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Ausschreibung: Rechnungslegung und -prüfung - DE-Frankfurt am Main
Rechnungslegung und -prüfung
Dokument Nr...: 462792-2018 (ID: 2018102009250132441)
Veröffentlicht: 20.10.2018
*
  DE-Frankfurt am Main: Rechnungslegung und -prüfung
   2018/S 203/2018 462792
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen
   und Controlling, Einkaufsmanagement
   Theodor-W.-Adorno-Platz 1, PA-Gebäude, 2.OG, Zimmer 2.P61
   Frankfurt am Main
   60323
   Deutschland
   Telefon: +49 69-79819852
   E-Mail: [1]andreas.walter@em.uni-frankfurt.de
   Fax: +49 69-79876319852
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.uni-frankfurt.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.ausschreibungen.uni-frankfurt.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [4]https://get.adobe.com/de/reader/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2019 bis 2021 und 2022 sowie
   2023 (optional) der Goethe- Universität Frankfurt am Main und ihrer
   verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.15 VGV EM1-FC-01-18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   In Anwendung des § 84 Abs. 2 HHG i. V. mit § 12 Hess StiftG wird, in
   Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst,
   als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, beabsichtigt, einen
   unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des
   Jahresabschlusses zu beauftragen.
   Weiterhin soll die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses, der
   derzeit insgesamt sieben, im Leistungeverzeichnis (LV) aufgeführten,
   verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften der Universität,
   durchgeführt werden.
   Nähere Informationen zu Gegenstand und Umfang der Leistung ist der
   Vergabeunterlage zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 390 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Johann Wolfgang Goethe-Universität
   Theodor-W.-Adorno-Platz 1
   60323 Frankfurt am Main
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe II.1.4)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Realisierungskonzept  Nachvollziehbarkeit
   der zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung, sowie der Bieterseitigen
   Maßnahmen zur Termin- und Qualitätssicherung (inkl. Landesseitiger
   Terminanpassungen) / Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Realisierungskonzept  Nachvollziehbarkeit
   und Optimierung der Zeit- und Ressourcenplanung der Auftragnehmer- und
   Auftraggeber-seitig aufzubringenden Personal- und Zeitressourcen /
   Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Realisierungskonzept  Organisatorische
   Sicherstellung der Verfügbarkeit des Prüfungsteams und
   Nachrückerregelung bei Ausfall / Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Realisierungskonzept  Qualifikation der
   Mitglieder des Prüfungsteams und Einbindung der Prüfungsleitung in den
   Prüfungsprozess / Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Realisierungskonzept  Aufbereitung der
   Prüfungsergebnisse und Abstimmung mit dem Auftraggeber / Gewichtung: 10
   Kostenkriterium - Name: Gesamtpreis (Jahresbetrag) Prüfungsleistungen
   GU, ohne Beteiligungen / Gewichtung: 30
   Kostenkriterium - Name: Gesamtpreis (Jahresbetrag) Prüfungsleistungen
   Beteiligungen,  Summe über alle Beteiligungen hinweg gebildet, ohne GU
   / Gewichtung: 20
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 390 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2019
   Ende: 31/10/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Optional kann der Vertragszeitraum, unter Beibehaltung aller bis zum
   Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen
   Vereinbarungen, zweimalig um jeweils 12 Monate, oder einmalig, um 24
   Monate, bis maximal 31.10.2024 verlängert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Vertragsverlängerungsoption, wie unter II.2.7, beschrieben.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot
   vorzulegen:
    eine Unternehmensdarstellung, die die Rechtsform, den Gegenstand und
   die Größe des Unternehmens, den Sitz des Unternehmens, die Größe und
   Sitz betreuender Niederlassungen hierzu, sowie die Eigenschaft des
   Auftragnehmers, als Wirtschaftsprüfer bzw.
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i. S. von § 319 Abs. 1 HGB, ausweist,
    Eigenerklärung zum Nichtvorliegen/ Vorliegen zwingender (§123 GWB),
   bzw. fakultativer (§124 GWB) Ausschlussgründe, und entsprechend
   durchgeführter, geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens,
   i. S. des § 125 GWB,
    Eigenerklärung Einhaltung AGG,
    Eigenerklärung über die Entrichtung der Steuern und
   Sozialversicherungsabgaben,
    Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung der
   berufsgenossenschaftlichen Beiträge (sofern für die Unternehmensform
   des Teilnehmers zutreffend),
    Eigenerklärung, dass der Teilnehmer seine Verpflichtung zur Zahlung
   von Mindestlohn in der Vertragsausführung, erfüllen wird,
    Kopie des Handelsregistereintrags (in Abhängigkeit der Rechtsform des
   Bieters), der am Ende der Vorlagefrist (22.11.2018) nicht älter als 90
   Tage ist,
    Nachweis (Kopie) des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung,
   mit den anzugebenden Deckungssummen, bzw. Abgabe einer Erklärung des
   Beiters und der Vericherungsgesellschaft, über den Abschluss einer
   Betriebshaftpflichtversicherung, im Auftragsfalle.
   Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten
   Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des
   Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist,
   dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung
   von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier
   Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des
   Auftraggebers, innerhalb von 5 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber
   behält sich zudem vor, die Eigenerklärungen des Bieters zu überprüfen
   und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot
   vorzulegen:
    Eigenerklärung zur wwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
   Unternehmens,
    Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind.
   Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten
   Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des
   Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist,
   dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung
   von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier
   Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des
   Auftraggebers, innerhalb von 5 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber
   behält sich zudem vor, die Eigenerklärungen des Bieters zu überprüfen
   und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Aufgrund der Dimension der Beschaffung ist eine ausreichende
   wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters nur zu unterstellen,
   wenn, unabhängig von den weiteren, unter Punkt III.1.2 der
   Bekanntmachung des Auftraggebers genannten Anforderungen, das
   Unternehmen des Bieters einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens
   260 000 EUR p.a. in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
   aufweist und zudem die Umsatzentwicklung über die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre keine Reduktion des jährlichen
   Gesamtumsatzes von insgesamt mehr als 20 % aufweist.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot
   vorzulegen:
    Darstellung von mindestens 5 Abschlüssen, bei mindestens 3
   unterschiedlichen Referenzgebern vergleichbarer Art* in den letzten 4
   Geschäftsjahren**.
   * Ein Abschluss (Leistung) vergleichbarer Art wird unterstellt, wenn
   die Leistung, bzw. der Leistungsempfänger, folgende Eigenschaften
   aufweist:
   Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen (mindestens 5 Abschlüsse,
   über alle Referenzen hinweg) großer Kapitalgesellschaften des
   öffentlichen Rechts i.S. des HGB (auch aus dem kommunalen Bereich),
   jedoch mindestens eine Referenz (aus der minimalen Anzahl von 3
   Referenzen), aus der Durchführung der v.g. Leistungen im Bereich einer
   öffentlich-rechtlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland
   vergleichbarer Größe, bezogen auf: Studierendenzahlen, Bilanzsumme,
   Beschäftigte und Höhe der Landeszuschüsse, bzw. einer
   öffentlich-rechtlichen, forschenden Einrichtung in der Bundesrepublik
   Deutschland, mit vergleichbaren Werten die Bilanzsumme und die Höhe der
   Landeszuschüsse betreffend.
   ** Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs, i.S.d. § 46,
   Abs. 3, Nr. 1 VgV hat der Auftraggeber den Referenzzeitraum auf
   insgesamt 4 Jahre erweitert.
    Realisierungskunzept, dass über die wesentlichen Eckpunkte (Details
   siehe Vergabeunterlage) der Projektrealisierung und über die
   Qualifikation und Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeitenden
   (Details siehe Vergabeunterlage), Aufschluss gibt. Im Verfahren ist
   (ohne Wertung) eine Vorstellung des designierten Prüfungsteams (eines
   Partners und der designierten Prüfungsleitung vor Ort) des
   Bestbietenden, vorgesehen.
   Bei Bietergemeinschaften zusätzlich einzureichen:
    eine von allen Teilnehmern unterschriebene Erklärung zur
   Bietergemeinschaft
   Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise  soweit
   einschlägig  grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
   einzureichen, bei den Nachweisen gem. III.1 bezogen auf die jeweilige
   Teilleistung.
   Weitere Inhalte der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegenden Nachweise,
   sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
   Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten
   Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des
   Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist,
   dürfen die Nachweise, zum Zeitpunkt der Submission, nicht älter als 6
   Monate sein.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung
   von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier
   Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des
   Auftraggebers, innerhalb von 5 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber
   behält sich zudem vor, die Eigenerklärungen des Bieters zu überprüfen
   und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Im Verfahren ist, nach vorläufiger Identifikation des Bestbietenden, im
   Zuge des Abschlusses der Angebotsprüfung und -wertung (Überprüfung der,
   aufgrund der Eigenerklärungen, unter-stellten Bietereignung, jedoch
   ohne Wertungseinfluss), eine Vorstellung des designierten
   Prüfungsteams* des Bestbietenden, geplant.
   *Das vorzustellende, designierte Prüfungsteam, besteht dabei mindestens
   aus:
   Einem Partner und der designierten Prüfungsleitung vor Ort.
   Auch wenn sich die tatsächliche Zusammensetzung des Prüfungsteams,
   allein aufgrund der Zeit zwischen vorgesehener Auftragserteilung und
   tatsächlicher Aufnahme erster Prüfungstätigkeiten, (unter der Maßgabe
   der Regelungen in Punkt 5 des Leistungsverzeichnisses  Teil B der
   Vergabeunterlage) noch verändern kann, ist die Vorstellung des
   Prüfungsteams im Verfahren, obligatorisch, da dies der Überprüfung der
   unterstellten Eignung des Bestbietenden, dient.
   Die Vorstellung des designierten Prüfungsteams erfolgt voraussichtlich
   im Zeitraum vom:
   4.12.2018 bis 6.12.2018
   Eine schriftliche Einladung des Auftraggebers an den Bestbietenden
   (E-Mail) kann, prüfungs-bedingt, leider erst kurz vor dem
   Vorstellungstermin erfolgen, weshalb die Bieter gebeten werden sich das
   vorgenannte Zeitfenster grundsätzlich für eine mögliche Vorstellung
   ihres designierten Prüfungsteams, vorzumerken.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i. S. von §
   319 Abs. 1 HGB
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Vergabeunterlage
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Aufgrund des erheblichen Initialaufwandes für AG und AN, sowie des
   recht preisstabilen Marktes, beträgt die maximale Vertagslaufzeit
   (inkl. Verlängerungsoption) 5 Jahre.
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/01/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Siehe Vergabeunterlagen
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Zur Angebotsöffnung sind keine Personen, außer den befugten
   Bevollmächtigten des Auftraggebers, zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Kosten aller Art, die Bewerbern oder Bietern, im Rahmen der Beteiligung
   an dieser Ausschreibung entstehen, werden vom Auftraggeber nicht
   ersetzt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle
   schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung,
   Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers)
   unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor
   Zuschlagserteilung beantragt werden.
   Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff.
   GWB.
   Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgende Antragsfristen
   explizit hingewiesen:
   Der Antrag an die Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Erweist sich ein Nachprrüfungsantrag nach § 160 oder die sofortige
   Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer nach § 171 als von
   Anfang an
   Ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer
   verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen,
   der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts
   entstanden ist.
   Ein Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts ist es insbesondere;
   1) die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens
   durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu
   erwirken;
   2) die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu
   behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
   3) einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder
   andere Vorteile zurückzunehmen.
   Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen
   Antrag nach § 169 Absatz 3 getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von
   Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den
   aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu
   ersetzen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2018
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   3. http://www.ausschreibungen.uni-frankfurt.de/
   4. https://get.adobe.com/de/reader/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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