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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Gebäudeinnnen- und Glasreinigung - DE-Augsburg
Gebäudereinigung
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 865670-2018 (ID: 2018102212465333744)
Veröffentlicht: 22.10.2018
*
  Gebäudeinnnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes Prinzregentenstraße 11a in Augsburg
Der Präsident des Oberlandesgerichts München  Zentrale Vergabestelle
Herzogspitalstraße 12
80331 München
Deutschland
Gebäudeinnnen und Glasreinigung des Justizgebäudes
Prinzregentenstraße 11a in Augsburg
Öffentliche Ausschreibung
ProjektNr.: 2018000445
Vergabeunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 3
Handhabung
Angebotsabgabe..................................................................................................................
....... 4
Bewerbungsbedingungen...........................................................................................................
...................... 7
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 25
Objektbesichtigung..............................................................................................................
............................. 27
Reinigungsvertrag
................................................................................................................................
............ 28
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 47
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 58
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 63
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
17.10.2018
Verfahren: 2018000445  Gebäudeinnnen und Glasreinigung des Justizgebäudes
Prinzregentenstraße 11a in Augsburg
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären
Anlagen
sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung. In der Glasreinigung ist auch das das Putzen von Stock und Rahmen
beinhaltet. Innenreinigung, zu reinigende Bodenfläche: 513,30 m; Glasreinigung, zu reinigende Glasfläche: 197,10 m.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname Gebäudeinnnen und Glasreinigung des Justizgebäudes Prinzregentenstraße 11a in Augsburg
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber Der Präsident des Landgerichts Augsburg
Liefer/Ausführungsort 86150 Augsburg
VERFAHREN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: UfAB VI: Erweiterte Richtwertmethode
Schwankung: 10%
Entscheidungskriterium: Preis
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 21.11.2018 12:00
Angebotsfrist 04.12.2018 12:00:00
Bindefrist
Frist zur Beantragung eines
Objektbesichtigungstermins
29.01.2019
27. Oktober 2018 unter der Mailadresse Elisabeth.Stix@lga.bayern.de
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser  Schaltflächen
navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an.
Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 PopUps müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebots, dass Sie alle in der eVergabe geforderten Angaben z.B. Preisangaben,
Eignungs und Leistungskriterien vollständig eingetragen haben!
Sie werden vom System (eVergabe) nicht automatisch auf fehlende Angaben hingewiesen.
Ferner wird auf die Frist zur Beantragung eines Objektbesichtigungstermins (s.o.) hingewiesen.
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des
Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit
ist die Textform nach  126b BGB erfüllt.
Verfahrensinformationen  1/2
1
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene
elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und die
Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen  2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Gebäudeinnnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes Prinzregentenstraße
11a in Augsburg
2018000445
OLG M 5401.b E 4181/2018
04.12.2018 12:00:00
29.01.2019
01.02.2019
31.01.2025
silvia.kopp@olg-m.bayern.de
17.10.2018
Silvia Kopp
3
Handhabung-Angebotsabgabe
Die Einreichung der Angebote darf nur elektronisch erfolgen.
Nutzen Sie zur elektronischen Abgabe Ihres Angebotes den Assistenten auf der eVergabe
Plattform. Der Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch das System.
 Unter Übersicht erhalten Sie Informationen über die elektronische Vorgehensweise.
Unter Vertragsbedingungen/Formulare erhalten Sie die Bewerbungsbedingungen
und weitere Unterlagen. Die Bewerbungsbedingungen bitte sorgfältig durchlesen. In
diesem Dokument sind alle Vorgaben der Vergabestelle zusammengefasst, die für
eine form- und fristgerechte Abgabe eines Angebots entscheidend sind.
 Unter Anlagen finden Sie Dokumente, die von der Vergabestelle bereitgestellt und
für die Angebotsabgabe benötigt werden.
 Unter Produkte/Leistungen tragen Sie bitte bei der Unterhaltsreinigung die Leistungswerte
und den Stundenverrechnungssatz sowie bei der Glasreinigung die geforderten
Preise ein.
 Unter Eignungskriterien sind die geforderten Auskünfte für Ihr Unternehmen anhand
der gestellten Fragen in den bereitgestellten Textfeldern einzutragen. Unter
Anlagen im Angebotsassistenten/eVergabe erhalten Sie, das Formblatt Referenzen
welches Sie für die Nummer 5 benötigen. Dieses Formblatt ausfüllen, speichern
und unter Eigene Anlagen im Assistenten/eVergabe hochladen.
 Unter Leistungskriterien müssen zu den einzelnen Fragen Angaben über die Ausführung
des Auftrages in den bereitgestellten Textfeldern angegeben werden.
 Unter Eigene Anlagen werden die von der Vergabestelle benötigten und von Ihnen
bearbeiteten Unterlagen oder Nachweise im System hochgeladen. Weitere geforderte
Erläuterungen und Nachweise zu Eignungs- oder Leistungskriterien sind mit Verweise
auf die jeweiligen Kriterien zu versehen.
 Unter Nachrichten/Bieterkommunikation (Bieterassistenten) können Fragen gestellt
werden.
 Die Felder Angebot einreichen und Angebot unterschreiben sind exakt nach den
Vorgaben des Assistenten zu bearbeiten, damit Ihr Gebot formwirksam der Vergabestelle
zugeht.
Für Rückfragen steht die Vergabestelle gerne zur Verfügung.
Dokumente zum Vergabeverfahren
1. Dieses Dokument Handhabung Angebotsabgabe für Ihre Unterlagen.
4
- 2 -
2. Objektbesichtigung
Das Formblatt muss beim Besichtigungstermin ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt
werden.
3. Stundenverrechnungssatz
Im Formblatt die gelben Felder ausfüllen (Nettobeträge mit zwei Dezimalstellen nach
dem Komma); speichern und unter Eigene Anlagen im Assistenten/eVergabe
hochladen.
Vertragsunterlagen
Reinigungsvertrag
Diesen sorgfältig durchlesen und ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken. Mit der Abgabe des
Angebots gilt auch der Reinigungsvertrag als akzeptiert.
Aufstellung Innen- und Glasreinigung
Die Anlage I zum Reinigungsvertrag (Excel-Datei) ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken.
Leistungsverzeichnis Innenreinigung mit Leistungsbeschreibung
Die Anlage II zum Reinigungsvertrag (Excel-Datei) ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken.
Die Leistungsbeschreibung befindet sich auf einem gesonderten Tabellenblatt.
Preisblatt Innenreinigung
Zur Ermittlung der Jahresreinigungsstundenzahl wird die Anlage III für Ihre Unterlagen
bereitgestellt. Bitte nicht als Anlage dem Angebot beifügen. Ihre Eintragungen sind ausschließlich
in der eVergabe unter Produkte/Leistungen vorzunehmen. Die Vergabestelle
übernimmt die Eintragungen nach Zuschlag in die Anlage III Preisblatt Innenreinigung.
Leistungsverzeichnis Glasreinigung
Die Anlage IV zum Reinigungsvertrag ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken.
Preisblatt Glasreinigung
Die Anlage V wird rein informatorisch beigefügt. Bitte nicht als Anlage dem Angebot beifügen.
Ihre Eintragungen sind jedoch ausschließlich in der eVergabe unter Produkte/
Leistungen vorzunehmen. Die Vergabestelle übernimmt die Eintragungen nach Zuschlag
in die Anlage V Preisblatt Glasreinigung.
Preisblatt Sonderaufträge
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- 3 -
In der Anlage VI zum Reinigungsvertrag sind jeweils die Nettobeträge mit zwei Nachkommastellen
(00,00 ) einzutragen. Das ausgefüllte Dokument speichern und unter Eigene
Anlagen im Assistenten/eVergabe hochladen. Die einzelnen Preisangaben müssen
mit den Preisangaben in der eVergabe für Optionale Leistungen identisch sein.
Leistungskriterien
Die Leistungskriterien sind im Assistenten/eVergabe zu bearbeiten. Ihre Angaben werden
ggf. nach Zuschlag in die Anlage VII zum Reinigungsvertrag übernommen.
Qualitätsbericht, Qualitätskontrolle und Reinigungskontrolle Erläuterung
Die Anlage VIII a-c zum Reinigungsvertrag ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken.
LKA Anfrage
Die Anlage IX zum Reinigungsvertrag ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken.
Vordruck zum Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
Die Anlage X zum Reinigungsvertrag ggf. für Ihre Unterlagen ausdrucken.
Scientology-Erklärung für Bayern
6
Vergabeverfahren
Vergabeverfahren
Bewerbungsbedingungen
Der Präsident des Oberlandesgerichts München
Zentrale Vergabestelle
Herzogspitalstraße 12
80331 München
Geschäftszeichen:
Projektnummer
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Gebäudeinnnen- und Glasreinigung des
Justizgebäudes Prinzregentenstraße 11a in Augsburg
OLG M 5401.b E 4181/2018
2018000445
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
1 Gegenstand der Ausschreibung
2 Auftraggeber
3 Allgemeine Bestimmungen
Dieses Dokument ergänzt die Information in der EU-Bekanntmachung des Verfahrens.
Die Vorgaben in diesem Dokument sind im Rahmen der Erstellung eines Angebots von
den Bietern zu berücksichtigen.
Nach  8 Abs. 1 und 2 der Unterschwellenvergabeordnung wird die öffentliche
Ausschreibung angewendet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind nicht zugelassen.
3.1 Angebotsabgabe
Das Angebot sowie sämtliche Dokumente sind gemäß  53 Abs. 1 VgV ausschließlich
elektronisch im eVergabesystem mit allen geforderten Unterlagen bis spätestens
Uhr
zu erstellen und abzugeben. Sie können bis zur Angebotsabgabe die online-Bearbeitung
jederzeit unterbrechen. Die Vorgehensweise wird in der Anlage "Handhabung
Angebotsabgabe" und ergänzend in diesem Dokument beschrieben. Weitere
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Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und
nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung
und Raumeinrichtung. In der Glasreinigung ist auch das das Putzen von Stock und Rahmen
beinhaltet.
Innenreinigung, zu reinigende Bodenfläche: 513,30 m; Glasreinigung, zu reinigende
Glasfläche:
197,10 m.
86150 Augsburg
Am Alten Einlass 1
Der Präsident des Landgerichts Augsburg
04.12.2018 12:00:00
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
Arbeitsschritte sind im Bieter-Handbuch dargestellt. Bei Fragen zur Bedienung der
Software können Sie sich gerne an den Support der Firma Healy Hudson wenden. Mailto:
support@healy-hudson.com oder telefonisch: 0611/9491060.
Für die Angebotserstellung sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung
gestellten Unterlagen/Vordrucke bzw. Eintragungen im System (Assistenten/eVergabe) zu
verwenden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist
ohne eine ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Sämtliche Angaben haben in deutscher Sprache zu erfolgen.
Zur Einhaltung der Textform nach  126b BGB genügt im Schritt Angebot einreichen
unter Unterschrift des Angebotserstellers(in) die Angabe eines Antragstellers im dafür
vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
"Unterschreiben".
3.2 Wichtige Hinweise und Festlegungen
l Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt, dies gilt auch bei
(vollständiger oder teilweiser) Aufhebung der Ausschreibung.
l Falls weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich
erscheinen, kann der Bieter sie mit gesondertem Anhang dem Angebot beifügen
(dieser Anhang ist in der eVergabe hochzuladen). Sie dürfen jedoch nur
kommentierenden, nicht aber fordernden Charakter haben. Es ist zu beachten, dass
Verweise auf Datenträger, Literatur oder Broschüren nur als ergänzende
Informationen angesehen werden können und die geforderten Antworten und
Erklärungen nicht ersetzen; sie werden nicht bewertet. Weiterhin zu beachten ist,
dass solche Verweise das Angebot weder einschränken noch bedingen dürfen.
l Die geforderten Unterlagen/Nachweise sind dem Angebot in der eVergabe im
Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" bis zum Ablauf der Angebotsfrist beizufügen. Bitte
beachten Sie, dass Dateien hinsichtlich Größe und Benennung Beschränkungen
unterliegen, auf die in der eVergabe gesondert hingewiesen wird.
l Eingereichte Unterlagen werden nur zur Wertung des Angebots und Auslegung des
Vertrages verwendet. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Weiterleitung oder
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
Löschung der Dokumente.
l Das Angebot muss vollständig sein. Unvollständige Angebote können
ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich nach Maßgabe des  56 VgV
vor, die Bieter zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur von
unternehmensbezogenen Unterlagen aufzufordern. Durch diese Regelung wird der
Auftraggeber weder verpflichtet, noch ein Anspruch der Bieter auf Nachreichung/
Vervollständigung/Korrektur von Unterlagen begründet. Wenn der Auftraggeber von
der Möglichkeit Unterlagen nachzufordern keinen Gebrauch macht, werden
unvollständige Angebote ausgeschlossen.
l Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen sind nicht zulässig.
l Sofern auf Zertifizierungen Bezug genommen wird, sind die zugrunde liegenden
Unterlagen oder Nachweise auf Anforderung bereitzustellen.
l Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt.
l Falls während der Angebotsphase ein Korrekturzyklus eingeleitet worden ist,
verlieren automatisch alle bis dahin abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Das
Angebot muss über den Bieterassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann
eine automatisch angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot
bestätigt werden.
l Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Bindefrist. Der Bieter ist bis zum Ablauf der
Bindefrist an sein Angebot gebunden.
3.3 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
3.4 Bieterfragen und Unklarheiten
Fragen zur Auftragsvergabe können ausschließlich unter "Nachrichten"
(Bieterkommunikation) gestellt werden. Antworten auf Bieterfragen werden
unmittelbar nach deren Beantwortung vom System per E-Mail zugestellt, dienen aber
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
ausschließlich der Benachrichtigung über das Vorliegen von Antworten in den
"Nachrichten". Die Antworten müssen direkt im eVergabesystem zur Kenntnis genommen
werden.
Falls innerhalb dieser Vergabeunterlagen Auslegungsprobleme durch widersprüchliche,
zu interpretierende oder fehlende Aussagen bestehen, so sind die Bieter aufgefordert,
Widersprüche und wesentliche Auslegungsfragen, die bei Bearbeitung des Angebotes
erkannt werden, unverzüglich im Portal einzureichen.
3.5 Terminplan
Späteste Zeitpunkt zur Vereinbarung eines Objektbesichtigungstermins:
Angebote können eingereicht werden bis: Uhr
Bieterfragen sind zugelassen bis: Uhr
Ende der Bindefrist
3.6 Kommunikation im Verfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere Aufklärungen und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich über den Bieterassistenten unter "Nachrichten" (Bieterkommunikation).Sie
erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers die Vertags- und Vergabeunterlagen,
werden die Antworten zum Bestandteil und Gegenstand dieser.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter der von Ihnen in
der eVergabe mitgeteilten E-Mailadresse auch tatsächlich erreichbar sind. Der
Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das gilt
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04.12.2018 12:00:00
27.10.2018
21.11.2018 12:00
29.01.2019
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistent) andere
Kontaktdaten mitgeteilt werden
3.7 Objektbesichtigung
Die Objektbesichtigung ist Grundlage für die Erstellung Ihres Angebots und damit
unverzichtbar. Auch der Vertrag setzt die umfassende Kenntnis der Parteien vom
Gebäude und der zu verrichtenden Arbeiten voraus. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie
bis spätestens:
einen Termin zur Objektbesichtigung unter der E-Mailadresse
vereinbaren. Ihre Mail sollte Ihre Kontaktdaten (Firmennamen, Anschrift, Ansprechpartner
und Telefonnummer) sowie im Betreff das Stichwort "Objektbesichtigung" erhalten.
Sollten Sie bis spätestens drei Tage nach dem o.a. Termin keine Nachricht erhalten
haben, monieren Sie bitte unter "Nachrichten" (Bieterassistenten) in der eVergabe.
Der Vordruck "Objektbesichtigung" muss ausgefüllt dem zuständigen Mitarbeiter im
Termin vorgelegt werden. Dieser bestätigt Ihre Teilnahme bei der Objektbesichtigung.
3.8 Bieter
Der Bieter muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen
grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen.
Die Abgabe eines Angebots ist sowohl durch Einzelbieter (Generalunternehmer/
Generalübernehmer), als auch durch Bietergemeinschaften zulässig.
3.8.1 Bietergemeinschaften
Angebote von Bietergemeinschaften werden zugelassen.
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27.10.2018
Elisabeth.Stix@lg-a.bayern.de
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
l in der die Bildung einer Bietergemeinschaft - falls der Auftrag erteilt wird - erklärt ist,
l in der alle Mitglieder und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet sind,
l dass dieser Vertreter, gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen
Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften,
l in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
Es ist das Formular "Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften"
zu bearbeiten und auf dem Portal zu speichern (siehe Button auf dem
Formular ). Die Eignung ist von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten
Unternehmen nachzuweisen.
3.8.2 Einsatz von Unterauftragnehmern
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf.
Es ist das Formular "Erklärung zu Unterauftragnehmern" zu bearbeiten und auf dem
Portal zu speichern (siehe Button auf dem Formular ). Der Bieter hat hier mindestens die
Teile des Auftrags zu benennen, die im Wege der Unterauftragsvergabe durch ein drittes
Unternehmen ausgeführt werden sollen.
Dem Unterauftragnehmer dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen,
insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Sicherheitsleistungen und
Gewährleistungen eingeräumt werden, als zwischen Bieter und Auftraggeber vereinbart
werden.
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
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3.8.3 Eignungsleihe
Falls der Bieter zum Nachweis der Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit) Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nimmt (Eignungsleihe), hat er in dem Formular "Eignungsleihe" anzugeben,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel von dem dritten Unternehmen zur
Verfügung gestellt werden. Anschließend ist das Formular wieder auf dem Portal zu
speichern (siehe Button auf dem Formular ).
Das dritte Unternehmen treffen in diesem Fall die gleichen Nachweispflichten bzgl. der
Eignung wie den Bieter selbst. Dazu hat der Bieter dem dritten Unternehmen das
Formular "Eignungsleihe" zur Verfügung zu stellen. Dieses Formular muss von dem
dritten Unternehmen ausgefüllt und mit Firmenstempel und Unterschrift versehen werden.
Der Bieter hat dieses Formular anschließend eingescannt unter "Eigene Anlagen" mit den
Nachweisen des dritten Unternehmens hochzuladen.
3.9 Arbeitnehmer - Entsendegesetz
Bitte beachten Sie bei Ihrer Kalkulation, dass die Vorschriften des Gesetzes über
zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz)
von Ihnen (ggf. auch von Ihren Unterauftragnehmern) unbedingt eingehalten werden
müssen. Ihr Stundenverrechnungssatz muss so bemessen sein, dass die Zahlung des
Tariflohns und der Lohnnebenkosten gesichert ist. Angebote, die dies nicht gewährleisten
werden ausgeschlossen!
3.10 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig und führen zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten
insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Anbietern über ...
l die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
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Zentrale Vergabestelle
l die zu fordernden Preise,
l Bindungen sonstiger Entgelte,
l Gewinnaufschläge,
l Verarbeitungsspannen und andere Entgelte,
l Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder
mittelbar den Preis beeinflussen,
l Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
l Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben.
Entsprechende Handlungen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaften
selbst stehen Handlungen von Personen  insbesondere aus dem Kreis der
Unterauftragnehmer  gleich, die von ihm/ihnen beauftragt oder für ihn/sie tätig sind.
3.11 Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den
Angebotsunterlagen
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die
Verfahrensbeteiligten bei Verfahren vor der Vergabekammer unter Umständen Anspruch
auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder
Abschriften erteilen lassen ( 165 Abs. 1 GWB).
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus
wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist ( 165 Abs. 2 GWB).
Nach  165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder
Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Ansonsten
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen. Aus diesem Grund
sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen.
3.12 Einwände gegen das Verfahren (Rügen)
Auf folgende Fristen (vgl.  160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
l Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
rügen.
l Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
l Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
l Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die
Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach
dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen
vergangen ist.
3.13 Zuständige Nachprüfungsstelle
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vergaberechtsweg erst bei einem Auftragswert von
über 221.000,-  eröffnet wird. Bei einer niedrigeren Auftragssumme ist ein
Nachprüfungsverfahren somit unzulässig.
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München
Zentrale Vergabestelle
4 Wertung der Angebote
Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4.1 Formale Vollständigkeit und Richtigkeit
Das Angebot muss fristgerecht, vollständig (alle geforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten) und ordnungsgemäß entsprechend diesen Bewerbungsbedingungen bei der
Vergabestelle abgegeben worden sein. Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.
4.2 Eignung der Bieter
Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt. Die
Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise beurteilt.
Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in die PQ-VOLDatenbank
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen
Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank vorgelegt werden. Darüber hinausgehende
Anforderungen müssen gesondert nachgewiesen werden.
Die Eignung des Bieters wird anhand der in den Vergabeunterlagen geforderten
Erklärungen (Eignungskriterien) ermittelt. Bei Bedarf können Unterlagen/Nachweise, die
sich auf Eignungskriterien beziehen, in der eVergabe unter "Eigene Anlagen"
hochgeladen werden. Jedoch müssen diese mit einem eindeutigen Verweis auf das
jeweilige Kriterium versehen sein.
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
Die Ausführungen und Fakten zu der Nummer 5 (Referenzen) der Eignungskriterien im
Assistenten werden nach einem Zahlensystem wie folgt bewertet:
1 Punkt: Unzureichende Darstellung, auf die Frage wurde nicht oder nur allgemein
(unverbindlich, ohne Fakten zu benennen) eingegangen; bzw. nicht
vergleichbare Referenzen.
2 Punkte: Unzureichende Darstellung, in der auf die Frage nur teilweise
eingegangen wurde bzw. in wesentlichen Teilen nur unverbindlich oder
ohne Fakten zu benennen geantwortet wurde; bzw. kaum vergleichbare
Referenzen.
3 Punkte: Befriedigende Darstellung, in der auf die Frage eingegangen wurde und
überwiegend unter Angabe von nachprüfbaren und verbindlichen Fakten
geantwortet wurde; bzw. annähernd vergleichbare Referenzen.
4 Punkte: Gute Darstellung, in der auf die Frage eingegangen wurde, und im hohen
Maße unter Angabe von nachprüfbaren und verbindlichen Fakten
geantwortet wurde; bzw. gut vergleichbare Referenzen.
5 Punkte: Hervorragende Darstellung, in der auf die Frage präzise und ausführlich
eingegangen wurde; bzw. sehr gute vergleichbare oder bessere
Referenzen.
Zunächst werden die eingereichten Referenzen einzeln und unabhängig voneinander
gewertet. Defizite bei einer Referenz können nicht durch andere ausgeglichen werden.
Für die Maximalpunktzahl in diesem Kriterium kann bereits eine Referenz ausreichend
sein. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass es trotz guter Einzelreferenzen auch sein
kann, dass in der abschließenden Gesamtbewertung des Kriteriums (Vergleich) ein Bieter
ggf. trotz guter Referenz(en) nicht die Maximalpunktzahl erreicht.
Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung bei den Kriterien eine Mindestpunktzahl
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
von 3 Punkten erreichen.
4.3 Angemessenheit der Preise
Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, werden von
der Wertung ausgeschlossen.
4.4 Wirtschaftlichkeit / Leistungskriterien
4.5 Ausschlusskriterien
Der Bieter muss die Ausschlusskriterien (K.O.) eindeutig mit Ja beantworten und ggf. die
dort geforderten Nachweise und Erklärungen erbringen, andernfalls gilt das Kriterium als
nicht erfüllt und kann zum Ausschluss führen.
4.6 Informationskriterien
Soweit Informationen bzw. Erläuterungen (Informationskriterien) gefordert werden, fließen
diese weder in die Bewertung ein noch können sie einen Ausschluss begründen. Ihre
Angaben zu den Informationskriterien sind dennoch wichtig. Diese Angaben sind
Bestandteil der Leistungskriterien und (im Falle des Zuschlags) auch Vertragsinhalt.
Überdies können diese Angaben zur Auslegung Ihres Antrags verwendet werden. Ein
Antrag mit zweifelhaften oder unklaren Angaben (bei denen u.U. eine Nachforderung
nicht zulässig ist) kann möglicherweise im Wege der Auslegung auf der Grundlage Ihrer
Informationen und Erläuterungen gerettet werden.
4.7 Bewertungskriterien
Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Bewertungskriterien legen. Diese entscheiden
im Rahmen der Leistungsbewertung maßgeblich (neben dem Preis), ob Ihr Gebot den
Zuschlag erhält. Der Auftraggeber geht hierbei von folgenden Überlegungen aus:
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
a) Eine ordentliche Leistungserbringung setzt voraus, dass den
Reinigungsmitarbeitern ausreichend Zeit eingeräumt wird. Angebote, die mit
extrem geringem Arbeitseinsatz kalkuliert sind, werden ausgeschlossen (vgl. Nr. 2
Mindestzeitaufwand). Andererseits werden Angebote mit sehr hohem
Arbeitseinsatz im Interesse der Wirtschaftlichkeit nicht besonders honoriert. Die
Bieter können sich an dem unter Nr. 3 (Reinigungsstunden) angegebenen
Rahmen orientieren.
b) Wesentlicher Faktor für eine gute Leistung ist, dass geeignetes, vor allem
motiviertes Reinigungspersonal eingesetzt wird. Der Auftraggeber legt Wert
darauf, dass der Auftrag (also die Arbeiten in den zu reinigenden Objekten) durch
entsprechendes Personal ausgeführt wird (vgl. Nr. 4 und 5 monetäre und
nichtmonetäre Anreize).
c) Neben dem Reinigungspersonal ist/sind der Objektleiter und/oder der Vorarbeiter
für die zu erbringende Leistung entscheidend. Der Auftraggeber möchte einen gut
ausgebildeten und erfahrenen Objektleiter und/oder Vorarbeiter, der/die
kontinuierlich und zuverlässig die Leistungen in dem zu reinigenden Objekt
überwacht (vgl. Nr. 8 Qualifikation Objektleiter).
d) Besondere Bedeutung kommt auch einer guten technischen Ausstattung zu, die
die Auftragnehmerin im Rahmen des Auftrages einbringt. Es sollen im
ausreichenden Umfang funktionssichere elektrische Geräte für die Reinigung der
Objekte zur Verfügung gestellt werden (vgl. Nr. 11 Reinigungsgeräte).
e) Schließlich legt der Auftraggeber Wert darauf, dass bei der Erbringung der
Leistung folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
 Die Verbesserung und Erhaltung der Umwelt im Zusammenhang mit dem
Auftragsgegenstand (Nr. 12 Umweltkriterien).
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20
Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
 Die Umweltverträglichkeit der Reinigungsmittel (Nr. 13).
f) Bei der Glasreinigung ist darauf zu achten, dass Fenster und Rahmen gründlich
und schlierenfrei gereinigt werden. Schäden und Verunreinigungen, vor allem
durch heruntertropfendes Wasser, sollen vermieden werden. Das eingesetzte
Personal sollte ausreichend Zeit, geeignete Reinigungsmittel und Gerätschaften
zur Verfügung haben. Problemfälle (z.B. die Reinigung von mit Folien
beschichteten Scheiben/Rahmen) sollten erkannt und gelöst werden (vgl. Nr. 14
Glasreinigung Qualität)
g) Der Auftraggeber legt sehr großen Wert darauf, dass bei der sehr unfallträchtigen
Glasreinigung vorsichtig, umsichtig und professionell gearbeitet wird. Das Leben
oder die Gesundheit der Reinigungskräfte oder dritter Personen darf nicht
gefährdet werden (vgl. Nr. 15 Glasreinigung Sicherheit).
Ihre Erklärungen sind im Assistenten unter Leistungskriterien abzugeben.
Das Leistungskriterium Nr. 3 (Reinigungsstunden) wird ausschließlich aufgrund der von
Ihnen zu dieser Frage angegebenen Stundenzahl bewertet. Im Übrigen (d.h. mit
Ausnahme des Kriteriums Nr. 3) erfolgt die Leistungsbewertung wie folgt:
1 Punkt: Unzureichende Darstellung bzw. Beantwortung mit erheblichen
Mängeln; auf die Frage wurde nicht oder nur allgemein (unverbindlich,
ohne Fakten zu benennen) eingegangen.
2 Punkte: Unzureichende Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die Frage nur
teilweise eingegangen wurde bzw. in wesentlichen Teilen nur
unverbindlich oder ohne Fakten zu benennen geantwortet wurde.
3 Punkte: Befriedigende Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die Frage
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München
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eingegangen wurde und überwiegend unter Angabe von nachprüfbaren
und vertraglich verbindlichen Fakten geantwortet wurde.
4 Punkte: Gute Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die Frage eingegangen
wurde, und im hohen Maße unter Angabe von nachprüfbaren und
vertraglich verbindlichen Fakten geantwortet wurde.
5 Punkte: Hervorragende Darstellung bzw. Beantwortung, in der auf die Frage
präzise und ausführlich eingegangen wurde. In der Antwort wurden
nachprüfbare und vertraglich verbindliche Angaben gemacht, die als
Vertragsbestandteil ein Erreichen der genannten Ziele des
Auftraggebers in einem besonders hohen Maße gewährleisten.
Bei Bedarf können Unterlagen/Nachweise, die sich auf Leistungskriterien beziehen, in
der eVergabe unter "Eigene Anlagen" hochgeladen werden. Jedoch müssen diese mit
einem eindeutigen Verweis auf das jeweilige Kriterium versehen sein.
Beachten Sie, dass Ihre Antwort Teil des Angebots ist und damit im Falle des Zuschlags
Vertragsbestandteil wird (Anlage VII). Der Auftraggeber erwartet, dass Ihr Gebot konkrete
und verbindliche Aussagen zu den Bewertungskriterien enthält. Hierdurch sollen die auf
der Nr. 4.7 dieses Dokuments dargestellten Ziele erreicht werden. Die Leistungskriterien
sind somit im Zusammenhang mit den Ausführungen unter Nr. 4.7 zu beantworten.
4.7.1 Gewichtungspunkte
Die Anzahl der Bewertungspunkte wird mit den bei den jeweiligen Kriterien genannten
Gewichtungspunkten multipliziert. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl eines
Kriteriums errechnet sich  am Beispiel des Kriteriums zur Effizienz der monetären
Anreize für Mitarbeiter (Leistungskriterien Nr. 4) wie folgt:
Bewertungspunkte (4) x Gewichtungspunkte (30) = 120 (=Leistungspunkte)
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4.7.2 Leistungspunkte
Das Ergebnis der oben vorgenommenen Multiplikation ist die Anzahl der
Leistungspunkte für ein Kriterium (120 Leistungspunkte im dargestellten Beispiel). Die
Summe der durch den Bieter in sämtlichen Leistungskriterien erreichten
Leistungspunkte wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes herangezogen.
4.7.3 Zuschlag
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Gebot erteilt; dies ist das Angebot mit dem
besten Preis-Leistungs-Verhältnis,  127 Abs. 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Für die Ermittlung dieser Relation werden Sie
gebeten, folgende Preise anzugeben:
 Gesamtpreis der Unterhaltsreinigung (wie in der eVergabe unter
Angebotssumme errechnet). Der in der eVergabe angegebene
Stundenverrechnungssatz muss mit dem im Excel-Dokument
"Stundenverrechnungssatz" ausgewiesenen Preis identisch sein.
 Gesamtpreis der Glasreinigung (wie in der eVergabe unter Angebotssumme
errechnet)
4.7.4 Ermittlung des Preis-Leistungs-Verhältnisses
Das Verhältnis Preis/Qualität wird nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB VI
Version 1.0 gewertet.
Zuschlagskriterien sind demnach: 50 % Leistung (Qualität) und
50 % Preis
Der Schwankungsbereich wird festgelegt mit: 10 %
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Der Präsident des Oberlandesgerichts
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Zentrale Vergabestelle
Entscheidungskriterium im Schwankungsbereich: Preis
Nähere Informationen zu der Bewertungsmethode sind im Internet unter dem Stichwort
UfAB VI erhältlich. UfAB ist die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von ITLeistungen,
die vom Bundesministerium des Innern (Beschaffungsamt) veröffentlicht
wird. Die Bewertungsmethoden nach dieser Unterlage werden zunehmend auch
außerhalb des IT-Bereichs verwendet; insbesondere für Dienstleistungen.
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24
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2018000445
OLG M 5401.b E 4181/2018
Gebäudeinnnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes Prinzregentenstraße
11a in Augsburg
25
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
26
Der Präsident des Oberlandesgerichts
München
Zentrale Vergabestelle
Objektbesichtigung
am _______________________________________________
Bieter:
Ansprechpartner:
________________________________________________
Für den Bieter war anwesend:
______________________ ______________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift, Vertreter des Bieters)
Auftraggeber:
_______________________ ________________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift, Vertreter des Auftraggebers)
Wichtiger Hinweis:
Sämtliche Fragen, auch solche, die anlässlich der Objektbesichtigung auftreten,
müssen unter Bieterkommunikation(eVergabe) bis gestellt werden.
Mündliche Fragen können nicht beantwortet werden. Durch das öffentliche Forum wird
sichergestellt, dass jeder Bieter über sämtliche Fragen und Antworten informiert wird.
Der Präsident des Landgerichts Augsburg
Am Alten Einlass 1
86150 Augsburg
21.11.2018 12:00
27
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 1 von 19
Reinigungsvertrag
für die
Innen- und Glasreinigung
des Justizgebäudes
Prinzregentenstr. 11 a in
86150 Augsburg
28
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 2 von 19
zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch den Präsidenten des Landgerichts Augsburg,
Am Alten Einlaß 1 in 86150 Augsburg
- Auftraggeber -
und
der Firma
- Auftragnehmerin -
29
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 3 von 19
Inhaltsverzeichnis
1. Gegenstand des Vertrages ...................................................................................... 4
2. Art und Umfang der Leistung ................................................................................... 4
3. Allgemeines ............................................................................................................. 5
4. Pflichten der Auftragnehmerin .................................................................................. 5
5. Unterauftragnehmer ................................................................................................. 7
6. Qualitätssicherung ................................................................................................... 8
7. Räume für Reinigungsgeräte und -materialien, Umgang mit Reinigungsgeräten
und -materialien, Wasser, Strom, Reinigungsverfahren ........................................... 8
8. Reinigungsmitarbeiter und -aufsicht ......................................................................... 9
9. Überprüfung und Austausch von Mitarbeitern der Auftragnehmerin ....................... 11
10. Austausch des Objektleiters ................................................................................... 12
11. Regiearbeiten ........................................................................................................ 12
12. Abnahme und Rechnungsstellung ......................................................................... 13
13. Preisvereinbarung - Preisänderung ........................................................................ 13
14. Haftung ..................................................................................................................
14
15. Vertragsstrafe ........................................................................................................ 15
16. Vertragsdauer, Kündigung ..................................................................................... 16
17. Zwangsvollstreckung und Insolvenz ....................................................................... 17
18. Kontrollrechte des Auftraggebers ........................................................................... 17
19. Änderungen ........................................................................................................... 18
20. Bestandteile des Vertrages .................................................................................... 18
21. Anzuwendende vertragliche Regelungen ............................................................... 18
22. Unterzeichnung des Vertrages ............................................................................... 19
23. Salvatorische Klausel ............................................................................................. 19
24. Gerichtsstand ......................................................................................................... 19
30
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 4 von 19
1. Gegenstand des Vertrages
Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin die Unterhaltsreinigung (Innen- und Glasreinigung)
für
das Justizgebäude
Prinzregenstraße 11a
In 86150 Augsburg
2. Art und Umfang der Leistung
Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen
Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und
Raumeinrichtung. In der Glasreinigung ist auch das Putzen von Stock und Rahmen beinhaltet.
Die vertraglich durchzuführende Reinigung des Gebäudes gliedert sich daher in
 Innenreinigung lt. Leistungsverzeichnis sowie
 Glasreinigung lt. Leistungsverzeichnis und
 Regiearbeiten.
Grundlagen für die Ausführung und den Umfang der Leistungen sind
a) die in der Anlage II (Leistungsverzeichnis Innenreinigung) und in der Anlage IV (Leistungsverzeichnis
Glasreinigung) festgelegten Tätigkeiten sowie
b) die in den Leistungsbeschreibungen zu der Anlage II aufgeführten Reinigungsarten für
die Innenreinigung.
Die zu reinigenden Flächen wurden vom Auftraggeber1 ermittelt (vgl. Anlage I). Abweichungen
von Art und Größe des Objektes können nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als
2 % des Aufmaßes2 betragen und spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der Reinigungsarbeiten
bzw. nach der ersten Glasreinigung schriftlich geltend gemacht werden.
1 Soweit nach diesem Vertrag Erklärungen an den Auftraggeber zu richten sind, handelt für diesen die Hausverwaltung
oder eine durch die Hausverwaltung bestimmte Person.
2 Maßstab ist jeweils die gesamte Boden- oder Glasfläche.
31
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 5 von 19
3. Allgemeines
Die erforderlichen Aufenthaltsräume für die Reinigungskräfte und Abstellräume für Maschinen,
Geräte und Arbeitsmittel (Reinigungsräume) werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur
Verfügung gestellt.
Hausordnungen des Auftraggebers sind in der jeweiligen Fassung zu beachten.
Die Hauptreinigung hat an Werktagen montags bis donnerstags zwischen 08:00 Uhr und
 16:00 Uhr und freitags zwischen 08:00 Uhr und 14:00 Uhr zu erfolgen. Die Reinigungszeiten
sind noch gesondert zu vereinbaren.
Am 24. und 31. Dezember (Heiligabend und Silvester) wird das Objekt nicht gereinigt.
Der Auftragnehmerin sind die Räumlichkeiten bereits bekannt. Sie hat sich vor Abgabe ihres
Angebotes auch über den Umfang der Arbeiten im Rahmen einer Objektbesichtigung vor
Ort eingehend informiert.
4. Pflichten der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich,
a) die in diesem Vertrag und seinen Anlagen festgelegten täglichen und turnusmäßigen
Arbeiten ständig und gleichbleibend zu erbringen,
b) zu gewährleisten, dass die Erfüllung des Auftrages nicht durch Ausfälle ihrer Mitarbeiter
(infolge Krankheit, Urlaubs etc.) oder aus sonstigen Gründen beeinträchtigt wird,
c) eingesetztes Personal mindestens nach dem jeweils gültigen Lohntarifvertrag für das
Gebäudereiniger-Handwerk für das Bundesland Bayern zu entlohnen,
d) die vertraglich vereinbarten monetären und/oder nichtmonetären Leistungen für die
Reinigungskräfte (vgl. Leistungskriterien Anreize für Mitarbeiter) zuverlässig unaufgefordert
zu entrichten und zu gewährleisten, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrages
eingesetzten Nachunternehmer gleichermaßen handeln,
e) dem Auftraggeber auf Verlangen Lohnabrechnungen für die im Objekt eingesetzten
Arbeitskräfte vorzulegen,
f) auf Wunsch des Auftraggebers und nach vorhergehender Absprache die Reinigungsprogramme
zu ändern,
g) sämtliche Räume sowie die bezeichneten Fenster und sonstigen Glasflächen nach
Maßgabe der anliegenden Leistungsverzeichnisse zu reinigen,
32
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 6 von 19
h) sofern zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich, leicht beweglicher
Möbelstücke (z.B. Stühle), mit Ausnahme schwer zu bewegender Gegenstände, wie
Schreibtische, Schränke und größerer Regale, wegzurücken,
i) sicherzustellen, dass mindestens nach dem 2-Stufen-Nasswischverfahren oder einem
gleichwertigen Standard gearbeitet wird,
j) Wasser ausschließlich aus den Leitungen der dafür vorgesehenen Ausgussbecken
zu entnehmen und das Schmutzwasser fachgerecht zu entsorgen (gilt nur, soweit in
dem Reinigungsobjekt entsprechende Vorrichtungen vorhanden sind),
k) mit Vertragsbeginn dem Auftraggeber die Revierpläne für die Reinigungsmitarbeiter
vorzulegen,
l) mindestens 14 Tage vor einer Änderung der Revierpläne den Auftraggeber hierüber
schriftlich zu informieren,
m) mindestens eine Woche vor Beginn der jährlich durchzuführenden Glasreinigungsarbeiten
den Auftraggeber hierüber zu informieren,
n) die Glasreinigung zuverlässig in der Zeit zwischen dem 10. Juni und 31. Juli eines jeden
Jahres durchzuführen,
o) auf Wunsch und nach Zustimmung des Auftraggebers in Textform ( 126 b BGB) mit
der Glasreinigung bereits ab dem 15. Mai zu beginnen,
p) alle sonstigen Leistungen, die lediglich einmal im Jahr zu erbringen sind, während der
Monate Mai bis einschließlich Oktober durchzuführen und die Erledigung dem Auftraggeber
schriftlich anzuzeigen,
q) das Reinigungsverfahren so zu wählen, dass eine Grundreinigung entfällt,
r) die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die Vorgaben der Berufsgenossenschaft
zu beachten,
s) unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgestellte Reinigungsgeräte
und -mittel zu entfernen und sämtliche bereitgestellten Räume gereinigt zurückzugeben,
t) den Verlust von Schlüsseln/Transpondern dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen,
u) ausgehändigte Schlüssel/Transponder für das Objekt nach Vertragsablauf dem Auftraggeber
zurückzugeben,
33
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 7 von 19
v) sofern Pflichten aus diesem Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht
eingehalten werden können, dies  unabhängig von der Frage des Verschuldens
 dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
w) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich Lohnabrechnungen für die im Objekt eingesetzten
Arbeitskräfte vorlegen zu lassen.
5. Unterauftragnehmer
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, Sub- bzw. Unterauftragnehmer mit dem Angebot (im
Vergabeverfahren) oder mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor deren geplanten
Einsatz schriftlich zu benennen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jedes Unternehmen, das als
Unterauftragnehmer benannt wurde, umfassend zu überprüfen.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Auftragnehmerin Erklärungen und Nachweise zur
Eignung des Unterauftragnehmers vorzulegen. Ferner können Erklärungen und Dokumente,
zu deren Vorlage die Auftragnehmerin nach diesem Vertrag verpflichtet ist3, vom Auftraggeber
auch in Bezug auf den Unterauftragnehmer verlangt werden. Der Auftraggeber kann den
Einsatz von Unterauftragnehmern ablehnen, wenn diese nach Einschätzung des Auftraggebers
nicht über die zur Leistungserbringung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit
verfügen. Die Ablehnung ist unverzüglich nach Kenntnis der gegen die Eignung sprechenden
Gründe zu erklären. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, abgelehnte Unterauftragnehmer
nicht im Bereich des Justizgebäudes Prinzregenstr. 11a in Augsburg einzusetzen.
Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet die Auftragnehmerin für die ordnungsgemäße
Gesamtabwicklung des Dienstleistungsauftrages. Sie hat zu gewährleisten, dass
der Unterauftragnehmer und dessen Mitarbeiter/innen die gleichen Verpflichtungen eingehen
bzw. Belehrungen erhalten wie die Auftragnehmerin und deren Mitarbeiter/innen.
Ausschließlicher Vertragspartner des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich bei der Auswahl und der Vertragsgestaltung von/für
Unterauftragnehmer(n)
a) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren,
b) bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere
Unternehmen angemessen und bei Großaufträgen in dem Umfang zu beteiligen, wie
sie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann,
c) dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen (insbesonde-
3 Z.B. Führungszeugnisse nach Nr. 9.
34
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 8 von 19
re in Bezug auf die Vergütung) zu stellen, als sie zwischen der Auftragnehmerin und
dem Auftraggeber vereinbart sind,
d) sicher zu stellen, dass die Mitarbeiter der Unterauftragnehmer, soweit diese im Rahmen
dieses Vertrages für die bayerische Justiz tätig werden, insgesamt keine ungünstigeren
Bedingungen (insbesondere in Bezug auf die Vergütung) erhalten, wie
Mitarbeiter, die diese Tätigkeit unmittelbar für die Auftragnehmerin ausführen,
e) zu gewährleisten, dass der Unterauftragnehmer und dessen Mitarbeiter/innen
die gleichen Verpflichtungen eingehen bzw. Belehrungen erhalten wie die Auftragnehmerin
und deren Mitarbeiter/innen.
6. Qualitätssicherung
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet fortlaufend die Arbeitsausführung zu überwachen. Ergänzend
hierzu hat sich der zuständige Objektleiter regelmäßig mit dem Auftraggeber in dem
zu reinigenden Gebäude zu treffen. Hierbei bestimmt der Auftraggeber den Turnus sowie die
Anzahl der Büros, Flure und Sanitärräume, die überprüft und bewertet werden. Auf das in
der Anlage VIII zu diesem Vertrag als Muster beigefügte Protokoll wird Bezug genommen.
7. Räume für Reinigungsgeräte und -materialien, Umgang mit Reinigungsgeräten
und -materialien, Wasser, Strom, Reinigungsverfahren
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Reinigungsräume stets in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten.
Geräte und Materialien (Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger) für die
Reinigung hat die Auftragnehmerin selbst zu stellen. Es sind Maschinen zu verwenden, die
dem aktuellen Stand der Technik und den einschlägigen DIN-Normen für Sicherheit sowie
den VDE-Vorschriften entsprechen. Auch der Unterhalt der eingesetzten Maschinen und
Geräte geht zu Lasten der Auftragnehmerin.
Der Auftraggeber stellt für die Reinigung unentgeltlich Wasser und Strom zur Verfügung. Die
Auftragnehmerin hat auf einen möglichst niedrigen Verbrauch zu achten. Ferner weist die
Auftragnehmerin ihre Mitarbeiter besonders auf den pfleglichen Umgang mit Ausstattungsund
Einrichtungsgegenständen hin.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, Müllbeutel, Mülltüten (z.B. 30 L, 60 L, 120 L), sowie Betriebsmittel
für die Reinigung und Pflege selbst zu stellen. Der Auftraggeber stellt Handtü-
35
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 9 von 19
cher, Hygienebeutel, WC-Papier und Handseife. Das Bestücken erfolgt durch die Auftragnehmerin
und ist rechtzeitig anzufordern.
Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände sind täglich zu säubern.
Gebrauchtes und abgestandenes Reinigungswasser darf nicht in den Maschinen verbleiben.
Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach beendeter Arbeit wieder in die
vorgesehenen Putzräume zu bringen.
Die Auftragnehmerin hat nachzuweisen, dass die bei der Reinigung eingesetzten Betriebsmittel
zur Erfüllung der Leistungsverzeichnisse  besonders auch im Hinblick auf Arbeitssicherheit,
Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung  geeignet sind und fachkundig
angewendet werden. Der Auftraggeber ist berechtigt die Betriebsmittel jederzeit zu kontrollieren.
Der Einsatz von metallvernetzten Dispersionen ist vor der Anwendung zwingend mit dem
Auftraggeber abzustimmen.
Der Auftraggeber kann bestimmte Reinigungsverfahren und die Verwendung bestimmter
Reinigungs- und Pflegemittel oder Geräte untersagen oder verlangen. Besonders wird auf
die Anlage II (Leistungsverzeichnis-Leistungsbeschreibung) hingewiesen.
Bei der Reinigung von schwer zugänglichen Glasflächen ist besonders auf den Schutz der
Arbeitnehmer (z.B. durch Verwendung einer Hubleiter) zu achten!
8. Reinigungsmitarbeiter und -aufsicht
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, nur zuverlässiges und geeignetes Personal zu beschäftigen.
Sie verpflichtet sich ferner ständiges Personal einzusetzen, das lediglich bei Ausfällen
durch Krankheit und Urlaub durch geeignete Vertreter oder bei Ausscheiden zu ersetzen ist.
Die Auftragnehmerin hat dem Auftraggeber vor Beginn der ersten Reinigung eine Liste mit
den Namen der zur Erledigung der Arbeiten vorgesehenen Personen sowie deren Vorarbeiter/
Objektleiter vorzulegen. Jede Veränderung im Bestand des eingesetzten Reinigungspersonals
ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Auftragnehmerin darf ausländische Arbeitskräfte nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren
beschäftigen. Diese Papiere sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Reinigungsmitarbeiter durch fachkundige Kontrollpersonen
einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen. Diese Mitarbeiter sind insbesondere
mit den geltenden Hygienevorschriften vertraut zu machen.
36
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 10 von 19
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn sorgfältig zu schulen
und jährlich fortzubilden. Der Nachweis für die jährlichen Schulungen ist dem Auftraggeber
auf Verlangen vorzulegen.
Die Auftragnehmerin hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen,
die von ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die jeweils geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers
erlangten Informationen nicht an Dritte weiter gegeben oder sonst verwertet werden.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, in dem Objekt ausschließlich Arbeitnehmer einzusetzen,
die vorab von dem Auftraggeber belehrt und zur Verschwiegenheit schriftlich verpflichtet
worden sind. Ferner verpflichtet sich die Auftragnehmerin, gleichermaßen auf die Einhaltung
sämtlicher  in der Verpflichtungserklärung genannten  gesetzlichen Vorschriften hinzuwirken
und ihre Arbeitnehmer fortlaufend entsprechend zu belehren.
Zu diesem Zweck erhält die Auftragnehmerin jeweils eine Kopie der Verpflichtungserklärung
sowie  einmalig  aller maßgeblichen Vorschriften. Die Regelungen dieses Absatzes gelten
für Sub- bzw. Unterauftragnehmer und deren Mitarbeiter entsprechend. Unterauftragnehmer
sind von der Auftragnehmerin hierzu zu belehren und zu informieren.
Die Beschäftigung hat ausschließlich nach den Bestimmungen des Lohn- und Rahmentarifvertrages
des Gebäudereiniger-Handwerks zu erfolgen. Anmeldungen zur Sozialversicherung
sind dem Auftraggeber auf Verlangen in Kopie vorzulegen.
Zur Kontrolle der Anwesenheit kann der Auftraggeber jederzeit verlangen, dass sich die Reinigungskräfte
in Anwesenheitslisten eintragen oder an der Zeiterfassung z.B. durch Stempelkarten/
Transpondern teilnehmen. Personenbezogene Angaben sind durch den Auftraggeber
vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweiligen datenschutzrechtlichen
Informations- und Mitteilungspflichten einzuhalten.
Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat die Auftragnehmerin
für das Justizgebäude eine/n verantwortliche/n qualifizierte/n Objektleiter/in zu benennen,
der/die mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten eng zusammenarbeitet. Die
Objektleitung  ggf. deren Vertretung  muss während der Zeit, in der die Hauptreinigung
durchgeführt werden kann (vgl. Nr. 3.), für den Auftraggeber zuverlässig erreichbar sein.
Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass von ihren Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen
in das Objekt mitgebracht werden; dies gilt insbesondere für Familienangehörige.
37
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 11 von 19
Die Reinigungsmitarbeiter sind mit einheitlicher Arbeitskleidung und Namensschildern auszustatten.
Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird Wert gelegt. Das Namensschild ist gut
sichtbar zu tragen.
Die Auftragnehmerin sowie deren Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die
in dem zu reinigenden Gebäude gefunden werden, sofort bei dem Auftraggeber abzuliefern.
Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.
9. Überprüfung und Austausch von Mitarbeitern der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin hat für jede Person, die sie im Bereich der bayerischen Justiz einsetzen
möchte, ein Führungszeugnis nach  30 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vorzulegen.
Das Ausstelldatum des Führungszeugnisses darf maximal vier Monate zurückliegen.
Führungszeugnisse sind spätestens 10 Tage vor Einsatz dem Auftraggeber vorzulegen.
Auf die in Nummer 8. genannten und hier ebenfalls anwendbaren datenschutzrechtlichen
Pflichten des Auftraggebers wird verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern oder Überprüfungen vorzunehmen.
Deshalb haben vor Beginn der Tätigkeit alle Reinigungskräfte und Objektleiter
eine Kopie ihres Ausweises bzw. Reisepasses dem Auftraggeber zu übergeben. Die Auftragnehmerin
verpflichtet sich ferner, eine Zustimmung aller Reinigungskräfte und Objektleiter
dahingehend vorzulegen, dass der Auftraggeber eine Überprüfung durch das Landeskriminalamt
(LKA) vornehmen darf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, personenbezogene Angaben
streng vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben. Die Regelung dieses Absatzes
gilt gleichermaßen für Reinigungskräfte der Auftragnehmerin wie für Mitarbeiter von
Sub- bzw. Unterauftragnehmern.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Bedienstete der Auftragnehmerin in begründeten
Fällen abzulehnen. Als Grund kommen alle Umstände in Betracht, die befürchten lassen,
dass die Person zur Ausführung des Dienstleistungsauftrages nicht geeignet ist.
Soweit der Auftraggeber durch Überprüfungen durch das Landeskriminalamt (s.o.) oder aus
sonstigen allgemein nicht zugänglichen Quellen Erkenntnisse erhält, die den Einsatz einer
bestimmten Person als Sicherheitsrisiko erscheinen lässt, genügt die Ablehnung aus Sicherheitsgründen.
In diesem Fall ist der Auftraggeber zu näheren Angaben weder verpflichtet
noch berechtigt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, eine entsprechende Erklärung des
Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Entscheidung des
Einsatzes ihres Arbeitnehmers (außerhalb der bayerischen Justiz) zu verwenden.
38
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 12 von 19
10. Austausch des Objektleiters
Der in den Leistungskriterien unter Qualifikation Objektleiter genannte Objektleiter darf ohne
die Zustimmung des Auftraggebers nur aus zwingenden Gründen (z.B. Kündigung durch
den Objektleiter) ausgetauscht werden. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin verpflichtet,
den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren und einen neuen Objektleiter ebenfalls
schriftlich zu benennen. Der neue Objektleiter muss mindestens über die gleichen Qualifikationen
verfügen wie der bisherige.
Die Kündigungsrechte des Auftraggebers bestimmen sich nach den Nrn. 16.2 und 16.3
Buchstaben e) und f).
11. Regiearbeiten
Arbeiten, die nicht Gegenstand der Leistungsverzeichnisse sind, wie Sonderreinigungen,
Reinigungen nach Bau- und Renovierungsarbeiten oder ähnliche Tätigkeiten, werden gesondert
vergütet.
Die Regiearbeiten sind sofort nach Ausführung durch den Auftraggeber bestätigen zu lassen.
Der Regieschein ist vom Auftraggeber gegenzuzeichnen und anschließend der Rechnung
beizufügen.
Die Stundenlohnnachweise für besondere Aufträge müssen folgende Angaben enthalten:
a) Die genaue Bezeichnung der Räumlichkeiten,
b) die Art der Leistung,
c) die Namen der Reinigungsmitarbeiter (Vor- und Zuname),
d) die geleisteten Stunden (von ______ Uhr bis ______ Uhr),
e) das Datum,
f) die Unterschrift des Auftraggebers.
Auf die in Nummer 8. genannten und hier ebenfalls anwendbaren datenschutzrechtlichen
Pflichten des Auftraggebers wird verwiesen.
39
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 13 von 19
12. Abnahme und Rechnungsstellung
Für den Auftraggeber entscheidet dessen Beauftragter, ob die Reinigung fristgerecht erfolgt
und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung
bleibt bis zur Abnahme beim Auftragnehmer.
Die ordnungsgemäße Ausführung der geleisteten Arbeiten ist vom Auftraggeber bzw. dessen
Beauftragten monatlich, bei der Glasreinigung nach jeder Reinigung zu bescheinigen.
Die Auftragnehmerin erstellt eine monatliche Rechnung für den jeweiligen Vormonat.
Die vereinbarten Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind Grundlage für
die Rechnungsstellung. Die monatlichen Rechnungen werden innerhalb von 21 Tagen nach
Rechnungseingang beglichen.
Der Auftraggeber kann Nacherfüllung verlangen, wenn unvollständig, schlecht oder in sonstiger
Weise vertragswidrig gereinigt wurde. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, schriftlich
angezeigte Mängel innerhalb von 24 Stunden abzuarbeiten. Beseitigt die Auftragnehmerin
den Mangel in der vorgegebenen Frist nicht, kann der Auftraggeber den Rechnungsbetrag in
Umfang der mangelhaften Leistung mindern. Besteht der Mangel fort, so ist der Auftraggeber
 neben der Minderung  berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch einen Dritten
erfüllen zu lassen. In diesem Fall erhält die Auftragnehmerin keine oder nur die auf ihre Leistung
entfallende Vergütung. Sie hat die etwaigen Mehrkosten zu erstatten.
Die sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechte des Auftraggebers, insbesondere zur
fristlosen Kündigung, bleiben unberührt.
Soweit wegen nicht vertragsgemäßer Ausführung Einschränkungen des Hygienestandards
und der Optik bestehen (z. B. Aufbau von Kalkablagerungen, Schmutz- und Pflegemittelkrusten,
etc.), kann der Auftraggeber verlangen, dass durch eine Sonderreinigung der ursprüngliche
Zustand wieder hergestellt wird. Diese Reinigung erfolgt auf Kosten der Auftragnehmerin.
13. Preisvereinbarung - Preisänderung
Preisvereinbarung
Der Preisvereinbarung liegen der Lohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk für das
Bundesland Bayern und der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland zugrunde.
40
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 14 von 19
Preise bei Vertragsabschluss
Die Auftragnehmerin erhält vom Auftraggeber für die nach diesem Vertrag zu erbringenden
Leistungen für das Justizgebäude
ab 01.02.2019* ab 01.01.2020*
monatlich   Innenreinigung
jährlich   Glasreinigung
* siehe Preisänderungen
Zu diesen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Sämtliche Forderungen
an den Auftraggeber sind nach Fläche, Menge und Art entsprechend aufzuschlüsseln.
Die gesondert aufgeführte Flächen- und Preisaufstellung ist Vertragsbestandteil und für beide
Teile rechtsverbindlich.
Sämtliche Reinigungsleistungen im Rahmen der Innen- und Glasreinigung sind ausschließlich
mit der Geschäftsleitung abzurechnen.
Preisänderungen
Das festgelegte Entgelt entspricht dem Stand der Lohnkosten, der gesetzlichen und tariflichen
Lohnnebenkosten der in dem Objekt tätigen Reinigungsmitarbeiter zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses. Ändern sich nach Abschluss dieses Vertrages die Rahmentarifverträge,
so werden diese Beträge zu 90 % auf die vereinbarten Entgelte umgelegt. Die Erhöhung
kann erstmalig für den Monat geltend gemacht werden, in dem die tariflichen bzw. gesetzlichen
Änderungen in Kraft treten. Eine Berechnung für zurückliegende, bereits abgerechnete
Zeiträume, ist ausgeschlossen.
Erhöhungen oder Minderungen der gesetzlichen Sozialabgaben haben auf das Entgelt keinen
Einfluss.
Überstunden und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen dürfen nur auf besondere Anordnung
des Auftraggebers ausgeführt werden.
14. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Personen- und Sachschäden, die durch sie oder ihre Mitarbeiter
bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben oder anlässlich der Erfüllung dieser Aufgaben
verursacht werden. Eine ausreichende Versicherung ist dem Auftraggeber nachzuweisen.
Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Gegenstände (z.B. zerbrochene Scheiben) werden
41
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 15 von 19
auf Veranlassung des Auftraggebers erneuert. Die entstehenden Kosten hat die Auftragnehmerin
zu tragen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere auch bei Verlust der ihr oder
ihren Arbeitskräften anvertrauten Schlüssel/Transponder.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet Versicherungen mit folgenden Mindestsummen für jeden
Versicherungsfall abzuschließen, aufrecht zu erhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber
jederzeit nachzuweisen:
a) für Personenschäden in Höhe von 1.000.000,-
b) für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 200.000,-
c) bei Schlüssel-/Transponderverlusten in Höhe von 5.000,-
Der Auftraggeber haftet nicht für die Folgen von Unfällen, welche die Auftragnehmerin bzw.
ihre Erfüllungsgehilfen bei oder anlässlich der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden. Ebenso
haftet der Auftraggeber nicht für Gesundheitsschäden (Krankheiten, Infektionen, usw.), die
sich die Auftragnehmerin bzw. ihre Gehilfen bei der Ausführung der Arbeiten zuziehen. Die
Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftraggeber von entsprechenden Entschädigungsansprüchen
einschließlich Regressansprüchen jeglicher Art freizuhalten. Ein Anspruch auf
Freistellung besteht nicht, soweit der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln oder Unterlassen des Auftraggebers entstanden ist.
Die Auftragnehmerin hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die
bei Ausführung der Arbeiten oder anlässlich der Ausführung dieser Arbeiten einen Schaden
erleiden, freizuhalten. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers.
Die Haftung der Auftragnehmerin für Schäden, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit entstanden
sind, wird auf die Höhe der Versicherungspflicht (s.o.) begrenzt. Soweit die Auftragnehmerin
oder ihre Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, ist die
Haftung unbegrenzt.
15. Vertragsstrafe
15.1 Die Auftragnehmerin ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von einer Monatszahlung
für die Innenreinigung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet,
falls sie gegen die Verpflichtung nach Nr. 4 Buchst. d) verstößt.
15.2 Das Recht der außerordentlichen Kündigung nach Nr. 16.3 Buchst. d) bleibt neben
dem Anspruch nach Nr. 15.1 bestehen.
15.3 Sofern die Auftragnehmerin innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat ab Geltendmachung
der Vertragsstrafe durch den Auftraggeber den Beweis führt, dass die
42
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 16 von 19
Verletzung der Verpflichtung nach Nr. 4 Buchst. d) durch höhere Gewalt oder Umstände
eingetreten ist, die weder sie noch ihre Unterauftragnehmer zu vertreten haben, ist
die Vertragsstrafe nicht zu zahlen.
16. Vertragsdauer, Kündigung
16.1 Dieser Vertrag beginnt am 01. Februar 2019 und endet am 31. Januar 2025. Beide
Parteien sind berechtigt, diesen Vertrag mit Wirkung zum 31. Januar 2020 sowie mit
Wirkung zum 31. Januar der Jahre 2021 bis 2024 zu kündigen. Eine Kündigung zum
31. Januar muss dem anderen Vertragsteil spätestens am 31. Oktober des vorangegangen
Jahres zugehen.
16.2 Beim Austausch eines Objektleiters ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers ist
der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von 4 Monaten mit einer Frist von ebenfalls 4
Monaten den Vertrag zu kündigen. Die erste Frist von 4 Monaten beginnt mit dem Zugang
der Mitteilung über die Benennung des neuen Objektleiters. Die Kündigung soll
zu einem Monatsende ausgesprochen werden. Der Auftraggeber ist ab dem Zeitpunkt,
in der der bisherige Objektleiter nicht mehr tätig ist, zur Kündigung berechtigt.
16.3 Unabhängig von den Regelungen nach Nr. 16.1 und 16.2 kann der Vertrag aus wichtigem
Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der eine Kündigung durch
den Auftraggeber rechtfertigt, liegt insbesondere vor, wenn
a) die Auftragnehmerin die im Vertrag vereinbarten Leistungen nicht in der entsprechenden
Zeit, Art und Weise ausführt und trotz zweifacher schriftlicher Abmahnung
keine Abhilfe schafft,
b) schwerwiegende Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen vorliegen, bei denen
es dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen.
Schwerwiegende Gründe können sowohl in den allgemeinen Verhältnissen als
auch in dem Verhalten der Auftragnehmerin liegen,
c) die Glasreinigung wiederholt nicht fristgerecht durchgeführt wird oder einmalig diese
Arbeiten um mehr als 30 Kalendertage zu früh oder zu spät erledigt werden,
d) die Auftragnehmerin gegen die Verpflichtungen nach Nr. 4 Buchst. c) und d) verstößt,
e) bei einer Änderung in der Person des Objektleiters der Auftraggeber nicht unverzüglich
(längstens binnen 15 Werktagen) schriftlich informiert wurde,
43
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 17 von 19
f) nach der Information über den Weggang des bisherigen Objektleiters nicht unverzüglich
(längstens binnen eines Monats) ein neuer Objektleiter schriftlich benannt
wurde,
g) die Auftragnehmerin ihre Mitteilungspflicht nach Nr. 17 verletzt,
h) die Auftragnehmerin in Vermögensverfall gerät. Dies ist dann anzunehmen, wenn
sie die Vermögensauskunft abgegeben hat, oder Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft
angeordnet wurde, oder die Voraussetzungen zur Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens vorliegen.
Der Auftraggeber kann ferner den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten
zum Ende eines Kalendermonats kündigen, wenn das Reinigungsobjekt von ihm  vorübergehend
oder auf Dauer	nicht mehr genutzt werden. Sollen nur Teile des Objekts nicht mehr
genutzt werden, kann  bzw. muss auf Verlangen der Auftragnehmerin  die Kündigung auf
diese Teile beschränkt werden.
16.4 Eine Kündigung ist gegenüber dem anderen Vertragsteil schriftlich per eingeschriebenen
Brief oder im Wege der förmlichen Zustellung zu übermitteln.
17. Zwangsvollstreckung und Insolvenz
Die Auftragnehmerin hat den Auftraggeber über
 die Einreichung eines Insolvenzantrages über ihr Vermögen,
 ein Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung)
nach  802 c ff. ZPO,  807 ZPO, bei dem sie Schuldnerin ist,
 eine Forderungspfändung nach den  828 ff. ZPO, bei der sie Schuldnerin ist,
unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt auch, falls ein Antrag bzw. Verfahren nach der Beurteilung
der Auftragnehmerin zu Unrecht eingeleitet, ohne Erfolgsaussicht oder bereits erledigt
ist oder aus sonstigen Gründen als nicht relevant eingestuft wird.
18. Kontrollrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Regelungen nach Nr. 4 Buchstaben c)
und d) zu kontrollieren. Er ist insbesondere befugt, die zur Ausführung dieses Auftrags eingesetzten
Reinigungskräfte zu befragen und/oder sie über die genannten Regelungen zu
informieren. Dies gilt gleichermaßen für die Reinigungskräfte von Unterauftragnehmern.
44
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 18 von 19
19. Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung bzw. schriftlicher Bestätigung
durch beide Vertragspartner. Die Textform ( 126 b BGB) genügt nur, soweit dieser
Vertrag sie ausdrücklich zulässt.
20. Bestandteile des Vertrages
1. Aufstellung Innen- und Glasreinigung Anlage I
2. Leistungsverzeichnis Innenreinigung Anlage II
mit Leistungsbeschreibung
3. Preisblatt Innenreinigung Anlage III
4. Leistungsverzeichnis Glasreinigung Anlage IV
5. Preisblatt Glasreinigung Anlage V
6. Preisblatt für Sonderaufträge Anlage VI
7. Leistungskriterien Anlage VII
8. Qualitätsbericht mit Anlage (Muster) und Erläuterung
zur Qualitätssicherung Anlage VIII
9. LKA Anfrage Anlage IX
10. Vordruck zum Gesetz über die förmliche Verpflichtung
nicht beamteter Personen Anlage X
21. Anzuwendende vertragliche Regelungen
21.1 Die vertraglichen Regelungen sind in folgender Reihenfolge anzuwenden:
1. Die Regelungen dieses Vertrages.
2. Die Anlagen I bis VII, sowie Antworten auf Bieterfragen zueinander im Gleichrang.
3. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen
(VOL/B) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
21.2 Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin und ihrer Leistungserbringer werden
weder Gegenstand dieses Vertrages noch seiner Anlagen und sind damit im Verhältnis
zum Auftraggeber ohne rechtliche Relevanz.
45
Der Präsident des Landgerichts
Augsburg
Reinigungsvertrag Seite 19 von 19
22. Unterzeichnung des Vertrages
Der Vertrag wird mit dem Zuschlag der Vergabestelle wirksam. Die Auftragnehmerin verpflichtet
sich gleichwohl diesen Vertrag rechtswirksam zu unterzeichnen.
23. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner
sind jedoch verpflichtet, die betreffende Bestimmung unverzüglich durch eine
ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen.
24. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg
_____________, den Augsburg, den
Firma Der Präsident
des Landgerichts Augsburg
46
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
17.10.2018
Verfahren: 2018000445  Gebäudeinnnen und Glasreinigung des Justizgebäudes Prinzregentenstraße 11a in Augsburg
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Gebäudeinnenreinigung EUR .........................
1.1 Sanitär USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Reinigung Sanitärräumen
5 x Woche
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Häufigkeit: 248,8272 x pro Jahr
Leistungsumfang: 9,94 qm
Leistungswert: ________ qm/Stunde
Stunden pro Jahr: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit]
Ergebnis: Menge
1.2 Besprechungs/Sozialraum USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Reinigung Besprechungs/Sozialraum
5 x Woche
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/11
47
Textergänzungen/Eigenschaften
Häufigkeit: 248,8272 x pro Jahr
Leistungsumfang: 38,60 qm
Leistungswert: ________ qm/Stunde
Stunden pro Jahr: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit]
Ergebnis: Menge
1.3 Flure, Warteraum USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Reinigung Flure und Warteraum
5x Woche von November bis April
2x Woche von Mai bis Oktober
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Häufigkeit: 174,2600 x pro Jahr
Leistungsumfang: 41,23 qm
Leistungswert: ________ qm/Stunde
Stunden pro Jahr: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit]
Ergebnis: Menge
1.4 Flur USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Reinigung Flur
2x Woche von November bis April
1x Woche von Mai bis Oktober
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  2/11
48
Textergänzungen/Eigenschaften
Häufigkeit: 74,8372 x pro Jahr
Leistungsumfang: 31,76 qm
Leistungswert: ________ qm/Stunde
Stunden pro Jahr: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit]
Ergebnis: Menge
1.5 Treppen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Reinigung Treppen
2 x Woche von November bis April
1 x Woche von Mai bis Oktober
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Häufigkeit: 74,8372 x pro Jahr
Leistungsumfang: 13,50 qm
Leistungswert: ________ m/Stunde
Stunden pro Jahr: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit]
Ergebnis: Menge
1.6 Treppenhaus USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Reinigung Treppenhaus
2 x Woche von November bis April
1 x Woche von Mai bis Oktober
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  3/11
49
Textergänzungen/Eigenschaften
Häufigkeit: 74,8372 x pro Jahr
Leistungsumfang: 28,36 qm
Leistungswert: ________ m/Stunde
Stunden pro Jahr: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit]
Ergebnis: Menge
1.7 Büros USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Reinigung der Büros
1 x Woche
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Häufigkeit: 49,9815 x pro Jahr
Leistungsumfang: 349,91 qm
Leistungswert: ________ m/Stunde
Stunden pro Jahr: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Häufigkeit]
Ergebnis: Menge
2 Glasreinigung EUR .........................
2.1 Glasreinigung Einfachglas USt. [%]
19%
Menge
156,50
Einheit
Quadratmeter
Glasreinigung Einfachglas ohne Sprossen, klar
Reinigung 1 x Jahr
siehe Leistungsverzeichnis
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  4/11
50
2.2 Glasreinigung Einfachglas USt. [%]
19%
Menge
10,30
Einheit
Quadratmeter
Glasreinigung Einfachglas ohne Sprossen, milchig
Reinigung 1 x Jahr
siehe Leistungsverzeichnis
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
2.3 Glasreinigung Glastüren USt. [%]
19%
Menge
30,30
Einheit
Quadratmeter
Glasreinigung Glastüren klar
Reinigung 1 x Jahr
siehe Leistungsverzeichnis
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
3 Optionale Leistungen EUR .........................
3.1 Unterhaltsreinigung Sonderreinigung
optional
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
25,00
Einheit
Stunde(n)
Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel.
Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 25
Stunden angenommen.
In den Preisen sind Material, Maschinen und Gerätekosten sowie sonstige
Nebenkosten enthalten.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  5/11
51
3.2 Desinfektionsarbeiten Sonderreinigung
optional
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Stunde(n)
Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel.
Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 3
Stunden angenommen.
In den Preisen sind Material, Maschinen und Gerätekosten sowie sonstige
Nebenkosten enthalten.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
3.3 Bauendreinigung (nach Maler und
Umbauarbeiten) Sonderreinigung	optional
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stunde(n)
Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel.
Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 5
Stunden angenommen.
In den Preisen sind Material, Maschinen und Gerätekosten sowie sonstige
Nebenkosten enthalten.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
3.4 Umräumen von Mobiliar und Einrichten
Sonderreinigung  optional
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stunde(n)
Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel.
Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 5
Stunden angenommen.
In den Preisen sind Material, Maschinen und Gerätekosten sowie sonstige
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  6/11
52
Nebenkosten enthalten.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %.
3.5 Bodengrundreinigung (PVC, Linoleum,
Terrazzo) mit Beschichtung Sonderreinigung
 optional
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
25,00
Einheit
Quadratmeter
Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel.
Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 25
Quadratmeter angenommen.
In den Preisen sind Material, Maschinen und Gerätekosten sowie sonstige
Nebenkosten enthalten.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
3.6 Bodengrundreinigung (PVC, Linoleum,
Terrazzo) ohne Beschichtung
Sonderreinigung  optional
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
25,00
Einheit
Quadratmeter
Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel.
Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 25
Quadratmeter angenommen.
In den Preisen sind Material, Maschinen und Gerätekosten sowie sonstige
Nebenkosten enthalten.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  7/11
53
3.7 Bodengrundreinigung (Holz, Parkett) mit
Beschichtung Sonderreinigung  optional
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Quadratmeter
Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel.
Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 5
Quadratmeter angenommen.
In den Preisen sind Material, Maschinen und Gerätekosten sowie sonstige
Nebenkosten enthalten.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
3.8 Bodengrundreinigung (Holz, Parkett) ohne
Beschichtung Sonderreinigung  optional
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Quadratmeter
Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel.
Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 5
Quadratmeter angenommen.
In den Preisen sind Material, Maschinen und Gerätekosten sowie sonstige
Nebenkosten enthalten.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
3.9 Teppichbodenreinigung  extrahieren
Sonderreinigung  optional
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Quadratmeter
Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel. Hier in dieser
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  8/11
54
Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 5 Quadratmeter
angenommen.
In den Preisen sind Material, Maschinen und Gerätekosten sowie sonstige
Nebenkosten enthalten.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Feiertagen beträgt 150 %.
3.10 Teppichbodenreinigung (Kombiverfahren)
Sonderreinigung  optional
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Quadratmeter
Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel.
Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 5
Quadratmeter angenommen.
In den Preisen sind Material, Maschinen und Gerätekosten sowie sonstige
Nebenkosten enthalten.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
3.11 Glasgrundreinigung (nach Maler und
Umbauarbeiten) Sonderreinigung	optional
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Quadratmeter
Diese Bedarfsposition wird optional angeboten. Die Anzahl ist variabel.
Hier in dieser Position werden zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises (Bewertung) 10
Quadratmeter angenommen.
In den Preisen sind Material, Maschinen und Gerätekosten sowie sonstige
Nebenkosten enthalten.
Der Zuschlag bei Sonderaufträgen an Sonntagen beträgt 100 %.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  9/11
55
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  10/11
56
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
17.10.2018
Verfahren: 2018000445  Gebäudeinnnen und Glasreinigung des Justizgebäudes
Prinzregentenstraße 11a in Augsburg
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  11/11
57
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
17.10.2018
Verfahren: 2018000445  Gebäudeinnnen und Glasreinigung des Justizgebäudes
Prinzregentenstraße 11a in Augsburg
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Informationen zur KMUEigenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Verfügt Ihr Unternehmen über
a) weniger als 250 Mitarbeiter u n d
b) höchstens 50 Mio. EURO Jahresumsatz?
Anm.: Es handelt sich um einen rein statistischen Wert, d.h. die Angabe zu diesem Punkt hat keinerlei Auswirkung auf die
Zulässigkeit
Ihres Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit.
Zur Überprüfung Ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die Europäische Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen
Daten
zum Ergebnis von Vergabeverfahren.
Hierbei ist es bedeutsam, ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinn der
Empfehlung
2003/351/EG erfüllt.
Die maßgebenden Kriterien hierfür sind die Anzahl der Mitarbeiter sowie der Umsatz.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Handelsregister [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Geben Sie das Geschäftszeichen und das Amtsgericht (Registergericht) an, bei dem Ihr Unternehmen ins Handelsregister
eingetragen
wurde.
Amtsgericht ______________ HRA Nr.______ HRB Nr.______
Erläuterungen sind im Textfeld einzutragen.
3 Umsatz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für den Bereich der Gebäudereinigung.
Angaben sind im Textfeld einzutragen.
4 Arbeitskräfte [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern)
haben
bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Gebäudereinigung? Wie viele dieser Beschäftigten
(untergliedert
w.o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren?
Angaben sind im Textfeld einzutragen.
5 Referenzen [Mussangabe]
Gewichtung: 100,00%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Bitte benennen Sie zwei Referenzen über Gebäudereinigungsdienstleistungen, die mit der Art und dem Umfang der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind. Benützen Sie hierzu das Wordformular "Referenzen" aus der Anlage.
6 Referenzen hochgeladen (Ausschlusskriterium) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Haben Se maximal zwei ausgefüllte Wordformulare "Referenzen" bei den eigenen Anlagen hochgeladen
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
7.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Kriterienkatalog  1/5
58
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht zu
einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
8 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
8.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
8.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  2/5
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
17.10.2018
Verfahren: 2018000445  Gebäudeinnnen und Glasreinigung des Justizgebäudes
Prinzregentenstraße 11a in Augsburg
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Leistungserbringung (Ausschlusskriterium) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Sind Sie bereit und in der Lage, die Reinigungsleistung auf der Grundlage des Vertragsentwurfs sowie dessen Anlagen zu
erbringen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Mindestzeitaufwand (Ausschlusskriterium) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Auftraggeber möchte, dass den einzelnen Reinigungskräften ausreichend Zeit eingeräumt wird, damit tatsächlich die
vertraglichen
Leistungen ordnungsgemäß ausgeführt werden können. Es sollen mithin realistische Leistungen (wie viele qm kann eine
Reinigungskraft
pro Stunde ordnungsgemäß reinigen?) angeboten werden.
Ist es zutreffend, dass Ihr Gebot auf der Grundlage eines jährlichen Zeitaufwands von mindestens 274 Stunden für die
Unterhaltsreinigung (ohne Glasreinigung) kalkuliert ist? Ist es ferner zutreffend, dass in dieser Zahl lediglich der
unmittelbare
Zeitaufwand für Leistungen der Reinigungsmitarbeiter in den Objekten ohne die Arbeiten des Objektleiters oder sonstigem
Aufsichtspersonals beinhaltet ist?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Reinigungsstunden (Bewertungskriterium) [Mussangabe]
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Bitte tragen Sie hier den von Ihnen kalkulierten jährlichen gesamten Zeitaufwand (alle Objekte) für die Unterhaltsreinigung
(ohne
Glasreinigung und Objektleiter) ein.
Die Leistungsbewertung zu dieser Frage wird wie folgt vorgenommen:
275 bis 284 Stunden = 1 Bewertungspunkt
285 bis 297 Stunden = 2 Bewertungspunkte
298 bis 312 Stunden = 3 Bewertungspunkte
313 bis 330 Stunden = 4 Bewertungspunkte
ab 331 Stunden = 5 Bewertungspunkte
4 Monetäre Anreize für Mitarbeiter (Bewertungskr.) [Mussangabe]
Gewichtung: 30,00%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Wesentlicher Faktor für eine gute Leistung ist, dass geeignetes, vor allem motiviertes Reinigungspersonal eingesetzt wird. Der
Auftraggeber legt Wert darauf, dass der Auftrag durch entsprechendes Personal ausgeführt wird. Beschreiben Sie, durch welche
Maßnahmen Ihr Unternehmen gewährleisten kann, dass in den zu reinigenden Objekten besonders zuverlässige, m o t i v i e r t
e und
gründliche Reinigungskräfte während der gesamten Vertragslaufzeit eingesetzt werden? Legen Sie d e t a i l l i e r t und v e
r b i n d l i c
h dar, welche m o n e t ä r e n Anreize (z.B. übertarifliche Lohnzahlung, zusätzliches Urlaubsgeld, Prämien) Ihr
Unternehmen dafür
bietet, dass Reinigungskräfte in diesen Objekten arbeiten.
5 Nichtmonetäre Anreize für Mitarbeiter (Bewertungsk [Mussangabe]
Gewichtung: 7,50%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Es wird auf die Nummer 4 (s.o.) in Bezug auf die gute Leistung der Mitarbeiter durch Motivation hingewiesen. Legen Sie auch
hier d e t a
l l i e r t und v e r b i n d l i c h dar, welche n i c h t m o n e t ä r e n Anreize (z.B. Schulungen, Aufstiegschancen,
kostenlose
Gesundheitskurse und Kinderbetreuung) Ihr Unternehmen dafür bietet, dass Reinigungskräfte in diesen Objekten arbeiten.
6 Gewährleistung der Anreize (Ausschlusskriterium) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Kriterienkatalog  3/5
60
Bestätigen Sie, dass im Falle einer Auftragserteilung an Ihr Unternehmen sämtliche Reinigungskräfte, die für die
Innenreinigung der
Objekte eingesetzt werden, die von Ihnen unter der Nr. 4 und 5 (s.o.) beschriebenen Leistungen ohne Einschränkungen erhalten?
Hinweis: Diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf die Auftragsausführung im Rahmen des gegenständlichen Vertrages mit
dem
Freistaat Bayern.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7 Anreize  Stundenverrechnungssatz (Informationskr)
K.O.Kriterium: Nein
Erläutern Sie kurz, dass die Antworten zu Nummer 4 und 5 schlüssig zu Ihren Angaben im Vordruck Stundenverrechnungssatz sind.
8 Qualifikation Objektleiter (Bewertungskriterium) [Mussangabe]
Gewichtung: 7,50%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Stellen Sie den von Ihrem Unternehmen vorgesehenen Objektleiter und ggf. den Vorarbeiter vor. Legen Sie dar, weshalb er/sie
für die
Ausführung des Vertrages besonders geeignet ist/sind.
9 Einsatz Objektleiter (Ausschlusskriterium) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Sichern Sie zu, dass die Aufgaben des Objektleiters und/oder Vorarbeiters im Rahmen dieses Vertrages ausschließlich durch die
zu 8.
genannten Personen ausgeführt werden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
10 Wechsel Objektleiter (Ausschlusskriterium) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Sichern Sie zu, dass abgesehen von Ereignissen, die nicht in der Entscheidungsgewalt Ihres Unternehmens liegen	ein Wechsel in
der/den Person/en des Objektleiters und/oder Vorarbeiters die zu 8. genannt wurde, ohne die Zustimmung des Auftraggebers nicht
erfolgen wird?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
11 Reinigungsgeräte (Bewertungskriterium) [Mussangabe]
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Listen Sie die elektrischen Geräte auf, die Sie für den Einsatz in den Objekten vorsehen. Beschreiben Sie, weshalb die
vorgesehenen
Geräte besonders effizient sind (z.B. Angaben zur Leistung, zum Alter und über den Zustand dieser Geräte, etwaige
Energieeffizienzklassen). Wie können Sie gewährleisten, dass Geräte der entsprechenden Art während der gesamten
Vertragslaufzeit
für die Reinigungsobjekte zur Verfügung stehen?
12 Umweltkriterien (Bewertungskriterium) [Mussangabe]
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Der Auftraggeber möchte im Bereich Gebäudereinigung zum Umweltschutz beitragen. Welchen Beitrag leistet Ihr Unternehmen zur
Verbesserung und Erhaltung der Umwelt im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand (z.B. Elektroauto,Verpackungsabfall)?
13 Umweltverträglichkeit Reinigungsmittel (Bewert.) [Mussangabe]
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Listen Sie die Reinigungsmittel auf, die Sie im Falle eines Zuschlags in den zu reinigenden Objekten verwenden werden.
Erläutern und
begründen Sie, weshalb diese Mittel besonders umweltfreundlich sind.
Geben Sie, soweit vorhanden, Umweltzeichen dieser Reinigungsmittel an, wie z.B. Euroblume.
Kriterienkatalog  4/5
61
14 Glasreinigung Qualität (Bewertungskriterium) [Mussangabe]
Gewichtung: 7,50%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Fenster und Rahmen sollen gründlich und schlierenfrei gereinigt werden. Schäden und Verunreinigungen, vor allem durch
heruntertropfendes Wasser, sollen vermieden werden. Das eingesetzte Personal sollte ausreichend Zeit, geeignete Reinigungsmittel
und Gerätschaften zur Verfügung haben. Probleme (z.B. die Reinigung von mit Folien beschichteten Scheiben Scheiben/Rahmen)
sollten erkannt und gelöst werden.
Auf welche Weise können Sie eine hohe Qualität bei der Glasreinigung sicherstellen? Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um
Schäden
bei oder anlässlich der Glasreinigung zu vermeiden? Die Fragen beziehen sich auf die Qualität der Dienstleistung bzw. der
Ausführung
der Arbeiten.
15 Glasreinigung Sicherheit (Bewertungskriterium) [Mussangabe]
Gewichtung: 7,50%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.Kriterium: Nein
Auf welche Weise können Sie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bei der Glasreinigung gewährleisten? Welche
Vorkehrungen,
Anweisungen , Kontrollen oder sonstige Maßnahmen werden Sie treffen, damit bei der Ausführung der Glasreinigung Gefährdungen
und
insbesondere Unfälle vermieden werden? Hierbei ist auch auf die Gerätschaften einzugehen, die Sie in dem Objekt bei der
Glasreinigung einsetzen werden.
Kriterienkatalog  5/5
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Name Dateiname Größe MIMEType
Stundenverrechnungssatz
2018
Stundenverrechnungssatz
2018.xlsx
18,77
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.spreadsheetml.sheet
Referenzen Referenzen.docx 31,02
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.wordprocessingml.document
Reinigungsvertrag Reinigungsvertrag.pdf 116,17
KB application/pdf
Anlage I Aufstellung Innen
und Glasreinigung
Anlage I Aufstellung Innen
und Glasreinigung.xlsx
18,11
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.spreadsheetml.sheet
Anlage II
Leistungsverzeichnis
Innenreinigung (2018)
Anlage II
Leistungsverzeichnis
Innenreinigung (2018).xlsx
17,15
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.spreadsheetml.sheet
Anlage III Preisblatt
Innenreinigung
Anlage III Preisblatt
Innenreinigung.xlsx
11,80
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.spreadsheetml.sheet
Anlage IV
Leistungsverzeichnis
Glasreinigung
Anlage IV
Leistungsverzeichnis
Glasreinigung .docx
15,86
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.wordprocessingml.document
Anlage V Preisblatt
Glasreinigung
Anlage V Preisblatt
Glasreinigung.xls
34,50
KB application/vnd.msexcel
Anlage VI Preisblatt
Sonderaufträge
Anlage VI Preisblatt
Sonderaufträge.docx
14,42
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.wordprocessingml.document
Anlage VII zum Vertrag
Leistungskriterien
Anlage VII zum Vertrag
Leistungskriterien.docx
14,96
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.wordprocessingml.document
Anlage VIII Erläuterung
Reinigungskontrolle
Anlage VIII Erläuterung
Reinigungskontrolle.docx
15,76
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.wordprocessingml.document
Anlage VIII Qualitätsbericht Anlage VIII
Qualitätsbericht.docx
26,29
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.wordprocessingml.document
Anlage VIII
Qualitätsdiagramm
Anlage VIII
Qualitätsdiagramm.xlsx
12,77
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.spreadsheetml.sheet
Anlage IX LKAAnfrage Anlage IX LKAAnfrage.docx 36,32
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.wordprocessingml.document
Anlage X Vordruck zum
Gesetz über die förmliche
Verpflichtung nichtbeamteter
Personen
Anlage X Vordruck zum
Gesetz über die förmliche
Verpflichtung nichtbeamteter
Personen.docx
53,68
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.wordprocessingml.document
63
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/10/3e997ada-b3d8-4e7b-8ea4-1608c2c8d2b0.html
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