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Ausschreibung: Büromöbel - DE-Berlin
Büromöbel
Dokument Nr...: 461632-2018 (ID: 2018102009091831281)
Veröffentlicht: 20.10.2018
*
  DE-Berlin: Büromöbel
   2018/S 203/2018 461632
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Auswärtiges Amt
   Werderscher Markt 1
   Berlin
   10117
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat 118 (Vergabestelle)
   Telefon: +49 301817-3159
   E-Mail: [1]118-0@auswaertiges-amt.de
   Fax: +49 301817-3433
   NUTS-Code: DE30
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.auswaertiges-amt.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=221336
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RV Büromöbel
   Referenznummer der Bekanntmachung: VV-118-2018-0164
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   39130000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von Büromöbeln für
   alle Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   39130000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DEA22
   Hauptort der Ausführung:
   Auswärtiges Amt
   Referat 112
   Werderscher Markt 1
   10117 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
   Eine Losaufteilung ist nicht möglich, da es sich bei der zu
   erbringenden Leistung um eine inhaltich zusammenhängende Leistung
   handelt, die auch unter Qualitätssicherungsaspekten nur aus einer Hand
   erbracht werden kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2019
   Ende: 31/03/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Zweimalige optionale Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Gesamte maximale
   Vertragslaufzeit 4 Jahre.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben (siehe
   Firmenbogen und Teilnahmebedingungen)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 2289499-0
   E-Mail: [4]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [5]https://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am
   Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
   unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
   GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren
   zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis
   zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber
   dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der
   Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden.
   Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15
   Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen
   Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.
   2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen,
   werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag
   darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10
   Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige
   Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der
   Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs.
   1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/10/2018
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   4. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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