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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Bussen - DE-Berlin
Reparatur und Wartung von Bussen
Dokument Nr...: 460780-2018 (ID: 2018101909503730369)
Veröffentlicht: 19.10.2018
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DE-Berlin: Reparatur und Wartung von Bussen
2018/S 202/2018 460780
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzmarktstraße 15-17
Berlin
10179
Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf Fahrzeuge und Ersatzteile
E-Mail: [1]einkauf.se1@bvg.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bvg.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.ted.europa.eu
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Instandsetzung von Stadtlinienomnibussen des Fahrzeugherstellers MAN
Referenznummer der Bekanntmachung: FEM-SE1/8689-17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50113000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Instandsetzung von Stadtlinienomnibussen
des Fahrzeugherstellers MAN
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Werkstätten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Stadtgebiet Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung über die Instandsetzung von Stadtlinienomnibussen
des Fahrzeugherstellers MAN. Die BVG verfügt aktuell über ca. 420
Bestandsfahrzeuge
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um 24 Monate.
Optionszeitraum: 11/2021-10/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der tatsächliche Auftragswert wird nicht bekannt gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
* Günstiger Erwerb durch Nutzung einer besonders vorteilhaften,
kurzfristigen Gelegenheit zu einem Preis, der deutlich unter den
Marktpreisen liegt
Erläuterung:
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb gem. SektVO
§13 Punkt 3 b) sowie Punkt 8.
Doppeldeck-Omnibusse dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung außerhalb
der Landesgrenze von Berlin gefahren werden. Die Vergabe ist daher
ausschließlich an einen Dienstleister möglich, deren
Leistungserbringung in Berlin erfolgt.
Darüber hinaus werden die Doppeldeck-Omnibusse aktuell einer
Ertüchtigungsmaßnahme beim Auftragnehmer unterzogen. Hierdurch ergibt
sich eine besonders günstige Gelegenheit Kosten aufgrund von
Standzeiten der Fahrzeuge sowie Kosten für Transport, Koordination und
Auftragsabwicklung auf ein Minimum zu reduzieren.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: U3A/4600011861
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Instandsetzung von Omnibussen des Herstellers MAN
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
17/10/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Berlin
Deutschland
NUTS-Code: DE300
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts,
Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPlz: 10601)
Berlin
10096
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
(Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2018
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References
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2. http://www.bvg.de/
3. http://www.ted.europa.eu/
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