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Ausschreibung: Dienstleistungen in Bezug auf das Arbeitsumfeld - DE-Ludwigshafen
Dienstleistungen in Bezug auf das Arbeitsumfeld
Dokument Nr...: 465694-2018 (ID: 2018102309312935602)
Veröffentlicht: 23.10.2018
*
DE-Ludwigshafen: Dienstleistungen in Bezug auf das Arbeitsumfeld
2018/S 204/2018 465694
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
Ludwigshafen
67063
Deutschland
E-Mail: [1]vergabe_stabsstelle@klilu.de
NUTS-Code: DEB34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.klilu.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYRWA/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYRWA
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnütziges Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-010-GBI
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98342000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist die ergänzende sicherheitstechnische
Betreuung des Auftraggebers in allen Bereichen des Auftraggebers.
Die Betreuung erfolgt sowohl durch 2 eigene Mitarbeiter des
Auftraggebers, als auch durch einen externen Dienstleister (den
zukünftigen Auftragnehmer).
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der gesamte Betreuungsaufwand bei
1 000 Stunden/Jahr für eine Stelle liegt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34
Hauptort der Ausführung:
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063
Ludwigshafen zusätzlich zum Auftraggeber werden die Tochterunternehmen
des Auftraggebers am gleichen Standort mit betreut:
1) ...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
a) Beratung des Arbeitgebers und der Führungskräfte bei der Umsetzung
des Arbeitssicherheitsgesetzes unter Berücksichtigung der betrieblichen
Verhältnisse;
b) Teilnahme Arbeitsschutzausschuss (im Vertretungsfall auch
Vorbereitung, Protokollierung);
c) beratende Tätigkeit bei der:
Planung/Ausführung von Bauvorhaben und Betriebsanlagen,
Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln,
Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
Gestaltung der Arbeitsplätze, des -ablaufes und der -umgebung.
d) Untersuchung von Arbeitsunfällen, Unfalldatenbank, Mitwirken an der
Erstellung des Unfalljahresberichtes;
e) Erstellen von Begehungsplänen, Durchführung von Begehungen,
Erfassung sicherheitstechnischer Mängel, Empfehlungen und Vorschläge
zur Mängelbeseitigung, Protokollierung nach Vorgabe des Auftraggebers;
f) Gefährdungsbeurteilungen: Konzeptionen, Durchführung, Dokumentation;
g) Schulungen und Unterweisungen: Konzeptionen, Durchführung;
h) Ausbildung zum Führer von Elektroschleppern (durch Mitarbeiter des
Auftragnehmers im Rahmen der Betreuung, ohne gesonderte
In-Rechnung-Stellung);
i) Überwachung des innerbetrieblichen organisatorischen Brandschutzes,
Durchführung von Begehungen;
j) Beratung, Aufzeigen von Mängeln und Empfehlung von Maßnahmen,
Entwicklung von Standards;
k) Selbständige Organisation und Durchführung von
Brandschutzunterweisungen;
l) Gefahrstoffe: Hinwirken auf die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung,
Erstellen von Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen
Konzeptionen, Beteiligung an der Durchführung oder Durchführung;
m) Wahrnehmung der Tätigkeiten der Beauftragten Person
Hubschrauberlandefläche";
n) In Abwesenheit der Mitarbeiter des Auftraggebers können die
Mitarbeiter des Auftragnehmers auch abfallwirtschaftliche oder
gefahrgutrechtliche Tätigkeiten wahrnehmen (v. a. Disposition). Sie
vertreten nicht den Betriebsbeauftragten für Abfall bzw. den
Gefahrgutbeauftragten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/02/2019
Ende: 15/02/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung um einmalig 24 Monate möglich
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Sollte sich die Betreuung durch eigene Mitarbeiter des Auftraggebers
auf einen Mitarbeiter reduzieren, so soll der externe Dienstleister
einen zweiten Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Dieser zweite
Mitarbeiter wird optional, ohne Anspruch auf Beauftragung abgefragt.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in Handelsregister oder Gewerberegister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Daher
erhalten die Interessenten vollumfänglichen Zugriff auf die
vollständigen Vergabeunterlagen erst nach Registrierung im
e-Vergabeportal.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren
zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu
behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem
Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach
Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich
an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als
Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als
Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er
im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/11/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/11/2018
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder
eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers
als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass
sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von
den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in
seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2
GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu
versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYRWA
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft,
Klimaschutz, Energie und Landesplanung Geschäftsstelle
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung
und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und
im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis
Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher
Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals
[5]https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von
Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des
Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in
schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/10/2018
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1. mailto:vergabe_stabsstelle@klilu.de?subject=TED
2. http://www.klilu.de/
3. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYRWA/documents
4. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYRWA
5. https://rlp.vergabekommunal.de/
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