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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Stade
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 464307-2018 (ID: 2018102309101234278)
Veröffentlicht: 23.10.2018
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DE-Stade: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2018/S 204/2018 464307
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Stade Umweltamt Abfallwirtschaft untere
Abfallbehörde/untere Bodenschutzbehörde
Stade
21682
Deutschland
E-Mail: [1]jan.raue@landkreis-stade.de
NUTS-Code: DE939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.landkreis-stade.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJY3RJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Digitalisierung der Abfallwirtschaft
Referenznummer der Bekanntmachung: DIGI LK STADE 2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Stade schreibt die Erbringung folgender Leistungen in
einem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem
Teilnahmewettbewerb aus:
Bereitstellung und Betrieb einer EDV-Plattform/Softwarelösung für den
gesamten Prozess der Gebührenerhebung (Gebührenveranlagung und
Gebührenvereinnahmung) im Landkreis Stade inklusive einer Anbindung und
Verarbeitung/Auswertung der Daten aus dem Behälteridentifikations- und
Telematiksystem eines vom LK Stade für die Abfallwirtschaft
beauftragten Logistikdienstleisters,
Digitalisierung der Auftragsannahme und Abwicklung
abfallwirtschaftlicher Aufträge im LK Stade,
Bearbeitung der Debitorenbuchhaltung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE939
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Stade schreibt die Erbringung folgender Leistungen in
einem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem
Teilnahmewettbewerb aus:
Bereitstellung und Betrieb einer EDV-Plattform/Softwarelösung für den
gesamten Prozess der Gebührenerhebung (Gebührenveranlagung und
Gebührenvereinnahmung) im Landkreis Stade inklusive einer Anbindung und
Verarbeitung/Auswertung der Daten aus dem Behälteridentifikations- und
Telematiksystem eines vom LK Stade für die Abfallwirtschaft
beauftragten Logistikdienstleisters,
Digitalisierung der Auftragsannahme und Abwicklung
abfallwirtschaftlicher Aufträge im LK Stade:
Bereitstellung eines Webportals für die Gebührenzahler der
Abfallwirtschaft als Plattform für die individuelle Verwaltung und
Änderung,
Bereitstellung von Internetfunktionalitäten für Endkunden zur
Online-Beauftragung von Leistungen bzw. Dienstleistungen der
Abfallwirtschaft (z. B. Anmeldung, Behältertausch, Sperrmüll, etc.)
sowie zur Information von Kunden über Belange der Abfallwirtschaft, die
in den Internetauftritt der Abfallwirtschaft des LK Stade eingebunden
werden können,
Bereitstellung wesentlicher Funktionen der Abfallwirtschaft in einer
APP,
Einbindung in die Systemstruktur der Abfallwirtschaft des LK Stade.
Bearbeitung der Debitorenbuchhaltung:
Überwachung Sollstellungsbuchungen,
Begleitung des Lastschriftverfahrens,
Verbuchung von Kontoauszügen/ Eingangszahlungen bzw. Buchung der
Zahlungseingänge,
Durchführung des Mahnwesens,
Übergabe vollstreckungsreifer" Informationen an den Landkreis nach
Bedarf bzw. nach Aufforderung durch den Auftraggeber.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um zwei Jahre (bis zum 31.12.2027), sofern
er nicht vom Landkreis Stade fristgemäß bis zum 30. Juni 2024 gekündigt
wird.
Der Vertrag verlängert sich danach um weitere 2 Jahre (bis zum
31.12.2029), sofern er nicht vom Landkreis Stade oder vom Auftragnehmer
fristgerecht bis zum 30.6.2026 gekündigt wird.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner
Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von
der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle
nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach §123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3)
entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
(a) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH &
Co. KG auch von der Komplementär GmbH).
3) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
(a) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht
vorliegen;
(b) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht
vorliegen;
(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der drei
letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichungen
nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, vorgeschrieben sind;
(2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz bezüglich der im Rahmen dieses Verfahrens zu erbringenden
Leistungen jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für die Bestimmung der im Rahmen des Verfahrens zu erbringenden
Leistungen" ist die im Teilnahmeantrag vorgesehene Aufgabenteilung
zwischen den beteiligten Unternehmen maßgeblich. Dieser
Eignungsnachweis ist von allen Unternehmen, deren Eignung nachzuweisen
ist, zu erbringen;
(3) Auf Verlangen der Vergabestelle werde ich/werden wir innerhalb
einer gesetzten Frist Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes,
mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der
Berufsgenossenschaft nachreichen. Auf Verlangen der Vergabestelle werde
ich/werden wir innerhalb einer gesetzten Frist die polizeilichen
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer
bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem
Gewerbezentralregister für mein/unser Unternehmen nachreichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben in Ziffer
III.1.1) bis III.1.3) der EU-weiten Vorinformation mit Aufruf zum
Wettbewerb nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise
ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeformulars.
Referenz 1: Referenz ab dem Jahr 2015 hinsichtlich der
Bereitstellung/dem Betrieb einer EDV-Plattform/Softwarelösung,
Referenz 2: Referenz ab dem Jahr 2015 hinsichtlich der Bearbeitung
der Debitorenbuchhaltung im Rahmen der Abfallgebührenerhebung,
Referenz 3: Referenz ab dem Jahr 2015 hinsichtlich der Bereitstellung
eines Kundenportals für die Abfallgebühren pflichtigen,
Referenz 4: Referenz ab dem Jahr 2015 hinsichtlich des Aufbaus von
internetbasierten Möglichkeiten zur Beauftragung einer kommunalen
Abfallwirtschaftsorganisation.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Bieter sind verpflichtet, für sich und ihre Nachunternehmer und
Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des
Teilnahmeantrags bekannt sind, eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
abzugeben. Übermittelt der Bieter die genannten
Verpflichtungserklärungen nicht bei Teilnahmeantragsabgabe und werden
sie auch nicht spätestens innerhalb einer angemessenen, vom
Auftraggeber bestimmten Frist vorgelegt, so ist das Angebot von der
Wertung auszuschließen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/11/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Objektive Kriterien für die Bewerberauswahl:
Die Bewerberauswahl erfolgt dreistufig.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den
vorgelegten Angaben geeignet erscheint, die Leistungen ordnungsgemäß zu
erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien
beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften
Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint
und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Auswahlkriterien:
Auswahlkriterium 1 (Gewichtung 25 %): Anzahl und Qualität der
nachgewiesenen Referenzen ab dem Jahr 2015 über die Bereitstellung und
Betrieb einer EDV-Plattform/Softwarelösung für den gesamten Prozess der
Gebührenerhebung (Gebührenveranlagung und Gebührenvereinnahmung)
inklusive einer Anbindung und Verarbeitung/Auswertung der Daten aus dem
Behälteridentifikationssystem,
Auswahlkriterium 2 (Gewichtung 25 %): Anzahl und Qualität der
nachgewiesenen Referenzen ab dem Jahr 2015 über die Bearbeitung der
Debitorenbuchhaltung,
Auswahlkriterium 3 (Gewichtung 25 %): Anzahl und Qualität der
nachgewiesenen Referenzen ab dem Jahr 2015 hinsichtlich der
Bereitstellung eines Kundenportals für die Abfallgebühren pflichtigen
unter Angabe des Projektzeitraums und des Zeitpunkts der Inbetriebnahme
des Kundenportals,
Auswahlkriterium 4 (Gewichtung 12,5 %): Anzahl und Qualität der
nachgewiesenen Referenzen ab dem Jahr 2015 hinsichtlich der
Bereitstellung einer APP für die Abfallwirtschaft,
Auswahlkriterium 5 (Gewichtung 6,25 %): Zertifizierung des Bewerbers
gemäß DIN EN ISO 9.000ff oder Darlegung vergleichbarer
Qualitätssicherungsmaßnahmen,
Auswahlkriterium 6 (Gewichtung 6,25 %): Zertifizierung des Bewerbers
gemäß ISO/IEC 27000ff.
Auswahlprozess:
Die Vergabestelle wird soweit mindestens 3 geeignete Bewerber
vorhanden sein werden unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern 3
bis 5 Bewerber nach den vorstehenden Auswahlkriterien auswählen und zur
Abgabe eines ersten indikativen Angebots auffordern.
Das Verhandlungsverfahren wird in verschiedenen Phasen abgewickelt. Die
Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe wird voraussichtl. Anfang
Dezember 2018 erfolgen.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie
aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist
prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJY3RJ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gem. §134 GWB darüber informiert. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei
Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist
10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2018
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