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Ausschreibung: Einsatz von Krankenwagen - DE-Oberhausen
Einsatz von Krankenwagen
Dokument Nr...: 465220-2018 (ID: 2018102309243835209)
Veröffentlicht: 23.10.2018
*
  DE-Oberhausen: Einsatz von Krankenwagen
   2018/S 204/2018 465220
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Oberhausen  Der Oberbürgermeister
   Brücktorstr. 30
   Oberhausen
   46047
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bereich 6-1/ Feuerwehr
   E-Mail: [1]nicole.kenzer@oberhausen.de
   Fax: +49 2088585-247
   NUTS-Code: DEA17
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.oberhausen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYGYZ2C
   /documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYGYZ2C
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Stadt Oberhausen  Der Oberbürgermeister
   Bahnhofstr. 66, Raum A232
   Oberhausen
   46145
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): 2-0-10 Stabsstelle Zentrale Vergabe, Frau Müller
   E-Mail: [5]nadine.mueller@oberhausen.de
   NUTS-Code: DEA17
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.oberhausen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabeverfahren Krankentransport 2019
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/0200
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85143000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung der Durchführung
   von Leistungen des qualifizierten Krankentransports mittels
   Krankenkraftwagen (KTW) als soziale und andere Dienstleistung gemäß §
   130 GWB, §§ 64 ff VgV im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Oberhausen
   sowie darüber hinaus (sog. Fernfahrten). Der Bedarf an
   Krankentransportdienstleistungen wird in fünf Losen (ein
   Vertragspartner je Los) vergeben. Die Einbindung je Los soll auf
   Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (sog.
   Einbindungsvereinbarung) erfolgen. Die Auftragnehmer werden in diesem
   Fall als Verwaltungshelfer, d. h. Teil des öffentlichen
   Rettungsdienstes tätig. Die Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive
   medizinisch-technischer Ausstattung und Geräte) werden einschließlich
   der benötigten Verbrauchsmaterialien von der Auftraggeberin kostenfrei
   zur Verfügung gestellt. Die Betriebssitze je Los zur Unterbringung von
   Fahrzeugen und Personal sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu
   stellen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85143000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA17
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Oberhausen sowie darüber hinaus (sog.
   Fernfahrten).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Oberhausen beabsichtigt als verantwortlicher Träger des
   Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 RettGNRW, die Wahrnehmung von
   Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß §§ 13, 9 RettG NRW
   auf geeignete Dritte (Auftragnehmer) zu übertragen. Der Auftragnehmer
   wird in diesem Fall als Verwaltungshelfer d. h. als Teil des
   öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
   Die Leistungspflichten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung umfassen
   den Inhalt der Leistungsbeschreibung sowie den sich aus der
   Vereinbarung (Anlage Einbindungsvereinbarung) ergebenden
   Pflichtenkreis. Im Übrigen gelten die sich aus dem RettG NRW ergebenden
   Pflichten, die denen entsprechen, die auch für den öffentlichen
   Rettungsdienstträger bei eigener Ausführung bestünden.
   Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben
   des Krankentransports gemäß §2 Abs. 3 RettG NRW zur Abdeckung des so
   genannten Grundbedarfs für Krankentransportleistungen innerhalb der
   vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten sowie ausnahmsweise die
   Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung nach § 2 Abs. 2 RettG NRW
   im Rahmen eines so genannten First-Responder-Einsatzes.
   Der Auftragnehmer stellt den Bedarf mit der Gestellung geeigneten
   Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen
   Einsätze durch. Dies beinhaltet außerdem gemäß der
   Leistungsbeschreibung eventuelle Vor- und Nacharbeiten, wie zum
   Beispiel die morgendliche Fahrzeugüberprüfung, die Bestückung des
   Fahrzeuges sowie die anschließende Dokumentation des Einsatzes ebenso,
   wie die Reinigung oder eventuell notwendige Desinfektion des Fahrzeuges
   oder der Schutzkleidung der Mitarbeiter.
   Alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel für den
   Grundbedarf (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technischer Ausstattung
   und Geräte) werden einschließlich der benötigten Verbrauchsmaterialien
   von der Auftraggeberin für den Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung
   gestellt.
   Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die vorgeschriebene
   Besetzung und Einsatzbereitschaft sowie Durchführung der von der
   Leitstelle angewiesenen qualifizierten Krankentransporte
   sicherzustellen. Dies kann im Einzelfall auch die Durchführung von
   Fernfahrten betreffen.
   Die Vorhaltung im Los 1 umfasst:
    werktags (Mo-Fr): KTW 1: 06.00 bis 13.00 Uhr (7 Std.),
    werktags (Mo-Fr): KTW 2: 19.00 bis 02.00 Uhr (7 Std.),
    samstags: KTW 1: 14.00 bis 21.00 Uhr (7 Std.).
   Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen
   nebst Anlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (siehe Vergabeunterlagen) /
   Gewichtung: 30 %
   Preis - Gewichtung: 70 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige
   Erklärung einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 30.6.2024 zu verlängern
   (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung
   des Vertrages besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85143000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA17
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Oberhausen sowie darüber hinaus (sog.
   Fernfahrten).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Oberhausen beabsichtigt als verantwortlicher Träger des
   Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 RettGNRW, die Wahrnehmung von
   Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß §§ 13, 9 RettG NRW
   auf geeignete Dritte (Auftragnehmer) zu übertragen. Der Auftragnehmer
   wird in diesem Fall als Verwaltungshelfer d. h. als Teil des
   öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
   Die Leistungspflichten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung umfassen
   den Inhalt der Leistungsbeschreibung sowie den sich aus der
   Vereinbarung (Anlage Einbindungsvereinbarung) ergebenden
   Pflichtenkreis. Im Übrigen gelten die sich aus dem RettG NRW ergebenden
   Pflichten, die denen entsprechen, die auch für den öffentlichen
   Rettungsdienstträger bei eigener Ausführung bestünden.
   Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben
   des Krankentransports gemäß §2 Abs. 3 RettG NRW zur Abdeckung des so
   genannten Grundbedarfs für Krankentransportleistungen innerhalb der
   vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten sowie ausnahmsweise die
   Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung nach § 2 Abs. 2 RettG NRW
   im Rahmen eines so genannten First-Responder-Einsatzes.
   Der Auftragnehmer stellt den Bedarf mit der Gestellung geeigneten
   Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen
   Einsätze durch. Dies beinhaltet außerdem gemäß der
   Leistungsbeschreibung eventuelle Vor- und Nacharbeiten, wie zum
   Beispiel die morgendliche Fahrzeugüberprüfung, die Bestückung des
   Fahrzeuges sowie die anschließende Dokumentation des Einsatzes ebenso,
   wie die Reinigung oder eventuell notwendige Desinfektion des Fahrzeuges
   oder der Schutzkleidung der Mitarbeiter.
   Alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel für den
   Grundbedarf (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technischer Ausstattung
   und Geräte) werden einschließlich der benötigten Verbrauchsmaterialien
   von der Auftraggeberin für den Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung
   gestellt.
   Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die vorgeschriebene
   Besetzung und Einsatzbereitschaft sowie Durchführung der von der
   Leitstelle angewiesenen qualifizierten Krankentransporte
   sicherzustellen. Dies kann im Einzelfall auch die Durchführung von
   Fernfahrten betreffen.
   Die Vorhaltung im Los 2 umfasst:
    werktags (Mo-Fr): KTW 1: 07.00 bis 14.00 Uhr (7 Std.),
    werktags (Mo-Fr): KTW 2: 15.00 bis 19.00 Uhr (4 Std.),
    samstags: KTW 1: 07:00 bis 15.00 Uhr (8 Std.),
    sonn- und feiertags: KTW 1: 06.00 bis 13.00 Uhr (7 Std.) / KTW 2:
   14.00 bis 20.00 Uhr (6 Std.).
   Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen
   nebst Anlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (siehe Vergabeunterlagen) /
   Gewichtung: 30 %
   Preis - Gewichtung: 70 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige
   Erklärung einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 30.6.2024 zu verlängern
   (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung
   des Vertrages besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85143000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA17
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Oberhausen sowie darüber hinaus (sog.
   Fernfahrten).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Oberhausen beabsichtigt als verantwortlicher Träger des
   Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 RettGNRW, die Wahrnehmung von
   Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß §§ 13, 9 RettG NRW
   auf geeignete Dritte (Auftragnehmer) zu übertragen. Der Auftragnehmer
   wird in diesem Fall als Verwaltungshelfer d. h. als Teil des
   öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
   Die Leistungspflichten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung umfassen
   den Inhalt der Leistungsbeschreibung sowie den sich aus der
   Vereinbarung (Anlage Einbindungsvereinbarung) ergebenden
   Pflichtenkreis. Im Übrigen gelten die sich aus dem RettG NRW ergebenden
   Pflichten, die denen entsprechen, die auch für den öffentlichen
   Rettungsdienstträger bei eigener Ausführung bestünden.
   Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben
   des Krankentransports gemäß §2 Abs. 3 RettG NRW zur Abdeckung des so
   genannten Grundbedarfs für Krankentransportleistungen innerhalb der
   vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten sowie ausnahmsweise die
   Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung nach § 2 Abs. 2 RettG NRW
   im Rahmen eines so genannten First-Responder-Einsatzes.
   Der Auftragnehmer stellt den Bedarf mit der Gestellung geeigneten
   Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen
   Einsätze durch. Dies beinhaltet außerdem gemäß der
   Leistungsbeschreibung eventuelle Vor- und Nacharbeiten, wie zum
   Beispiel die morgendliche Fahrzeugüberprüfung, die Bestückung des
   Fahrzeuges sowie die anschließende Dokumentation des Einsatzes ebenso,
   wie die Reinigung oder eventuell notwendige Desinfektion des Fahrzeuges
   oder der Schutzkleidung der Mitarbeiter.
   Alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel für den
   Grundbedarf (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technischer Ausstattung
   und Geräte) werden einschließlich der benötigten Verbrauchsmaterialien
   von der Auftraggeberin für den Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung
   gestellt.
   Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die vorgeschriebene
   Besetzung und Einsatzbereitschaft sowie Durchführung der von der
   Leitstelle angewiesenen qualifizierten Krankentransporte
   sicherzustellen. Dies kann im Einzelfall auch die Durchführung von
   Fernfahrten betreffen.
   Die Vorhaltung im Los 3 umfasst:
    werktags (Mo-Fr): KTW 1: 09.00 bis 17.00 Uhr (8 Std.),
    werktags (Mo-Fr): KTW 2: 14.00 bis 19.00 Uhr (5 Std.),
    samstags: KTW 1: 06.00 bis 12.00 Uhr (6 Std.) / KTW 2: 09.00 bis
   14.00 Uhr (5 Std.).
   Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen
   nebst Anlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (siehe Vergabeunterlagen) /
   Gewichtung: 30 %
   Preis - Gewichtung: 70 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige
   Erklärung einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 30.6.2024 zu verlängern
   (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung
   des Vertrages besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85143000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA17
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Oberhausen sowie darüber hinaus (sog.
   Fernfahrten).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Oberhausen beabsichtigt als verantwortlicher Träger des
   Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 RettGNRW, die Wahrnehmung von
   Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß §§ 13, 9 RettG NRW
   auf geeignete Dritte (Auftragnehmer) zu übertragen. Der Auftragnehmer
   wird in diesem Fall als Verwaltungshelfer d. h. als Teil des
   öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
   Die Leistungspflichten der öffentlichrechtlichen Vereinbarung umfassen
   den Inhalt der Leistungsbeschreibung sowie den sich aus der
   Vereinbarung (Anlage Einbindungsvereinbarung) ergebenden
   Pflichtenkreis. Im Übrigen gelten die sich aus dem RettG NRW ergebenden
   Pflichten, die denen entsprechen, die auch für den öffentlichen
   Rettungsdienstträger bei eigener Ausführung bestünden.
   Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben
   des Krankentransports gemäß §2 Abs. 3 RettG NRW zur Abdeckung des so
   genannten Grundbedarfs für Krankentransportleistungen innerhalb der
   vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten sowie ausnahmsweise die
   Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung nach § 2 Abs. 2 RettG NRW
   im Rahmen eines so genannten First-Responder-Einsatzes.
   Der Auftragnehmer stellt den Bedarf mit der Gestellung geeigneten
   Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen
   Einsätze durch. Dies beinhaltet außerdem gemäß der
   Leistungsbeschreibung eventuelle Vor- und Nacharbeiten, wie zum
   Beispiel die morgendliche Fahrzeugüberprüfung, die Bestückung des
   Fahrzeuges sowie die anschließende Dokumentation des Einsatzes ebenso,
   wie die Reinigung oder eventuell notwendige Desinfektion des Fahrzeuges
   oder der Schutzkleidung der Mitarbeiter.
   Alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel für den
   Grundbedarf (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technischer Ausstattung
   und Geräte) werden einschließlich der benötigten Verbrauchsmaterialien
   von der Auftraggeberin für den Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung
   gestellt.
   Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die vorgeschriebene
   Besetzung und Einsatzbereitschaft sowie Durchführung der von der
   Leitstelle angewiesenen qualifizierten Krankentransporte
   sicherzustellen. Dies kann im Einzelfall auch die Durchführung von
   Fernfahrten betreffen.
   Die Vorhaltung im Los 4 umfasst:
    werktags (Mo-Fr): KTW 1: 08.00 bis 15.00 Uhr (7 Std.),
    werktags (Mo-Fr): KTW 2: 07.00 bis 13.00 Uhr (6 Std.),
    samstags: KTW 1: 13.00 bis 20.00 Uhr (7 Std.),
    sonn- und feiertags: KTW 1: 13.00 bis 18.00 Uhr (5 Std.).
   Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen
   nebst Anlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (siehe Vergabeunterlagen) /
   Gewichtung: 30 %
   Preis - Gewichtung: 70 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige
   Erklärung einmalig um ein weiteres Jahr bis zum30. Juni 2024 zu
   verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die
   Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85143000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA17
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Oberhausen sowie darüber hinaus (sog.
   Fernfahrten).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Oberhausen beabsichtigt als verantwortlicher Träger des
   Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 RettGNRW, die Wahrnehmung von
   Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß §§ 13, 9 RettG NRW
   auf geeignete Dritte (Auftragnehmer) zu übertragen. Der Auftragnehmer
   wird in diesem Fall als Verwaltungshelfer d. h. als Teil des
   öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
   Die Leistungspflichten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung umfassen
   den Inhalt der Leistungsbeschreibung sowie den sich aus der
   Vereinbarung (Anlage Einbindungsvereinbarung) ergebenden
   Pflichtenkreis. Im Übrigen gelten die sich aus dem RettG NRW ergebenden
   Pflichten, die denen entsprechen, die auch für den öffentlichen
   Rettungsdienstträger bei eigener Ausführung bestünden.
   Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben
   des Krankentransports gemäß §2 Abs. 3 RettG NRW zur Abdeckung des so
   genannten Grundbedarfs für Krankentransportleistungen innerhalb der
   vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten sowie ausnahmsweise die
   Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung nach § 2 Abs. 2 RettG NRW
   im Rahmen eines so genannten First-Responder-Einsatzes.
   Der Auftragnehmer stellt den Bedarf mit der Gestellung geeigneten
   Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen
   Einsätze durch. Dies beinhaltet außerdem gemäß der
   Leistungsbeschreibung eventuelle Vor- und Nacharbeiten, wie zum
   Beispiel die morgendliche Fahrzeugüberprüfung, die Bestückung des
   Fahrzeuges sowie die anschließende Dokumentation des Einsatzes ebenso,
   wie die Reinigung oder eventuell notwendige Desinfektion des Fahrzeuges
   oder der Schutzkleidung der Mitarbeiter.
   Alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel für den
   Grundbedarf (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technischer Ausstattung
   und Geräte) werden einschließlich der benötigten Verbrauchsmaterialien
   von der Auftraggeberin für den Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung
   gestellt.
   Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die vorgeschriebene
   Besetzung und Einsatzbereitschaft sowie Durchführung der von der
   Leitstelle angewiesenen qualifizierten Krankentransporte
   sicherzustellen. Dies kann im Einzelfall auch die Durchführung von
   Fernfahrten betreffen.
   Die Vorhaltung im Los 5 umfasst:
    werktags (Mo-Fr): KTW 1: 09.00 bis 15.00 Uhr (6 Std.),
    werktags (Mo-Fr): KTW 2: 06.00 bis 11.00 Uhr (5 Std.),
    samstags: KTW 1: 08.00 bis 13.00 Uhr (5 Std.) / KTW 2: 20.00 bis
   02.00 Uhr (6 Std.),
    sonn- und feiertags: KTW 1: 08.00 bis 14.00 Uhr (6 Std.) / KTW 2:
   20.00 bis 02.00 Uhr (6 Std.).
   Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen
   nebst Anlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (siehe Vergabeunterlagen) /
   Gewichtung: 30 %
   Preis - Gewichtung: 70 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige
   Erklärung einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 30. Juni 2024 zu
   verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die
   Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Unterzeichnete Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB im Original,
    Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
   aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bzgl. Steuerzahlungen
   bestehen in Kopie, Hinweis: die Vorlage einer Bescheinigung in
   Steuersachen" reicht aus (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
   nicht älter als 3 Monate),
    Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers
   (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten
   versichert ist, aus der hervorgeht, dass Mitarbeiter / innen dort
   versichert sind und keine Beitragsrückstände bestehen in Kopie (zum
   Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate),
    Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (zum Zeitpunkt des
   Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen
   Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in
   Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1
   000 000,00 EUR gegen Personenschäden, 500 000,00 EUR gegen Sachschäden
   und 50 000,00 EUR gegen Vermögensschäden; Hinweis: die drei
   Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die
   Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen. Nachzuweisen ist
   das Bestehen des Versicherungs-schutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Angebotsfrist,
    Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz) des letzten abgeschlossenen
   Geschäftsjahres oder bei fehlender Bilanzierungspflicht die Vorlage
   einer so genannten Eigenkapitalbescheinigung über das letzte
   abgeschlossene Geschäftsjahr entsprechend den Vorgaben gem. § 2 Abs. 2
   Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
   (PBZugV) in Kopie.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    (Referenz-) Liste über in den letzten drei Jahren erbrachten
   Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, das heißt
   die Durchführung von Krankentransportdienstleistungen im Sinne von § 2
   Abs. 3 RettG NRW oder Leistungen der Notfallrettung im Sinne von § 2
   Abs. 2 RettG NRW betreffen, unter Angabe des Vorhalteumfangs, der
   Leistungszeit sowie des jeweiligen Auftraggebers gemäß Anlage
   Referenzliste.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Die Anforderungen an die Qualifikation des zur Besetzung der
   Rettungsmittel vorgesehenen Personals richten sich nach § 4 Abs. 3 und
   Abs. 4 RettG NRW sowie den weiteren Vorgaben der Anlage
   Leistungsbeschreibung als Bestandteil der Vergabeunterlagen, die von
   der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt werden (siehe im Einzelnen
   auch Bezeichnung der einschlägigen Rechtsnormen in den
   Bewerbungsbedingungen als Bestandtei lder Vergabeunterlagen sowie RettG
   NRW).
   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin die
   Zuverlässigkeit, die fachliche Qualifikation sowie die gesundheitliche
   Eignung des gestellten Personals innerhalb von 2 Monaten nach
   Vertragsschluss durch die Vorlage der unter Ziff. 4.9 der Anlage
   Leistungsbeschreibung aufgeführten Belege nachzuweisen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Auftragnehmer sind verpflichtet, die Vorgaben des TVgG NRW gemäß
   Anlage Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und
   Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Verfahren: Für die Erstellung des Angebots sind zwingend die von der
   Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
   Diese enthalten in den Bewerbungsbedingungen nebst zugehörigen Anlagen
   alle näheren und ausschließlich maßgebenden Angaben zum Gegenstand der
   Beauftragung und zum Verfahrensablauf;
   2) Für eine gemeinschaftliche Beteiligung wird auf die Ziff. 7, 8 und 9
   der Bewerbungsbedingungen verwiesen;
   3) Die Verwendung des Standardformulars Auftragsbekanntmachung für
   Dienstleistungen erfolgte lediglich mangels zur Verfügung stehen des
   Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen. Es handelt
   sich dessen ungeachtet um die Vergabe einer sozialen oder anderen
   besonderen Dienstleistung nach § 130 GWB;
   4) Die näheren Angaben zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den
   Vergabeunterlagen (Ziff. 15 der Bewerbungsbedingungen).
   Bekanntmachungs-ID: CXPSYYGYZ2C
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabe Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Düsseldorf - für
   den Regierungsbezirk Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Telefon: +49 211147/3055
   Fax: +49 21147/2891
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens richten sich nach §160 Abs. 3 GWB.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.
   1 Nr. 2 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 3 GWB bleibt § 134 Abs. 1 S.2 GWB
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Düsseldorf 
   für den Regierungsbezirk Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Telefon: +49 211147/3055
   Fax: +49 21147/2891
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2018
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   1. mailto:nicole.kenzer@oberhausen.de?subject=TED
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   3. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYGYZ2C/documents
   4. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYGYZ2C
   5. mailto:nadine.mueller@oberhausen.de?subject=TED
   6. https://www.oberhausen.de/
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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