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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Stade
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 464307-2018 (ID: 2018102309101234278)
Veröffentlicht: 23.10.2018
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  DE-Stade: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2018/S 204/2018 464307
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Stade Umweltamt  Abfallwirtschaft untere
   Abfallbehörde/untere Bodenschutzbehörde
   Stade
   21682
   Deutschland
   E-Mail: [1]jan.raue@landkreis-stade.de
   NUTS-Code: DE939
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.landkreis-stade.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJY3RJ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Digitalisierung der Abfallwirtschaft
   Referenznummer der Bekanntmachung: DIGI LK STADE 2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Landkreis Stade schreibt die Erbringung folgender Leistungen in
   einem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem
   Teilnahmewettbewerb aus:
    Bereitstellung und Betrieb einer EDV-Plattform/Softwarelösung für den
   gesamten Prozess der Gebührenerhebung (Gebührenveranlagung und
   Gebührenvereinnahmung) im Landkreis Stade inklusive einer Anbindung und
   Verarbeitung/Auswertung der Daten aus dem Behälteridentifikations- und
   Telematiksystem eines vom LK Stade für die Abfallwirtschaft
   beauftragten Logistikdienstleisters,
    Digitalisierung der Auftragsannahme und Abwicklung
   abfallwirtschaftlicher Aufträge im LK Stade,
    Bearbeitung der Debitorenbuchhaltung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE939
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Stade schreibt die Erbringung folgender Leistungen in
   einem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem
   Teilnahmewettbewerb aus:
    Bereitstellung und Betrieb einer EDV-Plattform/Softwarelösung für den
   gesamten Prozess der Gebührenerhebung (Gebührenveranlagung und
   Gebührenvereinnahmung) im Landkreis Stade inklusive einer Anbindung und
   Verarbeitung/Auswertung der Daten aus dem Behälteridentifikations- und
   Telematiksystem eines vom LK Stade für die Abfallwirtschaft
   beauftragten Logistikdienstleisters,
    Digitalisierung der Auftragsannahme und Abwicklung
   abfallwirtschaftlicher Aufträge im LK Stade:
    Bereitstellung eines Webportals für die Gebührenzahler der
   Abfallwirtschaft als Plattform für die individuelle Verwaltung und
   Änderung,
    Bereitstellung von Internetfunktionalitäten für Endkunden zur
   Online-Beauftragung von Leistungen bzw. Dienstleistungen der
   Abfallwirtschaft (z. B. Anmeldung, Behältertausch, Sperrmüll, etc.)
   sowie zur Information von Kunden über Belange der Abfallwirtschaft, die
   in den Internetauftritt der Abfallwirtschaft des LK Stade eingebunden
   werden können,
    Bereitstellung wesentlicher Funktionen der Abfallwirtschaft in einer
   APP,
    Einbindung in die Systemstruktur der Abfallwirtschaft des LK Stade.
    Bearbeitung der Debitorenbuchhaltung:
    Überwachung Sollstellungsbuchungen,
    Begleitung des Lastschriftverfahrens,
    Verbuchung von Kontoauszügen/ Eingangszahlungen bzw. Buchung der
   Zahlungseingänge,
    Durchführung des Mahnwesens,
    Übergabe vollstreckungsreifer" Informationen an den Landkreis nach
   Bedarf bzw. nach Aufforderung durch den Auftraggeber.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 72
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich um zwei Jahre (bis zum 31.12.2027), sofern
   er nicht vom Landkreis Stade fristgemäß bis zum 30. Juni 2024 gekündigt
   wird.
   Der Vertrag verlängert sich danach um weitere 2 Jahre (bis zum
   31.12.2029), sofern er nicht vom Landkreis Stade oder vom Auftragnehmer
   fristgerecht bis zum 30.6.2026 gekündigt wird.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Vorbemerkung:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
   sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner
   Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von
   der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle
   nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
   Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
   sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
   für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach §123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
   Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3)
   entsprechend.
   2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
   (a) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH &
   Co. KG auch von der Komplementär GmbH).
   3) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
   (a) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht
   vorliegen;
   (b) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht
   vorliegen;
   (c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der drei
   letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichungen
   nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
   ansässig ist, vorgeschrieben sind;
   (2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
   Umsatz bezüglich der im Rahmen dieses Verfahrens zu erbringenden
   Leistungen jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   Für die Bestimmung der im Rahmen des Verfahrens zu erbringenden
   Leistungen" ist die im Teilnahmeantrag vorgesehene Aufgabenteilung
   zwischen den beteiligten Unternehmen maßgeblich. Dieser
   Eignungsnachweis ist von allen Unternehmen, deren Eignung nachzuweisen
   ist, zu erbringen;
   (3) Auf Verlangen der Vergabestelle werde ich/werden wir innerhalb
   einer gesetzten Frist Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes,
   mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der
   Berufsgenossenschaft nachreichen. Auf Verlangen der Vergabestelle werde
   ich/werden wir innerhalb einer gesetzten Frist die polizeilichen
   Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer
   bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister für mein/unser Unternehmen nachreichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben in Ziffer
   III.1.1) bis III.1.3) der EU-weiten Vorinformation mit Aufruf zum
   Wettbewerb nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise
   ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeformulars.
    Referenz 1: Referenz ab dem Jahr 2015 hinsichtlich der
   Bereitstellung/dem Betrieb einer EDV-Plattform/Softwarelösung,
    Referenz 2: Referenz ab dem Jahr 2015 hinsichtlich der Bearbeitung
   der Debitorenbuchhaltung im Rahmen der Abfallgebührenerhebung,
    Referenz 3: Referenz ab dem Jahr 2015 hinsichtlich der Bereitstellung
   eines Kundenportals für die Abfallgebühren pflichtigen,
    Referenz 4: Referenz ab dem Jahr 2015 hinsichtlich des Aufbaus von
   internetbasierten Möglichkeiten zur Beauftragung einer kommunalen
   Abfallwirtschaftsorganisation.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bieter sind verpflichtet, für sich und ihre Nachunternehmer und
   Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des
   Teilnahmeantrags bekannt sind, eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
   abzugeben. Übermittelt der Bieter die genannten
   Verpflichtungserklärungen nicht bei Teilnahmeantragsabgabe und werden
   sie auch nicht spätestens innerhalb einer angemessenen, vom
   Auftraggeber bestimmten Frist vorgelegt, so ist das Angebot von der
   Wertung auszuschließen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/11/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Objektive Kriterien für die Bewerberauswahl:
   Die Bewerberauswahl erfolgt dreistufig.
   Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
   Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
   erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
   können nicht berücksichtigt werden.
   Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den
   vorgelegten Angaben geeignet erscheint, die Leistungen ordnungsgemäß zu
   erbringen.
   Stufe 3: Schließlich wird anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien
   beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften
   Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint
   und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
   Auswahlkriterien:
    Auswahlkriterium 1 (Gewichtung 25 %): Anzahl und Qualität der
   nachgewiesenen Referenzen ab dem Jahr 2015 über die Bereitstellung und
   Betrieb einer EDV-Plattform/Softwarelösung für den gesamten Prozess der
   Gebührenerhebung (Gebührenveranlagung und Gebührenvereinnahmung)
   inklusive einer Anbindung und Verarbeitung/Auswertung der Daten aus dem
   Behälteridentifikationssystem,
    Auswahlkriterium 2 (Gewichtung 25 %): Anzahl und Qualität der
   nachgewiesenen Referenzen ab dem Jahr 2015 über die Bearbeitung der
   Debitorenbuchhaltung,
    Auswahlkriterium 3 (Gewichtung 25 %): Anzahl und Qualität der
   nachgewiesenen Referenzen ab dem Jahr 2015 hinsichtlich der
   Bereitstellung eines Kundenportals für die Abfallgebühren pflichtigen
   unter Angabe des Projektzeitraums und des Zeitpunkts der Inbetriebnahme
   des Kundenportals,
    Auswahlkriterium 4 (Gewichtung 12,5 %): Anzahl und Qualität der
   nachgewiesenen Referenzen ab dem Jahr 2015 hinsichtlich der
   Bereitstellung einer APP für die Abfallwirtschaft,
    Auswahlkriterium 5 (Gewichtung 6,25 %): Zertifizierung des Bewerbers
   gemäß DIN EN ISO 9.000ff oder Darlegung vergleichbarer
   Qualitätssicherungsmaßnahmen,
    Auswahlkriterium 6 (Gewichtung 6,25 %): Zertifizierung des Bewerbers
   gemäß ISO/IEC 27000ff.
   Auswahlprozess:
   Die Vergabestelle wird  soweit mindestens 3 geeignete Bewerber
   vorhanden sein werden  unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern 3
   bis 5 Bewerber nach den vorstehenden Auswahlkriterien auswählen und zur
   Abgabe eines ersten indikativen Angebots auffordern.
   Das Verhandlungsverfahren wird in verschiedenen Phasen abgewickelt. Die
   Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe wird voraussichtl. Anfang
   Dezember 2018 erfolgen.
   Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
   Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist
   prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
   Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
   Teilnahmeantrags zu beachten sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJY3RJ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter und
   Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
   Insbesondere gilt:
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gem. §134 GWB darüber informiert. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei
   Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist
   10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2018
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   2. https://www.landkreis-stade.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJY3RJ/documents
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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