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Ausschreibung: Baureifmachung - DE-Pforzheim
Baureifmachung
Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Dokument Nr...: 461212-2018 (ID: 2018102009035130868)
Veröffentlicht: 20.10.2018
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  DE-Pforzheim: Baureifmachung
   2018/S 203/2018 461212
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Pforzheim
   Neues Rathaus, Marktplatz 1
   Pforzheim
   75175
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt  Zentrale
   Vergabestelle
   E-Mail: [1]Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
   NUTS-Code: DE129
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.pforzheim.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-166536539fd-
   4757bacc360b2f21
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]www.vergabe24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dreifeldsporthalle Nordstadtschule  Erdarbeiten
   Referenznummer der Bekanntmachung: GM 2018.50
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erdarbeiten
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45112000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE129
   Hauptort der Ausführung:
   Brettener Straße 19
   75177 Pforzheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Freimachen & Herrichten des Baugeländes
   350 m Schutzzaun
   600 m^2 Schutzzaunbekleidung
   Rückbau Metallbauarbeiten
   Rodungen von Großbäumen (23 St.) und Gehölzen (ca. 900 m^2)
   Rückbau Betonarbeiten
    ca. 60 m L-Steine,
    ca. 60 m Kantenplatten,
    ca. 70 m Asphalthochbord,
    ca. 105 m Blockstufen.
   Rückbau Beläge
    ca. 80 m^2 Spielmatten,
    ca. 40 m Muldenrinne,
    ca. 33 m^2 Baustoffgemisch KTS,
    ca. 1250 m^2 Asphaltdeckschicht,
    ca. 1250 m^2 Asphalttragschicht.
   Rückbau Erdarbeiten
    ca. 125 m Randeinfassung,
    ca. 200 m^3 Bodenabtrag.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 14/01/2019
   Ende: 22/02/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/11/2018
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/01/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/11/2018
   Ortszeit: 14:00
   Ort:
   Stadt Pforzheim  Zentrale Vergabestelle Neues Rathaus, Marktplatz 1
   Zimmer 3.13  3.17 75175 Pforzheim
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Gem. § 14 EU-VOB/A sind Bieter und Bevollmächtigte nicht zur Öffnung
   der Angebote zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
   verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen,
   die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand
   elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation
   mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
   Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 11 Abs. 4 EU VOB/A ihre
   Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
   Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
   Vergabeplattform [5]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
   Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
   sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
    Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
   Kiosk-System;
    Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung;
    Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
    automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
    verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim;
    verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
    Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
   Baden-Württemberg;
    Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
   Abgabefrist eingesehen werden können.
   Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur
   Verfügung gestellt.
    Zu Ziffer I.3) Kommunikation:
   Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
   Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
   Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
   entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
   postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
    Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt:
   Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
   sind bis zum 14.11.2018, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die
   Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
   ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
   Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten
   Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen,
   Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor
   Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
   Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
   ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform
   Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche
   Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher
   Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
   übermittelten Antworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 721-9267830
   E-Mail: [6]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 721-9263985
   Internet-Adresse: [7]https://rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB
   hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
   § 160 Abs. 3, Antrag
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsver-fahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/10/2018
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   1. mailto:Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de?subject=TED
   2. http://www.pforzheim.de/
   3. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-166536539fd-4757bacc360b2f21
   4. http://www.vergabe24.de/
   5. http://www.vergabe24.de/
   6. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   7. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
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