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Ausschreibung: Rahmenvertrag Schmutzfangmatten-Service - DE-Bamberg
Reinigungs- und Hygienedienste
Dokument Nr...: 865594-2018 (ID: 2018102212464433677)
Veröffentlicht: 22.10.2018
*
  Rahmenvertrag Schmutzfangmatten-Service
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
2018GBA000002  Rahmenvertrag SchmutzfangmattenService
AUFTRAGGEBER
OttoFriedrichUniversität Bamberg
Kapuzinerstr. 20, 96045 Bamberg, Deutschland
15.10.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Einführung für die Aufforderung zur Angabe eines Angebotes
........................................................................ 2
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 5
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 6
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 6
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 6
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 6
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 7
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 7
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 7
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 7
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 10
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 10
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 11
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 12
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
12
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
12
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 13
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 13
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 13
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 14
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 16
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 16
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 16
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 16
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 17
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 18
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 18
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 18
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 19
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 19
Zusätzliche
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
....... 20
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 22
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 27
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 31
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
15.10.2018
Verfahren: 2018GBA000002  Rahmenvertrag SchmutzfangmattenService
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Rahmenvertrag über die Anmietung von Schmutzfangmatten inkl. Service (Lieferung, Abholung, Reinigung und Austausch) für die
verschiedenen Dienstgebäude der OttoFriedrichUniversität Bamberg
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname Rahmenvertrag SchmutzfangmattenService
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber OttoFriedrichUniversität Bamberg
Liefer/Ausführungsort 96047 Bamberg
VERFAHREN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 16.11.2018 12:00
Angebotsfrist 26.11.2018 12:00:00
Bindefrist 14.02.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser
Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf.
eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 PopUps müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld
"Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile
auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach  126b BGB erfüllt.
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine
fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen  1/1
1
2
3
4
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Rahmenvertrag Schmutzfangmatten-Service
2018GBA000002
26.11.2018 12:00:00
14.02.2019
01.04.2019
31.03.2021
vergabestelle.beschaffung@uni-bamberg.de
15.10.2018
Geo Batz
5
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Rahmenvertrag über die Anmietung von Schmutzfangmatten inkl. Service (Lieferung,
Abholung, Reinigung und Austausch) für die verschiedenen Dienstgebäude der
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
26.11.2018 12:00:00
14.02.2019
16.11.2018 12:00
2018GBA000002
Rahmenvertrag Schmutzfangmatten-Service
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2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
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 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
8
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
9
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
10
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
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Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
12
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2018GBA000002
Rahmenvertrag Schmutzfangmatten-Service
14
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2018GBA000002
Rahmenvertrag Schmutzfangmatten-Service
16
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
17
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2018GBA000002
Rahmenvertrag Schmutzfangmatten-Service
18
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
19
Zentralverwaltung  Referat V/1 Otto-Friedrich-Universität Bamberg Seite 1 von 2
V/1/05/01.14
Zusätzliche Vertragsbedingungen (VOL ZVB)
1. Art und Umfang der Leistungen
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden geregelt durch
a) das Auftragsschreiben auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und des Angebotes
b) die Beschreibung der Leistungen einschließlich der Zeichnungen und die besonderen Bedingungen des Einzelfalles,
c) die technischen und Fachvorschriften für die jeweiligen Leistungen,
d) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (VOL ZVB),
e) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge. Die technischen und Fachvorschriften
sowie
die VOL/B sind bei öffentlicher bzw. europaweiter Ausschreibung in der am Tag der Bekanntmachung der Ausschreibung, bei
beschränkter
Ausschreibung bzw. freihändiger Vergabe in der am Tag der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Briefdatum) gültigen Fassung
maßgebend.
Paragraphen beziehen sich auf die VOL/B.
Der Anbieter verpflichtet sich, dass die bei ihm bestellten Erzeugnisse den Unfallverhütungsvorschriften (autonome
Rechtsnormen) der Unfallversicherungsträger,
den Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen
Regeln bzw. den jeweils vergleichbaren EU-Normen entsprechen. Stellt sich heraus, dass die Erzeugnisse nicht den vorstehend
angeführten
Vorschriften und anerkannten Regeln entsprechen, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, nachträglich unentgeltlich die
Mängel zu beseitigen,
fehlende Schutzvorrichtungen anzubringen oder ungenügende Schutzvorrichtungen in den vorgeschriebenen Zustand zu bringen.
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers, auch wenn in Auftragsbestätigungen darauf
Bezug genommen
wird, haben keine Gültigkeit, soweit sie von den nachstehenden Bedingungen abweichen.
2. Bestätigung des Auftrages
Die Bestellung gilt, soweit dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Aufgabe eine ablehnende Erklärung des
Auftragnehmers
zugeht, als zu den gestellten Bedingungen angenommen. Abweichungen gegenüber der Bestellung sind ausdrücklich aufzuführen und
bedürfen ebenso wie mündliche Abreden zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Entsprechend den Richtlinien für staatliche Aufträge mit Rechnungsbeträgen über 10.000 Euro gelten solche Aufträge nur
unter der Voraussetzung
als erteilt, dass eine Erklärung über die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Formblatt auf Anforderung) abgegeben wird.
3. Liefer-/Ausführungsfristen
Die schriftlich vereinbarten Fristen sind fix. Soweit ein begründetes Interesse des Auftraggebers es erfordert, werden
Einzelfristen für in sich
abgeschlossene Teile der Leistung bestimmt.
4. Lieferung
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten. Die Ware ist frei
Verwendungsstelle zu liefern.
Der Anlieferungstermin ist jeweils drei Arbeitstage vorher anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich über die
Anfuhrmöglichkeiten
bzw. -beschränkungen an Ort und Stelle zu informieren, um geeignete Transportfahrzeuge einsetzen zu können. Beschädigungen,
die
durch den Transport am oder im Hause verursacht werden, kann der Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen.
Die
dadurch entstehenden Aufwendungen und Kosten können gegen Forderungen des Auftragnehmers aufgerechnet werden.
Alle Lieferungen können nur von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 8.30 Uhr bis
12.00 Uhr
erfolgen. Jeder Lieferung sind Lieferscheine in dreifacher Ausfertigung beizugeben, die den Inhalt der Sendung (Stückzahl,
Preisangabe, Bestellnummer)
genau bezeichnen. Teilsendungen sind als solche zu bezeichnen. Die Verpackung ist zurück zu nehmen und durch den Auftragnehmer
kostenlos zu beseitigen.
5. Abnahme/Gefahrenübergang
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig bei der Zentralverwaltung über die zur Annahme von Lieferungen
ermächtigten Personen
zu informieren. Lieferung an unzuständige Personen gelten so lange als nicht erfolgt, als die Waren nicht den zuständigen
Bediensteten ordnungsgemäß
übergeben sind. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware bei diesem eingetroffen und förmlich abgenommen
ist. Die förmliche Abnahme erfolgt erst nach gebrauchsfertiger Aufstellung bzw. Montage an der Verwendungsstelle. Betriebs-,
Bedienungs-,
Gebrauchsanweisungen u. ä. sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
6. Mangelhafte Leistungen
Die Mängelrüge ist nicht vom Verbleib der gelieferten Ware in der Verpackung abhängig. Die Verjährung der Mängelansprüche
beginnt mit
der förmlichen Abnahme; bei Maschinen, Apparaten und Apparateteilen jedoch erst mit Beginn ihrer ständigen Verwendung. Werden
vom
Hersteller weitergehende Garantiezeiten gewährt, sind diese an den Auftraggeber weiterzugeben. Während der Garantiezeit
werden Kosten
für Austausch oder Instandsetzung weder ganz noch anteilig übernommen.
7. Güteprüfung
Sind für die Beurteilung von Stoffen, Teilen oder Erzeugnissen die Herkunft oder die Angabe des Herstellers unentbehrlich, so
sind die entsprechenden
Angaben vom Auftragnehmer kostenlos zu erbringen. Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung,
werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
8. Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Überschreitung der Ausführungs-/Lieferfristen ist der Auftraggeber berechtigt, soweit er am Vertrag trotz
Verzug festhält,
für jeden Tag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe von 1/1000 desjenigen Teiles der Lieferung bzw. Leistung, der nicht
genutzt werden
kann, von der Vergütung einzubehalten. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 80 Verzugstage begrenzt.
9. Rechnung
Die Rechnung ist nach Erfüllung des Auftrages in dreifacher Ausfertigung einzureichen, wobei die Duplikate deutlich kenntlich
zu machen
sind. Unterlagen, die zur Prüfung notwendig sind, sind beizufügen. Bei Reparaturrechnungen sind Materialkosten, Arbeitszeit
und Stundenlohn
getrennt zu erläutern.
20
Zentralverwaltung  Referat V/1 Otto-Friedrich-Universität Bamberg Seite 2 von 2
V/1/05/01.14
10. Zahlung
Prüfbare Rechnungen werden innerhalb eines Monats nach Eingang bezahlt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Frist
beginnt nicht
vor dem Tag, der auf die Abnahme der Lieferung/Leistung folgt, falls die Rechnung vorher eingeht. Rechnungen für
Teillieferungen werden
nur bei vorheriger Zustimmung des Auftraggebers vor Ausführung des Gesamtauftrages angewiesen. Zahlung erfolgt bargeldlos auf
das in
der Rechnung angegebene Konto. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung der Tag der Hingabe oder Absendung des Auftrags an ein
Geldinstitut.
Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, werden Abschlagsrechnungen kurzfristig nach Zugang geprüft. Soweit in den
besonderen Vertragsbedingungen
keine Regelung über die Prüffrist getroffen wird, gilt ein Zeitraum von 2 Wochen als kurzfristig. Nach der Prüfung wird
entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe die Zahlung veranlasst.
Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der preisrechtlichen Überprüfung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Überzahlungen, insbesondere
solche, die bei der Rechnungsprüfung durch die Aufsichtsinstanzen der anweisenden Behörde oder besondere Prüfungsinstanzen
mit
Einschluss des Rechnungshofes festgestellt werden, unverzüglich zurückzuerstatten. Auf den Wegfall der Bereicherung kann er
sich nicht
berufen ( 818 Abs.3 BGB).
11. Preise/Kosten
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich-
möglichst vor
Ausführung der Leistung und der Höhe nach- anzeigen. Ferner hat er auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung
bedingten Mehrund
Minderkosten nachzuweisen. Transportkosten und sonstige Ausgaben oder Abgaben aus Anlass des Abschlusses oder der Erfüllung des
Vertrages trägt der Auftragnehmer. Mehrkosten, die durch Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen, hat ebenfalls der
Auftragnehmer
zu tragen.
12. Kündigung aus wichtigem Grund
Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss
oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder
gewährt. Solchen
Handlungen des Auftragnehmers stehen Handlungen von solchen Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
13. Abtretung/Aufrechnung
Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
(teil-)abgetreten
werden. Gegenüber der Forderung ist die Aufrechnung mit etwaig bestehenden Gegenforderungen des Freistaates Bayern bis zur
vollen Höhe
zulässig.
14. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung
darstellt, hat er 15 v.H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe
nachgewiesen
wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche und gesetzliche
Ansprüche des Auftraggebers
bleiben hiervon unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben,
sowie Empfehlungen. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt
oder
für ihn tätig sind.
15. Insolvenz/Vergleich
Wenn über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt
wird, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
16. Datenschutz
Der Auftragnehmer hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Erfüllung der
vertraglichen
Pflichten beauftragt sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des
Auftraggebers erlangten
Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der vom Auftraggeber bestimmte Ort der förmlichen Abnahme. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis
und über die Gültigkeit des Vertrages ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Auftraggeber bzw. dessen
prozessberechtigte Behörde
ihren Sitz hat. Streitigkeiten, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entstehen, sind im ordentlichen Rechtsweg
auszutragen.
Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, dieser vertreten durch das Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft
und Kunst, dieses vertreten durch die Otto-Friedrich-Universität Bamberg, diese vertreten durch die Kanzlerin.
18. Sonstiges
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
21
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
15.10.2018
Verfahren: 2018GBA000002  Rahmenvertrag SchmutzfangmattenService
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1. Einführung
Die OttoFriedrichUniversität Bamberg beabsichtigt auf der Basis dieser Leistungsbeschreibung einen Auftrag über einen
Rahmenvertrag für die Anmietung von
Schmutzfangmatten inkl. Service (Lieferung, Abholung, Reinigung und Austausch) für die verschiedenen Dienstgebäude der
Universität zu erteilen.
Die Leistung ist nicht in Lose aufgeteilt.
2. Ausschreibungsbestimmungen
2.1 Grundsätzliche Bestimmungen
Der Auftraggeber verfährt bei der Vergabe des Auftrages nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), ohne dass dieser
Vertragsbestandteil wird oder dem Bieter ein
einklagbares Recht auf ihre Anwendung gibt. Es gilt deutsches Recht.
Die allgemeinen Verkaufs, Liefer und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit.
2.2 Informationen zur ausschreibenden Stelle
Ausschreibende Stelle:
OttoFriedrichUniversität Bamberg
Abt. V	Beschaffung und Bestandsverwaltung
Kapuzinerstr. 20
96045 Bamberg
Technische Auskünfte:
Herr Görl, Tel. 0951/8631105 oder Herr Linzmayer, Tel. 0951/8631103
Auskünfte zur Ausschreibung:
Herr Reißenweber, Tel. 0951/8631441 oder Herr Batz, Tel. 0951/8631187
oder per EMail: vergabestelle.beschaffung@unibamberg.de
Leistungsverzeichnis  1/5
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2.3 Fristen
Fragen zur Leistungsbeschreibung sind schriftlich per EMail oder über das Vergabeportal www.auftraege.bayern.de an die o.g.
Stelle zu richten. Beantwortete Fragen
werden grundsätzlich allen Bewerbern als Konkretisierung zur Leistungsbeschreibung mitgeteilt. Letzte Möglichkeit, Fragen zu
stellen, besteht 10 Kalendertage vor der
Angebotsfrist. Die letzte sich daraus ergebende Konkretisierung wird 6 Kalendertage vor der Angebotsfrist allen Bewerbern über
www.auftraege.bayern.de mitgeteilt.
Konkretisierungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Angebotsfrist: 26.11.2018 bis 12.00 Uhr
Der Zuschlag wird erteilt bis: 14.02.2019
Beginn der Lieferung: 01.04.2019
2.4 Bewertungsvorgehen
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis.
3. Rahmenbedingungen
3.1 Zeitplanung
Der Rahmenvertrag wird auf zwei Jahre abgeschlossen. Vertragsbeginn ist der 01.04.2019.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag
verlängert sich max. zweimal um ein weiteres Jahr,
wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird.
3.2 Technische Rahmenbedingungen
Die Matten müssen gemäß DIN EN 13501 bzw. DIN 4102 als schwer entflammbar eingestuft sein. Als Nachweis hierzu ist mit dem
Angebot ein BrandschutzPrüfzeugnis
einzureichen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Reinigung der Schmutzfangmatten ein umweltschonendes Reinigungsverfahren
anzuwenden. Ein Nachweis bzw. eine
Zertifizierung über die Reinigungsmethode (z.B. DIN EN ISO 14001) ist mit dem Angebot zu erbringen.
3.3 Organisatorische und räumliche Rahmenbedingungen
Die Aufträge werden zentral über das Referat I/2 (Haus und Betriebstechnik, EMail: technische.dienste@unibamberg.de)
vergeben. Es werden bei den
Bestellungen/Abrufen folgende Angaben gemacht:
 Lieferadresse
 Genauer Auslegungsort im Gebäude
 Zeitpunkt der Lieferung
 Anzahl und Größen der Matten
 Beginn der Leistung
 Wechselzeitraum (befristet/unbefristet; Sommer/Winter/ganzjährig)
 Wechselturnus (14tägig)
 Ansprechpartner (mit Telefonnummer)
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle. Der Auftragnehmer hat sich über Anfuhrmöglichkeiten bzw. beschränkungen an Ort
und Stelle zu informieren, um geeignete
Transportfahrzeuge einsetzen zu können (siehe auch Punkt 4 ZVB).
Zum Vertragsbeginn (01.04.2019) müssen die in Anlage 1 aufgeführten Schmutzfangmatten an den dort genannten Auslegungsorten
zur Verfügung stehen. Weitere Aufträge
müssen innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung ausgeführt werden, soweit kein späterer Zeitpunkt in der Bestellung
angegeben wurde.
Die Transportverpackungen sind bei der Lieferung wieder mitzunehmen.
Leistungsverzeichnis  2/5
23
3.4 Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
Der Auftragnehmer hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Erfüllung der
vertraglichen Pflichten beauftragt sind, die
gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen,
soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an
Dritte weitergeben oder sonst verwerten.
3.5 Mengengerüst
Die voraussichtlich zu liefernden Schmutzfangmatten sind aus der Anlage 1 ersichtlich. Diese ungefähren Mengenangaben dienen
lediglich als Kalkulationsgrundlage für den
Bieter. Ein Anspruch auf Beauftragung/Erreichen eines bestimmten wert oder mengenmäßigen Jahresumsatzes bzw. auf Erteilung
eines MindestEinzelauftragswertes
besteht nicht. Bei Minderung des Leistungsumfanges besteht kein Anspruch geänderte Preise in Anwendung zu bringen.
3.6 Mitwirkungsleistungen
Der Auftraggeber erteilt alle notwendigen Auskünfte, die für die Ausführung der Leistung notwendig sind.
3.7 Abhängigkeiten/Zusammenarbeit mit anderen Auftragnehmern
Sollte eine Zusammenarbeit mit anderen im Haus tätigen Auftragnehmern notwendig sein, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer
rechtzeitig informieren.
3.8 Preisliche Rahmenbedingungen
Die Angebotspreise verstehen sich als Festpreise. Ein leistungsgerechter Versicherungsschutz für die ausgeschriebene
Lieferleistung ist vom Auftragnehmer zu
gewährleisten (siehe Eignungskriterien).
Der in der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung genannte Angebotspreis beinhaltet auch alle Liefer und Logistikkosten sowie evtl.
anfallende Parkgebühren oder
Parklizenzen.
4. Leistungsbeschreibung
4.1 Kurzdarstellung des Gegenstandes der Beschaffung
Die OttoFriedrichUniversität Bamberg beabsichtigt auf der Basis dieser Leistungsbeschreibung einen Auftrag über einen
Rahmenvertrag für die Anmietung von
Schmutzfangmatten inkl. Service (Lieferung, Abholung, Reinigung und Austausch) für die verschiedenen Dienstgebäude der
Universität zu erteilen.
4.2 Beschreibung des Anwendungs/Einsatzbereichs
Die OttoFriedrichUniversität Bamberg ist auf ca. 50 verschiedene Gebäude im Stadtgebiet von Bamberg sowie dem angrenzenden
Gewerbegebiet Hallstadt verteilt. Die
voraussichtlich mit Schmutzfangmatten zu beliefernden Gebäude sind in der Anlage 1 ersichtlich. Die Aufträge werden zentral
vergeben (siehe Punkt 3.3).
4.3 Leistungsverzeichnis
Es sind Schmutzfangmatten aus strapazierfähigen Kunstfasern, in grauer Farbe, in unterschiedlichen Größen und
unterschiedlichen Wechselzeiträumen gem. Anlage 1 der
Leistungsbeschreibung zu liefern, auszulegen, zu reinigen und auszuwechseln. Um Unfälle zu vermeiden, müssen die Matten einen
ringsum laufenden, rutschfesten
Sicherheitsgummirand und einen rutschfesten Mattenrücken haben. Es muss gewährleistet sein, dass die Schmutzfangmatten kein
PVC enthalten. Das Gewicht der Matten
sollte ca. 2.500 g/m und die Gesamthöhe ca. 10 mm betragen.
Die Matten müssen über eine hohe Verschleißfestigkeit, Farbbeständigkeit sowie Schmutz und Wasseraufnahmekapazität
verfügen. Auch eine starke Frequentierung darf
zu keiner Aufwölbung oder Wellenbildung der Matten führen. Als Nachweis ist eine detaillierte Produktbeschreibung mit dem
Angebot einzureichen.
Leistungsverzeichnis  3/5
24
Die Lieferung der Schmutzfangmatten erfolgt in der entsprechenden Menge auf Abruf per Fax oder EMail frei Verwendungsstelle
(siehe Punkt 3.3) an die im Abruf
benannten Lieferadresse.
4.4 Sonstiges
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Angebotsprüfung verschiedene Muster der angebotenen Schmutzfangmatten zu
Testzwecken beim Bieter anzufordern. Die
Muster sind innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen an die vom Auftraggeber benannte Adresse zu liefern.
5. Preise
Siehe beigefügte Datei im xlsxFormat (Anlage 1)
Die Angebotspreise werden über die beigefügte xlsxDatei ermittelt.
Die in der Anlage 1 gelb hinterlegten Felder
 Bieter (Name) und
 Gesamtpreis pro Woche
sind vollständig auszufüllen. Bitte hier keine Formeln eintragen, da dies zu Fehlern führen kann.
Anschließend sind alle Kalkulationsblätter als Anlage dem Angebot beizufügen.
1 Schmutzfangmatten USt. [%]
19%
Menge
149,00
Einheit
Schmutzfangmatten
Schmutzfangmatten
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Jahr(e)
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  4/5
25
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
15.10.2018
Verfahren: 2018GBA000002  Rahmenvertrag SchmutzfangmattenService
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  5/5
26
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
15.10.2018
Verfahren: 2018GBA000002  Rahmenvertrag SchmutzfangmattenService
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Hinweis zum Nachweis der Eignung
Die folgenden Punkte sind nur dann auszufüllen, wenn die Eignung nicht über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) oder
über einen Nachweis eines Eintrages in die Präqualifizierungsdatenbank nachgewiesen werden kann.
1.3 Allgemeiner Hinweis
Nachweise über die genannten Eignungskriterien sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle
vorzulegen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den Punkten 2.2 und 2.3 erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch
den
Bieter zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4 Angabe über Ausschlussgründe [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Angabe über Ausschlussgründe gemäß  31 UVgO in Verbindung mit  123 und  124 GWB:
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß
den  123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
 gem.  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
 gem.  21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
 gem.  19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  1/4
27
3 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
3.1 Eintragung in das Berufsregister_1 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind in einem Berufs/Handelsregister eingetragen
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3.2 Eintragung in das Berufsregister_2 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs/Handelsregister verpflichtet kann/können aber auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3.3 Vorlage der Nachweise [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung
auf
gesondertes Verlangen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie und Handelskammer
oder anderweitige sonstige Nachweise.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3.4 Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ist Ihr Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung angemeldet ?
Falls ja, bitte die Institution mit Kennung/Kundennummer o.ä. angeben:
4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4.1 Umsatz Gesamt [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
4.2 Umsatz Leistungsart [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Umsatz des Unternehmens in Bezug auf die Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren an.
4.3 Nachweis Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung_1 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft oder Betriebshaftplfichtversicherung für Personenschäden in
Höhe von
mindestens 3.000.000  und für sonstige Schäden (Sach und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.500.000  abschließen
werde(n).
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.4 Nachweis Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung_2 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf
gesondertes Verlangen übersenden.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  2/4
28
5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1 Referenzen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie Referenzen über die Durchführung von Lieferaufträgen an, die zuverlässig zur Zufriedenheit des Auftraggebers
durchgeführt wurden.
Der Bieter muss zum Nachweis der Eignung mindestens drei in Art und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht haben. Hierzu sind
Referenzen mit Angabe des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer zu benennen.
Wenn keine vergleichbare Referenz vorliegt, kann die Eignung durch Beschreibung der technischen Leistungsfähigkeit, der
technischen
Ausrüstung etc. nachgewiesen werden.
5.2 Zertifizierung des Herstellers_1 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Kann der Hersteller eine EN ISO 9000 ffZertifizierung nachweisen?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.3 Zertifizierung des Herstellers_2 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Kann der Hersteller eine EN ISO 14001Zertifizierung nachweisen?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.4 Zertifizierung des Bieters_1 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Kann der Bieter eine EN ISO 9000 ffZertifizierung nachweisen?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.5 Zertifizierung des Bieters_2 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Kann der Bieter eine EN ISO 14001Zertifizierung nachweisen?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.6 Beschäftigungszahlen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte benennen Sie die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Ihres Unternehmens und die Zahl Ihrer Führungskräfte
in den
letzten 3 Jahren.
5.7 Unteraufträge [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Falls Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen, benennen Sie diese bitte hier (Welche Firmen arbeiten als
Unterauftragnehmer? Welcher Anteil der Leistung wird an Unterauftragnehmer vergeben?).
Kriterienkatalog  3/4
29
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
15.10.2018
Verfahren: 2018GBA000002  Rahmenvertrag SchmutzfangmattenService
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Inhaltsstoff PVC [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Schmutzfangmatten enthalten kein PVC.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 BrandschutzPrüfzeugnis [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Schmutzfangmatten sind als schwer entflammbar eingestuft (siehe Produkte/Leistungen Punkt 3.2). Als Nachweis hierzu wird
mit dem
Angebot ein BrandschutzPrüfzeugnis eingereicht.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Vertragsbeginn [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Zum Vertragsbeginn (01.04.2019) stehen die in Anlage 1 aufgeführten Schmutzfangmatten an den dort genannten Auslegungsorten zur
Verfügung (siehe Punkt Produkte/Leistungen 3.3).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Bemusterung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Lieferung von MusterSchmutzfangmatten ist innerhalb von 5 Arbeitstagen möglich (siehe Produkte/Leistungen Punkt 4.4).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Produktbeschreibung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Eine detaillierte Produktbeschreibung liegt dem Angebot bei (siehe Produkte/Leistungen Punkt 4.3).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Reinigung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Reinigung der Schmutzfangmatten erfolgt in einem umweltschonenden Reinigungsverfahren (siehe Produkte/Leistungen Punkt 3.2).
Ein Nachweis bzw. eine Zertifizierung über die Reinigungsmethode liegt dem Angebot bei.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  4/4
30
Name Dateiname GrößeMIMEType
Anlage
1_Ausschreibung_Schmutzmattenservice_aktuell_2019
Anlage
1_Ausschreibung_Schmutzmattenservice_aktuell_2019.xlsx
18,73
KB application/vnd.openxmlformats31
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/10/f0d27105-9867-497d-99a3-e9dcd507b07d.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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