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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Magdeburg
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 460492-2018 (ID: 2018101909463630062)
Veröffentlicht: 19.10.2018
*
  DE-Magdeburg: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2018/S 202/2018 460492
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für
   Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice
   Sachsen-Anhalt GmbH
   Am Alten Theater 4
   Magdeburg
   39104
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Marco Vogel
   Telefon: +49 391536310
   E-Mail: [1]vergabe@nasa.de
   Fax: +49 3915363199
   NUTS-Code: DEE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.nasa.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausrüstung von Eisenbahnfahrzeugen mit einem Fahrgast-WLAN und
   Fahrgast-Informationssystem als Nachtrag zu dem bestehenden
   Verkehrsvertrag MDSB Mitteldeutsches S-Bahn Netz II
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 160-367315
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausrüstung von Eisenbahnfahrzeugen mit einem Fahrgast-WLAN und
   Fahrgast-Informationssystem als Nachtrag zu dem bestehenden
   Verkehrsvertrag MDSB Mitteldeutsches S-Bahn Netz II
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0
   NUTS-Code: DED5
   NUTS-Code: DE407
   Hauptort der Ausführung:
   Land Sachsen-Anhalt
   Leipzig
   Landkreis Elbe-Elster
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Die DB Regio AG ist Auftragnehmer des Verkehrsvertrags Mitteldeutsches
   S-Bahn Netz II (MDSB II) und erbringt
   Schienenpersonennahverkehrleistungen im Auftrag der Länder
   Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie des Zweckverband für den
   Nahverkehrsraum Leipzig. Für die Leistungserbringung hat der
   Auftragnehmer Eisenbahnfahrzeuge beschafft, welche die technischen und
   qualitativen Anforderungen des Auftrags erfüllen. Die qualitativen
   Anforderungen sollen im Nachgang des Vertragsschlusses in einem
   Nachtrag zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dahingehend
   erweitert werden, dass alle im Rahmen der Leistungserbringung
   einzusetzenden Fahrzeuge mit einem Fahrgast-WLAN und einem
   Fahrgast-Informationssystem ausgestattet werden.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 03/09/2018
   Ende: 13/12/2030
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2013/S 228-396663
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 111
   Bezeichnung des Auftrags:
   Ausrüstung von Eisenbahnfahrzeugen mit einem Fahrgast-WLAN und
   Fahrgast-Informationssystem als Nachtrag zu dem bestehenden
   Verkehrsvertrag MDSB Mitteldeutsches S-Bahn Netz II
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   03/09/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   DB Regio AG
   Richard-Wagner-Str. 1
   Leipzig
   04109
   Deutschland
   NUTS-Code: DED
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu 1.1): Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für im Land
   Sachsen-Anhalt zu erbringende Leistungen. Weitere Auftraggeber sind:
   Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, Emilienstraße 15, 04107
   Leipzig und Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für
   Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Straße 2  8,
   14467 Potsdam.
   Zu V.2.4) und VII.2.3): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der
   Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung
   erfolgt lediglich, da das Formular in den Feldern eine zwingende Angabe
   erfordert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht
   mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von
   Auftraggebern und Auftragnehmer sowie den fairen Wettbewerb zwischen
   den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen
   würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen
   Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise
   Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich
   sind.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
   Ernst-Kamieth-Str. 2
   Halle (Saale)
   06112
   Deutschland
   Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536
   Fax: +49 3455141115
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorliegend haben sich die Aufgabenträger vor Abschluss des Nachtrags zu
   dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dazu entschlossen, die
   beabsichtigte Direktvergabe an DB Regio im Wege einer
   Freiwilligen-Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 2
   GWB als Vorabinformation zu veröffentlichen. Der Gesetzgeber sieht
   unter Verweis auf § 132 Abs. 5 GWB i.V.m. § 39 Abs. 5 VgV keine Pflicht
   zur Vorabveröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung einer
   Vertragsänderung vor. Die hiesige Vorabinformation erfolgte, da die
   Auftraggeber die in § 135 Abs. 3 S. 1 GWB beschriebene Rechtsfolge
   auslösen wollten und damit die Frist zur Feststellung der Unwirksamkeit
   der Vertragsänderung in Form eines Nachtrags zu dem bestehenden
   Verkehrsvertrag MDSB II im Wege einer Direktvergabe verkürzen wollten.
   Der Abschluss des entsprechenden Nachtrags erfolgte gemäß § 135 Abs. 3
   GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der
   Freiwilligen-Ex-ante-Transparenzbekanntmachung am 22.8.2018. Aufgrund
   dieser Bekanntmachung konnten die Auftraggeber nach Ablauf einer Frist
   von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem
   Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Risiko nach § 135 Abs. 1
   Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein, dass der öffentliche Auftrag von Anfang
   an unwirksam ist (siehe § 135 Abs. 1 S. 1 GWB). Sollte diese
   Rechtswirkung nicht eingetreten sein, besteht nach § 135 Abs. 2 S. GWB
   die Möglichkeit die Unwirksamkweit der Änderung innerhalb einer Frist
   von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Antsblatt der Europäischen Union feststellen zu
   lassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/10/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0
   NUTS-Code: DE407
   NUTS-Code: DED5
   Hauptort der Ausführung:
   Land Sachsen-Anhalt
   Leipzig
   Landkreis Elbe-Elster
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die DB Regio AG ist Auftragnehmer des Verkehrsvertrags MDSB II und
   erbringt Schienenpersonennahverkehrleistungen im Auftrag der Länder
   Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie des Zweckverband für den
   Nahverkehrsraum Leipzig. Für die Leistungserbringung hat der
   Auftragnehmer Eisenbahnfahrzeuge beschafft, welche die technischen und
   qualitativen Anforderungen des Auftrags erfüllen. Die qualitativen
   Anforderungen sollen im Nachgang des Vertragsschlusses in einem
   Nachtrag zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dahingehend
   erweitert werden, dass alle im Rahmen der Leistungserbringung
   einzusetzenden Fahrzeuge mit einem Fahrgast-WLAN und einem
   Fahrgast-Informationssystem ausgestattet werden.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 03/09/2018
   Ende: 01/12/2030
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   DB Regio AG
   Richard-Wagner-Str. 1
   Leipzig
   04109
   Deutschland
   NUTS-Code: DED
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Die DB Regio AG ist Auftragnehmer des Verkehrsvertrags MDSB II und
   erbringt Schienenpersonennahverkehrleistungen im Auftrag der Länder
   Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie des Zweckverband für den
   Nahverkehrsraum Leipzig. Für die Leistungserbringung hat der
   Auftragnehmer Eisenbahnfahrzeuge beschafft, welche die technischen und
   qualitativen Anforderungen des Auftrags erfüllen. Die qualitativen
   Anforderungen sollen im Nachgang des Vertragsschlusses in einem
   Nachtrag zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dahingehend
   erweitert werden, dass alle im Rahmen der Leistungserbringung
   einzusetzenden Fahrzeuge mit einem Fahrgast-WLAN und einem
   Fahrgast-Informationssystem ausgestattet werden.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die rechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Die
   für die Auftragsausübung erforderlichen Fahrzeuge befinden sich im
   Eigentum des Auftragnehmers des bestehenden Vertrags über
   SPNV-Leistungen. Die Auftraggeber haben keine Durchgriffsmöglichkeiten
   hinsichtlich der Realisierung der zu beauftragenden Leistung in den
   Fahrzeugen. Eine Realisierung des Auftrags ist nur durch den
   vorhandenen Auftragnehmer möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre
   zu dem mit erheblichen Schwierigkeiten für die Auftraggeber verbunden.
   Die rechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus einem Umkehrschluss zu §
   132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GWB, da es sich vorliegend lediglich um eine
   geringfügige Ausweitung eines vertraglichen Nebenaspekts zur Steigerung
   der Attraktivität des SPNV im Sinne des bestehenden Vertrags handelt.
   Der Zweck des bestehenden Auftrags, die Erbringung von SPNV-Leistungen
   im Netz MDSB II, bleibt erhalten. Es handelt sich um eine unwesentliche
   Anpassung des bestehenden Auftrags.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
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