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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-Mettmann
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 463317-2018 (ID: 2018102009315132865)
Veröffentlicht: 20.10.2018
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DE-Mettmann: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2018/S 203/2018 463317
Soziale und andere besondere Dienstleistungen öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kreisstadt Mettmann
Neanderstraße 85
Mettmann
40822
Deutschland
Kontaktstelle(n): KoPart eG
E-Mail: [1]info@kopart.de
NUTS-Code: DEA1C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kopart.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E12826292
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E12826292
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sicherheitsdienstleistungen in einer Flüchtlingsunterkunft in Mettmann
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Inhalt der Dienstleistung ist die Erbringung von
Sicherheitsdienstleistungen in einer Flüchtlingsunterkunft in der
Seibelstraße 11-13 in Mettmann sowie ein Rahmenvertrag über
Bestreifungsfahrtenzu zu sieben Gemeinschaftsunterkünften nach
jeweiligem Abruf.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1C
Hauptort der Ausführung:
Seibelstraße 11-13
40822 Mettmann
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es handelt sich um ein ehemaliges Verwaltungsgebäude mit einer
Bruttogesamtfläche (inkl. Treppenhaus, Nasszellen usw.) von rund 2 075
qm in rund 77 Räumen.
Das Gebäude ist nicht geteilt, alle Gebäudebereiche sind erreichbar,
ohne dass Außengelände betreten werden muss.
Es handelt sich bei den Bewohnern in aller Regel um junge,
alleinstehende, männliche Erwachsene.
Grundsätzlich ist dafür zu sorgen, dass in dem Objekt die Sicherheit
und Ordnung aufrecht erhalten wird. Insbesondere ist bei aufkommenden
Konflikten deeskalierend zu wirken und bei Bedarf Kontakt zu den
Sicherheitsbehörden (Ordnungsamt und/oder Polizei) herzustellen. Der
Auftraggeber ist bei der Ausübung des Hausrechtes zu unterstützen.
Die Erfordernisse des Brandschutzes und die damit verbundene Sicherheit
der Bewohner sind zu beobachten. Im Zweifel ist die Feuerwehr zu Rate
zu ziehen bzw. zu alarmieren.
Innerhalb des genannten Zeitfensters sind ca. alle 2 Stunden
unregelmäßige Kontrollgänge durch das gesamte Gebäude vorzunehmen;
insbesondere sind die vorhandenen Küchen und Gemeinschaftsräume
verstärkt zu kontrollieren. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche
Kontrollpunkte zu begehen. Im Rahmen des Sicherheitsdienstes ist darauf
zu achten, dass die Kontrollpunkte zu unterschiedlichen Zeiten und auf
variierenden Wegen angelaufen werden, damit keine kontinuierliche
Struktur (für unbefugte Personen) erkennbar ist. Anlassbezogene
Kontrollen bezüglich Alkohol oder gefährlicher Gegenstände haben
ebenfalls zu erfolgen.
Rahmenvertrag zu den Bestreifungsfahrten:
Innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Mettmann befinden sich aktuell
sechs Standorte mit von der Stadt unterhaltenen
Gemeinschaftsunterkünften (Talstr. 24/26, Kleberstr. 9, Danziger Str.
4-10, Hammerstr. 33, Elberfelder Str. 250, Hasseler Str. 99a) mit
unterschiedlichen Bewohnerzahlen. Die räumlichen Entfernungen betragen
zwischen 300 m und wenigen Kilometern als max. Entfernung.
Je nach individuell konkreter Situation (Wetterlage, Bewohnerzahl,
ethnischen Gegebenheiten, ggf. Einfluss von BTM- oder anderen
Rauschmitteln, u. ä.) können Beschwerde- und/oder Gefahrenlagen
entstehen, die eine individuelle Kontrolle erfordern.
Diese optionalen Kontrollfahrten sind in der Regel an heißen
Sommertagen erforderlich, wenn die Bewohner ggf. unter Verstoß gegen
Lärm- und/oder anderen Vorschriften sich außerhalb der zugewiesenen
Wohneinheiten aufhalten.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 24
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages um weitere 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Bewerbungsbedingungen und
Leistungsbeschreibung Aufgrund der Zeilenbegrenzung des Punktes
III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien sind die Eignungs-
und Zuschlagskriterien unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben dieser
Bekanntmachung aufgeführt (!) Achtung (!): Für Einzelheiten zur
Bewertung der Zuschlagskriterien: siehe Punkt 13.3 ab Seite 18
derBewerbungsbedingungen. Für Einzelheiten zu den geforderten
Unterlagen zum Nachweis der Eignung: siehe Liste der Nachweise ab
Seite 29 der Bewerbungsbedingungen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Sicherheitsdienstleistungen
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
/ Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 20/11/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(!) ACHTUNG (!): Für Einzelheiten zur Bewertung der Zuschlagskriterien:
siehe Punkt 13.3 ab Seite 18 der Bewerbungsbedingungen. Für
Einzelheiten zu den geforderten Unterlagen zum Nachweis der Eignung:
siehe Liste der Nachweise ab Seite 29 der Bewerbungsbedingungen.
Eignungskriterien:
Nachweis und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines
Handelsregisterauszugs o. Berufsregistereintrags,
Umsatzangaben des Unternehmens,
Nachweis der Erlaubnis nach § 34a GewO,
Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Steuern,
Sozialversicherungsabgaben sowie Nichtvorliegen eines
Insolvenzverfahrens,
Nachweis über das Vorhandensein mindestens eines Bereichsleiters mit
Ausbildungsabschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
mindestens 3 Referenzen über die Erbringung von Bewachungsleistungen
in Flüchtlingsunterkünften: mind. 50 bis 400 Bewohner, mind. 2 Jahre,
Personalkontinuität mind. 60 %,
Haftpflichtversicherung,
Angabe über verwendeten Tarifvertrag,
Eigenerklärung Ausschlussgründe,
Nachweis Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001:2008 oder
vergleichbar).
Zuschlagskriterien:
Preis: 60 %,
Qualität: 40 %
1) Qualität des Personals (20 %):
Erfahrung im Umgang mit Flüchtlingen und im Bereich der
Flüchtlingsbetreuung sowie mit psychisch kranken und/oder
traumatisierten Menschen,
Grundlegende Kenntnisse der arabischen Sprache mindestens auf dem
Niveau A2 oder besser,
Grundlegende Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem
Niveau A2 oder besser,
Sprachkenntnisse aus den Fluchtländern (außer englisch und
arabisch), insbesondere französische und kurdisch,
Erfahrung mit der Bedienung von Brandmeldesystemen,
Erfahrungen im Objektschutz,
Erfahrung mit der Evakuierung von größeren bewohnten Gebäuden,
Kenntnisse Deeskalation (verbal/nonverbal),
Grundkenntnisse Selbstverteidigung.
2) Qualitätssicherungs- und Organisationskonzept (20 %) Konzept zur
Objektübergabe/Anfangsphase
Konzept Personaleinsatzplanung,
Bindung von Stammpersonal,
Konzept zur Kundenbetreuung und Berichterstattung,
Ausfallmanagement,
Beschwerdemanagement,
Weiterbildungsmanagement,
Allgemeine Anforderungen an das Personal:
Kopie IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO,
Grundkenntnisse Erste-Hilfe,
erweitertes Führungszeugnis (max. 3 Monate alt),
Nachweis ständiger Wohnsitz in EU oder EFTA,
Wächtermeldung nach § 34a GewO,
Ausbildung Brandschutzhelfer,
Eigenerklärung des Mitarbeiters, dass aktuell kein Verfahren wegen
Körperverletzung, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs, Sexual- und
Staatsschutzdelikten anhängig ist.
(!) Achtung (!): Für Einzelheiten zur Bewertung der Zuschlagskriterien:
siehe Punkt 13.3 ab Seite 18 der Bewerbungsbedingungen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 2114753989
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Teilnehmer an einem Vergabeverfahren haben bei europaweiten
Vergabeverfahren einen Anspruch darauf, dass der öffentliche
Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Daher
können sie, solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht
erteilt ist, bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf
Nachprüfung des betreffenden Vergabeverfahrens stellen. Vor
Zuschlagserteilung hat der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die
Pflicht, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und über den
frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren (sog. Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 S.
1GWB).
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
geschlossen werden, wobei sich diese Frist auf 10 Kalendertage
verkürzt, wenn die Information per Telefax oder auf elektronischem Wege
versendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter kommt es nicht an (sog. Wartepflicht nach § 134
Abs.1 S. 1 bis 5 GWB). Die Informations- und Wartepflicht entfällt
lediglich in solchen Fällen, in denen ein Verhandlungsverfahren ohne
vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt
ist (§ 134 Abs. 3 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an der Auftragserteilung hat, eine Verletzung seiner Rechte
im Vergabeverfahren durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
geltend macht und darlegt, dass ihm durch die behauptete Verletzung ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs.2 GWB). Die
Verletzung von Vergabevorschriften kann auch darin bestehen, dass die
Ausschreibung einer Vergabe rechtswidrig unterblieben ist.
Antragsbefugt kann auch sein, wer sich durch den geltend gemachten
Vergabeverstoß an einer Angebotsabgabe gehindert sah. Zudem ist die
Beachtung der Rügeobliegenheit zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung für
einen Nachprüfungsantrag (§ 160 Abs. 3 GWB). Dieser ist unzulässig,
soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften schon im
Vergabeverfahren positiv erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Tagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ist
der geltend gemachte Fehler bereits in der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar, so muss dieser spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Allerdings ist §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB übergreifend, so dass ein Bieter bei
positiver Kenntnis vom Vergabeverstoß immer innerhalb einer Frist von
10 Tagen rügen muss. Nur in Ausnahmefällen ist keine Rüge erforderlich,
z.B. bei der sog. De-facto-Vergabe (§ 160 S. 2GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist auch dann unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.4GWB).
Die Rüge ist formlos möglich, sollte aus Beweisgründen aber schriftlich
erfolgen. Nach erfolgter Rüge kann der Bieter den Nachprüfungsantrag
ohne weitere Wartefrist schriftlich bei der Vergabekammer stellen.
Hierfür ist kein Anwalt erforderlich. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz,
gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland muss
einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland benennen (§ 161 Abs. 1
GWB). Nachprüfungsverfahren sind gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr
beträgt 2 500 EUR. Bei Antragstellung ist ein Vorschuss in dieser Höhe
zu zahlen, der zurückerstattet wird, sofern und soweit die Anrufung der
Vergabekammer erfolgreich ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2018
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4. https://www.subreport.de/E12826292
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