(1) Searching for "2018101909491930242" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste - DE-Fürth
Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Dokument Nr...: 460692-2018 (ID: 2018101909491930242)
Veröffentlicht: 19.10.2018
*
DE-Fürth: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
2018/S 202/2018 460692
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
infra fürth verkehr gmbh
Leyher Straße 69
Fürth
90763
Deutschland
Kontaktstelle(n): infra fürth gmbh
Telefon: +49 91197047540
E-Mail: [1]holger.beck@infra-fuerth.de
Fax: +49 91197046549
NUTS-Code: DE253
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[2]http://www.stadtverkehr-fuerth.de/no_cache/startseite.html
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://varonis.infra-fuerth.de/?linkid=KZi4zr6VWWXXXp3Wkz1floVUhz/0
pzLi8IDODS6ncAGbVD1e1BvnQg
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Pacht- und Rahmenwerkstattvertrag
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Pacht- und Rahmenwerkstattvertrag
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 5 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253
Hauptort der Ausführung:
Fürth/Bayern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Pacht- und Rahmenwerkstattvertrag
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 5 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2019
Ende: 30/11/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Keine Begrenzung der Anzahl der Bewerber; Daher keine Kriterien zur
Begrenzung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Jedem Interessenten wird angeboten, einen Vor-Ort-Termin mit unseren
Herrn Dieregsweiler Telefon +4991197047800 zu vereinbaren, um sich die
Örtlichkeiten anzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärungen
Mit der Einreichung des Angebotes, erklärt der Bieter, dass über sein
Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt worden ist, das er sich nicht in Liquidation
befinden, das er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat,
die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, das er im
Vergabeverfahren keine unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine
Eignung abgegeben hat.
Mit der Einreichung des Angebotes, erklärt der Bieter weiter, dass
keine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung
Terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5,
den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
und dies nicht durch eine rechtskräftige Gerichts oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis und Strafzuschlägen
verpflichtet hat.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde, nicht
älter als 3 Monate,
Umsatz an Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf
Werkstattleistungen in Höhe von mindestens 3,5 Mio. EUR jährlich.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Umsatz an Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf
Werkstattleistungen in Höhe von mindestens 3,5 Mio. EUR jährlich.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Kundenliste mit nachprüfbaren Referenzen der letzten drei
Geschäftsjahre, sowie Kontaktdaten für Nachfragen; bezogen auf
Werkstattleistungen für Verkehrsbetriebe des öffentlichen
Personennahverkehrs.
Die Beschäftigung von mindestens 2 Werkstattmeistern und drei
KfZ-Mechatronikern ist durch den Bewerber schriftlich nachzuweisen und
mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Nachweis über eine bestehende Vertragspartnerschaft mit mindestens
einem der Bushersteller Mercedes, Solaris oder MAN.
Nachweise
Auszug aus Handelsregister bzw. Gewerbezentralregister.
Einen aktuellen Jahresabschluss
Nachweis über Eintrag in der Handwerksrolle.
Anwesenheit eines entsprechenden Meisters, Nachweis über
Meisterprüfung.
Gültige Nachweise über die Qualifikationen des einzusetzenden
Personals.
Gültiger Nachweis über eine Hochvolt-Befähigung für die Instandhaltung
von Elektrofahrzeugen.
Gültiger Sachkundenachweis für Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen.
Gültige Nachweise über eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweise
Nachweis über eine bestehende Vertragspartnerschaft mit mindestens
einem der Bushersteller Mercedes, Solaris oder MAN.
Auszug aus Handelsregister bzw. Gewerbezentralregister.
Einen aktuellen Jahresabschluss
Nachweis über Eintrag in der Handwerksrolle.
Anwesenheit eines entsprechenden Meisters, Nachweis über
Meisterprüfung.
Gültige Nachweise über die Qualifikationen des einzusetzenden
Personals.
Gültiger Nachweis über eine Hochvolt-Befähigung für die Instandhaltung
von Elektrofahrzeugen.
Gültiger Sachkundenachweis für Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen.
Gültige Nachweise über eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Die Pächterin ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der
Vertragslaufzeit eine Kaution in Höhe von 2 Monatspachtbeträgen bei der
Verpächterin zu hinterlegen. Es erfolgt keine Verzinsung der Kaution
während der Vertragslaufzeit.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Pacht- und Rahmenwerkstattvertrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
Maximal acht Jahre
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/11/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 30/11/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/01/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
Ansbach
91225
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
Ansbach
91225
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für Rügeobliegenheit gilt § 160 ff. GWB. Der Antrag ist unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
Ansbach
91225
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2018
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:holger.beck@infra-fuerth.de?subject=TED
2. http://www.stadtverkehr-fuerth.de/no_cache/startseite.html
3. https://varonis.infra-fuerth.de/?linkid=KZi4zr6VWWXXXp3Wkz1floVUhz/0pzLi8IDODS6ncAGbVD1e1BvnQg
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|