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Ausschreibung: Bewachungsdienste - DE-Berlin
Bewachungsdienste
Dokument Nr...: 462512-2018 (ID: 2018102009211732140)
Veröffentlicht: 20.10.2018
*
DE-Berlin: Bewachungsdienste
2018/S 203/2018 462512
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
Karl-Marx-Straße 83
Berlin
12040
Deutschland
Telefon: +49 30902393708
E-Mail: [1]Vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de
Fax: +49 30902394405
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.berlin.de/ba-neukoelln/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://meinauftrag.rib.de/public/publications/198714
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
OM_11_18_OV_BüA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Einlasskontrolle in Bürgerämtern des Bezirksamtes Neukölln von Berlin
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Wach- und Sicherheitsdienstleistung/die Einlasskontrolle in den
Standorten des Bürgeramtes Neukölln, Dienstgebäude Donaustraße 29,
Sonnenallee 107, Blaschkoallee 32 sowie Zwickauer Damm 53
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/01/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption: 2 x 12 Monate, max. bis zum 31.1.2022
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht vier
Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Die Laufzeit dieses Vertrages
endet nach spätestens 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
also spätestens mit Ablauf des 31.1.2022.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen
Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon
hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland);
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte
richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag
verwaltet werden;
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in
deren Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit
Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des
Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das
Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung,auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur
Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
h) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem.
§ 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den
letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst
verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt.
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß
erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in
Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Ausschlussgründe zur
Kenntnis genommen habe/n, diese bei mir/uns nicht vorliegen und ich/wir
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllen.
Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen
Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
abzugeben!
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Mindestanforderung muss der Bieter eine Eigenerklärung über eine
Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister)
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen
Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das
Unternehmen ansässig ist, dem
Angebot beifügen.
Eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen mit folgendem Text ist zu unterzeichnen:
Ich erkläre/Wir erklären, mit meiner/unseren Unterschrift/en die
Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1),
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung
der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt
zu bezahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die
Verpflichtung gilt nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen
Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese
Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
zur Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von 3 Jahren
von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz
in der EU mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 5
000 000 EUR für Personenschäden, 2 000 000 EUR für Sachschäden, 300 000
EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden, 250 000 EUR
fürSchlüsselverlustschäden und 300 000 EUR für Vermögensschäden.
Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung: Sofern diese
Versicherungen nicht oder in der geforderten Höhe bei Angebotsabgabe
nicht vorliegen sollten, verpflichtet sich der Bieter im Falle einer
Zuschlagerteilung diese unverzüglich abzuschließen und dem Auftraggeber
vor Leistungsbeginn schriftlich nachzuweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ergänzend zu Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben:
Alternativ kannauch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
nach § 50 Abs. 1 VgV verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die
nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren
erworben werden, sind zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens 3 maximal fünf
aktuelle und prüfbare Referenzen einzureichen. Der Bieter erklärt mit
seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie
gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Angeboten von
Bietergemeinschaften oder Angeboten mit Beteiligung von Nachunternehmen
müssen die Anforderungen mit insgesamt maximal 5 Referenzen
nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die
mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Bei den
Referenzen handelt es sich um Verträge der letzten 3 Jahre
(Auftragsdauer mind. 1 Jahr, bei wiederkehrenden Aufträgen bei einem
Auftraggeber muss die Summe 1 Jahr ergeben). Weiterhin darf es im
letzten Jahr nicht zu Zahlungsminderungen aufgrund von Schlechtleistung
oder Nichterfüllung gekommen sein.
In den Referenzen sind mindestens folgende mit den ausgeschriebenen
Leistungen vergleichbare Leistungen nachzuweisen:
Art der Leistung: Wach- und Sicherheitsdienstleistung (Objekt- Peronen-
und Veranstaltungsschutz) in ähnlich öffentlich zugängigen Gebäuden mit
erhöhtem Publikumsverkehr
Je Referenzgeber wird nur eine Referenz berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Referenzen zu prüfen.
Die dann von den Referenzgebern erteilten Auskünfte bezüglich der
Zufriedenheit (1. Qualität der erbrachten Leistung, 2. Zusammenarbeit,
Termintreue und Zuverlässigkeit und 3. Zahlungsminderungen) und des
Leistungsumfangs sind maßgeblich. Wird eine Referenz mit nicht
zufriedenstellend beurteilt oder ist eine Referenz nicht mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wird der Bieter vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen.
Es ist anzugeben, ob die Leistungen für einen privaten oder
öffentlichen Auftraggeber erbracht werden/wurden. Die Referenzen müssen
Leistungen betreffen, die in der EU erbracht werden/wurden. Die
Leistungen müssen vom Bieter (Auftragnehmer) oder einem angegebenen
Nachunternehmen erbracht werden/worden sein. Eine Referenz von
konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung
im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, ist nicht zulässig.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/01/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/11/2018
Ortszeit: 10:01
Ort:
12040 Berlin
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Öffnung der Angebote erfolgt duch die Mitarbeiter der Behörde. Dritte
sind zum Termin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit (Eignung) mit seinem Angebot die folgenden Nachweise
beizufügen:
Eigenerklärung Eignung (Formblatt anbei);
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt anbei);
Referenzen (Formblatt anbei);
Nachweis der IHK Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO oder einer nach
den gesetzlichen Bestimmungen gleichwertigen Qualifikation § 5 BewachV
(bei ausländischen Bietern eine vergleichbare Schulung);
Zertifikat über ein Qualitätsmanagementkonzept des Unternehmens nach
DIN 77200 Stufe 2;
Eigenerklärung Angaben zum Unternehmen (Formblatt anbei);
Eigenerklärung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen gemäß
Vergabeunterlagen; sollte eine solche Versicherung nicht bestehen,
verpflichtet sich der Bieter, diese im Auftragsfall abzuschließen.
Ein Angebot, bei dem Nachweise und Erklärungen fehlen, wird nicht
sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen
grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die
nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht
geliefert werden, wird das Angebot
Vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Weitere Nachweise und Erklärungen:
Erklärung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Formblatt
anbei)
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende
Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote,
die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV
enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Erklärung zur Ausbildungsförderung (Formblatt anbei) ggf. mit
Nachweis.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der
geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des §
1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden
und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den
Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den
Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die
Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Formblatt anbei)
Für die Ausführung der Dienstleistungen werden ausschließlich
sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte eingesetzt. Es dürfen nur
Mitarbeiter eingesetzt werden, die über ein polizeiliches
Führungszeugnis ohne Hinweise auf eine Beteiligung an Straftaten
verfügen.
Die Vergabeunterlagen werden nach Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Angebote sind in Papierform einzureichen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten zum
Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
absehbaren Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von
Berlin das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann
(Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern
kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: [4]vergabekammer@senwtf.berlin.de
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[5]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftund-technologie/wirts
chaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalbvon 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben
hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
Im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138498
E-Mail: [6]vergabekammer@senwtf.berlin.de
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[7]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftund-technologie/wirts
chaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2018
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1. mailto:Vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de?subject=TED
2. http://www.berlin.de/ba-neukoelln/
3. https://meinauftrag.rib.de/public/publications/198714
4. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
5. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftund-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
6. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
7. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftund-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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