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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-München
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 465503-2018 (ID: 2018102309282335416)
Veröffentlicht: 23.10.2018
*
DE-München: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 204/2018 465503
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Erzdiözese München & Freising KdÖR ErzbischöflichesOrdinariat
Vergabestelle Bau
Schrammerstr. 3
München
80333
Deutschland
Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH, Frau Kairies-Soti
Telefon: +49 82150105-22
E-Mail: [1]VgV@meixner-partner.de
Fax: +49 82150105-10
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.erzbistum-muenchen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E69429378
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E69429378
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Religionsgemeinschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten und Neubau Kinderkrippe
Objektplanung gem. § 33 ff. HOAI, LPH 1-9 bzw. LPH 4-9; Projektnummer:
PRJ-2015-0214, Submissionsnummer: Sub-113179
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Projektnummer: PRJ-2015-0214, Submissionsnummer: Sub-113179 Der
Pfarrverband Fahrenzhausen-Haimhausen, Landkreis Freising, plant die
Generalsanierung bzw. den Ersatzneubau des Kindergartens St.
Christophorus in Fahrenzhausen-Jarzt. In diesem Zusammenhang soll das
Gebäude der aktuellen Nutzung angepasst und bauliche Mängel beseitigt
werden. Die Entscheidung, ob es zu einer Generalsanierung oder zu einem
Ersatzneubau kommen wird, wird im Rahmen der Variantenuntersuchung in
LPH 2 getroffen.
Um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im
Krippenalter gerecht zu werden, plant der Pfarrverband auf diesem
Grundstück zudem den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe. Die
Planungen für den Neubau der Krippe sollen auf einer vorliegenden
Entwurfsplanung eines vorbefassten Büros aufbauen, das bereits bis zur
LPH 3 tätig war.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21B
Hauptort der Ausführung:
Bauort: Fahrenzhausen-Jarzt Sitz des Pfarrverbands:
Fahrenzhausen-Haimhausen Sitz des Auftraggebers Erzdiözese München und
Freising KdöR: München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 33 ff.
HOAI 2013 mit Anlage 10, bei stufenweiser Beauftragung.
Für die Generalsanierung bzw. den Ersatzneubau des Kindergartens (2.BA)
werden die LPH 1-9, für den Neubau der Kinderkrippe (1.BA) die LPH 4-9,
vergeben.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt
werden.
Beschreibung:
Kindergarten, 3-gruppig, 2. Bauabschnitt:
Der Massivbau mit Satteldach (E+D), Baujahr 1970, umfasst 2 Gruppen und
wurde 1992 um eine Gruppe erweitert. Die BGF beläuft sich auf ca. 790
m^2.
Im Zuge der Variantenuntersuchung in LPH 2 wird entschieden, ob der
Bestand generalsaniert oder durch einen Ersatzneubau ersetzt werden
soll.
Ein Erläuterungsbericht zur Sanierung liegt bereits vor.
Kinderkrippe, 2-gruppig, 1.Bauabschnitt:
Geplant ist ein erdgeschossiges Gebäude mit einer BGF von ca. 590 m^2,
mit Galerie- und Lagerräumen im versetzten Pultdach mit
Firstverglasung, Fernwärmeversorgung. Die Planungen für den Neubau der
Krippe sollen auf einer vorliegenden Entwurfsplanung eines vorbefassten
Büros aufbauen, das bereits bis zur LPH 3 tätig war.
Die Maßnahme soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung
gefördert werden.
Ziel ist ein energetisch optimiertes, barrierefreies Gebäude, sowie
eine kostengünstige Gesamtinvestition.
Das Büro, das den Erläuterungsbericht für die Sanierung des
Kindergartens und die Entwurfsplanung für den Neubau der Krippe
erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber.
Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und
zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die
Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung
zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand
zu bringen.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Januar 2019 statt.
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Februar 2019. Der
Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der
Baubeginn für den 1.BA Krippe ist für Anfang 2020 vorgesehen, die
Fertigstellung für den 1. BA Krippe zwingend bis Juni 2022.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/02/2019
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Falle einer Projektverzögerung
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der
Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des
Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme
an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese
sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung
wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor
Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem
nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die
Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
1) Bauabschnitt:
Stufe 1: LPH 4 gem. § 34 HOAI 2013;
Stufe 2: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013;
Stufe 3: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013.
2) Bauabschnitt:
Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013;
Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013;
Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013;
Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013.
Zunächst wird beim 1.Bauabschnitt die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und
Bauabschnitte besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht
werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
MiLoG c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllen.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen ist abzugeben.
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs. 1
Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von
180 000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung.
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000
EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei
einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne
Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet
vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das
Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46
Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von
2 technischen festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag
aufzuführen. Die Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen im
Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern
auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.
h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation
des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75
VgV.
Die Person des Projektleiters (PL) erfüllt die fachlichen
Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
(Eintrag Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) im jeweiligen
Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stellvertretenden Projektleiters (stv. PL) erfüllt die
fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung Architekt (Eintrag Architektenkammer,
Bauvorlageberechtigung) oder Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o.
vgl.) des Studiengangs Architektur oder Bauingenieurwesen o. vgl. gem.
§75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers)
zu führen.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Arch. oder
Ing. nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare
fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise
vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild
Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen
Lebenslaufes und einer Abschlussurkunde (Diplom, Mster, Bechor o.vgl.)
nachzuweisen.
Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den
Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im
Leistungsbild Objektplanung.
d) Angabe von mindestens 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine
Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht
werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.10.2008-1.10.2018 liegen, die LPH
2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem
Zeitraum abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
Projektbezeichnung/-beschreibung,
Projektlaufzeit,
Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen,
Bauvolumen brutto (KG 300+400),
Beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
Angabe Anteil Neubau/Sanierung,
Honorarzone (Vergleichbarkeit Komplexität),
Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis ist
jeweils beizulegen!),
PL und st. PL,
Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
Mitwirkung bei der Beschaffung von Fördermitteln
Zusammenarbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien.
Sonstiges:
Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN
A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit
Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
vorzulegen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/11/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über die
Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder EMail eingereichte
Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren
Verfahren nicht berücksichtigt.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
(§57 Absatz 1 Satz 1 VgV) b) Während der Bewerbungsphase sind
Rückfragen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bis
spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu
richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter zuvor genannter
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und
verbleiben beim AG.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die
Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der
zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben.
Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden
unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
mitzuteilen, sofern Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und
kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
Der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
dem Auftraggeber vorliegen muss,
Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
f) Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine regelmäßige örtliche
Präsenz der Bauleitung während der Ausführungsphase.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: [6]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
siehe VI.4.1)
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2018
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4. https://www.subreport.de/E69429378
5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
6. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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