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Ausschreibung: Bewachungsdienste - DE-München
Bewachungsdienste
Dokument Nr...: 462723-2018 (ID: 2018102009233732318)
Veröffentlicht: 20.10.2018
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DE-München: Bewachungsdienste
2018/S 203/2018 462723
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Maximilianstr. 39
München
80538
Deutschland
Kontaktstelle(n): Naser, Jürgen
E-Mail: [1]zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176404100
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFi
les.ashx?subProjectId=o9W9vvGB%2byU%3d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.auftraege.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sicherheitsdienstleistungen GUs Regensburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-14-11-18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Sicherheitsdienstleistungen Gemeinschaftsunterkünfte Regensburg
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE232
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer übernimmt während der Dienstzeiten in alleiniger
Verantwortung die Pforten-, Schutz- und Sicherheitsdienste
(Sicherheitsdienste/Bewachungsdienstleistung) für die jeweiligen
Dienstgebäude des Auftraggebers in Regensburg. Dem Auftragnehmer
obliegt der Schutz des Objekts und aller Personen, die sich in der
Liegenschaft oder ihrer unmittelbaren Umgebung aufhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich nach 2 Jahren automatisch.
Dieser kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, sofern der
AG nicht ordnungsgemäß kündigt.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre und endet am
31.12.2022. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass
es einer Kündigung bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte
des Unternehmens:
Nachweis der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a
Gewerbeordnung oder vergleichbare Nachweise entsprechend dem jeweiligen
Herkunftsland Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung und
Zuverlässigkeitsüberprüfung der jeweils zuständigen Behörde Eintrag in
das Berufs-/Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der AN ist verpflichtet, nach Zuschlagserteilung und vor
Leistungsbeginn für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine
Betriebshaftpflichtversicherung wie unten genannt nachzuweisen. Die
Betriebshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragsdauer
sowie während des Gewährleistungszeitraums aufrechtzuerhalten und dem
AG auf Verlangen nachzuweisen.
Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall:
2 500 000 EUR für Personenschäden und sonstige Schäden (d. h. Sach und
Vermögensschäden) pauschal (umfasst auch Schäden durch Beschädigung
oder Vernichtung bewachter Sachen)
Im Rahmen der Versicherung für sonstige Schäden gelten folgende
Versicherungssummen:
250 000 EUR für Vermögensschäden, insbesondere gemäß
Bundesdatenschutzgesetz;
250 000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen;
250 000 EUR für das Abhandenkommen von
Schlüsseln/Codekarten/Transpondern;
250 000 EUR für Bearbeitungs/Tätigkeitsschäden.
Führungszeugnis bzw. Auszug Bundeszentralregister (nicht älter als 3
Monate),
Belegte Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre (Nachweis durch
zugelassenen Steuerberate oder veröffentlichten Geschäftsbericht),
Nachweis und/oder Eigenerklärung über die Zertifizierung/Anwendung
der DIN EN 9001:2015 ff. oder gleichwertig,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht
älter als 3 Monate),
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Bewachungsverordnung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis der Arbeitssicherheit oder Gleichwertiges;
Vorlage von 3 geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren
ausgeführten ähnlichen Dienstleistungen;
Nachweis und/oder Eigenerklärung über die Zertifizierung/Anwendung
der DIN EN 9001:2015 ff. oder gleichwertig.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
§ 34a GewO
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/11/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/11/2018
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstr. 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die
Regierung von Oberbayern (ROB). Sieht sich ein am Auftrag
interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, so besteht die Möglichkeit, Antrag auf
Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn eine notwendige Rüge
unterblieben oder der Antrag verfristet ist(§ 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB):
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss
es dies innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der
Zentralen Vergabestelle der ROB rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Teilt die ROB dem Unternehmen
mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss der Antrag auf
Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer innerhalb einer Frist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt werden (§ 160 Abs. 3
S. 1 Nr. 4 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der ROB
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, solange die Vergabestelle
noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann
erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter
über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB
erforderlichen Angaben informiert hat und 15Kalendertage bzw. bei der
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertagevergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein öffentlicher Auftrag ist ferner unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit des Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter/ Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2
GWB).
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2018
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4. https://www.auftraege.bayern.de/
5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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