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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Berlin
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 460483-2018 (ID: 2018101909455330004)
Veröffentlicht: 19.10.2018
*
  DE-Berlin: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   2018/S 202/2018 460483
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
   Lietzenburger Straße 107
   Berlin
   10707
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge,
   Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53, 10117 Berlin
   Telefon: +49 30516522720
   E-Mail: [1]BerlinTXL@kanzleigruenhagen.de
   Fax: +49 30516522710
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.berlintxl.de/
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Berlin TXL  The Urban Tech Republic, Planung Verkehrsanlagen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71322500
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE30
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die
   Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und
   Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und
   einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.
   Der Beschaffungsgegenstand ist die verkehrliche Erschließung des
   Areals, sodass folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild
   Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu erbringen sind:
    Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal,
    Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase
   benannten Bereiche (Leistungsphase 9 allerdings nur Dokumentation),
    besondere Leistungen (optional): z. B. Erstellung SiGe-Plan, Planung
   für LZA, Örtliche Bauüberwachung, Erstellung der VPU, Erstellung der
   BPU etc.
   Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die
   Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem
   Abschluss des Vertrags wird lediglich die Leistungen der Leistungsphase
   2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal beauftragt. Die weiteren
   Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzem
   schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere
   Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und
   Termine.
   Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der
   Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des
   Landes Berlin.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 120
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2013/S 246-429267
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 5.1.2.4.1.11.1
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   11/02/2014
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   EIBS Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH
   Dresden
   Deutschland
   NUTS-Code: DED2
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 671 744.02 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   E-Mail: [4]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [5]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/verg
   abekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
   Rechtsvorschriften verwiesen:
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
    § 135 GWB Unwirksamkeit,
    § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche dort genannten
   Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens
   zu beachten sind, insbesondere sind folgende Vorschriften relevant:
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der
   Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
   das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   E-Mail: [6]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [7]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/verg
   abekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71322500
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DE30
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Zuge der Bearbeitung der Ingenieurleistungen wurden nun weitere
   Leistungen notwendig, die über das bisherige Leistungssoll hinausgehen.
   Bei den Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die
   erschöpfend beschrieben wurden. Die zusätzlichen Leistungen wirken sich
   nicht auf die Termine des ursprünglichen Hauptvertrages aus, vielmehr
   werden sie zwingend benötigt, um die Leistungen des Hauptauftrages
   zukünftig im Sinne des Projektes in Anspruch nehmen zu können. Durch
   die zusätzlich zu erbringenden Leistungen werden die ursprünglichen
   Leistungen ergänzt. Einzelheiten zu den zusätzlich erforderlich
   gewordenen Leistungen sind unter Punkt VII.2.1 aufgeführt.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 120
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 17 800.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   EIBS Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH
   Dresden
   Deutschland
   NUTS-Code: DED2
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Im Einzelnen werden folgende zusätzliche Leistungen beauftragt, die
   direkt auf den bislang erbrachten aufbauen und mit diesen eng
   verknüpft, inhaltlich jedoch nicht im Hauptauftrag vertraglich
   geschuldet sind:
    Leistungspaket 1. Zusätzliche Variantenuntersuchung Eingang Ost,
    Leistungspakte 2. Erstellung Bemusterungsblätter inklusive
   Materialrecherche und Abstimmungen,
    Leistungspaket 5. Zusätzliche Untersuchungen Betonerhalt.
   Hierbei handelt es sich um einen weiteren Nachtrag. Die früheren
   Nachträge weisen eine Auftragssumme von insgesamt 194 771,73 EUR netto
   auf.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Um den bisherigen Planungsprozess aus dem Hauptauftrag vom 11.02.2014
   weiterzuführen, sind die Mehraufwendungen bzw. zusätzlichen Leistungen
   für die Planung der Verkehrsanlagen erforderlich geworden, um die
   Weiterentwicklung des Eingangs Ost in Freiraum und
   Verkehrsanlagenplanung für eine geordnete Entwicklung des Standortes
   und seiner Einbindung in die Strukturen des Berliner Stadtgebietes zu
   ermöglichen. Ein Auftragnehmerwechsel stieße auf
   Kompatibilitätshindernisse, die sich insbesondere im fortgeschrittenen
   Planungsprozess äußern würden und daher unverhältnismäßig wären, da die
   bisher konzipierte Verkehrsanlagenplanung in ihrem Gebrauch
   beeinträchtigt bzw. vereitelt wäre. Denn die ursprünglichen Leistungen
   wurden aufgrund enger inhaltlicher Abstimmungen mit dem Auftraggeber
   vom Auftragnehmer als seine individuell konzipierte Planungsleistung in
   seiner eigenen gestalterischen und schöpferischen Vorgehensweise
   erbracht. Daher kann ein Auftragnehmerwechsel nicht erfolgen.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 866 515.75 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 884 315.75 EUR
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   1. mailto:BerlinTXL@kanzleigruenhagen.de?subject=TED
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   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:429267-2013:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
   5. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
   6. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
   7. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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