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Ausschreibung: Entwicklung von Kommunikationssoftware - DE-Stuttgart
Entwicklung von Kommunikationssoftware
Dokument Nr...: 465537-2018 (ID: 2018102309303035552)
Veröffentlicht: 23.10.2018
*
DE-Stuttgart: Entwicklung von Kommunikationssoftware
2018/S 204/2018 465537
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Baden Württemberg
Presselstraße 19
Stuttgart
70191
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Bayern Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Str. 28
München
81739
Deutschland
E-Mail: [3]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister Smidt Straße 95
Bremen
28195
Deutschland
E-Mail: [5]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
Bad Homburg
61352
Deutschland
E-Mail: [7]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Str. 273
Hannover
30519
Deutschland
E-Mail: [9]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Brandenburger Straße 72
Potsdam
14467
Deutschland
E-Mail: [11]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [12]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Nordwest Die Gesundheitskasse
Kopenhagener Str. 1
Dortmund
44269
Deutschland
E-Mail: [13]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [14]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Plus Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Sternplatz 7
Dresden
01067
Deutschland
E-Mail: [15]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [16]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
Eisenberg
67304
Deutschland
E-Mail: [17]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [18]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse
Kasernenstraße 61
Düsseldorf
40213
Deutschland
E-Mail: [19]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [20]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse
Lüneburger Str. 4
Magdeburg
39106
Deutschland
E-Mail: [21]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [22]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[23]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYXLQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
AOK Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Sonja van der Ploeg
E-Mail: [24]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [25]www.aok.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[26]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYXLQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entwicklung zentrale und dezentrale Komponenten des digitalen
Gesundheitsnetzwerks der AOK
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-10-19-AOK-SYS-PLO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212510
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung Entwicklung zentraler und dezentraler Komponenten
für das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK beinhaltet den Aufbau der
zentralen Systeme und Komponenten der Vernetzungsplattform des
digitalen Gesundheitsnetzwerkes auf Basis der in der Vergabephase I
beschafften IHE-Basissoftware sowie die Umsetzung der in diesem
Dokument beschriebenen Kernanwendungen.
Weiterhin beinhaltet sie den Aufbau sowie die technische und fachliche
Anbindung regionaler Affinity Domains und Anwendungen an die zentralen
Systeme der DiGeN-Vernetzungsplattform.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN) soll durch die
Vernetzung zwischen verschiedenen Leistungserbringern sowie durch die
direkte Anbindung und Einbeziehung der Versicherten einen hohen
Mehrwert für alle Beteiligten erzeugen.
In diesem Teil der Ausschreibungen zu DiGeN Entwicklung zentraler und
dezentraler Komponenten, wird der Kern des digitalen
Gesundheitsnetzwerks erstellt. Dies geschieht auf Basis der von den
Auftraggeberinnen beschafften IHE-Software (Orchestra von soffico und
eHealth Suite von ICW) der Bietergemeinschaft
x-tention & Partners, vertreten durch die x-tention
Informationstechnologie GmbH, Wels (Österreich).
Diese Software soll durch den Auftragnehmer dieser Ausschreibung
installiert, konfiguriert und ggf. angepasst und ergänzt werden.
Komponenten, welche für die Bereitstellung der Infrastruktur der
DiGeN-Vernetzungsplattform und die Umsetzung der Kernanwendungen
benötigt werden, aber nicht durch die beschaffte IHE-Software abgedeckt
sind, muss der Auftragnehmer eigenständig liefern und zur Verfügung
stellen, entweder durch Lizenzen oder durch Eigenentwicklungen. Der
komplette Liefergegenstand von IHE-Software und den notwendigen
Erweiterungen werden auf den Systemen des (durch gesonderten Vertrag
beauftragten) zentralen Betreibers (also des Betreibers der zentralen
Komponenten des Gesundheitsnetzwerks sowie des DiGeN-Portals)
implementiert. Der Auftragnehmer unterstützt den Betreiber bei den
erforderlichen Tests und der Inbetriebnahme.
Gemeinsam erlauben die zentralen Komponenten die Kommunikation und den
Datenzugriff sowie Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern und
mit den Versicherten. Durch diese sicheren Kommunikationskanäle werden
neue, digitalisierte Anwendungen möglich, die dem Leistungserbringer
die tägliche Arbeit erleichtern und dem Versicherten eine verbesserte
Versorgung und größere Kontrolle bei seinen eigenen
Gesundheitsentscheidungen ermöglichen. Dabei hat der Versicherte die
volle Kontrolle über seine im Gesundheitsnetzwerk befindlichen
persönlichen Gesundheitsdaten: ausschließlich er entscheidet, welche
Leistungserbringer welche Daten unter welchen Umständen anderen
Leistungserbringern zur Verfügung stellen können. Dies gilt sowohl für
Daten und Dokumente, die ein Leistungserbringer erstellt hat, als auch
für solche, die der Versicherte selbst zur Verfügung stellt. Alle
Entwicklungen des Auftragnehmers erfüllen nach dem Stand der Technik
und den gesetzlichen Vorgaben die Anforderungen zum Datenschutz und zur
IT-Sicherheit, welche für den beschriebenen Leistungsumfang gelten.
Weitere gesondert zu beauftragende Leistungen im Rahmen des
Gesundheitsnetzwerkes sind neben den oben bereits erwähnten
Leistungen für den Betrieb der zentralen Komponenten des DiGeN und des
DiGeN-Portals folgende:
Entwicklung DiGeN Portal: Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege
des DiGeN-Portals für Versicherte auf Basis von SAP Hybris oder
vergleichbar, Integration existierender Systeme,
Entwicklung spezifischer Portalfunktionen: 3-Partner-Modell,
Entwicklung von Portal-Anwendungen- und Ansichten für Versicherte der
AOK; Umsetzung der User Journeys.
Betrieb Dezentrale Komponenten: 2-Partner-Modell, Hosting und Betrieb
von dezentralen Systemen/Komponenten
Externe Begleitung: beratende Begleitung des Gesamtprojekts.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit Angaben in Teil II
Abschnitte A bis D und Teil III und IVAbschnitt A: Erklärung zur
Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregisterauszugs.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Ergänzend zur Europäischen Eigenerklärung (EEE) Teil IV Abschnitt
B: Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung;
(2) Ergänzend zur Europäischen Eigenerklärung (EEE) Teil IV Abschnitt
B: Erklärung zum Umsatz
Hinweis: Bietergemeinschaften nehmen im Zuschlagsfall eine Rechtsform
mit gesamtschuldnerischer Haftung an.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter kann mit den zurückliegenden 3 Jahresabschlüssen jeweils
einen Mindestumsatz von 10 Mio. EUR nachweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erfahrung mit Implementierung IHE konformer Software
Es sind nach näherer Maßgabe des Formblatts Erklärungen Referenzen
mindestens 3 Referenzen zu Projekten aus den letzten 3 Jahren
vorzulegen, in denen eine IHE konforme Software erfolgreich im
Gesundheitswesen implementiert wurde. Die in den Projekten
implementierte Software muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes
noch produktiv genutzt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
(a) Bei mindestens einem in den Referenzen genannten Projekte wurde die
IHE-Software über mindestens 2 Affinity Domains implementiert.
Erklärung:
Unter Projekt über mindestens 2 Affinity Domains implementiert,
verstehen die Auftraggeberinnen folgendes:
Die Vernetzung, die im Projekt umgesetzt wurde, erfolgt über mindestens
2 Affinity Domains. Das heißt, es kommunizieren im Verbund Teilnehmer
von mehr als 2 Affinity Domains miteinander und über die Grenzen der
eigenen Affinity Domain hinweg. Das Referenzprojekt des Anbieters muss
in einer solchen übergreifenden Umgebung stattgefunden haben;
(b) Bei mindestens einem der in den Referenzen genannten Projekten
wurde Software zwischen rechtlich und organisatorisch getrennten
Einheiten umgesetzt;
(c) Mindestens eines der in den Referenzen genannten Projekte wurde
nach der agilen Methode Scrum (nach den Maßgaben der Scrum Alliance(R)
oder vergleichbar) durchgeführt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer hat 6 (sechs) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags
dem AOK-Bundesverband, Geschäftsbereich IT-Steuerung, eine
selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete, schriftliche
Bürgschaftserklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers im
Sinne von § 18 Nr. 2 VOL/B über EUR 1 000 000 (in Worten: eine Million
Euro) entsprechend dem Formblatt Bürgschaftserklärung zu übermitteln.
Es gelten § 18 Nr. 4, 5, 7 VOL/B.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Siehe unter VI.3) "Zusätzliche Angaben" und dort Ziffer 7)
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/12/2018
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/12/2018
Ortszeit: 07:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils
4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der
Vergabeverordnung (VgV). Die Leistungen werden nach § 119 Abs. 2, 3 GWB
i.V.m. § 15 VgV im Wege des offenen Verfahrens vergeben;
2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag unter
I.1) genannten Auftraggeberinnen durch;
3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die
Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung [27]www.dtvp.de die zwingend zu
verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort
abzurufen.
4) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die
E-Vergabelösung abgegeben werden;
5) Begründung zur Vertragslaufzeit:
Die kalkulierte Entwicklungszeit allein für die heute projektierten
Inhalte beträgt annähernd 2 Jahre. In einem dynamischen Umfeld mit
rasanter technischer Entwicklung und mit bevorstehenden politischen und
gesellschaftlichen Veränderungen gehen die Auftraggeberinnen davon aus,
dass auch nach Fertigstellung des aktuellen Projektumfangs noch über
einen längeren Zeitraum inhaltliche, technische und sicherheitsbedingte
Veränderungen am digitalen Gesundheitsnetzwerk gewünscht oder
erforderlich sein werden. Gerade für diese Phase ist eine Kontinuität
der Zusammenarbeit für den Erfolg des Projektes unerlässlich;
6) Die unter Ziffer III.1.1. (Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-
oder Handelsregister) und Ziffer III.1.2. (Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit) Punkt 1)
(Betriebshaftpflichtversicherung) geforderten Angaben, Erklärungen und
Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer
III.1.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer
III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten
Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3 (Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei
jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
der Bietergemeinschaft übernommen hat;
7) Der ausgeschriebene Auftrag enthält sowohl vertragliche als auch
rahmenvertragliche Elemente. Im Hinblick auf die Zentralen Komponenten
beauftragen die Auftraggeberinnen den Auftragnehmer mit Abschluss des
Vertrages mit den Vertragsleistungen, die sich auf die Erstentwicklung
bestimmter Zentraler Komponenten und deren Pflege, soweit diese in
Betrieb genommen werden, beziehen. Im Hinblick auf die Dezentralen
Komponenten (Entwicklung und Pflege) und die Weiterentwicklung der
Zentralen Komponenten (inklusive der Entwicklung der Kernanwendungen)
und die Integration/Migration der laufenden Pilotprojekte handelt es
sich bei diesem Vertrag um einen Rahmenvertrag;
8) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYXLQ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken;
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2018
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