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Ausschreibung: Server - DE-München
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Dokument Nr...: 865518-2018 (ID: 2018102212463433609)
Veröffentlicht: 22.10.2018
*
  Server für die Fakultät für Physik der LMU München
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
2018CM000003  Server für die Fakultät für Physik der LMU München
AUFTRAGGEBER
LudwigMaximiliansUniversität München
GeschwisterSchollPlatz 1, 80539 München, Deutschland
12.10.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 2
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 2
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 2
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 2
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 3
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 3
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 3
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 3
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 6
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 6
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 7
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
8
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
8
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 9
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 9
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 10
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 11
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 13
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 13
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 13
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 13
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 14
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 15
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 15
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 15
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 16
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 16
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Universität München für EDV-Systeme_01062011 ............................. 17
Scientology-Schutzerklärung....................................................................................................
........................ 21
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
........................................................................................................ 21
2. Erklärung für den Fall der
Zuschlagserteilung...................................................................................... 21
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: ................................................. 21
ÖA_Formular_Firmenprofil_Ansprechpartner_2018
........................................................................................ 23
ÖA_Formular_Referenzen_2018
..................................................................................................................... 24
i
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 25
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 30
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 32
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018CM000003  Server für die Fakultät für Physik der LMU München
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Server für die Fakultät für Physik der LMU München
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname Server für die Fakultät für Physik der LMU München
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber LudwigMaximiliansUniversität München
Liefer/Ausführungsort 80539 München
VERFAHREN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 50%: 50%
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 02.11.2018 14:00
Angebotsfrist 08.11.2018 14:00:00
Bindefrist 27.11.2018
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser
Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf.
eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 PopUps müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld
"Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile
auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach  126b BGB erfüllt.
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine
fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen  1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Server für die Fakultät für Physik der LMU München
08.11.2018 14:00:00
27.11.2018
02.11.2018 14:00
2018CM000003
18ÖA003CM
Server für die Fakultät für Physik der LMU München
2
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
3
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
4
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
5
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
6
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
7
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
8
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
9
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Server für die Fakultät für Physik der LMU München
2018CM000003
18ÖA003CM
08.11.2018 14:00:00
27.11.2018
03.12.2018
01.07.2019
christine.mayer@verwaltung.uni-muenchen.de
12.10.2018
Christine Mayer
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2018CM000003
18ÖA003CM
Server für die Fakultät für Physik der LMU München
11
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
12
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2018CM000003
18ÖA003CM
Server für die Fakultät für Physik der LMU München
13
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
14
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2018CM000003
18ÖA003CM
Server für die Fakultät für Physik der LMU München
15
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
16
Ludwig-Maximilians-Universität München 01.06.2011
Vertragsbedingungen der Universität München für EDV-Systeme
Zwischen der beauftragten Firma (genannt Auftragnehmer) und der Universität München (genannt
Auftraggeber)wird vereinbart:
1 Lieferung, Lieferumfang und Gefahrenübergang
1.1 Die Ware ist an die im Auftrag angegebene Lieferanschrift zu liefern. Teilsendungen sind als solche zu
bezeichnen. Jeder Lieferung sind Lieferscheine beizugeben, die den Inhalt der Sendung (Stückzahl,
Bezug zum Auftrag) genau bezeichnen.
1.2 Der Lieferumfang umfasst sämtliche zum Betrieb erforderlichen Einzelteile (z.B. Erweiterungskarten,
Kabel, Abschlusswiderstände), die Grundsoftware (Treiber für die gesamte Hardware und, sofern nicht
anders vermerkt, das Betriebssystem), Bedienungshandbücher pro Gerät in deutscher Sprache sowie
die Dokumentation zur Software. Im Preis sind alle Kosten frei angegebener Lieferanschrift (inklusive
Verpackung, Transport- und Versicherungskosten, Rücknahme der Verpackung sowie die
Installationskosten, falls die Installation Bestandteil des Auftrags ist) enthalten.
1.3 Die Gefahr geht, wenn im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf den Auftraggeber über,
sobald die Ware bei diesem eingetroffen und der Lieferschein vom Auftraggeber abgezeichnet ist. Sind
Leistungen im Rahmen der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft geschuldet (z.B. Aufstellung,
Installation, Montage), geht die Gefahr erst mit deren Abschluss über. Die Lieferanschrift ist der
Erfüllungsort.
1.4 Sofern Installationen Bestandteil des Auftrages sind und der Auftraggeber hierbei auf die
Unterstützung des Auftragnehmers angewiesen ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese
Unterstützungsleistung zu erbringen. Mitbestellte optionale Einbauteile (z.B. Hauptspeicher,
Laufwerke, Karten) sind vom Auftragnehmer kostenlos einzubauen. Sie sind auch softwareseitig
(Treiber) korrekt einzubinden, falls die Grundinstallation des Gerätes durch den Auftragnehmer im
Auftrag enthalten ist. Externe Zusatzgeräte sind vom Auftragnehmer anzuschließen und bei Bedarf
softwareseitig korrekt einzubinden.
Als Liefer- und Installationstermin gelten die im Auftrag angegebenen Termine. Die Anlieferung muss
in Absprache mit der im Auftrag genannten Kontaktperson erfolgen.
1.5 Bei Vereinbarter Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer kann der
Auftraggeber die jeweilige Lieferung zurückweisen, sofern bis zum Abschluss der jeweiligen Lieferung
oder Montage wesentliche Mängel festgestellt werden. Das Recht auf Zurückweisung besteht auch
dann, wenn der Auftragnehmer seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Demonstration der
Betriebsbereitschaft der Ware nicht nachkommt.
1.6 Die Unterzeichnung eines Lieferscheines bestätigt lediglich die räumliche Verbringung von
Systemkomponenten in den Einflussbereich des Auftraggebers, nicht aber deren Vollständigkeit oder
Mangelfreiheit oder eine Installation.
2 Mängelhaftung
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu liefern. Ein
Sachmangel des Systems liegt auch vor, wenn die Betriebsbereitschaft des Systems, soweit durch
Auftragnehmer geschuldet, nicht vertragsgemäß herbeigeführt worden ist.
2.2 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt 36 Monate nach dem
Gefahrübergang. Sämtliche Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in der regelmäßigen
Verjährungsfrist, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Verjährungsfrist
endet in diesem Falle jedoch nicht vor den Fristen gemäß Satz 1 und 2.
2.3 Für alle Mängel an Teillieferungen beginnt die Verjährungsfrist mit der Teillieferung, endet jedoch erst
mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für Mängel des Systems, spätestens drei Jahre nach der jeweiligen
Teillieferung.
17
2.4 Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf solche Systemkomponenten, die der Auftraggeber oder
ein Dritter ohne Zustimmung des Auftragnehmers ändert. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber
nachweist, dass diese Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
2.5 Meldet der Auftraggeber vor Ablauf der Verjährungsfrist Mängel, und verhandeln die Parteien im Sinne
des  203 BGB, ist die Verjährung gehemmt, bis der Auftragnehmer oder der Auftraggeber die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
2.6 Eine neue Systemkomponente ist vom Auftraggeber zu übernehmen, wenn sie der Vermeidung oder
Beseitigung von Mängeln dient und der Auftragnehmer aus der Übernahme resultierende nachteilige
Folgen für den Auftraggeber ebenfalls ausgleicht, wobei Ziffer 2.8 Anwendung findet.
2.7 Zur Übernahme der neuen Systemkomponente ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, wenn ihm dies
nicht zuzumuten ist, z.B. weil die neue Systemkomponente wesentlich von der vereinbarten
Ausführung oder im Hinblick auf ihre Bedienung abweicht.
2.8 Übernimmt der Auftraggeber eine neue Systemkomponente, gilt Folgendes:
2.8.1 Enthält die neue Systemkomponente mehr Funktionalität als die im Kaufvertrag aufgeführte
Systemkomponente (Mehrleistung), ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Mehrvergütung nur
verpflichtet, wenn er diese Mehrleistung nutzen will. Dazu zählt auch der Fall, dass er die Mehrleistung
nutzt, obwohl er die neue Systemkomponente auch ohne die Mehrleistung vertragsgemäß nutzen
könnte, nicht jedoch der Fall, dass er die bisherige Funktionalität nur zusammen mit der Mehrleistung
nutzen kann.
2.8.2 Entstehen ihm durch die Nutzung der neuen Systemkomponente höhere Kosten als zuvor, gehen diese
zu Lasten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht, soweit diese höheren Kosten darauf zurückzuführen
sind, dass der Auftraggeber vorhandene Mehrleistungen nutzen will; Satz 2 der Ziffer 2.8.1 gilt
entsprechend.
2.9 Der Auftragnehmer hat ihm bekannte Mängel innerhalb der Wiederherstellungszeit gemäß Ziffer 3
oder, soweit vereinbart, spätestens innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist, vor Ort nach
Wahl des Auftraggebers durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben. Der Auftragnehmer hat
die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsund
Materialkosten zu tragen. Erfolgt die Nacherfüllung durch Neulieferung entfällt der
Nutzungsherausgabeanspruch des Auftragnehmers.
2.10 Schließt der Auftragnehmer die Mängelbehebung nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfolgreich
ab oder ist die Nacherfüllung zweimal erfolglos, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer entweder
die Vergütung angemessen herabsetzen oder vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Ein
Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist jedoch ausgeschlossen.
2.11 Der Auftraggeber kann darüber hinaus bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder
Aufwendungsersatz gemäß  437 Nr. 3 BGB verlangen.
3 Reaktionszeit und Reparaturdauer
Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten beginnen mit der Mängelmeldung innerhalb der
Geschäftszeiten und laufen nur innerhalb der Geschäftszeiten. Die Geschäftszeiten sind an Werktagen
montags bis freitags von 8.00  17.00 Uhr MEZ.
Die Mängelmeldung erfolgt per Telefon oder per E-Mail beim Auftragnehmer soweit nichts anderes
vereinbart.
Im Gewährleistungsfall beträgt bei Einzelgeräten die Reaktionszeit 18 Stunden und die
Wiederherstellungszeit beträgt 27 Stunden, beide beginnend mit der Mängelmeldung. Dies gilt nicht,
wenn der Auftragnehmer nachweist, dass eine für die Reparatur notwendige Komponente nicht
innerhalb der Wiederherstellungszeit beschaffbar und eine Umgehungslösung unmöglich ist. Bei einer
Verzögerung der Instandsetzung sind dem Auftraggeber Angaben über Gründe der Verzögerung
unverzüglich mitzuteilen. Bei Servern und Clustern beträgt die Reaktionszeit 4 Stunden, soweit in den
Garantiebedingungen nichts anderes vereinbart ist.
18
4 Systemverantwortung
Der Auftragnehmer prüft vor der Annahme des Auftrags die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität der
bestellten Konfiguration und übernimmt daher eine Systemverantwortung. D.h. der Auftragnehmer
schuldet die Funktionsfähigkeit der Konfiguration insgesamt und insbesondere die volle Kompatibilität
von vom Auftraggebern beigestellten oder vom Auftragnehmer gelieferten Hardware- oder
Softwarekomponenten, z.B. Rechnern, Bildschirm, Peripherie, Betriebssoftware und Netzwerk.
5 Preise, Rechnung, Zahlung
5.1 Rechnungen sind unverzüglich nach Erfüllung des Vertrages in zweifacher Ausfertigung an die im
Auftrag angegebene Rechnungsadresse zu übermitteln. Die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift
deutlich zu kennzeichnen.
5.2 Prüffähige Rechnungen werden nach Fälligkeit innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eingang bezahlt,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei lnanspruchnahme von Skonto erfolgt die
Zahlung innerhalb der Skontofrist. Die Monats- und Skontofrist beginnt jedoch unabhängig vom
Rechnungsdatum nicht vor dem Tag, der auf den Tag der Erfüllung des Vertrages folgt.
Verzögerungen, die durch mangelnde Angabe der Auftragsdaten (z.B. unvollständige
Rechnungsanschrift) entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
6 Verzug
6.1 Wenn der Auftragnehmer die vereinbarten Liefertermine oder, soweit vereinbart, Installationstermine
nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die
Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den
Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Auftraggeber vom Kaufvertrag zurücktreten und
Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene
Frist zur Leistung gesetzt hat. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Auftraggeber
Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von  284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den
gesetzlich genannten Fällen gem.  281 Abs. 2,  323 Abs. 2 BGB entbehrlich.
6.2 Des Weiteren ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Liefertermines
oder, soweit vereinbart, Installationstermine um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden
Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer mit der Einhaltung dieses Termines in Verzug befindet,
eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Auftragswertes zu verlangen. Satz 1 gilt auch für
Überschreitungen von vereinbarten Teilablieferterminen. In diesem Fall berechnet sich die
Vertragsstrafe nach dem auf die Teilleistung entfallenden Anteils am Auftragswert. Insgesamt darf die
Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafe jedoch nicht mehr als 5 % des
Auftragswertes betragen.
6.3  341 Abs. 3 BGB wird dahingehend abgeändert, dass die Strafe bis zur Schlusszahlung geltend
gemacht werden kann.
7 Haftungsbeschränkung
7.1 Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und
vertraglichen Schadens-, Freistellungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers folgende
Regelungen:
7.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag insgesamt grundsätzlich
auf den Auftragswert beschränkt.
7.3 Beträgt der Auftragswert weniger als 25.000,- , wird die Haftung auf 50.000,-  beschränkt.
7.4 Beträgt der Auftragswert 25.000,-  oder mehr, aber weniger als 100.000,- , wird die Haftung auf
100.000,-  beschränkt.
7.5 Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei
ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die
Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit
die Datensicherung Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist.
7.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei
der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
19
der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei einem
Garantieversprechen, soweit bzgl. Letzterem nichts anderes geregelt ist.
8 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass im Rahmen seiner Dienstleistungen der Zugriff auf die
Systeme nur bei Notwendigkeit für technische Dienste, ohne inhaltliche Kenntnisnahme oder
Weiterverwendung der Informationen und unter besonderer Berücksichtigung des Daten- und
Betriebsschutzes erfolgt. Für den Fall der Zuwiderhandlung behält sich der Auftraggeber die
Verfolgung strafrechtlicher Schritte sowie zivilrechtlicher Ansprüche ausdrücklich vor.
8.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen
Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und
der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
8.3 Vor Übergabe eines Datenträgers an den Auftragnehmer stellt der Auftraggeber die Löschung
schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8.4 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung
des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach
Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der
erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
8.5 Der Auftraggeber kann ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer seinen
Pflichten gemäß Ziffer 8.4 unter Berücksichtigung der Sachverhalte gemäß Ziffer 8.2 schuldhaft
innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder Datenschutzvorschriften
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
8.6 Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln,
insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
Dies gilt auch für den Erfahrungsaustausch innerhalb der öffentlichen Hand.
9 Zurückbehaltungsrechte
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind
rechtskräftig festgestellt.
10 Textform
Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der
Textform. Für Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.
11 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG ).
Zusatz:
Mit der Bestätigung erkennt der Auftragnehmer an, dass bei allen künftigen Aufträgen
ausschließlich die Vertragsbedingungen der Universität München vom 01.06.2011 gelten.
Sollte sich der Auftragnehmer in seinen Unterlagen (z.B. Angebote oder
Auftragsbestätigungen) auf eigene AGB beziehen, sind diese gegenstandslos.
20
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2
oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung
Der Bewerber/Bieter versichert,
2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von
L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse
oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser
Technologie besuchen lässt;
2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen
die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet
oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen,
die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren,
in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie
besuchen.
2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein
Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte
des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen
Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
2018CM000003
18ÖA003CM
Server für die Fakultät für Physik der LMU München
21
Scientology-Organisation
Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151
(AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter
dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen
mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen
inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von
L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu
betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L.
Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in
der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen
Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu
verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind
zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine
Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem
Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in
Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und
Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung
und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung
hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder
gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der
Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend
zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern,
wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
22
Ludwig-Maximilians-Universität München  Referat VI.1
Öffentliche Ausschreibung: Firmenprofil / Ansprechpartner
Firmenprofil / Ansprechpartner
Firmenprofil / Ansprechpartner
Name und Sitz der Firma:
Anschrift:
Existiert seit:
ISO 9001 Zertifizierung?:
UST-ID Nummer:
Ansprechpartner
Name:
Anschrift:
Telefon Durchwahl:
E-Mail:
Firmengröße
Mitarbeiter gesamt:
In Technischem Kundendienst:
Im Vertrieb:
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
2017
2016
2015
Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
2017
2016
2015
Mängelhaftung / Garantieerklärung
Wie wird die Mängelhaftung / Garantieerklärung
abgesichert (z.B. bei Insolvenz des
Auftragnehmers)?
23
Ludwig-Maximilians-Universität München  Referat VI.1
Öffentliche Ausschreibung: Referenzen
Referenzen
Referenzen
Kunde Ansprechpartner mit Telefon Datum Beschreibung des
Leistungsumfanges
24
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018CM000003  Server für die Fakultät für Physik der LMU München
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Allgemeine Informationen Abwicklung Auftrag:
Im Folgenden werden die allgemeinen Bedingungen für die Abwicklung der Aufträge angegeben:
1. Bestellung:
Die Bestellung erfolgt per EMail an den Auftragnehmer. Nach Eingang der Bestellung beim Auftragnehmer hat er binnen eines
Arbeitstages eine Auftragsbestätigung mit
Angabe des Bestelleinganges und des voraussichtlichen Zeitpunkts der Lieferung an den Auftraggeber per EMail zu senden.
Aus dieser Auftragsbestätigung müssen folgende Informationen hervorgehen:
Interne Auftragsnummer des Auftraggebers
Datum des Bestelleinganges
Geplanter Liefertermin
Einzelpreise für Systemkonfiguration und SystemZubehör
Art und Laufzeit der Garantie
Etwaige Lieferengpässe jeglicher Art sind sofort und unaufgefordert dem Auftraggeber per EMail mitzuteilen.
Die Gesamtmenge der Bestellung kann in Teilmengen abgerufen werden. Jeder einzelne Abruf wird als Teilauftrag bezeichnet, für
den die oben genannten Vorgaben
Gültigkeit haben.
2. Lieferbedingungen:
Lieferfristen:
Alle in den Vergabeunterlagen genannten Lieferzeiten und Fristen verstehen sich in Arbeitstagen (Business Days) im Sinne der
Auftraggeber, d.h. Werktage, Bundesland
Bayern, ohne Samstage.
Die Lieferung muss innerhalb von 25 Werktagen nach Auftragserteilung erfolgen. Die Auslieferung muss rechtzeitig der zu
beliefernden Stelle aus der Auftragserteilung
mitgeteilt werden.
Lieferorte:
Lieferorte sind die verschiedenen Standorte der LMU München im Großraum München, die in den jeweiligen Teilaufträgen dem
Auftragnehmer mitgeteilt werden. Die Geräte
sind bis an den jeweiligen Arbeitsplatz zu liefern.
Lieferverzug:
Werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, welche die Einhaltung der fristgerechten Lieferung gefährdet erscheinen lässt, so
hat er diese Umstände und die
mutmaßliche Verzögerungsdauer an den Auftraggeber per EMail unverzüglich mitzuteilen.
Die Verzugsfolgen richten sich gemäß Punkt6 der zusätzlichen Auftragsbedingungen der LMU München  Stand 01.06.2011.
3. Rechnungsstellung:
Leistungsverzeichnis  1/5
25
Der Auftragnehmer hat nach Lieferung eine Rechnung schriftlich an die im Auftrag genannten Adressaten und Rechnungsanschrift zu
schicken. Auf der Rechnung sind
folgende Punkte aufzuführen:
Seriennummer eines jeden Gerätes
Art und Laufzeit der Garantie
Die jeweilige interne Auftragsnummer des Auftraggebers
4. Garantie und Mängelansprüche:
Grundsätzlich richten sich die Ansprüche von Garantie und Mängelhaftung gemäß Nummer 2 und 3 der zusätzlichen
Auftragsbedingungen der LMU München für
EDVSysteme  Stand 01.06.2011.
Der Auftragnehmer übernimmt alle nötigen Schritte zur Aktivierung der mit dem Auftrag miterworbenen Herstellergarantie.
5. Verpackung:
Der Auftragnehmer hat auf Wunsch des Auftraggebers das Verpackungsmaterial bei der Verwendungsstelle kostenlos abzuholen und es
einer fach und umweltgerechten
Entsorgung zuzuführen.
1 Server
Artikelnummer: 001
USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Server für die Fakultät für Physik
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Allgemeine Anforderungen: CEAnforderungen, Einhaltung der RoHS EU, WEEE (Waste
electrical and electronical equipment, Entsorgung von Elektro
und ElektronikAltgeräten)
Angabe Server: Bitte geben Sie an auf welchem Gerät Ihr Angebot basiert: ________
Konfiguration Hardware: Den Ausschreibungsunterlagen ist eine detaillierte
Konfigurationsbeschreibung der angebotenen Hardware als PDF
Dokument als Anlage anzufügen.
Datenblatt: Für die angebotene Hardware ist als Anlage ein Datenblatt im
PDFFormat anzufügen.
Servergehäuse: 19" RackGehäuse 1 HE, redundante Lüfterkonfiguration Hot
Plug.
Stromversorgung: Stromversorgung Hot Plug mit Titanium Energieeffizienz,
ausreichend dimenioniert für Betrieb unter Volllast.
Prozessor (CPU): x86Architektur,2x 24Core CPU, SPECint_rate_base2006 mind:
1820
Cache: 64 MB
Hauptspeicher (RAM): 512 GB DDR4
Bestückung RAM: Module und Bestückung der Speicherkanäle sind so zu wählen,
dass die theoretisch verfügbare Speicherbandbreite voll
ausgeschöpft wird.
Kühlung: Temperaturgeregelt und überwacht; ausreichend dimensioniert für
den Dauerbetrieb unter Volllast
Laufwerke: 2x 4TB SATA Hot Plug, 1x 480 GB SSD Mixed Use Hot Plug
Netzwerk: 1x RJ45 Dedicated IPMI LAN port; 2x 10GBaseT RJ45 Kupfer.
Treiber für eine möglich angebotene Karte müssen im aktuellen
Leistungsverzeichnis  2/5
26
Debian Stretch und im Ubuntu 16.04 bzw. 18.04 enthalten sein.
Pxeboot muss möglich sein.
IPMI: IPMI v2, Konsole über HTML5. BIOS und IPMI Updates müssen
remote (Web Interface / IPMI) oder lokal unter Linux (Ubuntu)
möglich sein. Sind Lizenzen notwendig, müssen diese Bestandteil
des Angebotes sein.
Zubehör: Rack Mount Kit
Garantie: 5 Jahre Garantie inkl. VorabAustausch Service RZ NBD. Bei
Bedarf muss ein TechnikerEinsatz möglich sein.
Support:: Sprache ist deutsch. Ansprechpartner für Supportfälle ist immer
der Anbieter und nicht der Hersteller. Mögliche
Garantiefallmeldungen beim Hersteller übernimmt der Bieter.
Lieferung: Die Lieferung darf nur als Gesamtsystem erfolgen
2 Option: Grafikkarte
optionale Position
Artikelnummer: 002
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne Einheit)
PCIe 3.0 x16 Grafikkarte 5GB GDDR5  mind. 1024 CUDA Cores  75W	Memory Interface 160bit  Memory Bandbreite 140
GB/s
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 (ohne
Einheit)
Gesamtpreis
[EUR]
................
3 Option: 1 TB RAM anstelle 512 GB
optionale Position
Artikelnummer: 003
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne Einheit)
Bitte bieten Sie einen Aufpreis für die Erweiterung von 512 GB auf 1 TB RAM DDR4 für einen Server an.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 (ohne
Einheit)
Gesamtpreis
[EUR]
................
4 Option: 2x 1,92 TB SSD Mixed Use anstelle 2x 4 TB SATA und 1x
480 GB SSD Mixed Use
optionale Position
Artikelnummer: 004
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
(ohne Einheit)
Einzelpreis
[EUR]
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  3/5
27
Bitte bieten Sie anstelle der 2x 4 TB SATA und der 1x 480 GB SSD einen Aufpreis/Minderpreis für 2x 1,92 TB SSD Mixed Use
an.
................
pro 1,00 (ohne
Einheit)
Teststellung Remote:
Alle angebotenen Geräte müssen für einen RemoteTest online zur Verfügung gestellt werden. Zur Ermittlung der
Leistungsfähigkeit des Systems werden nutzerspezifische
Programme auf den remote zur Verfügung gestellten Geräten zum Einsatz kommen. Das zur Verfügung gestellte Gerät muss mit
Ubuntu 16.04 und vollem Root Zugang für
die Nutzer (inkl. IPMI) ausgestattet sein. Der Testzeitraum läuft vom 08.11.2018 bis 27.11.2018.
Die Teststellung erfolgt für den Auftraggeber kostenlos und auf Gefahr des Bewerbers.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  4/5
28
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018CM000003  Server für die Fakultät für Physik der LMU München
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  5/5
29
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018CM000003  Server für die Fakultät für Physik der LMU München
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht zu
einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  1/2
30
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
12.10.2018
Verfahren: 2018CM000003  Server für die Fakultät für Physik der LMU München
LEISTUNGSKRITERIEN
1 BK Energieeffizienz: [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie hier die Leistungsaufnahme des angebotenen Servers unter Volllast an. Die niedrigste Leitungsaufnahme wird mit
10
Punkten bewertet, die zweit niedrigste mit 5 Punkten, alle weiteren mit 0 Punkten.
2 BK Performance: [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 80
K.O.Kriterium: Nein
Im Rahmen des Remote Test wird die Leistungsfähigkeit des Systems im Vergleich mit allen Anbieter bewertet. Das Ergebnis des
Leistungstest wird linear gewichtet. Der beste Bieter bekommt 100% = 80 Punkte, alle anderen Anbieter bekommen anteilig im
Vergleich
zum Ergebnis des Besten Punkte. Erreicht z.B. ein Bieter 80% der Leistung des Besten dann bekommt dieser 64 Punkte.
3 BK Wartung: [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie eine Beschreibung ab, ob das angebotene Gehäuse schraubenlos zu öffnen ist bzw. wie viele Schrauben geöffnet
werden
müssen, um einzelne Komponenten oder Verschleißteile wie HDDs, RAM, Netzteile, Lüfter, etc. zu tauschen. Sollte der
vorgesehene
Platz für die Beschreibung nicht ausreichen kann eine Beschreibung als PDF als Anlage beigefügt werden. Der Anbieter mit dem
geringsten Aufwand zum Tausch im Vergleich erhält 10 Punkte, der zweit beste 8 Punkte, der drittbeste 5 Punkte, alle weiteren
0 Punkte.
Kriterienkatalog  2/2
31
Name Dateiname Größe MIMEType
32
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/10/f0406689-8920-4411-81e6-459970c80c3a.html
Data Acquisition via: p8000000
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