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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen - DE-Rotenburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Einsammeln von kommunalem Müll
Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Dokument Nr...: 465445-2018 (ID: 2018102309545537077)
Veröffentlicht: 23.10.2018
*
  DE-Rotenburg: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
   2018/S 204/2018 465445
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Rotenburg (Wümme)
   Hopfengarten 2
   Rotenburg (Wümme)
   27356
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kierath, Christopher
   Telefon: +49 42619832182
   E-Mail: [1]vergabe@lk-row.de
   Fax: +49 4261983882182
   NUTS-Code: DE937
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.lk-row.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
   nderFiles.ashx?subProjectId=dvb5SftRnJ8%3d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://portal.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Problemabfälle und Sonderabfallkleinmengen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 155/18/70
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90520000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und Entsorgung von
   schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe im
   Landkreis Rotenburg (Wümme).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90520000
   90511000
   90511100
   90523000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE937
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Rotenburg (Wümme)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist:
    die Gestellung von Behältern für die 2 stationären Annahmestellen
   Helvesiek und Seedorf,
    die Abholung dieser Abfälle,
    die Durchführung von jährlich 4 mobilen Schadstoffsammlungen an 15
   Standorten,
    die ordnungsgemäße Übergabe der bei den mobilen Schadstoffsammlungen
   mit erfassten Elektrokleingeräten, Lampen und Gerätealtbatterien an den
   Auftraggeber,
    die ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) aller
   schadstoffhaltigen Abfälle. Vertragsgegenständlich werden dabei die
   Abfälle mit den Abfallschüsselnummern (lt. Verordnung über das
   Europäische Abfallverzeichnis vom 10.12.2001) gemäß
   Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, längstens jedoch bis
   zum 30.6.2024, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 9
   Monaten kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den
   Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen
   Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
   Unterauftragnehmer, welche die Einsammlung/Erfassung/Transport von
   vertragsgegenständlichen Abfällen ganz oder teilweise übernehmen
   sollen.
   BB 1 Unternehmensbeschreibung
   Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.
   beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur
   Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
   sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
   BB 2 Registereintrag
   Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig
   ist, beigefügt.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
   Unterauftragnehmer, welche die Einsammlung/Erfassung/Transport von
   vertragsgegenständlichen Abfällen ganz oder teilweise übernehmen
   sollen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen
   aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers
   anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine
   Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen
   einreichen.
   Angaben jeweils für 2015, 2016, 2017 und Mittelwert 2015-2017:
   WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
   WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen bezogen auf
   sämtliche Umsätze, die im Bereich Sammlung und Entsorgung von
   schadstoffhaltigen Abfällen erzielt wurden.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Berufliche Leistungsfähigkeit.
   Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften
   sowie für Unterauftragnehmer, welche die
   Einsammlung/Erfassung/Transport (nur BL 1 und BL 3) oder die
   Erstbehandlung (nur BL 2) von vertragsgegenständlichen Abfällen ganz
   oder teilweise übernehmen sollen. Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat
   oder keine Referenzen aufweisen, so sind allein die Angaben für den
   Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als
   Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap.
   5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
   BL 1 Qualitätssicherung Sammlung und Transport
   Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die
   Tätigkeit Einsammeln und Befördern für alle Abfallschlüssel gemäß
   Leistungsverzeichnis. Als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen
   Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot
   beigefügt.
   BL 2 Qualitätssicherung Erstanlage
   Für die erste Zielanlage (Zwischenlager oder Behandlungsanlage):
   Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die
   Tätigkeit Behandeln, Beseitigen oder Lagern soweit zutreffend,
   alle dafür vorgesehenen Abfallschlüssel. Als Anlage zum Angebot. Bei
   ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum
   Angebot beigefügt.
   Hinweis zur Eignungsfeststellung: Ist die Erstanlage für einen geringen
   Teil der Abfälle (bis zu 5 % der Menge lt. Leistungsverzeichnis) noch
   nicht zugelassen und/oder für diese Abfallschlüssel kein Efb-Zertifikat
   vorhanden, stellt dies die Eignung nicht infrage.
   BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz)
   Bezogen auf Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen im
   Auftrag kommunaler Kunden mit Angabe
    des Auftraggebers,
    der Leistung,
    des Zeitraums,
    des Umfangs,
    Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/03/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3 Kommunikation: die Auftragsunterlagen stehen für einen
   uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
   Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber
   verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
   Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem
   Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische
   Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben bzw. Bieterinformationen
   erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim
   Portal Deutsche eVergabe für diese Ausschreibung registrieren.
   Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen
   den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt
   alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller
   Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren,
   mindestens jedoch mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie Kenntnis
   von der Kommunikation genommen haben.
   Zu I.3 Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte
   Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
   unverzüglich über das Portal Deutsche eVergabe mitzuteilen. Weitere
   Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal Deutsche
   eVergabe erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und
   Vergabestelle wird auf den Bereich Nachrichten im Projektraum
   (Angebotsassistent) des Vergabeportals verwiesen; insbesondere werden
   an dieser Stelle Bieterrundschreiben bzw. Bieterinformationen der
   Vergabestelle veröffentlicht.
   Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
   Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
   beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen
   Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
   Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene
   Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
   später erfolgen.
   Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes
   zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
   (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
   Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der
   Vergabeunterlagen.
   Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der
   Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit
   einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten
   und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der
   Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist
   außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der
   personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle
   rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen
   Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren
   Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die
   Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte
   Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt
   nicht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131153308
   E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
   unzulässig sind, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2018
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