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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Husum
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 465536-2018 (ID: 2018102309292935489)
Veröffentlicht: 23.10.2018
*
DE-Husum: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2018/S 204/2018 465536
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kreis Nordfriesland
Marktstraße 6
Husum
25813
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 4 Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt und
Kultur Hauptsachgebiet ÖPNV und Regionalentwicklung, zu Händen von
Anne-Kathrin Marggraf
Telefon: +49 484167271
E-Mail: [1]A-K.Marggraf@nordfriesland.de
Fax: +49 484167113
NUTS-Code: DEF07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.nordfriesland.de
I.1)Name und Adressen
Kreis Schleswig-Flensburg Service-Betrieb des Kreises
Schleswig-Flensburg Zentrale Vergabestelle
Flensburger Str. 7
Schleswig
24837
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Hilke Richardsen, Frau Aynur Skerka
Telefon: +49 462187442
E-Mail: [3]zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
Fax: +49 462187308
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]www.schleswig-flensburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[5]https://www.entera1.de/132_pia/?module=text
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.entera1.de/132_pia/?module=text
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung von ÖSPV-Leistungen der Kreise Nordfriesland und
Schleswig-Flensburg
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
mit Bussen im Linienbündel Mitte in den Kreisen Nordfriesland und
Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem
1.8.2019.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07
NUTS-Code: DEF0C
NUTS-Code: DEF01
Hauptort der Ausführung:
Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
mit Bussen in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie
der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2019 im Linienbündel Mitte.
Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien:
1020 Husum Bredstedt Niebüll;
1021 Bredstedt Bohmstedt Vollstedt und zurück;
1023 Langenhorn Ockholm;
1024 Langenhorn Bargum Lütjenholm;
1025 Bredstedt Langenhorn Bredstedt;
1026 Bordelum Dörpum;
1027 Bredstedt Dörpum Lütjenholm;
1028 Bredstedt Reußenköge Bredstedt;
1029 Bredstedt Bordelum Schlüttsiel;
1031 Husum Drelsdorf Bredstedt;
1032 Bredstedt Breklum Struckum Almdorf;
1033 Drelsdorf Bohmstedt;
1039 Haselund Löwenstedt Löwenstedtfeld;
1130 Bargum Langenhorn Bordelum Dänische Schule Bredstedt;
1580 Bredstedt Lindewitt Großenwiehe Flensburg;
1643 Bredstedt Jübek A.P.Møller-Skole Schleswig;
R120 Langenhorn Bredstedt Husum;
R125 Bredstedt Lindewitt Großenwiehe Flensburg.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rufbusleistungen werden zunächst nur für die ersten 5 Jahre
vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für
die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2023 schriftlich gegenüber dem
Auftragnehmer wahrgenommen werden kann. Insoweit ist die voranstehend
in der hiesigen Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit lediglich als
Maximallaufzeit zu verstehen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Die Rufbusleistungen werden zunächst nur für die ersten fünf Jahre
vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für
die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2023 schriftlich gegenüber dem
Auftragnehmer wahrgenommen werden kann. Insoweit ist die voranstehend
in der Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit lediglich als
Maximallaufzeit zu verstehen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall
wirtschaftlich gleichwertiger Angebote § 18 Abs. 3 bis 6 des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen
für die Zuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die
nachweislich bestimmte soziale Kriterien erfüllen). Einzelheiten hierzu
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 18.9.2018 datiert) beizufügen (bei
Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
Bescheinung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Ergänzung zu III.2.2):
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 TTG werden nachfolgend die für die
Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG relevanten repräsentativen
Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2) A):
1) Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung
Nord: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des
privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 16.11.2017 zusammen
mit Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung
Nord: Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des
privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 16.7.1996 in der
Fassung vom 26.10.2009.
2) Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein und ver.di
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die
Landesbezirksleitung Nord: Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe
Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2006, zuletzt geändert am
21.2.2018.
3) Arbeitgeberverband Nahverkehr e. V. (AVN) und ver.di Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg:
Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 11.11.2015 zusammen mit
Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN)
und ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den
Landesbezirk Hamburg: Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012,
zuletzt geändert am 11.11.2015, einschließlich der Anlage
Entgeltgruppenverzeichnis der VHH ab 1.10.2012 zusammen mit
Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN)
und ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den
Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag über eine Sonderzuwendung für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe
Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung
öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg:
Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012
zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen
e. V. (AVN) und ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,
vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag
vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A)
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist;
2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat;
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben;
5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte,
9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat;
10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist.
12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat;
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den
jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein
Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen
vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung
das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe
vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
die Vergabeunterlagen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff. PBZugV.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
A) Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein TTG ergebenden
speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind
Bestandteile dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften
jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind,
haben insbesondere die gemäß § 4 TTG erforderlichen
Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die hierfür relevanten und gemäß §
4 Abs. 2 Satz 4 TTG zu benennenden repräsentativen Tarifverträge werden
in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
B) Im Fall eines Betreiberwechsels im Sinne des § 5 Satz 1 TTG hat der
neue Betreiber die in den Vergabeunterlagen benannten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu den Arbeitsbedingungen zu
übernehmen, die diesen von dem vorherigen Betreiber gewährt wurden.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [7]2017/S 187-383836
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/12/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/03/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/12/2018
Ortszeit: 12:05
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A) Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe)
sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es
somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der
Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet
unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den
Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die
Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind
angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und
Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter
dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
B) Zu den obigen Ziffern I.1) und I.3) wird zudem darauf hingewiesen,
dass der Kreis Nordfriesland die Zusammenarbeit der beiden Auftraggeber
koordiniert und Federführer des Verfahrens ist; Ansprechpartner für
die Kommunikation gemäß der obigen Ziffer 1.3) ist daher entsprechend
der auch in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vorgaben alleine der
oben unter Ziffer 1.1) an erster Stelle mit den entsprechenden
Kontaktdaten genannte Kreis Nordfriesland.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 71 28
Kiel
24171
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: [8]vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 4319884702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2018
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References
1. mailto:A-K.Marggraf@nordfriesland.de?subject=TED
2. http://www.nordfriesland.de/
3. mailto:zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de?subject=TED
4. http://www.schleswig-flensburg.de/
5. https://www.entera1.de/132_pia/?module=text
6. https://www.entera1.de/132_pia/?module=text
7. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:383836-2017:TEXT:DE:HTML
8. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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