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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Magdeburg
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 460492-2018 (ID: 2018101909463630062)
Veröffentlicht: 19.10.2018
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DE-Magdeburg: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2018/S 202/2018 460492
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für
Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt GmbH
Am Alten Theater 4
Magdeburg
39104
Deutschland
Kontaktstelle(n): Marco Vogel
Telefon: +49 391536310
E-Mail: [1]vergabe@nasa.de
Fax: +49 3915363199
NUTS-Code: DEE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.nasa.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausrüstung von Eisenbahnfahrzeugen mit einem Fahrgast-WLAN und
Fahrgast-Informationssystem als Nachtrag zu dem bestehenden
Verkehrsvertrag MDSB Mitteldeutsches S-Bahn Netz II
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 160-367315
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausrüstung von Eisenbahnfahrzeugen mit einem Fahrgast-WLAN und
Fahrgast-Informationssystem als Nachtrag zu dem bestehenden
Verkehrsvertrag MDSB Mitteldeutsches S-Bahn Netz II
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0
NUTS-Code: DED5
NUTS-Code: DE407
Hauptort der Ausführung:
Land Sachsen-Anhalt
Leipzig
Landkreis Elbe-Elster
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Die DB Regio AG ist Auftragnehmer des Verkehrsvertrags Mitteldeutsches
S-Bahn Netz II (MDSB II) und erbringt
Schienenpersonennahverkehrleistungen im Auftrag der Länder
Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie des Zweckverband für den
Nahverkehrsraum Leipzig. Für die Leistungserbringung hat der
Auftragnehmer Eisenbahnfahrzeuge beschafft, welche die technischen und
qualitativen Anforderungen des Auftrags erfüllen. Die qualitativen
Anforderungen sollen im Nachgang des Vertragsschlusses in einem
Nachtrag zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dahingehend
erweitert werden, dass alle im Rahmen der Leistungserbringung
einzusetzenden Fahrzeuge mit einem Fahrgast-WLAN und einem
Fahrgast-Informationssystem ausgestattet werden.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/09/2018
Ende: 13/12/2030
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2013/S 228-396663
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 111
Bezeichnung des Auftrags:
Ausrüstung von Eisenbahnfahrzeugen mit einem Fahrgast-WLAN und
Fahrgast-Informationssystem als Nachtrag zu dem bestehenden
Verkehrsvertrag MDSB Mitteldeutsches S-Bahn Netz II
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
03/09/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
DB Regio AG
Richard-Wagner-Str. 1
Leipzig
04109
Deutschland
NUTS-Code: DED
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu 1.1): Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für im Land
Sachsen-Anhalt zu erbringende Leistungen. Weitere Auftraggeber sind:
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, Emilienstraße 15, 04107
Leipzig und Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Straße 2 8,
14467 Potsdam.
Zu V.2.4) und VII.2.3): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der
Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung
erfolgt lediglich, da das Formular in den Feldern eine zwingende Angabe
erfordert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht
mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von
Auftraggebern und Auftragnehmer sowie den fairen Wettbewerb zwischen
den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen
würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen
Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise
Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich
sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Ernst-Kamieth-Str. 2
Halle (Saale)
06112
Deutschland
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536
Fax: +49 3455141115
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorliegend haben sich die Aufgabenträger vor Abschluss des Nachtrags zu
dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dazu entschlossen, die
beabsichtigte Direktvergabe an DB Regio im Wege einer
Freiwilligen-Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 2
GWB als Vorabinformation zu veröffentlichen. Der Gesetzgeber sieht
unter Verweis auf § 132 Abs. 5 GWB i.V.m. § 39 Abs. 5 VgV keine Pflicht
zur Vorabveröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung einer
Vertragsänderung vor. Die hiesige Vorabinformation erfolgte, da die
Auftraggeber die in § 135 Abs. 3 S. 1 GWB beschriebene Rechtsfolge
auslösen wollten und damit die Frist zur Feststellung der Unwirksamkeit
der Vertragsänderung in Form eines Nachtrags zu dem bestehenden
Verkehrsvertrag MDSB II im Wege einer Direktvergabe verkürzen wollten.
Der Abschluss des entsprechenden Nachtrags erfolgte gemäß § 135 Abs. 3
GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der
Freiwilligen-Ex-ante-Transparenzbekanntmachung am 22.8.2018. Aufgrund
dieser Bekanntmachung konnten die Auftraggeber nach Ablauf einer Frist
von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem
Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Risiko nach § 135 Abs. 1
Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein, dass der öffentliche Auftrag von Anfang
an unwirksam ist (siehe § 135 Abs. 1 S. 1 GWB). Sollte diese
Rechtswirkung nicht eingetreten sein, besteht nach § 135 Abs. 2 S. GWB
die Möglichkeit die Unwirksamkweit der Änderung innerhalb einer Frist
von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Antsblatt der Europäischen Union feststellen zu
lassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2018
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
60210000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0
NUTS-Code: DE407
NUTS-Code: DED5
Hauptort der Ausführung:
Land Sachsen-Anhalt
Leipzig
Landkreis Elbe-Elster
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die DB Regio AG ist Auftragnehmer des Verkehrsvertrags MDSB II und
erbringt Schienenpersonennahverkehrleistungen im Auftrag der Länder
Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie des Zweckverband für den
Nahverkehrsraum Leipzig. Für die Leistungserbringung hat der
Auftragnehmer Eisenbahnfahrzeuge beschafft, welche die technischen und
qualitativen Anforderungen des Auftrags erfüllen. Die qualitativen
Anforderungen sollen im Nachgang des Vertragsschlusses in einem
Nachtrag zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dahingehend
erweitert werden, dass alle im Rahmen der Leistungserbringung
einzusetzenden Fahrzeuge mit einem Fahrgast-WLAN und einem
Fahrgast-Informationssystem ausgestattet werden.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/09/2018
Ende: 01/12/2030
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
DB Regio AG
Richard-Wagner-Str. 1
Leipzig
04109
Deutschland
NUTS-Code: DED
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Die DB Regio AG ist Auftragnehmer des Verkehrsvertrags MDSB II und
erbringt Schienenpersonennahverkehrleistungen im Auftrag der Länder
Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie des Zweckverband für den
Nahverkehrsraum Leipzig. Für die Leistungserbringung hat der
Auftragnehmer Eisenbahnfahrzeuge beschafft, welche die technischen und
qualitativen Anforderungen des Auftrags erfüllen. Die qualitativen
Anforderungen sollen im Nachgang des Vertragsschlusses in einem
Nachtrag zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dahingehend
erweitert werden, dass alle im Rahmen der Leistungserbringung
einzusetzenden Fahrzeuge mit einem Fahrgast-WLAN und einem
Fahrgast-Informationssystem ausgestattet werden.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die rechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Die
für die Auftragsausübung erforderlichen Fahrzeuge befinden sich im
Eigentum des Auftragnehmers des bestehenden Vertrags über
SPNV-Leistungen. Die Auftraggeber haben keine Durchgriffsmöglichkeiten
hinsichtlich der Realisierung der zu beauftragenden Leistung in den
Fahrzeugen. Eine Realisierung des Auftrags ist nur durch den
vorhandenen Auftragnehmer möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre
zu dem mit erheblichen Schwierigkeiten für die Auftraggeber verbunden.
Die rechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus einem Umkehrschluss zu §
132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GWB, da es sich vorliegend lediglich um eine
geringfügige Ausweitung eines vertraglichen Nebenaspekts zur Steigerung
der Attraktivität des SPNV im Sinne des bestehenden Vertrags handelt.
Der Zweck des bestehenden Auftrags, die Erbringung von SPNV-Leistungen
im Netz MDSB II, bleibt erhalten. Es handelt sich um eine unwesentliche
Anpassung des bestehenden Auftrags.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
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