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Ausschreibung: Betreuung in Tagesstätten - DE-Hohen Neuendorf
Betreuung in Tagesstätten
Dokument Nr...: 460507-2018 (ID: 2018101909482630154)
Veröffentlicht: 19.10.2018
*
  DE-Hohen Neuendorf: Betreuung in Tagesstätten
   2018/S 202/2018 460507
   Soziale und andere besondere Dienstleistungen  öffentliche Aufträge
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
   Oranienburger Str. 2
   Hohen Neuendorf
   16540
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Rechtsanwalt Jacob Scheffen
   Telefon: +49 30/54908720
   E-Mail: [1]jacob.scheffen@clp-rechtsanwaelte.de
   Fax: +49 30/549087299
   NUTS-Code: DE40A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://hohen-neuendorf.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E25126793
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85312100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Mit diesem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettberb (§ 17 VgV) sucht
   die Stadt Betreiber für folgende Einrichtungen:
    Kindertagesstätte Zauberstein und
    Kindertagesstätte Pusteblume.
   Ziel ist der Abschluss von Betreiberverträgen innerhalb einer
   Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (§ 21 VgV).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betrieb der Kindertagesstätte Zauberstein
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85312100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40A
   Hauptort der Ausführung:
   Goethestraße 93, 16540 Hohen Neuendorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   In der Kindertagestätte Zauberstein werden Kinder im Alter von 0 Jahren
   bis zum Schuleintritt betreut. Sie verfügt hierbei über geeignete
   Gruppenräume, allerdings nicht über Bewegungsräume. Die Betreuung der
   Kinder in der Kindertagesstätte erfolgt entsprechend der gesetzlichen
   Normierung durch pädagogische Fachkräfte. Die Kindertagesstätte ist
   grundsätzlich von montags bis freitags von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr
   geöffnet.
   Die Verpflegungsleistung der Kinder wird nicht durch den Betreiber
   erbracht.
   Das Betreuungsangebot ist mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von
   montags bis freitags vorzuhalten, ebenso in den Ferienzeiten.
   Regelmäßige Schließzeiten sind nicht vorgesehen.
   Für jedes Kind ist jährlich eine 14-tägige individuelle
   Abwesenheitszeit vorgesehen. Diese ist durch den Betreiber
   sicherzustellen.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 31/12/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es gilt das BbgVergG.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betrieb der Kindertagesstätte Pusteblume
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85312100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40A
   Hauptort der Ausführung:
   Heinersdorfer Str. 27, 16540 Hohen Neuendorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   In der Kindertagestätte Pusteblume werden Kinder im Alter von 0 Jahren
   bis zum Schuleintritt betreut. Sie verfügt hierbei über geeignete
   Gruppenräume. Die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte erfolgt
   entsprechend der gesetzlichen Normierung durch pädagogische Fachkräfte.
   Die Kindertagesstätte ist grundsätzlich von montags bis freitags von
   06:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.
   Die Verpflegungsleistung der Kinder wird nicht durch den Betreiber
   erbracht.
   Das Betreuungsangebot ist mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von
   montags bis freitags vorzuhalten, ebenso in den Ferienzeiten.
   Regelmäßige Schließzeiten sind nicht vorgesehen.
   Für jedes Kind ist jährlich eine 14- tägige individuelle
   Abwesenheitszeit vorgesehen. Diese ist durch den Betreiber
   sicherzustellen.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es gilt das BbgVergG.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Eignungskriterien (§ 42 Abs. 1 VgV):
   1. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123-
   125 GWB 2. Nachweis des Bewerbers über eine Eintragung in das
   Berufsregister (z.B. Vereins- oder Handelsregister) des Sitzes oder
   Wohnsitzes des Bewerbers 3. Nachweis über eine
   Betriebshaftpflichtversicherung 4. Nachweis der Anerkennung als Träger
   der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII 5. Darstellung des
   Unternehmens 6. Angaben zur Eignungsleihe 7. Angaben zum
   Nachunternehmereinsatz wertungsrelevante Eignungskriterien (§ 51 VgV):
   8. Erklärung über den Gesamtumsatz 9. Geeignete Referenzen des
   Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge [Erläuterung
   der einzelnen Kriterien: VI.3)]
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verfahren, das Verhandlungen einschließt
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   §§ 65 Abs. 2, 21 Abs. 6 VgV i. V. m. § 130 GWB
   IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
   Verfahren:
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 19/11/2018
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Erläuterung der Kriterien aus III.1.4) für beide Lose als
   Eigenerklärungen (sofern nicht anders ausgewiesen):
   I. Eignungskriterien gemäß §§ 44 ff. VgV:
   Zu 2. wenn eine Eintragungsverpflichtung besteht (nicht älter als 3
   Monate) zu 3. mit Mindestdeckungssummen von a. 10.000.000 EUR pro
   Verstoß für Personenschäden sowie b. 250.000 EUR für sonstige Schäden
   (Sach- und Vermögensschäden).
   c. Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres:
   mindest. das Doppelte dieser Deckungssummen zu 4. Nachweis der
   Anerkennung als Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII:
   Es wird auf § 44 VgV hingewiesen.
   Zu 5.: Aus dieser hat (sofern einschlägig) u. a. hervorzugehen: Name
   der Gesellschaft, Angaben über evtl. Mitgliedschaft in einem
   Wohlfahrtsverband (z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband,
   Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches
   Werk) oder im Landesjugendring, Rechtsform, Gesellschafter,
   vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder, Stammkapital zu 6.
   Angabe, ob und wie im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
   in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV) zu 7. Angabe,
   welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
   Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind II. wertungsrelevante
   Eignungskriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (§ 51 VgV):
   Zu 8. Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
   a) Bei einer Bewerbergemeinschaft: Addition der Umsätze b)
   Mindestumsätze in EUR netto pro Jahr:
   Los 1: 800.000 Los 2: 800.000 c) Bewertung:
   Der in den Jahren 2015-2017 bzw. 2014-2016 erzielte durchschnittliche
   Gesamtumsatz (einschl. ggf. vorhandener Nachunternehmer, sofern
   zugleich eine Eignungsleihe vorliegt), ist Bezugsgröße für die
   Bewertung. Eine interpolierte Bewertung mit den Erfüllungsgraden 1-3
   (auf 2 Nachkommastellen berechnet) findet mit den Werten 800.000 EUR -
   1.600.000 EUR (Los 1) bzw. 2.200.000 EUR (Los 2) statt.
   d) Gewichtungsfaktor (GF): 30 zu 9. Geeignete Referenzen des Bewerbers
   über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge a) in Form einer Liste
   der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen
   unter Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunktes, sowie d.
   öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des
   Referenzgebers.
   b) Mindestanforderung (beide Lose):
    mindestens 60 Plätze
    mindestens 12 Monate Laufzeit.
   c) GF: 70, differenziert nach folgenden Unterkriterien d)
   Bewertung/Unterkriterien:
    Zeitdauer: ein Punkt für jeden Monat, während welchem die
   Dienstleistung ununterbrochen ausgeführt wurde; keine Begrenzung der
   Anzahl der Referenzen, jedoch werden solche erst ab einer Laufzeit ab
   mind. 12 Monaten gewertet und insg. werden bei allen vorgelegten Ref.
   nicht mehr als 36 Monate berücksichtigt,
    Anzahl Einrichtungen: jede Einrichtung, die der Kinderstagesbetreuung
   dient, vor allem Kindertagesstätte, - krippe, - garten und - hort.
   1 Einrichtung: EG 1;
   5 Einrichtungen: EG;
   Zwischenraum: lineare Interpolation - Kapazität: Anzahl der Plätze
   (jedes mindestens in Teilzeit betreute Kind während eines Schuljahres)
   für Kinder in jeder Einrichtung je Schuljahr (01.08.-31.07.)
   60-80 Plätze: EG 1;
   > 120 Plätze: EG 3;
   Zwischenraum: lineare Interpolation
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird auf §§ 160 ff. GWB verwiesen. § 160 Abs. 3 GWB etwa lautet wie
   folgt:
   [1] Der [Nachprüfungs]antrag ist unzulässig, soweit 1. der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   [2] Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. [3] §
   134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/10/2018
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   1. mailto:jacob.scheffen@clp-rechtsanwaelte.de?subject=TED
   2. https://hohen-neuendorf.de/
   3. https://www.subreport.de/E25126793
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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