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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Heilbronn
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 463278-2018 (ID: 2018102009334332991)
Veröffentlicht: 20.10.2018
*
DE-Heilbronn: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 203/2018 463278
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Heilbronn Hochbauamt
Cäcilienstr. 49
Heilbronn
74072
Deutschland
Kontaktstelle(n): Anfragen werden ausschließlich über folgende URL
beantwortet: http://www.subreport.de/E75635736
Telefon: +49 713156-1241
E-Mail: [1]vergabemanagement@stadt-heilbronn.de
Fax: +49 713156-161241
NUTS-Code: DE117
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.heilbronn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb Neubau einer 4-zügigen Grundschule
Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die Vorentwurfsplanung für ein
Gebäude und Außenanlagen einer 4-zügigen Grundschule in Heilbronn.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 764 000.00 EUR / höchstes Angebot: 862 000.00 EUR
das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE117
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, §
34 Leistungsphasen 2-9, inklusive besonderer Leistungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung/Leistungsfähigkeit /
Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Wettbewerbsergebnis / Gewichtung: 70
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit/Wirtschaftlichkeit /
Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 5
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der
Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Erläuterung:
Dienstleistungsauftrag, der an einen der Gewinner eines Wettbewerbs
vergeben wird.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb Neubau einer 4-zügigen Grundschule
Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
21/06/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Broghammer.Jana.Wohlleber Freie Architekten BDA
Zimmern ob Rottweil
78658
Deutschland
NUTS-Code: DE135
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 764 000.00 EUR / höchstes Angebot: 862 000.00 EUR
das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: [3]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:
[4]https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekamme
r+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002445-organisat
ionseinheit-0
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:
[6]https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekamme
r+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002445-organisat
ionseinheit-0
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2018
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References
1. mailto:vergabemanagement@stadt-heilbronn.de?subject=TED
2. http://www.heilbronn.de/
3. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
4. https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekammer+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002
445-organisationseinheit-0
5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
6. https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekammer+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002
445-organisationseinheit-0
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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