Eigenerklärung vorzulegen:
    Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
   sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
   erfüllt ist,
    Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
   die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
    Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse
   abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich
   das Unternehmen in Liquidation befindet,
    Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen
   betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
   Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Leistungen,
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen
   Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
    Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis
   der gleichwertigen Qualifikation, falls die Zertifizierung erst bis
   Leistungsbeginn erlangt werden kann.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
   Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
   der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen verfügen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Als Eigenerklärung vorzulegen:
    Angaben zu den für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung
   stehenden Arbeitskräften,
    Angaben zu Leistungen, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar
   sind,
    Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Umwelt-
   und Betriebshaftpflichtversicherung in der in § 14 Abs. 4 der
   Besonderen Vertragsbedingungen genannten Höhe. Soweit die bestehende
   Versicherung nicht die in § 14 Abs. 4 der Besonderen
   Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen aufweist, Vorlage einer
   Erklärung des Bieters, dass eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/12/2018
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14/12/2018
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
   Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
   Kommunikation:
   Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe
   ([7]www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt
   werden.
   Angebotsabgabe:
   Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
   Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
   Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und
   die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu
   benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist über die B_I eVergabe ([8]www.bi-medien.de) zu
   übermitteln.
   Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als
   registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt  Meine
   Vergaben  unter dem B_I code D434151424 im Bereich  Mitteilungen 
   bzw.  Angebote.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
   und Verkehr  Regierungsvertretung Lüneburg
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene
   Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation
   nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
   sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird
   die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
   sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
   vorgesehenen Vertragsschlusses informieren.
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
   21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
   § 160 lautet auszugsweise:
   (1)
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   [...]
   (3)
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
   (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein erkannter Verstoß
   gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
   GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
   Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
   aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
   damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
   schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
   2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
   Ange-botsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
   seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/11/2018
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   1. mailto:d.koenemann@aws-shg.de?subject=TED
   2. https://aws-shg.de/
   3. https://abruf.bi-medien.de/D434151424
   4. mailto:viezens@ggsc.de?subject=TED
   5. https://www.ggsc.de/
   6. http://www.bi-medien.de/
   7. http://www.bi-medien.de/
   8. http://www.bi-medien.de/
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