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Ausschreibung: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung - DE-Limburg an der Lahn
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Dokument Nr...: 462506-2018 (ID: 2018102009433633505)
Veröffentlicht: 20.10.2018
*
  DE-Limburg an der Lahn: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
   2018/S 203/2018 462506
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Magistrat der Kreisstadt Limburg an der Lahn
   Werner-Senger-Straße 10
   Limburg an der Lahn
   65549
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stabstelle 03  Stadtentwicklung- und Bauleitplanung
   E-Mail: [1]lss@stadtbauplan.de
   NUTS-Code: DE723
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.limburg.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=2916-553
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Stadtbauplan GmbH
   Rheinstraße 40-42
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Telefon: +49 615199570
   E-Mail: [4]lss@stadtbauplan.de
   Fax: +49 6151995730
   NUTS-Code: DE711
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.stadtbauplan.de/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Stadtbauplan GmbH
   Rheinstraße 40-42
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Telefon: +49 615199570
   E-Mail: [6]lss@stadtbauplan.de
   Fax: +49 6151995730
   NUTS-Code: DE711
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.stadtbauplan.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts mit
   Quartiersmanagement für die Soziale Stadt Limburg an der Lahn 
   Südstadt
   Referenznummer der Bekanntmachung: LSS-2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71400000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Limburg an der Lahn wurde 2017 im Städtebauförderprogramm
   Soziale Stadt für den Stadtteil Südstadt aufgenommen. Für das
   Fördergebiet ist zunächst ein Integriertes städtebauliches
   Entwicklungskonzept (ISEK) zu erstellen sowie ein Quartiersmanagement
   aufzubauen. Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen des
   Quartiersmanagements handelt es sich sowohl um den planerischen Teil,
   der die Aufgabe der Prozess- und Projektsteuerung in der Umsetzung des
   Städtebauförderprogramms hat, als auch um den sozialarbeiterischen Teil
   des Quartiersmanagements im Sinne einer Gemeinwesenarbeit.
   Aufgrund verwaltungsbedingter Gründe können die Leistungen jetzt erst
   ausgeschrieben werden.
   Weitere Informationen zum Projekt sowie zum Fördergebiet können den
   Anlagen in den Vergabeunterlagen entnommen werden.
   Es wird ein Büro gesucht, welches nach Beauftragung sofort mit der
   Bearbeitung beginnen kann. Es wird von einer Gesamtlaufzeit von 10
   Jahren ausgegangen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71410000
   75131000
   79416200
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE723
   Hauptort der Ausführung:
   Kreisstadt Limburg an der Lahn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für die Ausschreibung lassen sich folgende Aufgabenbereiche definieren:
   1) Erstellung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts
   gemäß Leitfaden zur Erarbeitung Integrierter städtebaulicher
   Entwicklungskonzepte in der Sozialen Stadt der Servicestelle Hegiss;
   2) Projektmanagement:
   Im Rahmen des Projektmanagements sind Zeit-, Finanzierungs- und
   Maßnahmenpläne zu erstellen und deren Einhaltung sowohl hinsichtlich
   des Gesamtprozesses als auch für Einzelprojekte zu überwachen;
   3) Finanzierungsmanagement:
   Für die Entwicklung des Gebiets ist die Ermittlung aller für die
   Umsetzung des Projektes relevanten Kosten und deren Finanzierung eine
   wesentliche Leistung, welche das Projektmanagement im Rahmen des
   Finanzierungsmanagements zu übernehmen hat. Das Projektmanagement
   übernimmt dabei vor allem auch die Aufgabe der Erschließung von
   Fördermitteln für die Kommune, z. B. um mögliche Finanzierungsquellen
   aufzudecken und die verschiedenen Förderprogramme in den
   Finanzierungsplan zu integrieren. Das Projektmanagement übernimmt die
   Abrechnung der Maßnahmen und erstellt den Einzel- und den
   Gesamtverwendungsnachweis;
   4) Kommunikation, Koordination, Beteiligung:
    Koordination des gesamten Kommunikations- und Abstimmungsprozesses
   zwischen Bürgerschaft, dem zu bildenden Arbeitskreis Soziale Stadt,
   örtliche Vereine, Initiativen, weitere Schlüsselakteuren und der
   Stadtverwaltung,
    Teilnahme sowie Vorbereitung, Moderation, Nachbereitung (u. a.
   Präsentationen, Protokolle, Berichte, Dokumentationen) von
   Steuerungsrunden, Arbeitsgruppen etc,
    Vernetzung und Weiterentwicklung von projektbezogenen bzw.
   dauerhaften Kooperationen,
    Aktivierung und Unterstützung von Bewohnervertretungen und
   Initiativen bei der Projektentwicklung.
   5) Öffentlichkeitarbeit:
   Die Öffentlichkeitsarbeit dient dazu die Bürgerschaft (vor allem im
   Gebiet) und insbesondere die politischen Verantwortlichen über das
   Projekt Soziale Stadt über den gesamten Fortlauf informiert zu halten
   (z. B. Stand in der Fußgängerzone). Unter anderem sind Texte und
   Bildmaterial für die Presse in Form von Textbausteinen als Entwurf
   vorzubereiten. Der Auftraggeber wird den Entwurf bearbeiten und durch
   die eigene Pressestelle an die örtliche Presse verteilen bzw. ggfls.
   Pressetermine vereinbaren. Des Weiteren soll eine Internetseite, die
   ebenfalls über den Projektstand informiert soll, im Rahmen der
   vorhandenen städtischen Homepage mit einem Unterpunkt angelegt werden.
   Hier sollen auch Texte und Bilder entsprechend vorbereitet werden. Der
   Auftraggeber wird die Texte und Bilder auf der städtischen Homepage
   einarbeiten.
   6) Quartiersmanagement vor Ort:
   Beim Aufbau und Betrieb des Quartiersmanagements sollen die
   verschiedenen Aufgabenfelder berücksichtigt werden. Als
   Quartiersmanager/in soll man sowohl über fachliche Qualifizierungen und
   Kenntnisse im Bereich der Stadtplanung verfügen, als auch über
   Kenntnisse der Gemeinwesenarbeit. Die Nutzung eines Tandem-Modells (z.
   B. auch durch eine Bewerbergemeinschaft/einen Nachunternehmer) ist
   möglich, hierbei ist ein Beauftragter für die Planung und ein
   Zuständiger für die Gemeinwesenarbeit zu benennen. Das Quartiersbüro
   soll mit einer Mindestpräsenzzeit von 15 Stunden pro Woche besetzt
   werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Projektteam/Projektorganisation /
   Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse/Herangehensweise /
   Gewichtung: 60
   Preis - Gewichtung: 15
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Bei Nicht-Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um
   ein weiteres Jahr. Eine Kündigung kann gemäß Vertrag jährlich oder aus
   wichtigen Gründen erfolgen (vgl. Vetragsentwurf).
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus dem Teilnahmewettbewerb
   werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und zu einer Vergabeverhandlung
   eingeladen. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl Bewerber die
   Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch
   Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
   Eignungskriterien (Wertung vgl. Pkt. III.1.3 der Bekanntmachung):
    Referenzen aus dem Bereich Erstellung eines Integrierten
   städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) in einem der
   Städtebauförderprogramme oder vergleichbar,
    Referenzen aus dem Bereich Managementleistung als Umsetzung eines
   integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts in einem der
   Städtebauförderprogramme (oder vergleichbar) über einen Zeitraum von
   mindestens 2 Jahren,
    Referenzen aus dem Bereich Beteiligungsprozesse mit
   aktivierender/partizipatorischer Beteiligung
   Mindesteignung (vgl. Pkt. III.1.2 / Pkt. III.1.3 der Bekanntmachung):
    durchschnittlicher Umsatz von 0,2 Mio. EUR netto,
    3 fachlich qualifizierte Mitarbeiter,
    mindestens 1 wertbare Referenz je Kategorie.
   Hinweise:
   Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen,
   soweit eine Bescheinigung des Auftraggebers oder des früheren
   Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position
   bearbeitet wurden.
   Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible
   Angaben in dem Teilnahmeantrag zu machen (Projektbeschreibung,
   Leistungsumfang und Zeitraum, etc.).
   Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen
   können, können sich in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Büros bewerben.
   Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des
   Teilnahmeantrages (oder der einheitlichen europäischen Eigenerklärung
   EEE) benannt und beschrieben sind.
   Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in verschiedenen Kategorien
   ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der Anlage
   Referenzprojekte doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern
   lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
   Die Bewerbungsunterlagen sollen nicht gebunden/spiraliert sein oder in
   Ordnern eingereicht werden, Heftstreifen oder Büroklammern werden
   vorgezogen.
   Geforderte Eignungsnachweise (§ 46 Abs. 3 und § 49 VgV), die in Form
   anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im
   Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten
   Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) oder eine
   einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (wird nicht vom AG zur
   Verfügung gestellt) zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist ausgefüllt
   und von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet fristgerecht in
   Papierform (Unterschrift!) bei der unter I.3 genannten Adresse
   einzureichen (Büro Stadtbauplan, Rheinstraße 40-42, 64283 Darmstadt).
   Die Bewerbungsunterlagen sind von der HAD herunterzuladen. Bewerbungen
   nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
    im Teilnahmeantrag ist ein für die Teilnahme an diesem Verfahren
   bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Dieser muss den Teilnahmeantrag
   (und evtl. eine Bewerbergemeinschafts- oder
   Nachunternehmerverpflichtungserklärung) an der angegebenen Stelle
   unterschreiben,
    bei juristischen Personen ist ein aktueller Handelsregisterauszug
   erforderlich. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige
   Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-
   oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
   bzw. von Nachunternehmern [NU]),
    Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (bei
   Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und
   der NU),
    Vorlage eines Nachweises einer bestehenden
   Berufshaftpflichtversicherung (erst im Falle einer Beauftragung sind
   die unter Punkt III.2.2 genannten Deckungssumme nachzuweisen),
    Angabe des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber
   möglicherweise einen Unterauftrag an einen NU zu erteilen beabsichtigt
   gem. § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis
   seiner Leistungsfähigkeit u. Fachkunde bei anderen Unternehmen
   bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die
   erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der
   Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung
   (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden
   Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der
   Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen
   Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im
   Wege der Aufklärung anzufordern,
    Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder
   Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123, 124 GWB wird durch die
   Unterschrift des bevollm. Vertreters im Teilnahmeantrag versichert,
    die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und
   Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG) und
   Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) wird durch die Erklärung des
   bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag abgegeben.
   Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
   Hinweise:
   Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß
   gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter
   müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen,
   dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann.
   Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht
   ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im
   Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall
   werden beide Angebote ausgeschlossen.
   Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung
   in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur
   Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine
   inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Umsatz:
   Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen für Einzelbewerber
   oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel. Die Umsätze von
   Nachunternehmern werden nicht berücksichtigt.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Das Nichterreichen der geforderten Mindesteignung führt zum Ausschluss
    Wertungspunkte werden nicht vergeben.
   Umsatz:
   Ein Umsatz in Höhe von 0,2 Mio. EUR netto im Mittel der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre gilt als Mindesteignung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mitarbeiter:
   Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter in 2018 sowie im Mittel
   der letzten 3 Jahre. Die Mitarbeiterzahlen von Nachunternehmern werden
   nicht berücksichtigt.
   Referenzen:
   Es werden maximal 100 Punkte auf die nachfolgend beschrieben Kriterien
   vergeben.
   Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren
   geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Es werden keine
   Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
    Referenzen aus dem Bereich Erstellung eines Integrierten
   städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) in einem der
   Städtebauförderprogramme oder vergleichbar  es werden maximal 40
   Punkte für 2 wertbare Referenzen vergeben. Dabei werden je wertbarer
   Referenz 15 Punkte vergeben, 10 zusätzliche Punkte, wenn es sich bei
   einem der beiden Referenzen um ein Integriertes städtebauliches
   Entwicklungskonzept im Förderprogramm Soziale Stadt handelt. Der
   Abschluss der erbrachten Leistungen darf nicht länger als 10 Jahre
   zurückliegen (Abschluss der Leistungen nicht vor 2008),
    Referenzen aus dem Bereich Managementleistung als Umsetzung eines
   Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts in einem der
   Städtebauförderprogramme (oder vergleichbar) über einen Zeitraum von
   mindestens 2 Jahren  es werden maximal 40 Punkte für 2 wertbare
   Referenzen vergeben. Dabei werden je wertbarer Referenz 15 Punkte
   vergeben, 10 zusätzliche Punkte, wenn es sich bei einem der beiden
   Referenzen um ein Quartiersmanagement (planerisch/sozial) im
   Förderprogramm Soziale Stadt handelt. Der Abschluss der erbrachten
   Leistungen darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen (Abschluss der
   Leistungen nicht vor 2008),
    Referenzen aus dem Bereich Beteiligungsprozesse mit
   aktivierender/partizipatorischer Beteiligung  es werden maximal 20
   Punkte für 2 wertbare Referenzen vergeben. Dabei werden je wertbarer
   Referenz 10 Punkte vergeben. Reine Informationsveranstaltungen werden
   nicht gewertet. Der Abschluss der erbrachten Leistungen darf nicht
   länger als 5 Jahre zurückliegen (Abschluss der Leistungen nicht vor
   2013).
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Das Nichterreichen der geforderten Mindesteignung führt zum Ausschluss
    Wertungspunkte werden nicht vergeben.
   Mitarbeiter:
   Mindestens 3 fachlich qualifizierte Mitarbeiter in 2018 sowie im Mittel
   der letzten 3 Jahre
   Referenzen:
   Die Referenzen müssen um gewertet werden zu können die oben genannten
   Bedingungen erfüllen.
   Als Mindesteignung gilt mindestens eine wertungsfähige Referenz je
   Kategorie.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,0 Mio. EUR für
   Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden.
   Sollte die aktuelle Versicherungssumme nicht dem geforderten Wert
   entsprechen, so genügt (neben der Vorlage des Versicherungsscheins) die
   Zusicherung durch Unterschrift im Teilnahmeantrag, im Auftragsfalle die
   Versicherungssumme auf den geforderten Wert anzuheben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/11/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/05/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB)
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/10/2018
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   5. http://www.stadtbauplan.de/
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   7. http://www.stadtbauplan.de/
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