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Ausschreibung: Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns - DE-München
Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Dokument Nr...: 865575-2018 (ID: 2018102212464133659)
Veröffentlicht: 22.10.2018
*
  Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München
Deutschland
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter
Bayerns
Öffentliche Ausschreibung
ProjektNr.: 2018AST000002
Vergabeunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 9
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 10
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 11
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 12
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 14
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 14
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 14
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 14
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 15
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 16
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 16
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 16
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 17
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 17
Informationen zur KMU-Eigenschaft
................................................................................................................ 18
Scientology-Schutzerklärung....................................................................................................
........................ 19
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
........................................................................................................ 19
2. Erklärung für den Fall der
Zuschlagserteilung...................................................................................... 19
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: ................................................. 19
Leistungsbeschreibung Wertung
..................................................................................................................... 21
Vertragsdokument
................................................................................................................................
............ 28
i
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 40
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 51
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 54
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018AST000002  Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms
Botschafter Bayerns
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vergibt für die Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022 die
Konzession,
je Programmjahr 15 Teilstipendien für einen Auslandsaufenthalt von bayerischen Schülerinnen und Schülern in bestimmten
Ländern
für die Dauer eines Schuljahres zu organisieren. Gesucht wird ein Konzessionsnehmer für die Durchführung des
Stipendienprogramms
einschließlich der Organisation und Durchführung der Auslandsaufenthalte. Vorliegend handelt es sich um eine
Dienstleistungskonzession, deren Vertragswert nicht den Schwellenwert gemäß Art. 8 Abs. 1 RL 2014/23/EU erreicht. Somit
erfolgt die
Vergabe der Leistung entsprechend einer öffentlichen Ausschreibung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und den vergaberechtlichen Grundsätzen der Transparenz, Wirtschaftlichkeit und
Gleichbehandlung.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Liefer/Ausführungsort 8 bayernweit und genannte Gastländer
VERFAHREN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 29.10.2018 23:59
Angebotsfrist 06.11.2018 23:59:00
Bindefrist 23.11.2018
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser
Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf.
eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 PopUps müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld
"Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile
auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach  126b BGB erfüllt.
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine
fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Verfahrensinformationen  1/2
1
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen  2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vergibt für die Programmjahre
2020/2021 und 2021/2022 die Konzession, je Programmjahr 15 Teilstipendien für einen
Auslandsaufenthalt von bayerischen Schülerinnen und Schülern in bestimmten Ländern für
die Dauer eines Schuljahres zu organisieren. Gesucht wird ein Konzessionsnehmer für die
Durchführung des Stipendienprogramms einschließlich der Organisation und Durchführung
der Auslandsaufenthalte.
Vorliegend handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, deren Vertragswert nicht den
Schwellenwert gemäß Art. 8 Abs. 1 RL 2014/23/EU erreicht. Somit erfolgt die Vergabe der
Leistung entsprechend einer öffentlichen Ausschreibung in entsprechender Anwendung der
Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und den vergaberechtlichen
Grundsätzen der Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung.
06.11.2018 23:59:00
23.11.2018
29.10.2018 23:59
2018AST000002
V.10-BS4324.1/8
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter
Bayerns
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
5
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
6
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
7
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
8
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
9
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
Projektname:
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
Bearbeiter/in:
Telefon:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Wenn Sie bereit sind, die Lieferung / Leistung auszuführen, fordern wir Sie auf, ein Angebot
abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Freundliche Grüße
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
2018AST000002
V.10-BS4324.1/8
06.11.2018 23:59:00
23.11.2018
Anja Stiegler
12.10.2018
Anja Stiegler
11
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2018AST000002
V.10-BS4324.1/8
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
12
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
13
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2018AST000002
V.10-BS4324.1/8
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter
Bayerns
14
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2018AST000002
V.10-BS4324.1/8
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter
Bayerns
16
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift
Informationen zur KMU-Eigenschaft
Zur Überprüfung ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die Europäische
Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen Daten zum Ergebnis von Vergabeverfahren.
Bitte geben Sie hierzu in der Abfrage im Arbeitsschritt Eignungs- bzw. Leistungskriterien an,
ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinn
der Empfehlung 2003/351/EG erfüllt.
Die maßgebenden Kriterien nach dieser Definition sind:
 eine Mitarbeiterzahl von weniger als 250 Personen
und
 ein Jahresumsatz von nicht mehr als 50. Mio. EUR
oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. EUR.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem vom Amt für Veröffentlichungen der
Europäischen Union herausgegebenen Benutzerleitfaden zur Definition von KMU.
Es handelt sich um einen rein statistischen Wert, d.h. die Angabe zu diesem Punkt hat
keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit Ihres Angebots oder die Bewertung der
Wirtschaftlichkeit.
2018AST000002
V.10-BS4324.1/8
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter
Bayerns
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2
oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung
Der Bewerber/Bieter versichert,
2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von
L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse
oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser
Technologie besuchen lässt;
2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen
die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet
oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen,
die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren,
in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie
besuchen.
2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein
Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte
des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen
Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
2018AST000002
V.10-BS4324.1/8
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter
Bayerns
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Scientology-Organisation
Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151
(AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter
dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen
mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen
inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von
L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu
betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L.
Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in
der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen
Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu
verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind
zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine
Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem
Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in
Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und
Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung
und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung
hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder
gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der
Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend
zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern,
wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
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Leistungsbeschreibung und Angaben zur Wertung
A Leistungsbeschreibung
Grundsätzliches zum Gegenstand des Auftrags:
In den Programmjahren 2020/2021 und 2021/2022 sollen 15 Teilstipendien für den
Auslandsaufenthalt von Schülerinnen und Schülern in 12 Gastländern vergeben
werden.
Die Auslandsaufenthalte erstrecken sich über die Dauer eines Schuljahres.
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 15 und 18
Jahren mit Wohnsitz in Bayern, die auch eine bayerische Schule besuchen. Weitere
persönliche Teilnahmevoraussetzungen sind:
Die Schülerinnen und Schüler müssen nach Ablauf des Auslandsaufenthalts wieder
an eine Schule ihrer Schulart zurückkehren, die sie vor dem Auslandsjahr besucht
haben, um sich dort auf ihren Abschluss vorzubereiten.
Eine Ausnahme von der letztgenannten Regelung besteht für Schülerinnen und
Schüler, die im Anschluss an den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (z.B. an
Real- oder Wirtschaftsschulen oder im M-Zug an Mittelschulen) und vor dem Besuch
der 11. Jahrgangsstufe einer Fachoberschule einen Schulbesuch für die Dauer eines
Schuljahres im Ausland anstreben. Wenn sie die geltenden
Zulassungsvoraussetzungen für die endgültige Aufnahme in einer Fachoberschule
erfüllen, werden sie dort aufgenommen und gleichzeitig für den Auslandsaufenthalt
beurlaubt. Gleiches gilt, wenn anstelle einer Fachoberschule ein Gymnasium besucht
werden soll. Da für diese Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der
Stipendienzusage noch nicht feststeht, ob sie die geltenden
Zulassungsvoraussetzungen für die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule
bzw. in das Gymnasium und alle Beurlaubungsvoraussetzungen erfüllen, kann das
Teilstipendium nur unter Vorbehalt gewährt werden. Der Vorbehalt wird durch das
Ministerium aufgehoben, wenn alle Voraussetzungen für eine endgütige Gewährung
des Stipendiums gegeben sind.
Der Auftraggeber informiert die für das Stipendienprogramm in Frage kommenden
Schulen mit einem Schreiben, dem ein Info-Flyer beigefügt ist. Zudem ist eine
ausführliche Beschreibung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns auf der
Internetseite des Auftraggebers eingestellt.
An einem Programmplatz interessierte Schülerinnen und Schüler bewerben sich
direkt beim Auftragnehmer.
Das Bewerbungsverfahren und die Auswahl der Stipendiaten müssen so erfolgen,
dass die Stipendiaten im Juli, August oder spätestens im September in die
Gastländer abreisen können, so dass sie zu Beginn des nächsten Schuljahres
wieder in Bayern sind und am Unterricht teilnehmen können.
Der Auftraggeber übernimmt gegenüber dem Auftragnehmer keine Garantie, dass es
genügend geeignete oder überhaupt Bewerberinnen bzw. Bewerber für die
Teilstipendien gibt. Das Risiko, die Teilstipendien an geeignete Bewerberinnen bzw.
Bewerber vergeben zu können, trägt allein der Auftragnehmer.
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Die Kosten für den Auslandsaufenthalt der ausgewählten Schülerinnen und Schüler
werden anteilig vom Auftraggeber über ein Teilstipendium sowie von den
Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten über einen
Eigenanteil getragen. Der Auftraggeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese
Eigenanteile tatsächlich an den Auftragnehmer geleistet werden.
Die Höhe des jeweils gewährten Teilstipendiums wird vom Auftraggeber festgesetzt.
Ziel ist es, den Eigenanteil so gering zu halten, dass sich insbesondere Schülerinnen
und Schüler aus einkommensschwachen Familien bewerben können, denen eine
Teilnahme an kommerziellen Programmen nicht möglich ist.
Um zu verhindern, dass der bzw. die Auftragnehmer diese soziale Komponente
durch versteckte Kosten unterlaufen und neben dem im Angebot ausgewiesenen
Programmpreis zusätzliche Entgelte erheben, die lediglich im Vertrag zwischen dem
Auftragnehmer und dem Stipendiaten bzw. dessen Erziehungsberechtigten in
Erscheinung treten, wird festgelegt, dass alle programmrelevanten Kosten in den
anzugebenden Programmfestpreis einzukalkulieren sind. Die Programmpreise
müssen daher auch  soweit diese anfallen  die Kosten des Bewerbungs- und
Auswahlverfahrens für das Teilstipendienprogramm beinhalten, wie beispielsweise
die Kosten für die Bearbeitung/Auswertung der Bewerbungsunterlagen,
Kontaktmaßnahmen (Telefon, Fax, E-Mail oder Porto etc.) sowie für das Durchführen
der Auswahlgespräche und deren Bewertung etc. Entscheidend ist, dass die
Programmplätze vom Auftragnehmer tatsächlich zu den im Angebot angegebenen
Kosten angeboten und die Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigte nicht mit
weiteren Kosten belastet werden.
Beschreibung der Dienstleistungskonzession:
Der Auftragnehmer muss für jedes Programmjahr folgende Leistungen erbringen:
1. Austauschangebote für jeweils ein Schuljahr (Abreise wahlweise im Juli,
August oder September) für die Programmjahre/Schuljahre 2020/2021 und
2021/2022
a. Grundsätzlich 14 Teilstipendien ohne Schwerpunkt für alle folgenden Gastländer:
Brasilien, Bulgarien, China, Indien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei,
Südafrika, Tschechien, und Ungarn und
b. grundsätzlich ein Teilstipendium mit Schwerpunkt Musik in einem der folgenden
Länder: Bulgarien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Tschechien oder
Ungarn.
2. Bewerben/Publizieren des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Teilstipendienprogramm)
Der Auftragnehmer hat durch verschiedene Maßnahmen, z.B. Internetauftritt auf der
Homepage des Auftragnehmers (siehe Punkt 3), Verteilen von Flyern,
Veröffentlichen von Artikeln in der organisationseigenen Zeitschrift/ im
organisationseigenen Newsletter und Verbreitung des Flyers des Auftraggebers im
Rahmen von Informationsveranstaltungen und Messen für das
Teilstipendienprogramm zu werben.
22
3. Internetseite des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Zuschlagserteilung eine Web-Seite
einzurichten, auf welcher das Teilstipendienprogramm des Auftraggebers vorgestellt
wird. Die eingerichtete URL (Web-Seite) ist dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen und bis zum Abschluss des Programmjahres 2021/2022 in der jeweils
aktuellen Fassung zu unterhalten.
4. Durchführen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens, der
Stipendiatenauswahl sowie Erstellen und Übermitteln von Verzeichnissen
Das Verfahren und die Kriterien für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sind
dem Auftraggeber vorab schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
Nach Abschluss des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens  spätestens aber bis
zum 15. April des jeweiligen Abreisejahres (Auswahlzeitpunkt)  legt der
Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende zwei Listen/Verzeichnisse (Excel-
Tabellen) vor:
 Eine Bewerberliste, in der alle Bewerberinnen und Bewerber in
anonymisierter Form aufgelistet sind mit Angabe des Geschlechts, der
besuchten Schulart, des Schulorts, der zum Auswahlzeitpunkt besuchten
Jahrgangsstufe, des gewünschten Gastlands, des finanziellen Status
(finanzielle Bedürftigkeit gegeben oder nicht), der persönlichen Bewertung
der Bewerberin bzw. des Bewerbers sowie der Gründe, die zur Aufnahme
in die Vorschlagsliste bzw. zum Ausscheiden aus dem Programm führten.
 Eine Vorschlagsliste, die alle geeigneten Bewerberinnen und
Bewerber enthält. Es sind darin diejenigen Bewerberinnen und Bewerber
zu benennen, die am Stipendienprogramm teilnehmen sollen und
diejenigen, die als geeignete Ersatzkandidaten gesehen werden. Die
endgültige Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch den
Auftraggeber. Dieser legt dabei fest, ob und ggf. unter welchen Auflagen
die Stipendienzusage erteilt wird und teilt dies dem Auftragnehmer mit, der
seinerseits die Stipendiaten informiert. Die Vorschlagsliste muss folgende
Angaben enthalten:
- Name und Vorname,
- Geschlecht, Geburtstag,
- vollständige Heimatadresse,
- Telefonnummern (Festnetz und Mobilnummer),
- E-Mail-Adresse,
- Schulart,
- Name und vollständige Schuladresse, der im Heimatland zum
Bewerbungszeitpunkt besuchten Schule
- Jahrgangsstufe, die der Bewerber bzw. die Bewerberin zum
Auswahlzeitpunkt besucht,
- finanzielle Bedürftigkeit der Schülerin bzw. des Schülers,
- Gastland und
- vertraglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Programmfestpreis für das
Gastland.
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Das endgültige Verzeichnis (Excel-Tabelle) der (potentiell) am
Stipendienprogramm teilnehmenden Schülerinnen und Schüler hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber bis zum 15. Oktober des jeweiligen Abreisejahres
vorzulegen. Darin sind zusätzlich zu den für die Vorschlagsliste geforderten Daten
folgende Angaben zu ergänzen:
Wohnort (einschließlich Provinz) der Gastfamilie,
Schuladresse (einschließlich Provinz) im Gastland und
Namen und Adressen der Schulen im Heimatland, an denen die Schüler, denen ein
Stipendium unter Vorbehalt gewährt wurde, während des laufenden Programmjahres
angemeldet, aufgenommen und für den Auslandsaufenthalt beurlaubt sind.
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber jede Änderung der Verzeichnisse
(insbesondere beim Wechsel der Gastfamilie) unverzüglich schriftlich mit.
5. Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz
Die Berechtigung zur Verarbeitung der Daten sowie zur Übermittlung der Daten an
den Auftraggeber zur Verarbeitung im Rahmen der Durchführung des
Stipendienprogramms bzw. der Auslandsaufenthalte ist im Vertrag zwischen dem
Auftragnehmer und dem Stipendiaten bzw. dessen Erziehungsberechtigten zu
vereinbaren. Dabei sind alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Insbesondere soll die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ausschließlich
zum Zwecke des Stipendienprogramms erfolgen.
6. Übermitteln des Teilnahmevertrags mit Zahlungsplan
Der Auftragnehmer muss in den Vertrag, den er mit dem Stipendiaten bzw. dessen
Erziehungsberechtigten schließt, eine Klausel aufnehmen, die den Auftraggeber als
Förderer berechtigt, eine Kopie des abgeschlossen Vertrags einschließlich
Zahlungsplan/Höhe der Zahlungsverpflichtung zu fordern und zu erhalten. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Kopie aller mit den Stipendiaten bzw. deren
Erziehungsberechtigten geschlossenen und ggf. angepassten Verträgen mit
Zahlungsplan unmittelbar nach erfolgter Stipendiatenauswahl an den Auftraggeber
unaufgefordert, jedoch spätestens bis zum 30. Juni des Abreisejahres, zu
übermitteln.
7. Leistungen im direkten Zusammenhang mit der Durchführung des
Auslandsaufenthalts
 Durchführen eines einwöchigen Vorbereitungsseminars und eines
mindestens zweitägigen Nachbereitungsseminars (nach Abschluss des
Auslandsaufenthalts) für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
 Übernahme der Reisekosten für das/die Transportmittel (z.B. Bahn,
Flugzeug) von Deutschland ins Gastland bis zur Gastfamilie und zurück
sowie programmbezogene Reisen und Reisearrangement in Notfällen
 Ankunfts-/Orientierungsseminar im Gastland für die teilnehmenden
Schülerinnen und Schüler
 Vermittlung der Gastschule und mindestens einer weiteren Gastschule
im Falle eines Gastfamilienwechsels mit Änderung des Wohnortes oder
aus einem anderen wichtigen Grund
 Besuch der Gastschule (allgemein bildende weiterführende Schule)
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 Schulgebühren bzw. -entgelt vor Ort, soweit solche anfallen, und
Übernahme der sonstigen mit dem Besuch der Schule verbundenen
Kosten
 Sorgfältige Auswahl und Prüfung der Gastfamilie auf ihre Eignung
sowie Vermittlung mindestens einer neuen Gastfamilie im Falle eines
notwendigen Familienwechsels
 Unentgeltlicher Aufenthalt als Gastkind bei einer Gastfamilie
Es erfolgt keine Einschränkung auf eine bestimmte Region im jeweiligen
Gastland; allerdings dürfen weder der Wohn- noch der Beschulungsort in
Unruhe- oder Krisengebieten eines Landes oder in Elends-/Armenvierteln
einer Stadt/Kommune (z.B. Townships in Südafrika oder Favelas in
Brasilien) liegen.
 Persönliche Betreuung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im
Gastland sowie Betreuung der Erziehungsberechtigten in Deutschland
 Bereitstellung einer Notfallnummer für die teilnehmenden Schülerinnen
und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten
 Reisekranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für Schülerinnen
und Schüler, die das Schuljahr in Brasilien, China, Indien oder Südafrika
verbringen
 Ständige Information des Auftraggebers über die Vorbereitung und
Durchführung der Auslandsaufenthalte auf Anforderungen desselben
sowie umgehende Benachrichtigung bei außergewöhnlichen Vorfällen,
Ereignissen (z.B. Programmabbruch) oder Problemen.
8. Berichtspflichten
Über den Verlauf des Programms informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber
durch seinen Zwischen- und seinen Abschlussbericht und durch die Übermittlung der
Erfahrungsberichte (Zwischen- und Abschlussberichte) der teilnehmenden
Schülerinnen und Schüler.
Der Zwischen- und Abschlussbericht des Auftragnehmers muss jeweils das
Programm bewerten und folgende Punkte enthalten:
 Pädagogische Zwischen- bzw. Endbewertung nach Möglichkeit mit
Schüleraussagen zum Aufenthalt im Gastland.
 Wirkung des Projekts auf die betroffenen Programmteilnehmerinnen und
-teilnehmer und eventuell eingetretene Außenwirkungen.
 Aussagen zu Kritikpunkten und möglichen Anlaufschwierigkeiten mit
Nennung von Verbesserungsmöglichkeiten für das folgende
Programmjahr.
Der Zwischenbericht des Auftragnehmers ebenso wie die Erfahrungsberichte
(Zwischenberichte) aller Stipendiatinnen und Stipendiaten sind jeweils spätestens
zum 15. Januar des auf die Abreise der Schülerinnen und Schüler folgenden Jahres
an den Auftraggeber zu übermitteln.
Der Abschlussbericht des Auftragnehmers ist bis spätestens zum 15. Oktober
des Jahres, in dem die Stipendiaten aus dem Ausland zurückkehren, dem
Auftraggeber zu übersenden und mit einer Übersicht über veröffentlichte
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Pressemitteilungen und Artikel (mit Erscheinungsort und -datum) und Teilnahme an
Informationsveranstaltungen und Messen sowie einer Übersicht über die jeweiligen
Betreuungsangebote vor Ort (individuelle Betreuung, gemeinschaftliche
Veranstaltungen) für alle Gastländer zu versehen.
Die Erfahrungsberichte (Abschlussberichte) aller Stipendiaten sind ebenfalls
jeweils bis spätestens 15. Oktober des Rückreisejahres dem Auftraggeber
vorzulegen.
Alle Berichte (Zwischen- und Abschlussbericht des Auftragnehmers sowie Zwischenund
Abschlussberichte der Stipendiaten) sind sowohl in elektronischer Form als auch
in Papierform an den Auftraggeber zu übersenden.
9. Abrechnung der Leistungen
Der Auftragnehmer übermittelt an den Auftraggeber eine vollständige und
nachvollziehbare Gesamtabrechnung bis spätestens zum 15. Oktober des Jahres, in
dem die Stipendiaten aus dem Ausland zurückkehren.
10. Vertragslaufzeit
Der Vertrag umfasst die Durchführung der Auslandsaufenthalte (für alle angebotenen
Teilstipendien im regulären Programm und im Musikprogramm) für die Dauer eines
Schuljahres für die Schuljahre/Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022und endet
automatisch mit der endgültigen Abrechnung (Schlusszahlung) des 2.
Programmjahres (31.10.2022).
B Angaben zur Wertung
Ausgehend von 15 zu vergebenden Teilstipendien wird das wirtschaftlichste Angebot
aus der Summe von 15 Programmpreisen je Programmjahr wie folgt ermittelt:
a. jeweils einfach gewichtet die Programmpreise je Programmjahr einschließlich der
Kosten für den Sprachkurs (sofern der Programmpreis diese beinhaltet und der
jeweilige Programmplatz nur einschließlich des Sprachkurses gebucht werden kann)
für die folgenden 12 Gastländer: Brasilien, China, Indien, Südafrika, Bulgarien,
Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Serbien, Tschechien und Ungarn (reguläres
Programm)
+
b. Programmpreis je Programmjahr einschließlich der Kosten für den Sprachkurs
(sofern der Programmpreis diese beinhaltet und der jeweilige Programmplatz nur
einschließlich des Sprachkurses gebucht werden kann) für Brasilien (einfach
gewichtet).
+
c. Programmpreis je Programmjahr einschließlich der Kosten für den Sprachkurs
(sofern der Programmpreis diese beinhaltet und der jeweilige Programmplatz nur
einschließlich des Sprachkurses gebucht werden kann) für Indien (einfach
gewichtet).
+
d. jeweils einfach gewichtet der Programmpreis je Programmjahr einschließlich der
Kosten für den Sprachkurs (sofern der Programmpreis diese beinhaltet und der
jeweilige Programmplatz nur einschließlich des Sprachkurses gebucht werden kann),
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mit dem Schwerpunkt Musik in einem der folgenden Gastländern: Bulgarien, Polen,
Rumänien, Russland, Slowakei, Serbien, Tschechien oder Ungarn. Sofern für
mehrere Länder das Stipendium mit Schwerpunkt Musik angeboten werden kann, die
Programmpreise aber unterschiedlich hoch sind, wird der durchschnittliche Preis
ermittelt.
Wertungspreis = Summe Programmjahr 2020/21 (a+b+c+d) + Summe
Programmjahr 2021/2022 (a+b+c+d)
Der Bieter, dessen Programmfestpreise zur niedrigsten Summe aufaddiert
wurden, hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält im Ranking
Platz 1. Der Bieter dessen Programmfestpreise zur zweitniedrigsten Summe
aufaddiert wurden, hat das zweitwirtschaftlichste Angebot abgegeben und
erhält im Ranking Platz 2 u.s.w.
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Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
Seite 1 von 12
Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Herbert Püls
für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2, 80333 München
vertreten durch
Herrn MR Thomas Mayer
- nachstehend Auftraggeber genannt -
und
- nachstehend Auftragnehmer genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
Vertrag über die Organisation und die Durchführung von
Auslandsaufenthalten im Rahmen des Stipendienprogramms
Botschafter Bayerns (Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
28
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
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 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer ist entsprechend der Leistungsbeschreibung und den Bestimmungen
dieses Vertrags verpflichtet, Auslandsaufenthalte von Schülerinnen
und Schülern zu organisieren und durchzuführen.
(2) Grundlagen und Bestandteil dieses Vertrags sind:
die
Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung und aller Anlagen
das
Angebot des Auftragnehmers
Bieterfragen
und Antworten
 2 Vergütung
(1) Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt nach Maßgabe des für das jeweilige
Gastland und Programmjahr angebotenen Programmfestpreises und setzt sich
anteilig zusammen aus einem von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern
(Stipendiaten) bzw. deren Erziehungsberechtigten zu erbringenden Eigenanteil
und dem (Teil-)Stipendium des Auftraggebers.
Die Höhe des Teilstipendiums wird vom Auftraggeber für jedes Gastland jeweils
bezogen auf das Programmjahr (Schuljahr) vor der Auswahl der Stipendiaten
festgesetzt.
(2) Die Programmplätze müssen vom Auftragnehmer tatsächlich zu den im Angebot
angegebenen Preisen angeboten und die Auslandsaufenthalte zu diesem Preis
durchgeführt werden. Der Auftragnehmer darf für die gemäß  1 zu erbringenden
Leistungen von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern (Stipendiaten)
bzw. deren Erziehungsberechtigten keine weitere Vergütung als den in Abs. 1
genannten Eigenanteil fordern.
(3) Zusätzliche Forderungen, z.B. aufgrund nachträglich gestiegener Personalkosten
oder aufgrund von Wechselkursschwankungen, können vom Auftragnehmer weder
gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber den teilnehmenden Schülerin-
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Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
Seite 3 von 12
nen und Schülern (Stipendiaten) bzw. deren Erziehungsberechtigten geltend gemacht
werden.
(4) Der vom Auftraggeber für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (Stipendiaten)
übernommene Anteil am Programmpreis für das jeweilige Gastland und
Programmjahr (Teilstipendium) wird mit den folgenden Zahlungszielen direkt an
den Auftragnehmer ausgezahlt:
a. Eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % des gewährten Teilstipendiums
erfolgt zum 31. Oktober des jeweiligen Abreisejahres auf eine nachvollziehbare
Anforderung des Auftragnehmers, sofern dieser das endgültige
Verzeichnis der am Programm teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
(Stipendiaten) so rechtzeitig vorgelegt hat, dass die Auswahl der teilnehmenden
Schülerinnen und Schüler (Stipendiaten) und die Anweisung der
Zahlung vom Auftraggeber rechtzeitig veranlasst werden konnte. In allen
anderen Fällen erfolgt die Anweisung der Abschlagszahlung unverzüglich
nach endgültiger Auswahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
(Stipendiaten) durch den Auftraggeber.
b. Die Restzahlung (Schlusszahlung) in Höhe von 20 % des Teilstipendiums
erfolgt nach vollständig erbrachter Leistung, insbesondere nach Abschluss
des Nachbereitungsseminars, und nach Vorlage des Abschlussberichts
des Auftragnehmers und einer vollständigen nachvollziehbaren Abrechnung
zum 31. Oktober des Rückkehrjahres (für das Austauschjahr
2020/2021 ist dies der 31.10.2021 und für das Austauschjahr 2021/2022
ist dies der 31.10.2022). Falls die Unterlagen nicht so rechtzeitig vorliegen
sollten, dass die Schlusszahlung zum genannten Zeitpunkt erfolgen kann,
wird sie erst dann vorgenommen, wenn dem Auftraggeber alle Unterlagen
vollständig vorliegen.
Für unter Vorbehalt gewährte Teilstipendien ist  4 zu beachten.
(5) Die Zahlung erfolgt durch Anweisung auf das von dem Auftragnehmer angegebene
Bankkonto.
(6) Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem Vertrag bedarf der
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Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
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schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
 3 Rückzahlungspflichten
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das für eine Schülerin bzw. einen Schüler für
das jeweilige Gastland gewährte Teilstipendium an den Auftraggeber zurückzuzahlen,
wenn
a. die Schülerin oder der Schüler bzw. deren oder dessen Erziehungsberechtigte
vor Reisebeginn vom Vertrag mit dem Auftragnehmer zurücktritt
bzw. aus sonstigen Gründen der Auslandsaufenthalt endgültig
nicht angetreten wird. Weitere Zahlungen durch den Auftraggeber werden
nicht geleistet und das (Teil-)Stipendium entfällt. Unberührt bleibt
die Möglichkeit, rechtzeitig im Einvernehmen mit dem Auftraggeber eine
Ersatzschülerin oder einen Ersatzschüler zu benennen und dieser
bzw. diesem das Teilstipendium zuzuwenden.
b. ein Aufenthalt in einem Gastland aus Gründen, die von der Schülerin
oder dem Schüler, deren oder dessen Erziehungsberechtigten oder
vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z.B. auch Heimweh), vorzeitig
beendet wird. Der Auftraggeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen,
ob das Teilstipendium vollständig oder nur teilweise und ggf.
in welcher Höhe zurückzuzahlen ist.
Handelt es sich um Gründe, die von den genannten Personen nicht zu
vertreten sind, sind diese in geeigneter nachvollziehbarer Weise darzulegen
und soweit möglich nachzuweisen. Bei krankheitsbedingter vorzeitiger
Beendigung des Aufenthalts ist der Nachweis durch eine nach
Rückkehr in Deutschland ausgestellte ärztliche Bescheinigung zu führen,
die auch Auskunft darüber gibt, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt
eine Rückkehr in das Gastland möglich ist bzw. welche zwingenden
Umstände/Gründe eine erneute Rückkehr in das Gastland unmöglich
machen. Im Einzelfall kann auch eine im Gastland ausgestellte entsprechende
Bescheinigung anerkannt werden, wenn diese in deutscher
Sprache verfasst wurde oder in Form einer beglaubigten Übersetzung
in deutscher Sprache vorliegt. Eine vorzeitige Beendigung  gleich aus
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Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
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welchen Gründen  ist dem Auftraggeber unverzüglich (soweit möglich
noch vor der Rückreise) anzuzeigen. Der Auftraggeber übernimmt
keinerlei Mehrkosten, die durch eine Unterbrechung des Aufenthaltes
entstehen.
(2) Der Auftragnehmer kann im Vertrag mit den Stipendiatinnen/Stipendiaten bzw.
deren Erziehungsberechtigten entsprechende Vorkehrungen zum Ausgleich seiner
Aufwendungen treffen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Rückzahlungspflicht
auf Umständen beruht, die der Auftragnehmer zu vertreten hat.
 4 Sonderregelungen für Stipendien unter Vorbehalt
(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Anschluss an den Erwerb des mittleren
Schulabschlusses und vor dem Besuch eines Gymnasiums oder der 11. Jahrgangsstufe
der Fachoberschule einen Schulbesuch im Ausland anstreben,
steht die (Teil-)Stipendienzusage unter dem Vorbehalt, dass die geltenden
Zulassungsvoraussetzungen für die endgültige Aufnahme in das Gymnasium
bzw. in die Fachoberschule erfüllt und die Schülerinnen bzw. Schüler von der
Schule für den Auslandsaufenthalt beurlaubt wird.
(2) Werden die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt und/oder die Schülerin/
der Schüler nicht beurlaubt, wird die (Teil-)Stipendienzusage widerrufen.
Die Stipendienurkunde ist durch den Auftragnehmer vom Stipendiaten zurückzufordern
und dem Auftraggeber zu übergeben. Dies gilt auch für den
Fall, dass der Auslandsaufenthalt bereits angetreten wurde. Der Auftragnehmer
hat die Bewerber hierauf ausdrücklich hinzuweisen.
(3) Wird die Teilstipendienzusage widerrufen, ist der Auftragnehmer verpflichtet,
das für diese Schülerin bzw. diesen Schüler gewährte Teilstipendium in voller
Höhe an den Auftraggeber zurückzuzahlen. Zahlungen, die seitens des Auftraggebers
an den Auftragnehmer geleistet werden, stehen in diesen Fällen
unter dem Vorbehalt des Widerrufs bis zur endgültigen (Teil-)Stipendienge-
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Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
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währung.
(4) Der Auftragnehmer kann für den Fall, dass das (Teil-)Stipendium gem. Abs. 2
und 3 widerrufen wird und somit an den Auftraggeber zurück zu gewähren ist,
im Vertrag mit den Stipendiatinnen/ Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigten
entsprechende Vorkehrungen zum Ausgleich seiner Aufwendungen
treffen und hat dann die Schülerin / den Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte
darauf ausdrücklich hinzuweisen.
 5 Sonderregelungen für die Stipendienverteilung
bei besonderen Bewerberlagen
(1) Sollte der Platz für das Musikstipendium nicht besetzt werden können, ist der Auftraggeber
umgehend (vor der Vorlage der Vorschlagsliste) zu informieren. Dieser
entscheidet dann, ob das Teilstipendium mit Schwerpunkt Musik im Rahmen des
allgemeinen Programms anderweitig besetzt werden kann.
(2) Sollte ein Platz bzw. sollten mehrere Plätze aus dem regulären Programm nicht
besetzt werden können und gibt es eine(n) oder mehrere weitere(n) Bewerber(
innen) für das Musikstipendium, so ist der Auftraggeber umgehend (vor der
Vorlage der Vorschlagsliste) zu informieren. Dieser entscheidet dann, ob die Plätze
aus dem regulären Programm umgewidmet und als Teilstipendium/
Teilstipendien mit Schwerpunkt Musik vergeben werden können.
 6 Vertragsverhältnis zwischen der Schülerin/dem Schüler bzw. deren/dessen
Erziehungsberechtigten und dem Auftragnehmer
(1) Der Auftragnehmer schließt mit den Schülerinnen/den Schülern bzw. deren
Erziehungsberechtigten einen Vertrag über den jeweiligen Auslandsaufenthalt
der entsprechenden Schülerin/des entsprechenden Schülers. Der Auftraggeber
wird nicht Vertragspartner dieses Vertrages und haftet weder gegenüber
dem Auftragnehmer noch gegenüber den Schülerinnen/Schülern bzw. deren
33
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
Seite 7 von 12
Erziehungsberechtigten für die dort geregelten Rechte und Pflichten. In diesem
Vertrag ist darauf hinzuweisen, dass sich keine Haftung des Auftraggebers
aus diesem Vertrag ergibt.
(2) In den Vertrag zwischen Auftragnehmer und Schülerin/Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten
sind folgende Regelungen  gegebenenfalls auch als
verbindliche Vertragsergänzung aufzunehmen:
a. Für den Fall, dass ein Stipendium beantragt ist und der Vertragsschluss
vor der Entscheidung über die Stipendiengewährung erfolgt, ist der
Schülerin/dem Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten ein Rücktrittsrecht
für den Fall einzuräumen, dass dem Bewerber bzw. der Bewerberin
kein Teilstipendium vom Auftraggeber gewährt wird. Bei Ausübung
dieses Rücktrittsrechts dürfen dem Schüler/der Schülerin bzw.
deren Erziehungsberechtigten keine Kosten entstehen.
b. Soweit im Rahmen des Vertrages Daten der Schülerin/des Schülers erhoben,
gespeichert, genutzt, verarbeitet oder weitergegeben werden,
sind mit der Schülerin/dem Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten
die erforderlichen Regelungen zum Datenschutz zu treffen. Insbesondere
ist im Falle der Stipendienbeantragung die Einwilligung der Schülerin/
des Schülers bzw. deren Erziehungsberechtigten einzuholen für
eine Weiterleitung/Weitergabe der Daten an den Auftraggeber zur
Speicherung, Nutzung und Verarbeitung durch den Auftraggeber im
Rahmen des Stipendienprogramms.
c. In den Vertrag des Auftragnehmers mit den Stipendiaten bzw. deren
Erziehungsberechtigten ist eine Klausel aufzunehmen, die den Auftraggeber
als Förderer berechtigt, eine Kopie des abgeschlossen Vertrags
einschließlich Zahlungsplan/Zahlungsvereinbarung zu fordern und zu
erhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Kopie aller mit den
Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigten geschlossenen Verträge
nach erfolgter Stipendienzusage mit dem aktuellen Zahlungsplan/
der aktuellen Zahlungsvereinbarung an den Auftraggeber zu
übermitteln.
34
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
Seite 8 von 12
 7 Ausführung durch Subunternehmer
Sofern der Auftragnehmer die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise Subunternehmern
überträgt, hat er den Einsatz und die Leistungen dieser selbständig und
eigenverantwortlich zu koordinieren. Der Auftragnehmer wird Subunternehmer selbständig
und eigenverantwortlich ordnungsgemäß überwachen und deren Leistungserbringung
ordnungsgemäß kontrollieren.
 8 Vertraulichkeitszusage
(1) Der Auftragnehmer hat alle ihm bei der Durchführung des Vertrags bekannt gewordenen
Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse Dritten gegenüber
geheim zu halten, soweit ihn der Auftraggeber nicht in schriftlicher Form hiervon
entbindet. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Vertrags
befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind.
Für Verletzungen der Vorschriften haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer stellt die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen
Regelungen sicher. Insbesondere ist die Berechtigung zur Erhebung, Speicherung,
Nutzung und Verarbeitung der Daten sowie zur Übermittlung der Daten an den Auftraggeber
zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung im Rahmen der Durchführung
des Stipendienprogramms bzw. der Auslandsaufenthalte im Vertrag zwischen dem
Auftragnehmer und dem Stipendiaten bzw. dessen Erziehungsberechtigten zu vereinbaren.
35
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
Seite 9 von 12
 10 Datenverarbeitung im Auftrag
(1) Betrifft der Auftrag die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener
Daten für den Auftraggeber, so gilt mit Auftragserteilung eine Vereinbarung
über die Datenvereinbarung im Auftrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
als abgeschlossen, deren Inhalt sich nach den Absätzen 3 und 4 richtet.
(2) Der Auftraggeber bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
verantwortlich. Er wird dabei vom Auftragnehmer auf Verlangen unterstützt.
(3) Der Auftraggeber bleibt hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums
an sämtlichen Daten Alleinberechtigter, sodass der Auftraggeber berechtigt ist,
jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten zu verlangen. Für diesen
Fall steht dem Auftragnehmer kein Zurückbehaltungsrecht zu. Ob und inwieweit
Dritte auf Daten zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Auftraggebers.
(4) Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Daten stets und umfassend weisungsbefugt
und kann die Einhaltung durch den Auftragnehmer jederzeit überprüfen.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen
des Auftragsnehmers vertraulich zu behandeln.
(6) Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften.
Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber auf dessen Wunsch hin
die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ermöglichen.
(7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen der Auftragsdatenvereinbarung
bekannt gewordenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes
(BayDSG) geheim zu halten.
(8) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach den IT-Grundschutzkatalogen des
BSI erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung
des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten sowie dem Auf-
36
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
Seite 10 von 12
traggeber auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann diesbezüglich
besondere Vorgaben machen.
(9) Eine Berechtigung zum Abschluss von Unterauftragsverhältnissen besteht nur,
wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder den Vergabeunterlagen
vorgesehen ist.
(10) Der Auftragnehmer setzt für die auftragsgemäße Verarbeitung personenbezogener
Daten nur Personal ein, das
a. auf das Datengeheimnis nach	5 BDSG und nach dem Verpflichtungsgesetz
verpflichtet wurden,
b. über die Regelungen der Datenschutzgesetze sowie sonstiger datenschutzrechtlicher
Vorgaben angemessen und der Aufgabensituation entsprechend
belehrt und geschult wurden und
c. über genügend Sachkunde für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufgabe
verfügt
(11) Die Erhebung Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im
Sinne des BDSG und BayDSG für den Auftraggeber, darf seitens des Auftragnehmers
ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Vertrages erfolgen. Eine
weitergehende Verwendung oder Nutzung ist nicht gestattet, insbesondere ist
eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet.
(12) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn eine vom
Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorgaben
verstößt.
(13) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gleich aus welchem Grund ist der
Auftragnehmer nicht weiter berechtigt, die Daten zu verarbeiten und zu nutzen.
Er wird sie unaufgefordert in einer mit aktuell marktüblichen Programmen lesbaren
elektronischen Form dem Auftraggeber oder einem von ihm benannten Dritten
herausgeben. Der Auftragnehmer wird die Daten auf seinem System löschen,
es sei denn, eine Speicherung ist zur Erfüllung gesetzlicher oder ver-
37
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
Seite 11 von 12
traglicher Verpflichtungen erforderlich.
(14) Für nicht personenbezogene Daten gelten die Absätze 3, 4, 5, sowie 8, 10
bis 12 entsprechend.
 11 Vertragslaufzeit
Der Vertrag umfasst die Durchführung der Auslandsaufenthalte (für alle angebotenen
Teilstipendien im regulären Programm und im Musikprogramm) für die Schuljahre/
Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022 und endet automatisch mit der endgültigen
Abrechnung (Schlusszahlung) des 2. Programmjahres.
 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
(3) Für das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien und für die Durchführung des
Vertrags gelten im Übrigen die allgemeinen Rechtsvorschriften. Die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sind Bestandteil
dieses Vertrages.
(4) Vertrags- und Projektsprache ist Deutsch.
(5) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese
Schriftformklausel.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam
38
Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
(Programmjahre 2020/2021 und 2021/2022)
Seite 12 von 12
oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss ganz oder teilweise unwirksam
oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrags im Übrigen
hierdurch nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am
nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich
der Vertrag als lückenhaft erweist.
(7) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.
Der Auftraggeber Der Auftragnehmer
39
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018AST000002  Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Allgemeines
Die Programmplätze müssen vom Auftragnehmer tatsächlich zu den im Angebot angegebenen Preisen angeboten werden. Die
Vergütung des Auftragnehmers erfolgt anteilig
aus einem von den Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigten zu erbringenden Eigenanteil, für dessen Zahlung der
Auftraggeber keine Gewähr übernimmt und dem
(Teil)stipendium des Auftraggebers (s. insb.  2 des Vertragsentwurfs und Leistungsbeschreibung). Die Stipendiaten bzw. deren
Erziehungsberechtigte wie auch der
Auftraggeber dürfen nicht mit weiteren Kosten belastet werden.
Ein Sprachkurs gehört nicht zu den Leistungen, die der Auftragnehmer erbringen muss.
Sofern die Preise für die Programmplätze eines Landes bzw. einiger oder aller Länder nur einschließlich des Entgelts für
einen  vom Auftraggeber nicht geforderten
Sprachkurs angegeben werden können, geben Sie die Höhe des im Programmfestpreis enthaltenen Entgelts für den Sprachkurs
sofern ermittelbar  im Folgenden unter
Textergänzungen/Eigenschaften an.
Umsatzsteuer
Die konkrete Beurteilung der Umsatzsteuer liegt in der Verantwortung des Bieters.
Der anzuwendende Steuersatz (im System auf 0 % voreingestellt) ist daher vom Bieter zu prüfen und ggf. anzupassen.
1 Programmjahr 2020/2021 EUR .........................
1.1 Gastland Brasilien	Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
0%
Menge
2,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Die Bestellmenge wurde hier allein zur Ermittlung des Wertungspreises auf 2
festgelegt. Eine Aussage zur Abnahmemenge wird damit nicht getroffen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/11
40
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
1.2 Gastland China  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an! :
1.3 Gastland Indien  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Die Bestellmenge wurde hier allein zur Ermittlung des Wertungspreises auf 2
festgelegt. Eine Aussage zur Abnahmemenge wird damit nicht getroffen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
1.4 Gastland Südafrika  Programmfestpreis
pro Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
Leistungsverzeichnis  2/11
41
1.5 Gastland Bulgarien	Programmfestpreis
pro Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
1.6 Gastland Polen  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
1.7 Gastland Rumänien  Programmfestpreis
pro Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
1.8 Gastland Russland  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  3/11
42
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
1.9 Gastland Serbien  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
1.10 Gastland Slowakei	Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
1.11 Gastland Tschechien  Programmfestpreis
pro Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  4/11
43
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
1.12 Gastland Ungarn  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
1.13 Musikprogramm  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Mögliche Gastländer: Bulgarien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Serbien,
Tschechien oder Ungarn
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Nennung des Gastlandes: ________
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
2 Programmjahr 2021/2022 EUR .........................
2.1 Gastland Brasilien	Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
0%
Menge
2,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Die Bestellmenge wurde hier allein zur Ermittlung des Wertungspreises auf 2
festgelegt. Eine Aussage zur Abnahmemenge wird damit nicht getroffen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  5/11
44
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
2.2 Gastland China  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an! :
2.3 Gastland Indien  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Die Bestellmenge wurde hier allein zur Ermittlung des Wertungspreises auf 2
festgelegt. Eine Aussage zur Abnahmemenge wird damit nicht getroffen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
2.4 Gastland Südafrika  Programmfestpreis
pro Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
Leistungsverzeichnis  6/11
45
2.5 Gastland Bulgarien	Programmfestpreis
pro Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
2.6 Gastland Polen  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
2.7 Gastland Rumänien  Programmfestpreis
pro Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
2.8 Gastland Russland  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  7/11
46
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
2.9 Gastland Serbien  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
2.10 Gastland Slowakei	Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
2.11 Gastland Tschechien  Programmfestpreis
pro Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  8/11
47
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
2.12 Gastland Ungarn  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
2.13 Musikprogramm  Programmfestpreis pro
Teilnehmer/in
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
Mögliche Gastländer: Bulgarien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Serbien,
Tschechien oder Ungarn
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Teilnehmer/in
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Nennung des Gastlandes: ________
Bitte geben Sie hier  sofern ein Sprachkurs im Programmfestpreis enthalten und die Höhe des Entgelts ermittelbar ist  das
Entgelt hierfür an!:
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Leistungsverzeichnis  9/11
48
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  10/11
49
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018AST000002  Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms
Botschafter Bayerns
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  11/11
50
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018AST000002  Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms
Botschafter Bayerns
EIGNUNGSKRITERIEN
1 statistische Angaben
Gewichtung: 0,00%
1.1 Abfrage KMU [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie an, ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinn der Empfehlung
2003/361/EG erfüllt.
Die maßgebenden Kriterien nach dieser Definition sind:
 Mitarbeiterzahl < 250 Personen
und
 Jahresumsatz <= 50. Mio. EUR oder Bilanzsumme <= 43 Mio. EUR.
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
Anm.: Es handelt sich um einen rein statistischen Wert, d.h. die Angabe zu diesem Punkt hat keinerlei Auswirkung auf die
Zulässigkeit
Ihres Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit.
[ ] Ja
[ ] Nein
Mehrere Antworten wählbar
1.2 Integrationsprojekt oder firma [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Integrationsprojekt oder firma i.S.d.  132 ff. SGB IX?
Anm.: Es handelt sich um einen rein statistischen Wert, d.h. die Angabe zu diesem Punkt hat keinerlei Auswirkung auf die
Zulässigkeit
Ihres Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit.
[ ] Ja
[ ] Nein
Mehrere Antworten wählbar
2 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
2.1 Referenzen	Beiblatt [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Im Beiblatt "Referenzen" sind für Schüleraufenthalte ohne Schwerpunktprogramm mindestens drei vergleichbare Referenzaufträge
und
für Schüleraufenthalte mit Schwerpunkt Musik mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag mit den dort genannten
Anforderungen zu
benennen.
Laden Sie hierzu über den Arbeitsschritt "Vergabeunterlagen herunterladen" das Beiblatt "Referenzen" herunter, bearbeiten Sie
die
geforderten Angaben und laden das Dokument im Angebotsassistenten im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" wieder hoch.
Bitte beachten Sie, dass über "Liste der Anlagen" keine Bearbeitung der Anlagen möglich ist.
Das Beiblatt "Referenzen" habe ich ausgefüllt im Angebotsassistenten hochgeladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), auf einem
Beiblatt die
Gründe hierfür darzulegen sind. Bitte laden Sie dazu das Beiblatt im Angebotsassistenten im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen"
hoch. Der
Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung vornehmen. In diesem Fall ist nachfolgend "Keine
Angabe" auszuwählen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Jahresumsatz  Allgemein [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre, dass der durchschnittliche Jahresumsatz meines Unternehmens in den vergangenen drei Jahren mindestens das
Zweifache
des Auftragsvolumens betragen hat, für das ich ein Angebot abgebe.
Es wird darauf hingewiesen, dass falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), auf einem
Beiblatt die
Gründe hierfür sowie die Umsätze im Übrigen darzulegen sind. Bitte laden Sie dazu das Beiblatt im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hoch. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung
vornehmen. In
diesem Fall ist nachfolgend "Keine Angabe" auszuwählen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog  1/3
51
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2.3 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4 ScientologySchutzerklärung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich habe die ScientologySchutzerklärung im Rahmen des Angebots abgegeben.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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3 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
3.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
3.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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3.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  2/3
52
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018AST000002  Konzession zur Durchführung des Stipendienprogramms
Botschafter Bayerns
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog  3/3
53
Name Dateiname Größe MIMEType
Beiblatt Referenzen Beiblatt Referenzen.docx 50,23 KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.wordprocessingml.document
54
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/10/d10516f2-ad8a-4400-a2bd-d796ce10670b.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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