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Ausschreibung: Dokumentenkameras - DE-Nürnberg
Digitalkameras
Dokument Nr...: 865519-2018 (ID: 2018102212463433610)
Veröffentlicht: 22.10.2018
*
  Dokumentenkameras für verschiedene Schulen im Bereich der Stadt Nürnberg
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
2018004032  Dokumentenkameras für verschiedene Schulen im
Bereich der Stadt Nürnberg
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg  Zentrale Dienste
Äußere CramerKlettStr. 3, 90489 Nürnberg, Deutschland
12.10.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
zavb_vol
................................................................................................................................
........................... 3
bewerbungsbedingungen_vol-vgv_20170109..........................................................................................
........ 9
Angebotsaufkleber-Ausschreibung
.................................................................................................................. 11
Ergaenzende_Vertragsbedingungen_fuer_den_Kauf_von_Hardware............................................................. 12
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 19
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 23
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 28
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Dokumentenkameras für verschiedene Schulen im Bereich der Stadt Nürnberg
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname: Dokumentenkameras für
verschiedene Schulen im Bereich
der Stadt Nürnberg
Projektbeschreibung: Für den Bereich des 3. BM /
SchA/SchB werden insgesamt 343
Dokumentenkameras für 54
verschiedene Schulstandorte
benötigt.
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Termine
Bekanntmachung
 am:
12.10.2018
Anforderung der
Vergabeunterlagen
bis:
Angebotsfrist 12.11.2018 23:59:00
Bindefrist: 13.12.2018
Angebotseröffnung:
Ort der Eröffnung:
Frist für Fragen im
Fragen und
Antwortenforum:
05.11.2018 23:59
1. Auskünfte:
Auskünfte erteilt der Auftraggeber (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht werden), bei der
auch die der
Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen eingesehen werden können. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der
Leistung
oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
2. Preisnachlässe:
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt, wenn sie
sich auf alle
Abschlags und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(unter 14
Tage) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Deshalb werden von uns in der
Ausschreibung 14
Tage als Richtwert vorgegeben, d.h. die von uns vorgegebenen 14 Tage dienen nur zur Wertung. Unabhängig davon können Sie
jedoch in
Ihrem Angebot auch ein längeres Zahlungsziel (z.B. 21 Tage) anbieten. Sollte in Ihrem Angebot kein Skonto/Preisnachlass
angegeben werden,
tritt der Regelungsinhalt gem.	17 Nr. 1 VOL/B in Kraft, wonach die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang
der
prüfbaren Rechnung erfolgt.
3. Kriterien für die Auftragsvergabe:
Bewertungsmethode: Niedrigster Preis
Berechnungsmethode:
Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des
Bieterassistenten eingesehen werden.
4. Bedarfspositionen
Bedarfspositionen werden gewertet.
5. Eigene AGB
1
Werden dem Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (auch AGB) beigelegt, muss das Angebot gemäß  16 Abs. 3 lit. d)
VOL/A
ausgeschlossen werden.
6. Vergabeunterlagen/ Vertragsbedingungen
Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte Vertragsbedingungen/ Formulare, Produkte/Leistungen und
Anlagen) hinterlegten und aufgeführten Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der
Angebotseröffnung gültigen Fassung, Vertragsbestandteil.
Die Rangfolge richtet sich nach 1 VOL/B
7. Gemäß DSGVO ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung notwendig, wenn die Auftraggeberin:
a) einen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt und/oder
b) Im Zuge eines Pflege/Wartungsvertrags eine Fernwartung vereinbart wird.
Sofern sich die Notwendigkeit einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung erst während der Vertragslaufzeit ergibt, wird
eine Vereinbarung auf Basis eines
Vertragsmusters der Auftraggeberin geschlossen.
8. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
9. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Angebotsschreiben kann den Ausschluss von weiteren
Auftragserteilungen zur Folge
haben.
II. Elektronische Angebotsabgabe
Vorgehensweise:
1. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Programms. Bitte beachten Sie, falls Sie das Angebot nicht elektronisch mit einer
Signaturkarte
qualifiziert oder fortgeschritten signieren, dass der Angebotsmantelbogen den Sie bei elektronischer Angebotsabgabe erhalten,
bis zur
Angebotsfrist der Submissionsstelle unterschrieben vorliegen muss.
2. Den unterschriebenen Mantelbogen senden Sie bitte per Post in einem verschlossenen Umschlag (mit Angebotsaufkleber) an die
auf dem
Angebotsaufkleber angegebene Anschrift der Submissionsstelle.
3. Bitte beachten Sie die Anweisungen auf dem Mantelbogen, den Sie bei der Abgabe des elektronischen Angebotes im
Bieterassistenten
herunterladen können. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass mit der Wiederaufnahme des Angebots Ihr bereits abgegebenes
Angebot
seine Gültigkeit verliert.
4. Falls ein wiederaufgenommenes Angebot abgegeben werden soll, so muss der dabei erneut erzeugte Mantelbogen erneut eingereicht
werden, weil die Signatur des HashWerts des alten Mantelbogens nicht mehr zum aktualisierten Angebot passt und somit ebenfalls
seine
Gültigkeit verliert.
5. Bitte beachten Sie, dass ein nicht unterschriebener Mantelbogen sowie ein Mantelbogen, bei dem Änderungen oder Ergänzungen
vorgenommen worden sind, nach  16 Abs. 3 lit. b), d) VOL/A ausgeschlossen werden muss.
Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Firma Healy Hudson wenden.
 An: support@ deutsche evergabe. de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106  81
III. Schriftliche Angebotsabgabe
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten die Angebotsunterlagen ausschließlich auf
elektronischem Weg
auszufüllen und elektronisch (entweder mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur unterschrieben oder
alternativ mittels
unterschriebenen Angebotsmantelbogen) bis zum Einreichungstermin (Angebotsfrist, siehe Projekt und Dokumenteninformation) bei
der
Submissionsstelle des Auftraggebers einzureichen.
Die Angebotsabgabe auf herkömmlichem vollständig schriftlichem Weg ist in diesem Verfahren nicht zugelassen.
2
Stadt Nürnberg
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen (ZAVB/L)
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise (VOL/B  1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die
Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder
Kurzfassung benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste
Leistungsbeschreibung verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung
Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall
erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach
Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die
Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei
Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung (VOL/B  2)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich  möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach  2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen (VOL/B  3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
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5 Ausführung der Leistung (VOL/B  4)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber
unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche
Beziehungen zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter
gegebene Aufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die
Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
6 Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei
ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse
einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B  8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der
Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in
anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach 24 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
4
Seite 3 von 6
8 Abnahme (VOL/B  13)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche (VOL/B  14)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw.
Lieferung.
10 Rechnungen (VOL/B  15 und 17)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder
Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind
durchlaufend zu nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  wie in der
Leistungsbeschreibung aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in 2-
facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B  16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-
, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
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12 Zahlungen (VOL/B  17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das
Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den
Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische
Bürgschaft nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den
Zahlungsbetrag incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen (VOL/B  17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu
erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über
dem Basiszinssatz des  247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle
Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller
etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem
Formblatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig
6
Seite 5 von 6
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim
Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Überweisungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies
gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von
der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den
Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung
dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe
354a Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung (VOL/B  18)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und
Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der
Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der
Auftragnehmer Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der
Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu
10 % der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der
Auftragssumme um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der
Auftraggeber kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine
entsprechende Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der
voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert
oder gem. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche
erfüllt sind.
7
Seite 6 von 6
16 Bürgschaften (VOL/B  17 und 18)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder
Kautionsversicherer zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770, 771, BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der
Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser
Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird
zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend
gemachten Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B  19)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
18 Gerichtsstand (VOL/B  19)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
8
Stadt Nürnberg
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN für die Vergabe von Leistungen
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt unterhalb des europäischen Schwellenwerts nach der "Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A)
und bei Verfahren über dem Schwellenwert nach der Vergabeverordnung (VgV).
Soweit vertragsrelevant, sind einzelne Punkte nochmals in den Vergabeunterlagen enthalten.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den
Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf
Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen
verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Das Angebot ist in die Bietermaske des Angebotsassistenten einzutragen und elektronisch einzugeben. Andere
als auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
3.3 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.
Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe
und Lohnnebenkosten sowie alle Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertiger Art
und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und
genaue Typbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt
diese Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.4 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in vollen Cent) ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem
Angebot nachzuweisen.
Es werden nur Preisnachlässe (Rabatte) gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote
berücksichtigt, wenn sie sich auf alle Abschlags- und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist
mindestens 14 Tage beträgt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
3.5 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes werden nur verlangt, soweit dies erforderlich ist und
wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich gefordert ist.
3.6 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische Zulassungen Bezug
genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der Bieter in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln
nachweist, dass die von ihm angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
3.7 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
9
Seite 2 von 2
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren
Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
4.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung vorgegebenen
Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
- die funktionalen Anforderungen und
- die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen,
hier insbesondere Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot oder Änderungsvorschlag nachzuweisen. Sonst können sie nicht
berücksichtigt werden.
4.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die
Gliederung der Leistungsbeschreibung ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über
Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) der Leistungsbeschreibung beeinflussen (ändern,
ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei
Vergütung durch Pauschalsumme).
4.5 Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe
eines Hauptangebotes zugelassen. Andere Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
zugelassen. Sollen Preisnachlässe für Nebenangebote zum Hauptangebot gelten, ist dies im Nebenangebot zu
erklären.
4.6 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.5 nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen
werden.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.2 Beim Nichtoffenen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von Bietergemeinschaften,
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
6 Nachunternehmer
6.1 Beabsichtigt der Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer
Unternehmen zu bedienen, muss er/sie dem Auftraggeber hinsichtlich seiner/ihrer Eignung nachweisen, dass
ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er/Sie hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen auf Anforderung vorzulegen.
6.2 Ferner wird festgelegt, dass der Auftragnehmer
a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt,
b) dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber benennt,
c) dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen  insbesondere hinsichtlich der
Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  stellt, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
6.3 Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere
Unternehmen angemessen zu beteiligen.
6.4 Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer darum zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere
Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren
kann.
7 Eignungsnachweis
Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung seiner Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für ihn
zuständigen vergleichbaren Versicherungsträgers vorzulegen.
8 Benachrichtigung
Benachrichtigung über die Nichtberücksichtigung des Angebots:
Bei EU-Verfahren (über dem Schwellenwert) erhalten nichtberücksichtigte Bieter und Bewerber eine
Benachrichtigung nach  134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Bei nationalen Verfahren wurde ein Angebot nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ende der Zuschlagsfrist kein
Auftrag erteilt wurde.
10
Angebotsaufkleber
In drei Schritten zur elektronischen Angebotsabgabe:
Schritt 1: Bieterassistent über www.deutsche-evergabe.de aufrufen
Schritt 2: Angebot elektronisch bearbeiten und abgeben
Schritt 3: Mantelbogen ausdrucken und rechtgültig unterschreiben oder das Angebot
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren.
Hinweis:
Der Angebotsmantelbogen muß in einem verschlossenen Briefumschlag bis zur
Angebotsfrist bei der Vergabestelle vorliegen!
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Briefumschlag!
Ausschreibungsunterlagen!
Nicht öffnen, sondern
ungeöffnet dem Empfänger
zuleiten!
- Sofort zustellen -
Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit):
Angebot für:
Absender/in:
1122..1111..22001188 23:59:00
2018004032
Dokumentenkameras für verschiedene Schulen im Bereich der Stadt Nürnberg
Fünferplatz 2 Zi. 002
Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/V)
90403 Nürnberg
Zentrale Submissionsstelle
11
EVB-IT Kauf-AGB Seite 1 von 7
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
Ergänzende Vertragsbedingungen für den
Kauf von Hardware
 EVB-IT Kauf-AGB
Inhaltsangabe
1 Gegenstand des Vertrages 2
2 Art und Umfang der Leistung 2
3 Personal des Auftragnehmers, Subunternehmer 3
4 Vergütung 3
5 Verzug 3
6 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand 3
7 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (Gewährleistung) 4
8 Schutzrechte Dritter 4
9 Haftungsbeschränkung 5
10 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 5
11 Zurückbehaltungsrechte 6
12 Textform 6
13 Anwendbares Recht 6
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EVB-IT Kauf-AGB Seite 2 von 7
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
Ergänzende Vertragsbedingungen für den
Kauf von Hardware
 EVB-IT Kauf-AGB
1 Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Kauf von Hardware und deren Lieferung.
1.2 Die Aufstellung* der Hardware obliegt dem Auftraggeber soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die
Aufstellung* von Hardware oder die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, umfasst
die Lieferung auch diese Leistungen.
2 Art und Umfang der Leistung
2.1 Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und
verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran.
2.2 Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung
die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der
gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes
vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils
fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespeicherte
Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der
Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen.
2.3 Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu liefern,
soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.4 Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten
Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der
Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende
Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung,
z.B. zu Testzwecken.
Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von
Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hardund/
oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen
des Auftraggebers zuwiderlaufen durch
 Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten,
 Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder
 Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen.
Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber
in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung
der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert
(opt-in) wurde.
2.5 Ist die Aufstellung* der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt diese zum Liefertermin,
soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.6 Ist die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, erfolgt die Installation, soweit nichts anderes
vereinbart ist, gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikation.
2.7 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Nutzungssperren* mit, die die Nutzung der Hardware beeinträchtigen
könnten.
2.8 Unterliegt die Hardware Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag darauf hin.
2.9 Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.
13
EVB-IT Kauf-AGB Seite 3 von 7
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
3 Personal des Auftragnehmers, Subunternehmer
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistung durch Personal, das entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen
qualifiziert ist. Soweit vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Erbringung von
ggf. geschuldeten Leistungen vor Ort nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des
Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in
deutscher Sprache, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Subunternehmer nur einsetzen oder eingesetzte
Subunternehmer nur auswechseln, wenn der Auftraggeber dem ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung
kann nicht aus sachwidrigen Gründen verweigert werden. Die Einarbeitung des neuen Subunternehmers
erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Für die im Angebot des Auftragnehmers benannten
Subunternehmer gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt.
4 Vergütung
4.1 Die Vergütung wird nach der Lieferung der Hardware fällig. Dies gilt entsprechend bei vereinbarten
Teillieferungen.
4.2 Eine fällige Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung an die
vereinbarte Rechnungsadresse zu zahlen. Alle Preise verstehen sich, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht,
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5 Verzug
5.1 Die Termine für die Lieferung der Hardware bzw. für etwaige Teillieferungen sind im Vertrag festgelegt.
Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der
Verzögerung betroffenen Termine angemessen; sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.
5.2 Wenn der Auftragnehmer einen Termin nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt
nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall
des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten
und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine
angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung
kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von  284 BGB verlangen. Die
Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem.  281 Abs. 2,  323 Abs. 2 BGB entbehrlich.
5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des vereinbarten
Termins um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der
Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Gesamtvergütung zu
verlangen. Satz 1 gilt auch für Überschreitungen von vereinbarten Terminen für Teilleistungen. In diesem
Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Teilleistung entfallenden Anteil an der
Gesamtvergütung. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen
jedoch nicht mehr als 5 % der Gesamtvergütung betragen. Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche
angerechnet.
5.4 Abweichend von  341 Abs. 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zahlung der
Vergütung für die jeweilige Lieferung geltend gemacht werden.
6 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand
6.1 Der Erfüllungsort ist beim Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Lieferung
über.
6.3 Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Auftragnehmer die Versand- und Verpackungskosten.
6.4 Die Unterzeichnung eines etwaigen Lieferscheines bestätigt nur die räumliche Verbringung der Hardware
in den Einflussbereich des Auftraggebers, nicht aber deren Vollständigkeit oder Mangelfreiheit.
14
EVB-IT Kauf-AGB Seite 4 von 7
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Version 2.0 vom 17.03.2016
7 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (Gewährleistung)
7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen.
Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt 24 Monate nach der Lieferung,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in der
regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die
Verjährungsfrist endet in diesem Falle jedoch nicht vor der Frist gemäß Satz 1.
7.2 Der Auftraggeber hat Mängel unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen
Informationen zu melden. Soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist, wird er
diese in der Regel auf dem Störungsmeldeformular entsprechend Muster 1 vornehmen; nimmt er ausnahmsweise
die Meldung nur telefonisch oder mündlich vor, ohne dass dies vereinbart war, ist die
Störung nachträglich in der vereinbarten Form zu dokumentieren.
7.3 Meldet der Auftraggeber vor Ablauf der Verjährungsfrist Mängel, und verhandeln die Parteien im Sinne
des  203 BGB, ist die Verjährung gehemmt, bis der Auftragnehmer oder der Auftraggeber die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
7.4 Der Auftragnehmer hat ihm gemeldete Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer vom Auftraggeber
gesetzten angemessenen Frist zu beseitigen. Dies erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach
Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung oder Neulieferung. Die Wahl erfolgt unter Berücksichtigung
der Interessen des Auftraggebers und muss diesem zumutbar sein. Bei der Verletzung von
Schutzrechten Dritter gilt vorrangig Ziffer 8. Der Auftragnehmer hat gemäß  439 Abs. 2 BGB die zum
Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsund
Materialkosten zu tragen. Erfolgt die Nacherfüllung durch Neulieferung entfällt der Nutzungsherausgabeanspruch
des Auftragnehmers. Enthält die Hardware Daten des Auftraggebers, kann dieser
statt der Rückgewähr der mangelhaften Hardware diese insgesamt oder Teile davon (z.B. die Datenträger)
einbehalten und dem Auftragnehmer insoweit den Zeitwert (unter Berücksichtigung des Mangels)
erstatten.
7.5 Sind Reaktions-* oder Wiederherstellungszeiten*, jedoch keine Servicezeiten vereinbart, gelten die
Zeiträume von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage
am Erfüllungsort) als Servicezeiten.
7.6 Schließt der Auftragnehmer die Mängelbehebung nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfolgreich
ab, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer entweder eine weitere angemessene Nachfrist setzen
und nach fruchtlosem Ablauf die Vergütung angemessen herabsetzen oder vom Vertrag ganz oder
teilweise zurücktreten. Ein Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist jedoch ausgeschlossen.
7.7 Der Auftraggeber kann darüber hinaus bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensoder
Aufwendungsersatz gemäß  437 Nr. 3 BGB verlangen.
8 Schutzrechte Dritter
8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten
durch die Nutzung der Leistungen geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt,
haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 7 wie folgt:
 Der Auftragnehmer kann auf seine Kosten entweder die Leistungen so ändern oder ersetzen,
dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktionsund
Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen, oder den Auftraggeber
von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistellen.
 Ist die Nacherfüllung dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen
möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung
zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine angemessene
Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen
Bedingungen möglich.
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EVB-IT Kauf-AGB Seite 5 von 7
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Version 2.0 vom 17.03.2016
Die sonstigen Ansprüche des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben
unberührt.
8.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen.
Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche
Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer
überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftragnehmer
erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber
aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten
bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss
in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten.
8.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen
den Auftragnehmer ausgeschlossen.
9 Haftungsbeschränkung
Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers folgende Regelungen:
9.1 Die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird für den Vertrag insgesamt grundsätzlich
auf die Gesamtvergütung beschränkt. Beträgt die Gesamtvergütung weniger als 50.000,- , wird die
Haftung jedoch auf 50.000,-  beschränkt.
Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet der Auftragnehmer abweichend von Sätzen 1
und 2 mindestens aber auf bis zu 500.000,-  je Schadensereignis und insgesamt mindestens auf bis
zu 1.000.000,- .
9.2 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachten Verzug wird insgesamt auf 50 % der Haftungsobergrenzen
gemäß Ziffer 9.1 beschränkt. Im Falle weiterer leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen überschreitet
die Haftung des Auftragnehmers für den Vertrag jedoch nicht die in Ziffer 9.1 vereinbarten Haftungsobergrenzen.
9.3 Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer
und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich
gewesen wäre.
9.4 Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz
zur Anwendung kommt, sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzteren nichts anderes
geregelt ist.
10 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
10.1 Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt,
werden die Parteien eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
abschließen.
10.2 Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung
des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
10.3 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen,
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an
Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Der Erfahrungsaustausch
des Auftraggebers mit und innerhalb der öffentlichen Hand bleibt unbenommen, ebenso wie
die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Auftraggebers. Unberührt bleibt die Pflicht zum vertraulichen
Umgang mit auf der Grundlage des Vertrages erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
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EVB-IT Kauf-AGB Seite 6 von 7
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Version 2.0 vom 17.03.2016
10.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen nur an solche Subunternehmer weiterzugeben,
deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen
Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den Subunternehmer erforderlich
sind (need-to-know-Prinzip). Dies gilt nur, wenn sich der Subunternehmer zuvor dem Auftragnehmer
gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer
gegenüber dem Auftraggeber. Dabei muss die Weitergabe der vertraulichen Informationen
durch den Subunternehmer ausgeschlossen sein, soweit nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer
Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat.
10.5 Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen
würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die
während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen
dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig
bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung
bekannt werden.
11 Zurückbehaltungsrechte
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind
rechtskräftig festgestellt.
12 Textform
Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der
Textform.
13 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG*).
17
EVB-IT Kauf-AGB Seite 7 von 7
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Version 2.0 vom 17.03.2016
Begriffsbestimmungen
Aufstellung Auspacken und Aufstellen der Hardware, Anschließen an das Stromnetz beim
Auftraggeber und Durchführen eines Gerätetests
CISG
United Nations Convention on Contracts for the international Sales of Goods
(Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf).
Datensicherung Datensicherung umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen
zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der auf dem
IT-System gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten und
Software.
Nutzungssperre Maßnahmen zur Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit.
Reaktionszeit Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Mängelbehebungsarbeiten
zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Mängelmeldung
innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft während der vereinbarten
Servicezeiten.
Schaden stiftende Software
Software mit vom Auftraggeber unerwünschter, nicht vereinbarter Funktion, die
zumindest auch den Zweck hat, die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder
Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten, zu
gefährden bzw. zu beeinträchtigen, z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde.
Teleservice Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation
von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der Hardware.
Wiederherstellungszeit Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die Mängelbehebungsarbeiten
erfolgreich abzuschließen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Mängelmeldung
und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.
Vorinstallation Installation von Software auf der Hardware vor deren Lieferung.
18
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018004032  Dokumentenkameras für verschiedene Schulen im Bereich der Stadt Nürnberg
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Allgemeine Vorbemerkung
Die Lieferung und Rechnungsstellung erfolgen direkt an die Schulen (insgesamt 54 Schulstandorte mit unterschiedlichen
Liefermengen).
Vorab ist der Liefertermin mit der jeweiligen Schule telefonisch zu vereinbaren. Die Telefonnummern sowie Adressen der
jeweiligen Schulen sind aus einer OnlineListe
ersichtlich. Der dazugehörige Link wird Ihnen nach Auftragsvergabe mitgeteilt.
Testgerät
Die Qualität der Bilddarstellung wird mit Hilfe von folgendem BuroschTest geprüft werden:
Full HD Display Tuning, Universal Testbild First Check Step by Step.
Das Testgerät wird auf Anforderung an HVESchuleEDVAbteilung oder SchA geliefert.
Die Lieferung erfolgt nach Anforderung innerhalb von 10 Werktagen, MoFr. Die Anforderung erfolgt per Fax oder EMail.
Die Lieferung wird vorab telefonisch vereinbart unter 0911 / 23176 80, 0911 / 23114477 oder 0911 / 23178316 (im Falle von SchA).
Die Testphase wird ca. 10 Tage (MontagFreitag) dauern. Nach Abschluss des Tests wird der Anbieter informiert, um das Gerät
wieder abzuholen.
Die Bewertungskriterien sind aus der Anlage ersichtlich.
Bis zum Ablauf der Bindefrist garantiert der Auftragnehmer, dass es zu keinem Modellwechsel kommt und ausschließlich das
getestete Gerät im Rahmen der Bestellung
ausgeliefert wird.
Leistungsverzeichnis  1/4
19
1 Dokumentenkamera stabil und robust, geeignet für den
dauerhaften Einsatz im täglichen Unterricht, mobil und
standortfest, einfache Bedienung, verwendbar mit oder ohne
Rechner, Kamerakopf und  arm um mehr als 270 drehbar; kein
Schwanenhals
USt. [%]
19%
Menge
343,00
Einheit
Stück
Eigenschaften der Dokumentenkamera:
Kamera: mind. 3,4 MP, 30 Bilder/Sek, Auflösung Analog RGB XGA bis Full HD 1920 x 1080 nicht interpoliert
Optik: mind.12fach optisches Zoom, digitales Zoom, Fokus automatisch, Fokus manuell, Fokus zoomsynchronisiert,
Aufnahmefeld muss bei allen Auflösungen in der Größe von 420 mm x 210 mm möglich sein
Funktionen: Weißabgleich automatisch und manuell, Speichern von Bildern und Videos möglich, Diashow möglich,
OSDBildschirmmenü, Helligkeitskontrolle automatisch und manuell, kein Schwanenhals
Speichermedien: mind.SDKarte, USBStick (ab USB 2.0)
Anschlüsse:
Ausgänge Analog RGB out mit Bildausgabe 1080p: 1920x1080,60Hz, 720p: 1080 x 720, 60 Hz, SVGA: 1280 x 1024, 60 Hz,
WXGA: 1280 x 800, 60 Hz, XGA: 1024 x 768, 60 Hz HDMI out mit Bildausgabe 1080p und 720p
Eingänge: RGB HDMI, Mic In/Line out terminal Miniklinke 3,5mm, SDKartenslot, USB 2.0 oder höher, Stecker Typ A , Micro mit
Adapter wird nicht anerkannt
Externe Steuerung: Vom Rechner über USB 2.0 und mit Fernbedienung
Beleuchtung: Interne LED vorhanden
Sicherheitsschloss: Anschlussmöglichkeit vorhanden
Lieferung inkl. Netzteil, Netzanschlusskabel, USBKabel für Rechner, Fernbedienung inkl. Batterien, Software für Externe
Steuerung, Installationsanleitung. Handbuch und Konformitätserklärung in deutscher Sprache.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
2 Garantievereinbarung USt. [%]
19%
Menge
343,00
Einheit
Stück
Es sind mind. 60 Monate Herstellergarantie zu gewähren.
Im Rahmen der der Herstellergarantie wird vom Auftragnehmer ein VorOrtService gewährt. Der VorOrtService beinhaltet
Fahrkosten, Arbeitszeit, Ersatzteile, Austauschgerät. Ein VorabTausch auf dem Postweg ist zulässig. Die Abholung des defekten
Gerätes muss vom Anbieter organisiert werden.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  2/4
20
Es wird eine Reaktionszeit von 24 Stunden gefordert, Reparatur oder Austausch innerhalb von 72 Stunden, jeweils werktags Mo
Fr.
Der Anbieter benennt eine EMailAdresse für die Meldung von Mängelhaftung und Garantiefällen
Textergänzungen/ Eigenschaften
Bitte geben Sie einen Ansprechpartner an: ________
Bitte geben Sie die geforderte EMail Adresse an: ________
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  3/4
21
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018004032  Dokumentenkameras für verschiedene Schulen im Bereich der Stadt
Nürnberg
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  4/4
22
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018004032  Dokumentenkameras für verschiedene Schulen im Bereich der Stadt
Nürnberg
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eignungskriterien ZD/3
Gewichtung: 0,00%
1.1 Eintragung Berufs/ Handelsregister [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Bitte laden Sie eine Kopie des Nachweises (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das
Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über
die Eintragung in das Berufs und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union,
in dem das Unternehmen niedergelassen ist, als Anlage hoch.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Insolvenzverfahren [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass über mein/unser Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Liquidationserklärung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Ausschlussgründe  123 GWB [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in  123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder
rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach  125 GWB).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.5 Ausschlussgründe  124 GWB [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in  124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach
125
GWB).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.6 Erklärung Umsätze
Gewichtung: 0,00%
1.6.1 Umsatz 2015 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Jahresumsatz 2015 an.
Kriterienkatalog  1/5
23
1.6.2 Umsatz 2016 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Jahresumsatz 2016 an.
1.6.3 Umsatz 2017 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Jahresumsatz 2017 an.
1.7 Betriebshaftpflichtversic herung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Bitte laden Sie den Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversic herung mit
folgenden
Mindestdeckungssummen als Anlage hoch:
Sach, Personen und Vermögensschäden pauschal 1 000 000 Euro
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei
Auftragserteilung angepasst werden (Diese dann ggf. als Anlage mit dem Angebot hochladen).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.8 Nachunternehmer I [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich / Wir werde(n) für o.g. Maßnahme Nachunternehmer einsetzen.
Hinweis: Der Einsatz von Nachunternehmern stellt kein Eignungskriterium im Vergabeverfahren dar, die Abfrage muss jedoch
software/ systemtechnisch bedingt in dieser Rubrik erfolgen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.9 Nachunternehmer II [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Wenn Sie Nachunternehmer einsetzen, geben Sie nachfolgend bitte an, für welchen Leistungsbereich/Pos. Nr. SIe Leistungen an
Nachunternehmer übertragen.
Im Auftragsfall sind auf Aufforderung der Vergabestelle Nachweise vorzulegen, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel
der
beauftragten Unternehmen zur Verfügung stehen.
Den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen sind die vollständigen Vergabeunterlagen der ausschreibenden Dienststelle zur
Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie keine Nachunternehmer einsetzen, schreiben Sie bitte das Wort "keine" in das Freifeld.
1.10 Präqualifizierung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifi kats, welches im amtlichen Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer und Dienstleistungsbereich (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen
PQVOLDatenbank) eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die folgenden geforderten Eigenerklärungen und Nachweise
automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr
gesondert nachgewiesen werden: Kopie Handelsregister, Umsätze, Erklärungen Insolvenz und Liquidation
Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter
www. amtliches verzeichnis. ihk. de
Tragen Sie bitte Ihre PQNummer in das Eingabefeld ein. Wenn Sie nicht präqualifiziert sind d.h. keine PQNummer haben,
schreiben Sie bitte das Wort "keine" in das Freifeld
1.11 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  2/5
24
1.12 Vorteilsgewährung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
ich/wir erklären, dass ich/wir Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile
angeboten,
versprochen oder gewährt habe(n).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.13 Einhaltung AEntG / MiLoG [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregisteraus zug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500  belegt worden bin/sind.
Hinweis:
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.14 Schutzerklärung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/ Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich
falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
2.1 Der Bewerber/Bieter versichert
 dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in
sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung
des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
 dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard
anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren
Durchführung des
Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in
sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2
berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des
Auftraggebers bleiben unberührt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.15 Gewerberechtliche Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung
erfülle(n).
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.16 Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich bin / wir sind Mitglied in der Berufsgenossenschaft
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  3/5
25
1.17 Berufsgenossenschaft Detail [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Geben Sie an seit wann und unter welcher Nr. Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden
Versicherungsträger an.
Wenn nicht zutreffend, schreiben Sie bitte das Wort "entfällt" in das Freifeld.
1.18 Unternehmensart [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/wir gehöre(n) zu
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Handwerk (0)
[ ] Industrie (0)
[ ] Handel (0)
[ ] Versorgungsunternehmen (0)
[ ] Sonstigen (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.19 Bevorzugter Bewerber [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis (z.B. Werkstatt für Behinderte, anerkannte
Blindenwerkstatt, Inklusionsbetriebe gem. Ziffer 3 "Berücksichtigung bevorzugter Bieter" der Verwaltungsvorschrift zum
öffentlichen
Auftragswesen (VVöA), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. November 2017, Az. B II 2  G17/171.)
Nachweis bzw. für Inklusionsbetriebe Eigenerklärung bitte im WorkflowPunkt "Eigene Anlagen" des Bieterassistenten mit
hochladen.
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.20 Ausländisches Unternehmen
K.O.Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWRStaat bzw. Staat des WTOAbkommens oder einem anderem
Staat (Wenn zutreffend bitte angeben).
Kriterienkatalog  4/5
26
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018004032  Dokumentenkameras für verschiedene Schulen im Bereich der Stadt
Nürnberg
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog  5/5
27
Name Dateiname Größe MIMEType
Dokukamera Bewertung Dokukamera Bewertung.pdf 5,67 KB application/pdf
2018_ Sammelbestellung_ Dokumentenkamera_ Anlage%
201_ First_ check_ test_ pattern_ hd
2018_ Sammelbestellung_ Dokumentenkamera_ Anlage%
201_ First_ check_ test_ pattern_ hd. jpg
792,57
KB image/pjpeg
28
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/10/4df04283-f193-4fe0-a2fe-164f94cd1e6b.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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