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Ausschreibung: Bewachungsdienste - DE-Berlin
Bewachungsdienste
Dokument Nr...: 462512-2018 (ID: 2018102009211732140)
Veröffentlicht: 20.10.2018
*
  DE-Berlin: Bewachungsdienste
   2018/S 203/2018 462512
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
   Karl-Marx-Straße 83
   Berlin
   12040
   Deutschland
   Telefon: +49 30902393708
   E-Mail: [1]Vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de
   Fax: +49 30902394405
   NUTS-Code: DE30
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.berlin.de/ba-neukoelln/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://meinauftrag.rib.de/public/publications/198714
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   OM_11_18_OV_BüA
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79713000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Einlasskontrolle in Bürgerämtern des Bezirksamtes Neukölln von Berlin
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Wach- und Sicherheitsdienstleistung/die Einlasskontrolle in den
   Standorten des Bürgeramtes Neukölln, Dienstgebäude Donaustraße 29,
   Sonnenallee 107, Blaschkoallee 32 sowie Zwickauer Damm 53
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2019
   Ende: 31/01/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Verlängerungsoption: 2 x 12 Monate, max. bis zum 31.1.2022
   Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht vier
   Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Die Laufzeit dieses Vertrages
   endet nach spätestens 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
   also spätestens mit Ablauf des 31.1.2022.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen
   Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon
   hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   rechtskräftig verurteilt ist wegen:
   a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen
   im Ausland);
   b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte);
   c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte
   richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag
   verwaltet werden;
   d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
   Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in
   deren Auftrag verwaltet werden;
   e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit
   Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur
   Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des
   Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das
   Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
   Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
   f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   g) § 370 Abgabenordnung,auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur
   Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
   Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
   h) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem.
   § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer
   Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
   als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den
   letzten 2 Jahren belegt worden ist.
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
   wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst
   verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
   Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt.
   Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
   a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
   dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
   b) die sich in Liquidation befinden;
   c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre
   Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
   d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß
   erfüllt haben;
   e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in
   Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
   Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Ausschlussgründe zur
   Kenntnis genommen habe/n, diese bei mir/uns nicht vorliegen und ich/wir
   die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   angebotenen Leistung erfüllen.
   Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen
   Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   abzugeben!
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Als Mindestanforderung muss der Bieter eine Eigenerklärung über eine
   Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister)
   nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen
   Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das
   Unternehmen ansässig ist, dem
   Angebot beifügen.
   Eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
   Sozialversicherungsbeiträgen mit folgendem Text ist zu unterzeichnen:
   Ich erkläre/Wir erklären, mit meiner/unseren Unterschrift/en die
   Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
   Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1),
   meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung
   der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt
   zu bezahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die
   Verpflichtung gilt nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen
   Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
   Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese
   Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
   zur Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von 3 Jahren
   von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz
   in der EU mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 5
   000 000 EUR für Personenschäden, 2 000 000 EUR für Sachschäden, 300 000
   EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden, 250 000 EUR
   fürSchlüsselverlustschäden und 300 000 EUR für Vermögensschäden.
   Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung: Sofern diese
   Versicherungen nicht oder in der geforderten Höhe bei Angebotsabgabe
   nicht vorliegen sollten, verpflichtet sich der Bieter im Falle einer
   Zuschlagerteilung diese unverzüglich abzuschließen und dem Auftraggeber
   vor Leistungsbeginn schriftlich nachzuweisen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Ergänzend zu Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben:
   Alternativ kannauch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
   nach § 50 Abs. 1 VgV verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die
   nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
   Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren
   erworben werden, sind zugelassen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens 3 maximal fünf
   aktuelle und prüfbare Referenzen einzureichen. Der Bieter erklärt mit
   seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie
   gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Angeboten von
   Bietergemeinschaften oder Angeboten mit Beteiligung von Nachunternehmen
   müssen die Anforderungen mit insgesamt maximal 5 Referenzen
   nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die
   mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Bei den
   Referenzen handelt es sich um Verträge der letzten 3 Jahre
   (Auftragsdauer mind. 1 Jahr, bei wiederkehrenden Aufträgen bei einem
   Auftraggeber muss die Summe 1 Jahr ergeben). Weiterhin darf es im
   letzten Jahr nicht zu Zahlungsminderungen aufgrund von Schlechtleistung
   oder Nichterfüllung gekommen sein.
   In den Referenzen sind mindestens folgende mit den ausgeschriebenen
   Leistungen vergleichbare Leistungen nachzuweisen:
   Art der Leistung: Wach- und Sicherheitsdienstleistung (Objekt- Peronen-
   und Veranstaltungsschutz) in ähnlich öffentlich zugängigen Gebäuden mit
   erhöhtem Publikumsverkehr
   Je Referenzgeber wird nur eine Referenz berücksichtigt.
   Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Referenzen zu prüfen.
   Die dann von den Referenzgebern erteilten Auskünfte bezüglich der
   Zufriedenheit (1. Qualität der erbrachten Leistung, 2. Zusammenarbeit,
   Termintreue und Zuverlässigkeit und 3. Zahlungsminderungen) und des
   Leistungsumfangs sind maßgeblich. Wird eine Referenz mit nicht
   zufriedenstellend beurteilt oder ist eine Referenz nicht mit der
   ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wird der Bieter vom weiteren
   Verfahren ausgeschlossen.
   Es ist anzugeben, ob die Leistungen für einen privaten oder
   öffentlichen Auftraggeber erbracht werden/wurden. Die Referenzen müssen
   Leistungen betreffen, die in der EU erbracht werden/wurden. Die
   Leistungen müssen vom Bieter (Auftragnehmer) oder einem angegebenen
   Nachunternehmen erbracht werden/worden sein. Eine Referenz von
   konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung
   im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, ist nicht zulässig.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/01/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/11/2018
   Ortszeit: 10:01
   Ort:
   12040 Berlin
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Öffnung der Angebote erfolgt duch die Mitarbeiter der Behörde. Dritte
   sind zum Termin nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
   Zuverlässigkeit (Eignung) mit seinem Angebot die folgenden Nachweise
   beizufügen:
    Eigenerklärung Eignung (Formblatt anbei);
    Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
   Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt anbei);
    Referenzen (Formblatt anbei);
    Nachweis der IHK Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO oder einer nach
   den gesetzlichen Bestimmungen gleichwertigen Qualifikation § 5 BewachV
   (bei ausländischen Bietern eine vergleichbare Schulung);
    Zertifikat über ein Qualitätsmanagementkonzept des Unternehmens nach
   DIN 77200 Stufe 2;
    Eigenerklärung Angaben zum Unternehmen (Formblatt anbei);
    Eigenerklärung über das Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen gemäß
   Vergabeunterlagen; sollte eine solche Versicherung nicht bestehen,
   verpflichtet sich der Bieter, diese im Auftragsfall abzuschließen.
   Ein Angebot, bei dem Nachweise und Erklärungen fehlen, wird nicht
   sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen
   grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die
   nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht
   geliefert werden, wird das Angebot
   Vom Wettbewerb ausgeschlossen.
   Weitere Nachweise und Erklärungen:
    Erklärung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von
   Beruf und Familie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Formblatt
   anbei)
   Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende
   Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote,
   die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV
   enthalten, werden nicht berücksichtigt.
    Erklärung zur Ausbildungsförderung (Formblatt anbei) ggf. mit
   Nachweis.
   Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der
   geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des §
   1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden
   und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den
   Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
   Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
   Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den
   Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die
   Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
    Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Formblatt anbei)
   Für die Ausführung der Dienstleistungen werden ausschließlich
   sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte eingesetzt. Es dürfen nur
   Mitarbeiter eingesetzt werden, die über ein polizeiliches
   Führungszeugnis ohne Hinweise auf eine Beteiligung an Straftaten
   verfügen.
   Die Vergabeunterlagen werden nach Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union elektronisch zur Verfügung gestellt.
   Die Angebote sind in Papierform einzureichen.
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
   sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
   abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
   Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten  zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von
   Berlin das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann
   (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern
   kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   E-Mail: [4]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [5]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftund-technologie/wirts
   chaftsrecht/vergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
   ist innerhalbvon 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
   Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
   135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben
   hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
   Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
   hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
   GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
   Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
   Im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138498
   E-Mail: [6]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [7]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftund-technologie/wirts
   chaftsrecht/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/10/2018
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   1. mailto:Vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de?subject=TED
   2. http://www.berlin.de/ba-neukoelln/
   3. https://meinauftrag.rib.de/public/publications/198714
   4. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
   5. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftund-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
   6. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
   7. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftund-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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