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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-München
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 465503-2018 (ID: 2018102309282335416)
Veröffentlicht: 23.10.2018
*
  DE-München: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2018/S 204/2018 465503
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Erzdiözese München & Freising KdÖR ErzbischöflichesOrdinariat
   Vergabestelle Bau
   Schrammerstr. 3
   München
   80333
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH, Frau Kairies-Soti
   Telefon: +49 82150105-22
   E-Mail: [1]VgV@meixner-partner.de
   Fax: +49 82150105-10
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.erzbistum-muenchen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E69429378
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E69429378
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Religionsgemeinschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten und Neubau Kinderkrippe 
   Objektplanung gem. § 33 ff. HOAI, LPH 1-9 bzw. LPH 4-9; Projektnummer:
   PRJ-2015-0214, Submissionsnummer: Sub-113179
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Projektnummer: PRJ-2015-0214, Submissionsnummer: Sub-113179 Der
   Pfarrverband Fahrenzhausen-Haimhausen, Landkreis Freising, plant die
   Generalsanierung bzw. den Ersatzneubau des Kindergartens St.
   Christophorus in Fahrenzhausen-Jarzt. In diesem Zusammenhang soll das
   Gebäude der aktuellen Nutzung angepasst und bauliche Mängel beseitigt
   werden. Die Entscheidung, ob es zu einer Generalsanierung oder zu einem
   Ersatzneubau kommen wird, wird im Rahmen der Variantenuntersuchung in
   LPH 2 getroffen.
   Um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im
   Krippenalter gerecht zu werden, plant der Pfarrverband auf diesem
   Grundstück zudem den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe. Die
   Planungen für den Neubau der Krippe sollen auf einer vorliegenden
   Entwurfsplanung eines vorbefassten Büros aufbauen, das bereits bis zur
   LPH 3 tätig war.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21B
   Hauptort der Ausführung:
   Bauort: Fahrenzhausen-Jarzt Sitz des Pfarrverbands:
   Fahrenzhausen-Haimhausen Sitz des Auftraggebers Erzdiözese München und
   Freising KdöR: München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 33 ff.
   HOAI 2013 mit Anlage 10, bei stufenweiser Beauftragung.
   Für die Generalsanierung bzw. den Ersatzneubau des Kindergartens (2.BA)
   werden die LPH 1-9, für den Neubau der Kinderkrippe (1.BA) die LPH 4-9,
   vergeben.
   Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt
   werden.
   Beschreibung:
   Kindergarten, 3-gruppig, 2. Bauabschnitt:
   Der Massivbau mit Satteldach (E+D), Baujahr 1970, umfasst 2 Gruppen und
   wurde 1992 um eine Gruppe erweitert. Die BGF beläuft sich auf ca. 790
   m^2.
   Im Zuge der Variantenuntersuchung in LPH 2 wird entschieden, ob der
   Bestand generalsaniert oder durch einen Ersatzneubau ersetzt werden
   soll.
   Ein Erläuterungsbericht zur Sanierung liegt bereits vor.
   Kinderkrippe, 2-gruppig, 1.Bauabschnitt:
   Geplant ist ein erdgeschossiges Gebäude mit einer BGF von ca. 590 m^2,
   mit Galerie- und Lagerräumen im versetzten Pultdach mit
   Firstverglasung, Fernwärmeversorgung. Die Planungen für den Neubau der
   Krippe sollen auf einer vorliegenden Entwurfsplanung eines vorbefassten
   Büros aufbauen, das bereits bis zur LPH 3 tätig war.
   Die Maßnahme soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung
   gefördert werden.
   Ziel ist ein energetisch optimiertes, barrierefreies Gebäude, sowie
   eine kostengünstige Gesamtinvestition.
   Das Büro, das den Erläuterungsbericht für die Sanierung des
   Kindergartens und die Entwurfsplanung für den Neubau der Krippe
   erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber.
   Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und
   zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die
   Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung
   zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand
   zu bringen.
   Zeitlicher Ablauf:
   Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Januar 2019 statt.
   Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Februar 2019. Der
   Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der
   Baubeginn für den 1.BA Krippe ist für Anfang 2020 vorgesehen, die
   Fertigstellung für den 1. BA Krippe zwingend bis Juni 2022.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 25/02/2019
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Im Falle einer Projektverzögerung
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
    technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
   Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
   dargestellten Bewertungsmatrix.
   Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
   mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
   Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
   den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
   Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der
   Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des
   Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme
   an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese
   sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung
   wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor
   Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem
   nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die
   Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
   1) Bauabschnitt:
   Stufe 1: LPH 4 gem. § 34 HOAI 2013;
   Stufe 2: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013;
   Stufe 3: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013.
   2) Bauabschnitt:
   Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013;
   Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013;
   Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013;
   Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013.
   Zunächst wird beim 1.Bauabschnitt die Stufe 1 beauftragt.
   Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und
   Bauabschnitte besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
   ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht
   werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
   b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   MiLoG c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
   Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
   d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
   gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
   wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
   dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
   Anforderungen erfüllen.
   e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
   benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
   3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
   Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   dieser Unternehmen ist abzugeben.
   f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
   1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
   g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
   Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
   einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
   führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
   Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
   auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
   sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs. 1
   Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von
   180 000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung.
   b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
   bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000
   EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei
   einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
   muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
   Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
   im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
   Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne
   Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert.
   Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet
   vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das
   Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
   Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
   Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46
   Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von
   2 technischen festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
   Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag
   aufzuführen. Die Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen im
   Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern
   auszufüllen.
   b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
   Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.
   h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation
   des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75
   VgV.
   Die Person des Projektleiters (PL) erfüllt die fachlichen
   Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
   (Eintrag Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) im jeweiligen
   Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
   Die Person des stellvertretenden Projektleiters (stv. PL) erfüllt die
   fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die
   Berufsbezeichnung Architekt (Eintrag Architektenkammer,
   Bauvorlageberechtigung) oder Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o.
   vgl.) des Studiengangs Architektur oder Bauingenieurwesen o. vgl. gem.
   §75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers)
   zu führen.
   Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Arch. oder
   Ing. nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare
   fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise
   vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG 
   Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist.
   c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild
   Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen
   Lebenslaufes und einer Abschlussurkunde (Diplom, Mster, Bechor o.vgl.)
   nachzuweisen.
   Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den
   Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im
   Leistungsbild Objektplanung.
   d) Angabe von mindestens 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine
   Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht
   werden.
   Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
   Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.10.2008-1.10.2018 liegen, die LPH
   2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem
   Zeitraum abgeschlossen sein.
   Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
    Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
    ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
    Projektbezeichnung/-beschreibung,
    Projektlaufzeit,
    Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen,
    Bauvolumen brutto (KG 300+400),
    Beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
    Angabe Anteil Neubau/Sanierung,
    Honorarzone (Vergleichbarkeit Komplexität),
    Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis ist
   jeweils beizulegen!),
    PL und st. PL,
    Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
   Zusatzpunkte für:
    Mitwirkung bei der Beschaffung von Fördermitteln
    Zusammenarbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien.
   Sonstiges:
    Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN
   A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit
   Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
   e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
   und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
   Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
   Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
   korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
   vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/11/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über die
   Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder EMail eingereichte
   Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
   Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren
   Verfahren nicht berücksichtigt.
   Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
   ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
   (§57 Absatz 1 Satz 1 VgV) b) Während der Bewerbungsphase sind
   Rückfragen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bis
   spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu
   richten.
   Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter zuvor genannter
   Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   veröffentlicht.
   c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und
   verbleiben beim AG.
   d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
   Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
   e) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
   eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
   Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
   Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die
   Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der
   zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben.
   Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden
   unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
   sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
   Regelungen:
   Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
   Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
   mitzuteilen, sofern  Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und
   kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
   der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
    Der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
   Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
   wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
   dem Auftraggeber vorliegen muss,
    Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
   f) Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine regelmäßige örtliche
   Präsenz der Bauleitung während der Ausführungsphase.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse: [6]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
   Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   siehe VI.4.1)
   München
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2018
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   1. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
   2. http://www.erzbistum-muenchen.de/
   3. https://www.subreport.de/E69429378
   4. https://www.subreport.de/E69429378
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