Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2018102309462436661" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Kehl
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 466716-2018 (ID: 2018102309462436661)
Veröffentlicht: 23.10.2018
*
  DE-Kehl: Kommunikationsnetz
   2018/S 204/2018 466716
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Kehl
   Rathausplatz 1
   Kehl
   77694
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   Telefon: +49 7851-88-4106
   E-Mail: [1]zvs@stadt-kehl.de
   Fax: +49 7851-88-4002
   NUTS-Code: DE134
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kehl.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEYXEZ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEYXEZ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer
   Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum flächendeckenden
   NGA-Breitbandausbau
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer
   Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum flächendeckenden
   NGA-Breitbandausbau in der Großen Kreisstadt Kehl am Rhein
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE134
   Hauptort der Ausführung:
   Große Kreisstadt Kehl am Rhein
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer
   Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum flächendeckenden
   NGA-Breitbandausbau in der Großen Kreisstadt Kehl am Rhein:
   In den unterversorgten Bereichen des Stadtgebiets soll bis Ende 2020
   ein Gigabit-Netz durch ein TK-Unternehmen errichtet und dauerhaft
   betrieben werden: 3 512 Haushalte, 341 Unternehmen und 22 Schulen
   sollen mit Gigabit-fähigen Anschlüssen versorgt sein.
   Die Errichtung und der Betrieb des NGA-Netzes im Projektgebiet durch
   das TK-Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sind
   Gegenstand des von der Stadt Kehl und dem TK-Unternehmen
   abzuschließenden Netzerrichtungs- und -betriebsvertrages. Das
   TK-Unternehmen ist verpflichtet, das NGA-Netz bis zum Ablauf von 7
   Jahren ab Inbetriebnahme des letzten Netzsegments zu betreiben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Stadt stellt den Abschluss dieses Auswahlverfahrens, d.h. den
   Abschluss des Netzerrich-tungs- und -betriebsvertrages, unter den
   Vorbehalt, dass die Gesamtfördermittel bereitgestellt werden und die
   Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   1) Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung zur
   Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123,
   124 GWB. Es sind die Formulare zu verwenden, die als Anlagen zum
   Verfahrensbrief zum Abruf bereit gestellt werden (siehe I.3).
   2) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (Kopie), nicht älter
   als 3 Monate (seit Datum der EU-Bekanntmachung) für den Bieter und 
   sofern vorgesehen  Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie
   Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten
   bestehen.
   Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
   Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten
   Eigenerklärungen/Nachweise entsprechend vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Der Nachweis erfolgt durch Vorlage
   1) einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den
   Umsatz betreffend den NGA-Netzausbau und -betrieb; jeweils bezogen auf
   die Geschäftsjahre (2015, 2016 und 2017).
   2) der Bestätigung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
   mit Angabe der Höhe der Versicherungssumme.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Der Bieter muss in einem der 3 letzten Geschäftsjahre einen
   Jahresumsatz von mindestens 2 000 000 EUR netto mit vergleichbaren
   Leistungen (also NGA-Netzausbau und -betrieb) nachweisen können.
   2) Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen
   pro Schadensereignis enthalten:
    für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: 2 500 000 EUR
    für Vermögensschäden: 500 000 EUR
   Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr
   mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
   Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
   Nachunternehmen beruft, sind die aufgeführten Anforderungen an die
   Eignung entsprechend durch dieses Unternehmen zu erfüllen und durch
   entsprechende Nachweise und Eigenerklärungen zu belegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Der Nachweis erfolgt durch
   1) Vorlage von 2 Referenzen;
   2) Vorlage einer Eigenerklärung, dass die erforderliche technische
   Ausstattung sowie genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen,
   um die Errichtung des NGA-Netzes sowie den Netzbetrieb im vorgesehenen
   Zeitraum realisieren zu können;
   3) Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Abs. 3
   Telekommunikationsgesetz
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Vorlage der 2 Referenzen jeweils in Form einer aussagekräftigen
   Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung je Referenzprojekt auf
   einer DIN A4-Seite) unter Einhaltung der folgenden
   Mindestanforderungen:
    es handelt sich um in den Jahren 2014-2018 erbrachte Leistungen,
    es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der
   Konzessionsgeber/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
   Referenzen für verschiedene Leistungen können von demselben
   Konzessionsgeber/Auftraggeber oder von verschiedenen
   Konzessionsgebern/Auftraggebern stammen,
    die Leistungen sind im Hinblick auf die Technik und das Volumen
   vergleichbar mit den Leistungen dieses Vergabeverfahrens, d.h. die
   Referenzprojekte betreffen den erfolgreichen Aufbau und die
   Inbetriebnahme eines glasfaserbasierten NGA-Netzes mindestens in
   ähnlicher Größe wie im vorliegenden Projektgebiet,
    es ist eine Aufstellung beigefügt, aus der sich die Anzahl der durch
   den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden
   (angeschlossen und aktiv), bezogen jeweils auf die Ausbautechnologie
   (FTTC, FTTB/H, HFC) ergibt.
   Anhand der Darstellung zu den Referenzen ist die erforderliche
   Sachkunde für Planung, Genehmigung, Projektsteuerung und
   Projektabwicklung sowie für den Betrieb derartiger Netze
   nachvollziehbar darzustellen. Für den Fall, dass das Unternehmen die
   Bauleistungen und dazugehörenden Planungsleistungen nicht selbst
   durchgeführt hat, ist zu erklären, dass das Unternehmen die
   Projektierung, die Untervergabe von Bauleistungen sowie die
   Durchführung der Planungs- und Bauleistungen ordnungsgemäß gesteuert
   und überwacht hat und damit die vertragsgerechte Erstellung der
   passiven Infrastruktur gewährleistet worden ist.
   2) Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Anzahl der derzeit
   angeschalteten und betreuten NGA-Netz-Kunden mindestens 2.000 beträgt.
   Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
   Nachunternehmen beruft, sind die aufgeführten Anforderungen an die
   Eignung entsprechend durch dieses Unternehmen zu erfüllen und durch
   entsprechende Nachweise und Eigenerklärungen zu belegen.
   Nicht zu den qualifizierten Nachunternehmern gehören die Unternehmen,
   die mit den Bauleistungen und den dazugehörenden Planungsleistungen für
   das passive Netz beauftragt werden sollen. Der Bieter hat
   sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Unternehmen geeignet
   sind und dass bei diesen keine Ausschlussgründe vorliegen.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Siehe Hinweise und Erläuterungen im Verfahrensbrief nebst Anlagen
   abrufbar unter der in I.3 genannten Internetadresse.
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 23/11/2018
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der
   Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Anlehnung an das
   Verhandlungsverfahren allerdings ohne vorgeschalteten
   Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 2 KonzVgV). Die Unternehmen sind
   aufgefordert, sogleich Angebote mit Eignungsnachweisen einzureichen.
   Zudem werden die Bieter darauf hingewiesen, dass die Stadt sich
   entsprechend § 17 Abs. 11 VgV den Zuschlag auf Basis der eingereichten
   Erstangebote erteilen kann, ohne in Verhandlungen einzutreten.
   Die Teilnahme an diesem Verfahren steht allen interessierten und
   geeigneten Unternehmen offen. Das wettbewerbliche Verfahren wird offen,
   transparent und diskriminierungsfrei unter Wahrung des Grundsatzes der
   Technologieneutralität durchgeführt. Dieses Vergabeverfahren wird
   zusätzlich unter[5]www.breitbandausschreibungen.de bekannt gemacht.
   Die Bieter werden aufgefordert, vollständige Angebote gemäß den
   Vorgaben der Auftragsunterlagen (Kapitel B.III und C des
   Verfahrensbriefs) abzugeben. Nach Überprüfung und Auswertung der
   Angebote werden die Bieter gegebenenfalls um weitere Aufklärung oder
   Vervollständigung gebeten und sodann die Entscheidung über den Zuschlag
   getroffen.
   Wichtige Hinweise:
   Der Konzessionsgeber kann den Zuschlag auf die eingereichten Angebote
   erteilen, ohne zuvor mit den Bietern über die eingereichten Angebote
   verhandelt zu haben. Die ersten Angebote müssen somit bereits
   verbindlich und vollständig sein. Ein Anspruch auf Durchführung von
   Verhandlungen besteht nicht.
   Die Stadt behält sich vor, Verhandlungen durchzuführen, um Unklarheiten
   zu beseitigen, sowie ggfs. erforderliche Anpassungen oder
   Konkretisierungen vornehmen zu können, insbesondere wenn diese vom
   Fördermittelgeber oder von der BNetzA verlangt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 721926-8730
   E-Mail: [6]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:
   [7]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
   mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
   GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung
   der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
   Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
   Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
   setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
   innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die
   Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind  bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
   gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
   GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
   verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 721926-8730
   E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:
   [9]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2018
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   PDFS ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:zvs@stadt-kehl.de?subject=TED
   2. http://www.kehl.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEYXEZ/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEYXEZ
   5. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   6. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   7. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   8. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   9. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau