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Ausschreibung: Entwicklung von Kommunikationssoftware - DE-Stuttgart
Entwicklung von Kommunikationssoftware
Dokument Nr...: 465537-2018 (ID: 2018102309303035552)
Veröffentlicht: 23.10.2018
*
  DE-Stuttgart: Entwicklung von Kommunikationssoftware
   2018/S 204/2018 465537
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Baden  Württemberg
   Presselstraße 19
   Stuttgart
   70191
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Bayern  Die Gesundheitskasse
   Carl-Wery-Str. 28
   München
   81739
   Deutschland
   E-Mail: [3]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Bremen/Bremerhaven
   Bürgermeister  Smidt  Straße 95
   Bremen
   28195
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse in Hessen
   Basler Str. 2
   Bad Homburg
   61352
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
   Hildesheimer Str. 273
   Hannover
   30519
   Deutschland
   E-Mail: [9]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Nordost  Die Gesundheitskasse
   Brandenburger Straße 72
   Potsdam
   14467
   Deutschland
   E-Mail: [11]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [12]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Nordwest  Die Gesundheitskasse
   Kopenhagener Str. 1
   Dortmund
   44269
   Deutschland
   E-Mail: [13]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [14]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Plus  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
   Sternplatz 7
   Dresden
   01067
   Deutschland
   E-Mail: [15]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [16]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland  Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse
   Virchowstraße 30
   Eisenberg
   67304
   Deutschland
   E-Mail: [17]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [18]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland/Hamburg  Die Gesundheitskasse
   Kasernenstraße 61
   Düsseldorf
   40213
   Deutschland
   E-Mail: [19]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [20]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Sachsen-Anhalt  Die Gesundheitskasse
   Lüneburger Str. 4
   Magdeburg
   39106
   Deutschland
   E-Mail: [21]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [22]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [23]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYXLQ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   AOK Bundesverband GbR
   Rosenthaler Str. 31
   Berlin
   10178
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Sonja van der Ploeg
   E-Mail: [24]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [25]www.aok.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [26]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYXLQ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entwicklung zentrale und dezentrale Komponenten des digitalen
   Gesundheitsnetzwerks der AOK
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-10-19-AOK-SYS-PLO
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72212510
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Ausschreibung Entwicklung zentraler und dezentraler Komponenten
   für das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK beinhaltet den Aufbau der
   zentralen Systeme und Komponenten der Vernetzungsplattform des
   digitalen Gesundheitsnetzwerkes auf Basis der in der Vergabephase I
   beschafften IHE-Basissoftware sowie die Umsetzung der in diesem
   Dokument beschriebenen Kernanwendungen.
   Weiterhin beinhaltet sie den Aufbau sowie die technische und fachliche
   Anbindung regionaler Affinity Domains und Anwendungen an die zentralen
   Systeme der DiGeN-Vernetzungsplattform.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN) soll durch die
   Vernetzung zwischen verschiedenen Leistungserbringern sowie durch die
   direkte Anbindung und Einbeziehung der Versicherten einen hohen
   Mehrwert für alle Beteiligten erzeugen.
   In diesem Teil der Ausschreibungen zu DiGeN Entwicklung zentraler und
   dezentraler Komponenten, wird der Kern des digitalen
   Gesundheitsnetzwerks erstellt. Dies geschieht auf Basis der von den
   Auftraggeberinnen beschafften IHE-Software (Orchestra von soffico und
   eHealth Suite von ICW) der Bietergemeinschaft
   x-tention & Partners, vertreten durch die x-tention
   Informationstechnologie GmbH, Wels (Österreich).
   Diese Software soll durch den Auftragnehmer dieser Ausschreibung
   installiert, konfiguriert und ggf. angepasst und ergänzt werden.
   Komponenten, welche für die Bereitstellung der Infrastruktur der
   DiGeN-Vernetzungsplattform und die Umsetzung der Kernanwendungen
   benötigt werden, aber nicht durch die beschaffte IHE-Software abgedeckt
   sind, muss der Auftragnehmer eigenständig liefern und zur Verfügung
   stellen, entweder durch Lizenzen oder durch Eigenentwicklungen. Der
   komplette Liefergegenstand von IHE-Software und den notwendigen
   Erweiterungen werden auf den Systemen des (durch gesonderten Vertrag
   beauftragten) zentralen Betreibers (also des Betreibers der zentralen
   Komponenten des Gesundheitsnetzwerks sowie des DiGeN-Portals)
   implementiert. Der Auftragnehmer unterstützt den Betreiber bei den
   erforderlichen Tests und der Inbetriebnahme.
   Gemeinsam erlauben die zentralen Komponenten die Kommunikation und den
   Datenzugriff sowie Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern und
   mit den Versicherten. Durch diese sicheren Kommunikationskanäle werden
   neue, digitalisierte Anwendungen möglich, die dem Leistungserbringer
   die tägliche Arbeit erleichtern und dem Versicherten eine verbesserte
   Versorgung und größere Kontrolle bei seinen eigenen
   Gesundheitsentscheidungen ermöglichen. Dabei hat der Versicherte die
   volle Kontrolle über seine im Gesundheitsnetzwerk befindlichen
   persönlichen Gesundheitsdaten: ausschließlich er entscheidet, welche
   Leistungserbringer welche Daten unter welchen Umständen anderen
   Leistungserbringern zur Verfügung stellen können. Dies gilt sowohl für
   Daten und Dokumente, die ein Leistungserbringer erstellt hat, als auch
   für solche, die der Versicherte selbst zur Verfügung stellt. Alle
   Entwicklungen des Auftragnehmers erfüllen nach dem Stand der Technik
   und den gesetzlichen Vorgaben die Anforderungen zum Datenschutz und zur
   IT-Sicherheit, welche für den beschriebenen Leistungsumfang gelten.
   Weitere gesondert zu beauftragende Leistungen im Rahmen des
   Gesundheitsnetzwerkes sind  neben den oben bereits erwähnten
   Leistungen für den Betrieb der zentralen Komponenten des DiGeN und des
   DiGeN-Portals  folgende:
    Entwicklung DiGeN Portal: Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege
   des DiGeN-Portals für Versicherte auf Basis von SAP Hybris oder
   vergleichbar, Integration existierender Systeme,
    Entwicklung spezifischer Portalfunktionen: 3-Partner-Modell,
   Entwicklung von Portal-Anwendungen- und Ansichten für Versicherte der
   AOK; Umsetzung der User Journeys.
   Betrieb Dezentrale Komponenten: 2-Partner-Modell, Hosting und Betrieb
   von dezentralen Systemen/Komponenten
   Externe Begleitung: beratende Begleitung des Gesamtprojekts.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 120
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit Angaben in Teil II
   Abschnitte A bis D und Teil III und IVAbschnitt A: Erklärung zur
   Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregisterauszugs.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Ergänzend zur Europäischen Eigenerklärung (EEE) Teil IV Abschnitt
   B:  Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung;
   (2) Ergänzend zur Europäischen Eigenerklärung (EEE) Teil IV Abschnitt
   B:  Erklärung zum Umsatz
   Hinweis: Bietergemeinschaften nehmen im Zuschlagsfall eine Rechtsform
   mit gesamtschuldnerischer Haftung an.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter kann mit den zurückliegenden 3 Jahresabschlüssen jeweils
   einen Mindestumsatz von 10 Mio. EUR nachweisen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Erfahrung mit Implementierung IHE konformer Software
   Es sind nach näherer Maßgabe des Formblatts Erklärungen Referenzen
   mindestens 3 Referenzen zu Projekten aus den letzten 3 Jahren
   vorzulegen, in denen eine IHE konforme Software erfolgreich im
   Gesundheitswesen implementiert wurde. Die in den Projekten
   implementierte Software muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes
   noch produktiv genutzt werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   (a) Bei mindestens einem in den Referenzen genannten Projekte wurde die
   IHE-Software über mindestens 2 Affinity Domains implementiert.
   Erklärung:
   Unter Projekt über mindestens 2 Affinity Domains implementiert,
   verstehen die Auftraggeberinnen folgendes:
   Die Vernetzung, die im Projekt umgesetzt wurde, erfolgt über mindestens
   2 Affinity Domains. Das heißt, es kommunizieren im Verbund Teilnehmer
   von mehr als 2 Affinity Domains miteinander und über die Grenzen der
   eigenen Affinity Domain hinweg. Das Referenzprojekt des Anbieters muss
   in einer solchen übergreifenden Umgebung stattgefunden haben;
   (b) Bei mindestens einem der in den Referenzen genannten Projekten
   wurde Software zwischen rechtlich und organisatorisch getrennten
   Einheiten umgesetzt;
   (c) Mindestens eines der in den Referenzen genannten Projekte wurde
   nach der agilen Methode Scrum (nach den Maßgaben der Scrum Alliance(R)
   oder vergleichbar) durchgeführt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer hat 6 (sechs) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags
   dem AOK-Bundesverband, Geschäftsbereich IT-Steuerung, eine
   selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete, schriftliche
   Bürgschaftserklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers im
   Sinne von § 18 Nr. 2 VOL/B über EUR 1 000 000 (in Worten: eine Million
   Euro) entsprechend dem Formblatt  Bürgschaftserklärung zu übermitteln.
   Es gelten § 18 Nr. 4, 5, 7 VOL/B.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Siehe unter VI.3) "Zusätzliche Angaben" und dort Ziffer 7)
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/12/2018
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/12/2018
   Ortszeit: 07:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils
   4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der
   Vergabeverordnung (VgV). Die Leistungen werden nach § 119 Abs. 2, 3 GWB
   i.V.m. § 15 VgV im Wege des offenen Verfahrens vergeben;
   2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag unter
   I.1) genannten Auftraggeberinnen durch;
   3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die
   Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung [27]www.dtvp.de die zwingend zu
   verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort
   abzurufen.
   4) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die
   E-Vergabelösung abgegeben werden;
   5) Begründung zur Vertragslaufzeit:
   Die kalkulierte Entwicklungszeit allein für die heute projektierten
   Inhalte beträgt annähernd 2 Jahre. In einem dynamischen Umfeld mit
   rasanter technischer Entwicklung und mit bevorstehenden politischen und
   gesellschaftlichen Veränderungen gehen die Auftraggeberinnen davon aus,
   dass auch nach Fertigstellung des aktuellen Projektumfangs noch über
   einen längeren Zeitraum inhaltliche, technische und sicherheitsbedingte
   Veränderungen am digitalen Gesundheitsnetzwerk gewünscht oder
   erforderlich sein werden. Gerade für diese Phase ist eine Kontinuität
   der Zusammenarbeit für den Erfolg des Projektes unerlässlich;
   6) Die unter Ziffer III.1.1. (Befähigung zur Berufsausübung
   einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-
   oder Handelsregister) und Ziffer III.1.2. (Wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit) Punkt 1)
   (Betriebshaftpflichtversicherung) geforderten Angaben, Erklärungen und
   Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer
   III.1.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer
   III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten
   Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
   gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3 (Technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei
   jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
   der Bietergemeinschaft übernommen hat;
   7) Der ausgeschriebene Auftrag enthält sowohl vertragliche als auch
   rahmenvertragliche Elemente. Im Hinblick auf die Zentralen Komponenten
   beauftragen die Auftraggeberinnen den Auftragnehmer mit Abschluss des
   Vertrages mit den Vertragsleistungen, die sich auf die Erstentwicklung
   bestimmter Zentraler Komponenten und deren Pflege, soweit diese in
   Betrieb genommen werden, beziehen. Im Hinblick auf die Dezentralen
   Komponenten (Entwicklung und Pflege) und die Weiterentwicklung der
   Zentralen Komponenten (inklusive der Entwicklung der Kernanwendungen)
   und die Integration/Migration der laufenden Pilotprojekte handelt es
   sich bei diesem Vertrag um einen Rahmenvertrag;
   8) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYXLQ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2018
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  24. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
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  26. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYXLQ
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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