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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Kehl
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 466716-2018 (ID: 2018102309462436661)
Veröffentlicht: 23.10.2018
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DE-Kehl: Kommunikationsnetz
2018/S 204/2018 466716
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Kehl
Rathausplatz 1
Kehl
77694
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 7851-88-4106
E-Mail: [1]zvs@stadt-kehl.de
Fax: +49 7851-88-4002
NUTS-Code: DE134
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kehl.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEYXEZ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEYXEZ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer
Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum flächendeckenden
NGA-Breitbandausbau
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer
Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum flächendeckenden
NGA-Breitbandausbau in der Großen Kreisstadt Kehl am Rhein
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134
Hauptort der Ausführung:
Große Kreisstadt Kehl am Rhein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer
Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum flächendeckenden
NGA-Breitbandausbau in der Großen Kreisstadt Kehl am Rhein:
In den unterversorgten Bereichen des Stadtgebiets soll bis Ende 2020
ein Gigabit-Netz durch ein TK-Unternehmen errichtet und dauerhaft
betrieben werden: 3 512 Haushalte, 341 Unternehmen und 22 Schulen
sollen mit Gigabit-fähigen Anschlüssen versorgt sein.
Die Errichtung und der Betrieb des NGA-Netzes im Projektgebiet durch
das TK-Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sind
Gegenstand des von der Stadt Kehl und dem TK-Unternehmen
abzuschließenden Netzerrichtungs- und -betriebsvertrages. Das
TK-Unternehmen ist verpflichtet, das NGA-Netz bis zum Ablauf von 7
Jahren ab Inbetriebnahme des letzten Netzsegments zu betreiben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Stadt stellt den Abschluss dieses Auswahlverfahrens, d.h. den
Abschluss des Netzerrich-tungs- und -betriebsvertrages, unter den
Vorbehalt, dass die Gesamtfördermittel bereitgestellt werden und die
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1) Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung zur
Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123,
124 GWB. Es sind die Formulare zu verwenden, die als Anlagen zum
Verfahrensbrief zum Abruf bereit gestellt werden (siehe I.3).
2) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (Kopie), nicht älter
als 3 Monate (seit Datum der EU-Bekanntmachung) für den Bieter und
sofern vorgesehen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie
Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten
bestehen.
Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten
Eigenerklärungen/Nachweise entsprechend vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage
1) einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den
Umsatz betreffend den NGA-Netzausbau und -betrieb; jeweils bezogen auf
die Geschäftsjahre (2015, 2016 und 2017).
2) der Bestätigung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
mit Angabe der Höhe der Versicherungssumme.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Der Bieter muss in einem der 3 letzten Geschäftsjahre einen
Jahresumsatz von mindestens 2 000 000 EUR netto mit vergleichbaren
Leistungen (also NGA-Netzausbau und -betrieb) nachweisen können.
2) Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen
pro Schadensereignis enthalten:
für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: 2 500 000 EUR
für Vermögensschäden: 500 000 EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr
mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
Nachunternehmen beruft, sind die aufgeführten Anforderungen an die
Eignung entsprechend durch dieses Unternehmen zu erfüllen und durch
entsprechende Nachweise und Eigenerklärungen zu belegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Der Nachweis erfolgt durch
1) Vorlage von 2 Referenzen;
2) Vorlage einer Eigenerklärung, dass die erforderliche technische
Ausstattung sowie genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen,
um die Errichtung des NGA-Netzes sowie den Netzbetrieb im vorgesehenen
Zeitraum realisieren zu können;
3) Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Abs. 3
Telekommunikationsgesetz
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Vorlage der 2 Referenzen jeweils in Form einer aussagekräftigen
Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung je Referenzprojekt auf
einer DIN A4-Seite) unter Einhaltung der folgenden
Mindestanforderungen:
es handelt sich um in den Jahren 2014-2018 erbrachte Leistungen,
es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der
Konzessionsgeber/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
Referenzen für verschiedene Leistungen können von demselben
Konzessionsgeber/Auftraggeber oder von verschiedenen
Konzessionsgebern/Auftraggebern stammen,
die Leistungen sind im Hinblick auf die Technik und das Volumen
vergleichbar mit den Leistungen dieses Vergabeverfahrens, d.h. die
Referenzprojekte betreffen den erfolgreichen Aufbau und die
Inbetriebnahme eines glasfaserbasierten NGA-Netzes mindestens in
ähnlicher Größe wie im vorliegenden Projektgebiet,
es ist eine Aufstellung beigefügt, aus der sich die Anzahl der durch
den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden
(angeschlossen und aktiv), bezogen jeweils auf die Ausbautechnologie
(FTTC, FTTB/H, HFC) ergibt.
Anhand der Darstellung zu den Referenzen ist die erforderliche
Sachkunde für Planung, Genehmigung, Projektsteuerung und
Projektabwicklung sowie für den Betrieb derartiger Netze
nachvollziehbar darzustellen. Für den Fall, dass das Unternehmen die
Bauleistungen und dazugehörenden Planungsleistungen nicht selbst
durchgeführt hat, ist zu erklären, dass das Unternehmen die
Projektierung, die Untervergabe von Bauleistungen sowie die
Durchführung der Planungs- und Bauleistungen ordnungsgemäß gesteuert
und überwacht hat und damit die vertragsgerechte Erstellung der
passiven Infrastruktur gewährleistet worden ist.
2) Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Anzahl der derzeit
angeschalteten und betreuten NGA-Netz-Kunden mindestens 2.000 beträgt.
Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
Nachunternehmen beruft, sind die aufgeführten Anforderungen an die
Eignung entsprechend durch dieses Unternehmen zu erfüllen und durch
entsprechende Nachweise und Eigenerklärungen zu belegen.
Nicht zu den qualifizierten Nachunternehmern gehören die Unternehmen,
die mit den Bauleistungen und den dazugehörenden Planungsleistungen für
das passive Netz beauftragt werden sollen. Der Bieter hat
sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Unternehmen geeignet
sind und dass bei diesen keine Ausschlussgründe vorliegen.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Siehe Hinweise und Erläuterungen im Verfahrensbrief nebst Anlagen
abrufbar unter der in I.3 genannten Internetadresse.
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 23/11/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Anlehnung an das
Verhandlungsverfahren allerdings ohne vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 2 KonzVgV). Die Unternehmen sind
aufgefordert, sogleich Angebote mit Eignungsnachweisen einzureichen.
Zudem werden die Bieter darauf hingewiesen, dass die Stadt sich
entsprechend § 17 Abs. 11 VgV den Zuschlag auf Basis der eingereichten
Erstangebote erteilen kann, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Teilnahme an diesem Verfahren steht allen interessierten und
geeigneten Unternehmen offen. Das wettbewerbliche Verfahren wird offen,
transparent und diskriminierungsfrei unter Wahrung des Grundsatzes der
Technologieneutralität durchgeführt. Dieses Vergabeverfahren wird
zusätzlich unter[5]www.breitbandausschreibungen.de bekannt gemacht.
Die Bieter werden aufgefordert, vollständige Angebote gemäß den
Vorgaben der Auftragsunterlagen (Kapitel B.III und C des
Verfahrensbriefs) abzugeben. Nach Überprüfung und Auswertung der
Angebote werden die Bieter gegebenenfalls um weitere Aufklärung oder
Vervollständigung gebeten und sodann die Entscheidung über den Zuschlag
getroffen.
Wichtige Hinweise:
Der Konzessionsgeber kann den Zuschlag auf die eingereichten Angebote
erteilen, ohne zuvor mit den Bietern über die eingereichten Angebote
verhandelt zu haben. Die ersten Angebote müssen somit bereits
verbindlich und vollständig sein. Ein Anspruch auf Durchführung von
Verhandlungen besteht nicht.
Die Stadt behält sich vor, Verhandlungen durchzuführen, um Unklarheiten
zu beseitigen, sowie ggfs. erforderliche Anpassungen oder
Konkretisierungen vornehmen zu können, insbesondere wenn diese vom
Fördermittelgeber oder von der BNetzA verlangt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: [6]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:
[7]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:
[9]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2018
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2. http://www.kehl.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEYXEZ/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEYXEZ
5. http://www.breitbandausschreibungen.de/
6. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
7. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
8. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
9. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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