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Ausschreibung: Vermietung oder Verkauf von Gebäuden - DE-Nürnberg
Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
Bauleistungen im Hochbau
Bau von Bürogebäuden
Dokument Nr...: 466739-2018 (ID: 2018102309572337278)
Veröffentlicht: 23.10.2018
*
DE-Nürnberg: Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
2018/S 204/2018 466739
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Jobcenter Bremerhaven, vertreten durch die BA- Gebäude-, Bau- und
Immobilienmanagement GmbH
Lina-Ammon-Str. 9
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Zu Händen von: Herr von Helmolt
90471 Nürnberg
Deutschland
Telefon: +49 91198872941
E-Mail: [1]zvst@bi-management.de
Fax: +49 91198872909
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.bi-management.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Anmietung eines Bürogebäudes mit Publikumsverkehr in Bremerhaven,
Folkert-Potrykus-Straße.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Bauauftrag
Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß
den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Bremerhaven
NUTS-Code DE502
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Jobcenter Bremerhaven (nachfolgend JC Bremerhaven) beabsichtigt,
Mietflächen in Bremerhaven anzumieten. Der Standort ist bereits
festgelegt. Es handelt sich hierbei um das im Eigentum der Stadt
Bremerhaven stehende Grundstück in der Folkert-Potrykus-Straße in
Bremerhaven (Gemarkung Lehe, Flur 25, Flurstück 38/43). Das Grundstück
hat eine Größe von ca. 12 345 m^2. Das JC Bremerhaven verpflichtet
sich, dem obsiegenden Bieter das gegenständliche Grundstück zu den in
den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen zu verkaufen.
Das Mindestgebot/m^2 für den Erwerb des Grundstücks liegt bei 160
EUR/m^2. Dem Bieter steht es offen, ein höheres Gebot abzugeben.
Angebote unter dem Mindestgebot führen zum Ausschluss aus dem
Verfahren.
Das zu errichtende Objekt muss zwingend auf dem o. g. Grundstück
errichtet werden. Angebote von Bietern, die andere Standorte anbieten,
werden nicht gewertet.
Angebote, die entweder nur den Kauf des o. g. Grundbesitzes oder den
Abschluss des Mietvertrages zum Gegenstand haben, werden nicht
gewertet.
Der Kauf des gegenständlichen Grundstücks ist an den Abschluss des
beabsichtigten Mietvertrages über das noch zu errichtende Objekt auf
dem o. g. Grundstück gekoppelt, d. h., der erfolgreiche Bieter
verpflichtet sich einerseits zum Erwerb des gegenständlichen
Grundbesitzes sowie zur bezugsfertigen Herstellung von Mietflächen
entsprechend den Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben des JC Bremerhaven
auf Basis eines funktionalen Nutzungskonzeptes, das mit der
Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt
wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft und
dem JC Bremerhaven auf der Basis eines separat abzuschließenden
Mietvertrages zur zeitlich befristeten Nutzung (15 Jahre) überlässt.
Der Erwerb des o.g. Grundstücks sowie der Abschluss des Mietvertrages
ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Das auf dem gegenständlichen
Grundstück zu errichtende Gebäude ist zur alleinigen Nutzung durch das
JC Bremerhaven bestimmt. Weitere Nutzungseinheiten für Dritte sind
nicht gestattet und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Das Verfahren wird in mehreren Stufen durchgeführt. Ziel ist es, bis
zum Ende des Verfahrens eine ausführungsreife Planung entwickelt zu
haben, die den Zielvorstellungen des Auftraggebers entspricht. In das
Verfahren ist eine Bewertung der vorgelegten Entwürfe durch eine Jury
integriet, die die vorgelegten Entwürfe im Hinblick auf Architektur und
Funktionalität einer Bewertung unterzieht. Von den Bietern ist in
diesem Zusammenhang von dem angebotenen Objekt ein Modell als einfaches
Massenmodell im Maßstab 1:500 zum Einsatz auf einer vom Auftraggeber
bereitgestellten Einsatzplatte anzufertigen.
Es wird eine Gesamtnutzfläche (NGF nach DIN 277:2005) von maximal 7 950
m^2 gesucht.
An die anzumietende Fläche werden u.a. folgende Anforderungen gestellt:
a) Organisationseinheiten sind räumlich zusammenliegend unterzubringen;
b) Barrierefreiheit nach DIN 18040;
c) Sozialräume mit Küchenausstattung;
d) Besprechungsräume.
e) Mind. ein Separater barrierefreier Personaleingang ist vorzusehen;
f) Sonstiger Raumbedarf (gemäß Raumbedarfsplan): gemäß
Vergabeunterlagen.
Der angebotene monatliche Mietzins darf einen Betrag in Höhe von 105
000 EUR nicht übersteigen. Angebote, die darüber liegen, werden nicht
gewertet.
Das gesamte Gebäude muss bei Nutzungsbeginn barrierefrei sein, soweit
dies nach DIN 18040-1 gefordert ist.
Das Bauwerk muss es ermöglichen, flexibel auf künftige Entwicklungen
und Veränderungen im Flächenbedarf des JC Bremerhaven reagieren zu
können. Die Anforderungen ENEV 2014/2016 sind zu erfüllen.
Weitere Anforderungen an das bereitzustellende Gebäude ergeben sich aus
den Vergabeunterlagen.
Das künftige Mietobjekt wird von dem JC Bremerhaven fest für 15 Jahre
angemietet.
Ferner soll dem JC Bremerhaven ein zweimaliges Optionsrecht zur
Verlängerung der Mietzeit bis zu jeweils 5 Jahren eingeräumt werden.
Nach Ablauf des Festmiet- bzw. Optionszeitraums verlängert sich das
Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.
Sofern das Mietobjekt bzw. Grundstück im Eigentum der öffentlichen Hand
steht und/oder von der öffentlichen Hand erworben werden soll, müssen
die Vorgaben des EU Beihilferechts erfüllt werden, insbesondere die
Anforderungen der Mitteilung der Kommission betreffend Elemente
staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch
die öffentliche Hand (97/C 209/03) und des Art. 108 Abs. 3 EUV.
Gewünschter Mietbeginn ist der 1.9.2021
Folgende Eckpunkte sind bei der Gestaltung des Mietvertrages zu
berücksichtigen:
1) Der Mieter soll berechtigt sein, nach Abschluss des Mietvertrages
vor und während der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen bei
Vorliegen von noch zu definierenden Voraussetzungen bauliche Änderungen
des Mietgegenstandes vom Vermieter zu verlangen, wobei durch
Sonderwünsche zusätzlich entstehende Kosten vom Mieter zu übernehmen
sind. Einzelheiten sind im Mietvertrag zu vereinbaren;
2) Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass alle mit Art, Lage und
Beschaffenheit des Mietgegenstandes in der von ihm geschuldeten
Ausgestaltung zusammenhängenden Genehmigungen (insb. Baugenehmigung)
vorliegen, die für den Gebrauch des Mietgegenstandes zu dem
vorgesehenen Zweck erforderlich sind. Der Vermieter ist außerdem dafür
verantwortlich, dass die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und
der Arbeitsstättenrichtlinie zu den baulichen Anforderungen an
Arbeitsstätten erfüllt werden, soweit diese vom Mieter gefordert
werden;
3) Sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der
Mietsache (Gebäude, Außenanlagen, technische Einrichtung) sollen
während der Mietzeit durch den Vermieter ausgeführt werden;
4) Die Betriebskosten nach den Nummern 1-14 der
Betriebskostenverordnung (BetrKV)sollen auf den Mieter umlegbar sein.
Die Abrechnung der Betriebskosten soll innerhalb eines Jahres nach
Ablauf des Abrechnungszeitraums erfolgen. Hierbei soll es sich um eine
Ausschlussfrist im Sinne des § 556 Abs. 3 S.3 BGB handeln. Auf die
entstehenden Betriebskosten werden monatliche Vorauszahlungen
geleistet;
6) Bauliche Veränderungen innerhalb der Mietsache sollen durch den
Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters möglich sein, soweit davon
nur Wände ohne statische Bedeutung betroffen sind. Eine
Rückbauverpflichtung soll nicht vereinbart werden;
7) Es ist zu berücksichtigen, dass das JC Bremerhaven nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt ist;
8) Hinsichtlich der Rückgabe des Mietgegenstandes am Ende des
Mietverhältnisses ist eine Endrenovierung vom Mieter vorbehaltlich noch
zu verhandelnder Rückgabemodalitäten nicht durchzuführen;
9) Für den Fall, dass sich der vereinbarte Übergabetermin um mehr als 6
Monate verzögert, kann der Mieter von dem Vertrag entschädigungslos
zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben
davon unberührt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
70310000, 45210000, 45213150
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Der Auftragswert wird ausgehend von einer geschätzten Jahresmiete ohne
Betriebskosten in Höhe von 1 260 000 EUR bei einer Vertragslaufzeit von
15 Jahren zuzüglich einer etwaigen zweimaligen jeweils fünfjährigen
Option auf maximal 31 500 000,00 EUR geschätzt.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, ein
Sonderkündigungsrecht bezüglich der an die Bundesagentur für Arbeit
untervermieteten Flächen geltend zu machen. Dieses Optionsrecht soll
erstmals nach einer Mietvertragslaufzeit von 10 Jahren geltend gemacht
werden können.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 180 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung und deren Deckungsrisiken und
Deckungssummen bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen. Ausreichend ist auch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens, mit der Versicherungsschutz im Auftragsfall
zugesichert wird.
Mindestens nötige Deckung für Personenschäden 1 500 000 EUR, für
sonstige Schäden (Sachschaden, Vermögensschäden) 1 000 000 EUR je
Schadensereignis. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme
betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen
nachzuweisen bzw. eine entsprechende unwiderrufliche Absichtserklärung
eines Versicherungsgebers beizubringen. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des
Versicherungsgebers beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der
Betätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Partner einer ARGE zu
den o. g. Bedingungen erfüllt.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaften auftreten und den bevollmächtigten Vertreter
benennen. Erforderlich ist die Vorlage einer im Original
unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des
bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen
Haftung. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung
sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Das Mietobjekt muss die Vorgaben
der ab 1.5.2014 gültigen ENEV 2014 erfüllen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1) Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist
die im Original unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit
Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der
gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall vorzulegen;
2) Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.3 VOB/A (schwere Verfehlung);
3) Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.1 VOB/A (umwelt-, sozial- und
arbeitsrechtliche Verpflichtungen).
Als Nachweis der Eignung nach den Ziffern 2-3 dient auch die Eintragung
in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
Bewerber, die nicht präqualifiziert sind können die unter den Ziffern
2-3 geforderten Nachweise auch durch Eigenerklärungen beibringen. Diese
sind dann von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen, durch
entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Bei Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 2-3
genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z. B. Objektgesellschaft),
gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung
des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind
die unter Ziff. 2-3 genannten Anforderungen auch von dem
Nachunternehmer vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des
Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen
spätestens mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach dem
Formblatt 236 abgeben, wonach dem Bieter/der Bietergemeinschaft im
Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des
Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter
folgendes:
Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten
Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß
§ 6e EU Abs.1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein
Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6 vorliegen, zu
ersetzen.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und
diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2)
VOB/A).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (§ 6 a EU (1) Nr.2c);
2) Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.2 VOB/A (Zahlungsunfähigkeit,
Insolvenzverfahren, Liquidation, Einstellung der Tätigkeit);
3) Erklärung nach § 6e EU (4) Nr.1 VOB/A (Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung);
4) Erklärung, dass der Bewerber zur Auftragsdurchführung über ein
geeignetes Grundstück verfügen kann.
Als Nachweis der Eignung nach den Ziffern 1-3 dient auch die Eintragung
in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Bei
Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 1-3
genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerber, die nicht präqualifiziert
sind können die unter den Ziffern 1-3 geforderten Nachweise auch durch
Eigenerklärungen beibringen. Diese sind von den Bewerbern, die in die
engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen
Stellen zu bestätigen.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z. B. Objektgesellschaft),
gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung
des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind
die unter Ziff. 1-3 genannten Anforderungen auch von dem
Nachunternehmer vorzulegen. Die Erklärung nach Nr. 4 ist entweder vom
Bewerber oder von dem Nachunternehmer vorzulegen. Die Bewerber, die
sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen
bedienen wollen, müssen spätestens mit Angebotsabgabe eine
Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236 abgeben, wonach dem
Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die
erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt
werden.
Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter
folgendes:
Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten
Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß
§ 6e EU Abs. 1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter
ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6
vorliegen, zu ersetzen.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und
diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2)
VOB/A).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1) Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen in den
letzten 3 Jahren anhand der Vorlage von Referenzen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind mit folgenden Angaben:
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
u. a. Neu- oder Umbau,
errichtete bzw. hergerichtete NGF,
Nutzungsart,
bauliche Konstruktion,
Architektur,
technische Gebäudeausrüstung,
Einordnung des Objekts nach ENEV,
Beachtung der Vorgaben nach ArbStättV,
Barrierefreiheit nach DIN 18040-1)
Angabe des Auftragswerts,
Angabe des Auftraggebers,
Angabe des Ansprechpartners,
Ausführungszeit,
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung.
Gewertet werden maximal 3 Referenzen.
2) Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern (max. 2) für die
Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung mit folgenden
Angaben:
Name, Vornahme,
Berufsausbildung /Qualifikation,
Dauer der Berufserfahrung,
Liste von persönlichen Referenzen von vergleichbaren Projekten
(gewertet werden maximal 3 Referenzen).
3) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
Qualität. Erwartet wird eine Darstellung der im Büro allgemein
ergriffenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Die Darstellung kann
durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 ersetzt werden.
Die zu den Ziffern 1-3 genannten Anforderungen können durch die
Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z. B. Objektgesellschaft),
gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung
des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind
die unter Ziff. 1-3 genannten Anforderungen von dem Nachunternehmer
vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der
Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen spätestens mit
Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236
abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der
Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur
Verfügung gestellt werden.
Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter
folgendes:
Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten
Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß
§ 6e EU Abs.1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein
Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6 vorliegen, zu
ersetzen.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und
diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2)
VOB/A).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die 3 bis 5 am besten
geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots
aufgefordert. Der Teilnahmeantrag wird nachfolgenden Kriterien
bewertet:.
1) Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen in den
letzten 3 Jahren Gesamtpunktzahl:
135, Gewichtung 5
Maximal 45 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung
des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer
NGF von mindestens 10 000 m^2;
Maximal 40 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung
des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer
NGF von mindestens 7 000 m^2;
Maximal 35 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung
des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer
NGF von mindestens 4 000 m^2.
Gewertet werden maximal 3 Referenzen. Für jede der zu III.2.3 Ziffer 3
geforderten Kriterien werden bei Angabe jeweils 2 Punkte vergeben. Das
gilt nicht für das Kriterium errichtete, bzw. hergerichtete NGF.
Dieses wird nach den Angaben in der Veröffentlichung in Abhängigkeit
von der Größe mit 19, 14 bzw. 9 Punkten bewertet.
Das Kriterium errichtete, bzw. hergerichtete NGF wird wie folgt
bewertet:
NGF > 10 000 m^2: 19 Punkte;
NGF > 7 000 m^2 und kleiner gleich 10 000 m^2: 14 Punkte;
NGF > 4 000 m^2 und kleiner gleich 7 000 m^2: 9 Punkte.
2) Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern (max.2) für die
Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung Gesamtpunktzahl:
92, Gewichtung: 3, Maximale Punktzahle nach Gewichtung 276 92 Punkte
erhält ein Teilnahmeantrag, wenn Angaben zu allen unter Punkt 2
gemachten Kriterien für Projektleiter und stellvertretenden
Projektleiter gemacht werden und 3 Referenzen gewertet werden.
Die Dauer der Berufserfahrung wird folgendermaßen gewertet:
Berufserfahrung > 10 Jahre: 20 Punkte;
Berufserfahrung > 7 Jahre und kleiner gleich 10 Jahre: 15 Punkte;
Berufserfahrung > 3 Jahre und kleiner gleich 7 Jahre: 10 Punkte;
Angaben zu den Kriterien Name/Vorname;
Berufsausbildung/ Qualifikation werden jeweils mit einem Punkt
bewertet.
Angaben zu den Kriterien Art des Projektes, Projektvolumen,
verantwortliche Position, Dauer des Projekts werden jeweils mit 2
Punkten bewertet. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.
3) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
Qualität Gesamtpunktzahl: 30, Gewichtung: 3 30 Punkte erhält ein
Teilnahmeantrag für eine sehr gute, erschöpfende und in die Tiefe
gehende Darstellung der allgemeinen Maßnahmen, die zur
Qualitätssicherung eingesetzt werden. 20 Punkte erhält ein
Teilnahmeantrag für eine gute und ausführliche, jedoch nicht
erschöpfende Darstellung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung. 10
Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für punktuelle Angaben zu
Qualitätssicherungsmaßnahmen. 30 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag bei
Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001. Erfüllen mehrere
Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl
nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grund gelegten
Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern
durch Los getroffen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 16.11.2018
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
20.11.2018 - 16:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
27.11.2018
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Weitere Informationen zu dem zu erteilenden Auftrag und zum
Vergabeverfahren sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle
erhältlich.
1) Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.3), III.2.1) bis
III.2.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst. Sie sind
vollständig vom Bewerber abzugeben, mit den geforderten Anlagen zu
versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
2) Die im Bewerberformular unter den Ziffern 1-9 geforderten
Erklärungen und Nachweise sind bei Bewerbung in Form einer
Bietergemeinschaft von jedem Bieter gesondert abzugeben.
3) Die im Bewerberformular unter den Ziffern 10 bis 13 geforderten
Erklärungen und Nachweise können durch die Bietergemeinschaft insgesamt
erbracht werden.
6) Das Bewerbungsformular kann bei der unter I.1) angegebenen Adresse
schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax angefordert werden.
7) Die Bewerber werden gebeten, ihre Teilnahme rechtzeitig bei der
Vergabestelle schriftlich (Anschrift siehe unter I.1) anzumelden, damit
fallweise weitere Auskünfte noch während des Verfahrens an alle
Bewerber weitergegeben werden können.
8) Die Bewerbung ist in einem verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift Teilnahmeantrag Anmietung Bundesagentur für Arbeit und
Jobcenter Kreis Segeberg gekennzeichneten Umschlag bei der unter I.1)
genannten Adresse einzureichen.
9) Die maximale Anzahl der Bewerbungsunterlagen soll 50 Seiten DIN A 4
nicht überschreiten.
10) Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung
des Bewerbungsbogens übersichtlich und geordnet zusammen zu stellen und
die einzelnen Anlagen mit nummerierten Registerblättern zu trennen.
11) Geforderte Erklärungen oder Nachweise sind gesondert zu erbringen;
ein alleiniges Ankreuzen im Bewerbungsformular wird nicht als
vollständige Erklärung gewertet.
12) Hinweise zur Datenverarbeitung Aufgrund der europäischen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geben wir Ihnen folgende
Datenschutzhinweise:
1) Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen
sowie des Datenschutzbeauftragten Verantwortlicher für die
Datenverarbeitung:
BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH Lina-Ammon-Straße 9
90471 Nürnberg
E-Mail [3]e.rodemer@bi-management.de
Telefon 0911 98872-0
Telefax 0911 98872-253
Fragen, Auskünfte und Informationen zu dem Vergabeverfahren sind
ausschließlich an die unter Abschnitt 1 angegebene Kontaktstelle zu
richten.
Die Datenschutzbeauftragte ist unter [4]caroline.sohns@ksb-intax.de
erreichbar.
2) Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck
deren Verarbeitung im Rahmen der Abwicklung von Vergabeverfahren
erheben wir folgende Informationen:
Vorname, Nachname, gültige E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer
(Festnetz/Mobil) sowie
sämtliche Informationen, die für die Bearbeitung von Vergabeverfahren
notwendig sind.
(Gewerbezentralregisterauszug, Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug, Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Mitarbeiteranzahl,
Umsatz der letzten 3 Jahre, Referenzen, Sozialversicherungsnachweise,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft).
Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um Sie als unseren Kunden zu
identifizieren, Sie angemessen zu beraten sowie die Korrespondenz mit
Ihnen führen zu können und die Rechnungsstellung ordnungsgemäß
durchzuführen.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6
Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO zu den genannten Zwecken für die
angemessene Bearbeitung des Vergabeverfahrens/des Auftrags und für die
beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich.
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ende des
Vertrags- Verhältnisses gespeichert und danach gelöscht, es sei denn,
dass wir nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO aufgrund von steuer-
und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentations- pflichten
(aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind
oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1
Satz 1 lit. a) DSGVO eingewilligt haben.
3) Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den
im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO für die Abwicklung
von Auftragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre
vergaberelevanten Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört
insbesondere die Weitergabe an Planungs-,
Architekturbüro/Arbeitsagentur zum Zwecke der weiteren Bearbeitung
(fachtechnische Prüfung und Information). Die weitergegebenen Daten
dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken
verwendet werden.
4) Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit
gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die
Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft
nicht mehr fortführen dürfen und werden,
gemäß Art. 15 DSGVO Auskünfte über Ihre von uns verarbeiteten
personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft
über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen
Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offen
gelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen
eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung
oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft
Ihrer Daten sofern diese nicht bei uns erhoben wurden sowie über das
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich
Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten
verlangen,
gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder
Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten
zu verlangen;
gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur
Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur
Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen
Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen erforderlich ist,
gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten
von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber
deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie
jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch
gegen die Verarbeitung eingelegt haben,
gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns
bereitgestellt haben, in einem strukturierten gängigen und
maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen
anderen Verantwortlichen zu verlangen und
gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In
der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres
üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres
Kanzleisitzes wenden.
5) Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten
Interessen gemäß An. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden,
haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür
Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine
E-Mail an [5]info@bi-management.de.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
E-Mail: [6]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Abs.6 GWB 2017 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
2016 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB 2016. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
2016 bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmangement GmbH - Justiziariat
Lina-Ammon-Str. 9
90471 Nürnberg
Deutschland
E-Mail: [7]zvst@bi-management.de
Telefon: +49 91198872941
Internet-Adresse: [8]http://bi-management.de
Fax: +49 91198872909
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19.10.2018
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References
1. mailto:zvst@bi-management.de?subject=TED
2. http://www.bi-management.de/
3. mailto:e.rodemer@bi-management.de?subject=TED
4. mailto:caroline.sohns@ksb-intax.de?subject=TED
5. mailto:info@bi-management.de?subject=TED
6. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
7. mailto:zvst@bi-management.de?subject=TED
8. http://bi-management.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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