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Ausschreibung: Brandmeldesysteme - DE-Berlin
Brandmeldesysteme
Brandmeldeanlagen
Einbruchmeldeanlagen
Dokument Nr...: 494204-2018 (ID: 2018110909240666012)
Veröffentlicht: 09.11.2018
*
  DE-Berlin: Brandmeldesysteme
   2018/S 216/2018 494204
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV  Gebäude- und
   Dienstemanagement
   Straße des 17. Juni 135
   Berlin
   10623
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
   Telefon: +49 30314-22146
   E-Mail: [1]vergabestelle@tu-berlin.de
   Fax: +49 30314-79549
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.tu-berlin.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Instandhaltung von Brandmelde- und Hausalarmanlagen in diversen
   Gebäuden der technischen Universität Berlin
   Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. OV-124-18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   31625100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Brandmeldeanlagen
   (Hersteller Siemens, Fabrikat Sigmasys, Sinteso), der
   Einbruchsmeldeanlagen (Hersteller Siemens, Fabrikat Cerberus,
   Sigmasys), der Sprachalarmierung (Variodyn D1) und Hausalarmanlagen
   (Hersteller Siemens, Fabrikat Sigmasys, Sinteso) in diversen Gebäuden
   der Technischen Universität Berlin gemäß Amev Vertrag mit
   vierteljährlichen, halbjährlichen, jährlichen Arbeiten und Arbeiten
   nach Bedarf inklusive Störungsbeseitigung und Administration des
   Gefahrenmanagementsystems (Hersteller Siemens, Fabrikat Topsis).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   31625200
   31625300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Technische Universität Berlin
   Diverse Gebäude
   Straße des 17. Juni 135
   10623 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Brandmeldeanlagen in 43
   Gebäuden, der Einbruchmeldeanlagen in 8 Gebäuden,
   Sprachalarmierungsanlage im Gebäude Bibliothek und Hausalarmanlagen in
   6 Gebäuden der Technischen Universität Berlin gemäß AMEV-Vertrag mit
   vierteljährlichen, halbjährlichen, jährlichen Arbeiten
   Und Arbeiten nach Bedarf inklusive Störungsbeseitigung und
   Administration des Gefahrenmanagementsystems im Hauptgebäude.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2019
   Ende: 31/03/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
   Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise
   ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des
   jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
   1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck Eigenerklärung
   zur Eignung (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 321] liegt den
   Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der
   Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis
   (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter
   Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.);
   2) Eigenerklärung gemäß Vordruck Eigenerklärung zu Tariftreue,
   Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 1 Abs. 2, 4
   Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes
   Formblatt [Wirt 322] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
   3) Eigenerklärung gemäß Vordruck Eigenerklärung zur Einhaltung der
   ILO-Kernarbeitsnormen nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und
   Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 326] liegt den
   Vergabeunterlagen bei.);
   4) Eigenerklärung gemäß Vordruck "Erklärung zur Förderung von Frauen
   und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie" nach § 9
   Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs.2
   Frauenförderverordnung [FFV] (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 359]
   liegt den Vergabeunterlagen bei.);
   5) Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Verknüpfung/Zusammenarbeit mit
   Mutter- bzw. Tochterunternehmen;
   6) Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft und ggf.
   vorgesehenen Nachunternehmen.
   Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärungen eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärunggemäß § 50 VgV vorlegen.
   Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch
   den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
   vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem
   Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem
   Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht
   älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von
   Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem
   zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
   Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
   zur Bestätigung der Erklärung zum § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw.
   § 21 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
   (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
   Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
   zur Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim
   Korruptionsregister durchführen.
   Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf
   dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung
   nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage
   entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen
   zu bestätigen.
   Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 sowie III.1.3).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter/die Bieterin hat mit dem Angebot folgende Erklärungen
   abzugeben:
   7) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
   8) Eigenerklärung über das Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Als Mindestanforderung an die Betriebhaftpflichtversicherung gelten die
   folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
    mind. 1,5 Mio. EUR für Sachschäden,
    mind. 500 000,00 EUR für Vermögensschäden,
    unbegrenzt für Personenschäden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   9) Eigenerklärung über das jährliches Mittel der Arbeitnehmer,
   aufgeschlüsselt nach kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern;
   10) Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation der tatsächlichen
   Leistungserbringern;
   11) Eigenerklärungen zur mit der Ausschreibung vergleichbarer
   Referenzen (durch Angabe vom Auftragsvolumen, Auftraggeber,
   Ansprechpartner, Telefon);
   12) Eigenerklärung zur Nutzung eines Qualitätssicherungssystems;
   13) Eigenerklärung zur Vorhaltung, Bereitstellung und Einspielung des
   aktuellen Softwarestandes für das Gefahrenmanagementsystem Topsis inkl.
   Datensicherung, Administration und Datenpflege;
   14) Eigenerklärung über das Vorhandensein der Sachkunde für Arbeiten an
   Gefahrenmeldeanlagen nach DIN 14675 (Projektierung, Installation,
   Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen des
   Hersteller des Siemens (Typen Sigmasys C,M,L; Sinteso FS20 (F20)) und
   Sprachalarmanlagen vom Typ Variodyn D1.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestanforderung zu Punkt 10:
   Ausbildung als Kommunikationselektroniker/Servicetechniker mit
   Grundkurs für Siemens Brandmeldeanlagen vom TYP Sigmasys C, M, L und
   Sinteso FS 20 (F20) und Sprachalarmanlagen vom Typ Variodyn D 1
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Teilnahme an der Objektbesichtigung
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/12/2018
   Ortszeit: 10:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/02/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/12/2018
   Ortszeit: 10:30
   Ort:
   Technische Universität Berlin
   Straße des 17. Juni 135
   10623 Berlin
   Raum H 1073
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur
   über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin
   [5]http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen
   werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform
   bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen
   mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren
   Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der
   Vergabeplattform des Landes Berlin
   [6]http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig;
   (2) Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch
   (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter
   elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die
   Vergabeplattform des Landes Berlin
   [7]http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
   Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden,
   werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
   (3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren
   Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen;
   (4) Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des
   Angebotes elektronisch in Textform der Name der natürlichen Person,
   die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am
   elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder
   fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift
   des Angebotes durch die elektronische Signatur;
   (5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat über die
   Vergabeplattform oder alternativ schriftlich/per Fax/E-Mail unter
   Angabe der Vergabe-Nr. OV-124-18 zu erfolgen. Andere, insbesondere
   telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter
   werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die
   Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
   Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens
   6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden;
   (6) Hinweis: eine automatische Information über Änderungen oder
   Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten
   Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich
   eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des
   Landes Berlin [8]http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren;
   (7) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß
   Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot
   abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes
   bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern:
   Erklärungen/Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar
   sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für
   bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik
   Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen
   ansässig ist.
   Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
   Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis
   auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen
   binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt
   das Angebot unberücksichtigt.
   (8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der
   geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1,
   7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und
   sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag,
   die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
   Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
   Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den
   Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die
   Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 309013-8316
   E-Mail: [9]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Fax: +49 309013-7613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
   Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
   Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
   Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
   Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
   missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Berlin
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/11/2018
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   7. http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   8. http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   9. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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