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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 464473-2018 (ID: 2018102309124434423)
Veröffentlicht: 23.10.2018
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DE-Hamburg: Arzneimittel
2018/S 204/2018 464473
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DAK-Gesundheit
Nagelsweg 27-31
Hamburg
20097
Deutschland
Telefon: +49 402396-2682
E-Mail: [1]vergabestelle@dak.de
Fax: +49 402396-3661
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.dak.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://www.dak.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5YXTG/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8
SGB V zum Wirkstoff Ethosuximid, ATC N03AD01, für die Zeit 1.12.2018
30.11.2020
Referenznummer der Bekanntmachung: 1002353 - Ethosuximid, ATC N03AD01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen
Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf
die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe
öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess
wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des
4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der
Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem Wirkstoff
Ethosuximid, ATC N03AD01, beabsichtigt die DAK-G, bis zum Inkrafttreten
neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten
pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen.
Ein Rabattvertrag im Rahmen des Zulassungsmodells zu dem o. g.
Wirkstoff tritt erstmals am 1.12.2018 in Kraft und endet am 30.11.2020.
Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des
Exklusivvertrages.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund
einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der
diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen
Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts
fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des
Exklusivvertrages zu Ethosuximid, ATC N03AD01, in Folge eines
förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB
mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der
potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungmodells gerecht zu
werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der
Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und
zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen
Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal [5]www.dtvp.de/center
unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den
erstmals am 1.12.2018 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige
und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen
(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die
nachstehend aufgeführte Kontaktperson bei der DAK-Gesundheit:
1) Angebotsschreiben;
2) Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister (s. III.1.1.);
3) Eigenerklärung des Unternehmens (Anlage A1), dass keines der
Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt (s. III.1.1.);
4) Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die
der Interessent einen Vertrag im Rahmen dieses Verfahrens abschließen
möchte, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der
Bieter zum Vertragsbeginn zum Vertrieb berechtigt ist (Anlage A2) (s.
III.1.1.);
5) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die gesetzlichen Vorgaben zum
Mindestlohn und zur Tariftreue beachtet und eingehalten werden (Anlage
A3) (s. III.1.1.);
6) Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit,
insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Unterzeichnung des mit
einem Firmenstempel versehenen Vertrages (2-fach im Original) durch den
Interessenten an der vorgesehenen Stelle;
7) Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag (je 2-fach im
Original). Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o. g.
Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen;
8) Wirksamer Präqualifikationsbescheid der DAK-Gesundheit (s. III.1.1.
und III.1.2.).
Die Unterlagen sind auf postalischem Weg einzureichen bei:
DAK-Gesundheit
Henri Affinass (0032 50)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Weiterhin ist die Anlage 2 als Exceldatei zeitgleich an die
Mail-Adresse [6]am_rabattvertraege@dak.de zuschicken. Verträge im
Rahmen dieses Modells und zu o. g. Wirkstoff werden erstmalig mit
Wirkung zum 1.12.2018 abgeschlossen und enden am 30.11.2020.
Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen,
haben die o. g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats
bei o. g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen
Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit
möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des
Folgemonats beitreten zu können, müssen die o. g. Unterlagen,
unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des
Vormonats vorliegen. Auch hierbeikommt es auf den rechtzeitigen Zugang
bei der DAK-Gesundheit an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt
soll zum 15.7.20xx (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten
hierfür bis zum 5.6.20xx (Vormonat) vorliegen.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des
Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt
es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus
technischen Gründen verwendet werden, da es kein für
Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei Versendung) nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
z. B. aktueller Handelsregisterauszug; Kopie ist ausreichend;
2) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien
gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Dazu ist die Anlage A1 zu
unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original
einzureichen;
3) Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die
der Interessent einen Vertrag im Rahmen dieses Verfahrens abschließen
möchte, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der
Bieter zum Vertragsbeginn zum Vertrieb berechtigt ist (Anlage A2) (s.
III.1.1.);
4) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die gesetzlichen Vorgaben zum
Mindestlohn und zur Tariftreue beachtet und eingehalten werden (Anlage
A3). Dazu ist die Anlage A3 zu unterschreiben, mit Firmenstempel
zuversehen und im Original einzureichen.
Die DAK-Gesundheit hat über die europäische Bekanntmachungsplattform
ein sog. Präqualifikationsverfahren für pharmazeutische Unternehmen für
die vereinfachte Teilnahme an zukünftigen
Arzneimittelrabattausschreibungen veröffentlicht (EU-Bekanntmachung
[7]2015/S 105-190319 vom 3.6.2015). Sofern der Bieter rechtzeitig vor
Einreichung der Unterlagen einen wirksamen Präqualifikationsbescheid
von der DAK-Gesundheit erhalten hat, braucht er die
unternehmensbezogenen Eignungsnachweise (Nachweis der Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister,Eigenerklärung des Unternehmens, dass
keines der Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB vorliegt,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse,
Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue) unter Hinweis und Beifügung
des Präqualifikationsbescheides in Kopie nicht mehr beizufügen. Die
Anlage A2 ist in jedem Fall beizufügen. Der Präqualifikationsbescheid
der DAK-Gesundheit dient entsprechend auch als Nachweis bei
Open-House-Verfahren der DAK-Gesundheit, unabhängig vom Auftragswert.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der
Interessent den Vertrag im Rahmen dieses Verfahrens abschließen möchte,
eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum
Vertragsbeginn zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist die Anlage A2 zu
unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original
einzureichen. Die DAK-Gesundheit hat über die europäische
Bekanntmachungsplattform ein sog. Präqualifikationsverfahren für
pharmazeutische Unternehmen für die vereinfachte Teilnahme an
zukünftigen Arzneimittelrabattausschreibungen veröffentlicht
(EU-Bekanntmachung [8]2015/S 105-190319 vom 3.6.2015). Sofern der
Bieter rechtzeitig vor Einreichung der Unterlagen einen wirksamen
Präqualifikationsbescheid von der DAK-Gesundheit erhalten hat, braucht
er die unternehmensbezogenen Eignungsnachweise (Nachweis der Eintragung
in das Berufs- oder Handelsregister, Eigenerklärung des Unternehmens,
dass keines der Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB vorliegt,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse,
Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue) unter Hinweis und Beifügung
des Präqualifikationsbescheides in Kopie nicht mehr beizufügen. Die
Anlage A2 ist in jedem Fall beizufügen. Der Präqualifikationsbescheid
der DAK-Gesundheit dient entsprechend auch als Nachweis bei
Open-House-Verfahren der DAK-Gesundheit.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/10/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/11/2018
Ortszeit: 12:00
Ort:
Bei dem unter Punkt IV.2.7. eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es
sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das
erstmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen können im notwendigen Einzelfall auch per E-Mail
bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die
Vergabeunterlagen werden sodann per E-Mail verschickt. Fragen und
Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind auf elektronischem Wege (mittels
der Bieterkommunikation über das Vergabeportal [9]www.dtvp.de) oder in
notwendigen Einzelfällen per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax
oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie
sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen
Unternehmern, welche die Vergabeunterlagen mittels einer Registrierung
angefordert haben, in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Dabei
werden die Antworten den Unternehmern im Wege der Bieterkommunikation
über das Vergabeportal [10]www.dtvp.de zur Verfügung gestellt.
Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
Kommunikation zu verfolgen und sich dazu ggf. an die o. g.
Kontaktstelle zu wenden.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren, sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
nicht verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5YXTG
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [11]poststelle@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10
Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt
erteilt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [13]poststelle@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [14]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2018
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References
1. mailto:vergabestelle@dak.de?subject=TED
2. http://www.dak.de/
3. https://www.dak.de/
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5YXTG/documents
5. http://www.dtvp.de/center
6. mailto:am_rabattvertraege@dak.de?subject=TED
7. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:190319-2015:TEXT:DE:HTML
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:190319-2015:TEXT:DE:HTML
9. http://www.dtvp.de/
10. http://www.dtvp.de/
11. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
12. http://www.bundeskartellamt.de/
13. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
14. http://www.bundeskartellamt.de/
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