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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Berlin
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 460483-2018 (ID: 2018101909455330004)
Veröffentlicht: 19.10.2018
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DE-Berlin: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2018/S 202/2018 460483
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
Lietzenburger Straße 107
Berlin
10707
Deutschland
Kontaktstelle(n): Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge,
Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30516522720
E-Mail: [1]BerlinTXL@kanzleigruenhagen.de
Fax: +49 30516522710
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.berlintxl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Berlin TXL The Urban Tech Republic, Planung Verkehrsanlagen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die
Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und
Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und
einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.
Der Beschaffungsgegenstand ist die verkehrliche Erschließung des
Areals, sodass folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild
Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu erbringen sind:
Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal,
Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase
benannten Bereiche (Leistungsphase 9 allerdings nur Dokumentation),
besondere Leistungen (optional): z. B. Erstellung SiGe-Plan, Planung
für LZA, Örtliche Bauüberwachung, Erstellung der VPU, Erstellung der
BPU etc.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die
Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem
Abschluss des Vertrags wird lediglich die Leistungen der Leistungsphase
2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal beauftragt. Die weiteren
Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzem
schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere
Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und
Termine.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des
Landes Berlin.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2013/S 246-429267
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 5.1.2.4.1.11.1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
11/02/2014
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
EIBS Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH
Dresden
Deutschland
NUTS-Code: DED2
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 671 744.02 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: [4]vergabekammer@senweb.berlin.de
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[5]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/verg
abekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
§ 135 GWB Unwirksamkeit,
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche dort genannten
Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens
zu beachten sind, insbesondere sind folgende Vorschriften relevant:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: [6]vergabekammer@senweb.berlin.de
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[7]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/verg
abekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/10/2018
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71322500
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DE30
Hauptort der Ausführung:
Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Zuge der Bearbeitung der Ingenieurleistungen wurden nun weitere
Leistungen notwendig, die über das bisherige Leistungssoll hinausgehen.
Bei den Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die
erschöpfend beschrieben wurden. Die zusätzlichen Leistungen wirken sich
nicht auf die Termine des ursprünglichen Hauptvertrages aus, vielmehr
werden sie zwingend benötigt, um die Leistungen des Hauptauftrages
zukünftig im Sinne des Projektes in Anspruch nehmen zu können. Durch
die zusätzlich zu erbringenden Leistungen werden die ursprünglichen
Leistungen ergänzt. Einzelheiten zu den zusätzlich erforderlich
gewordenen Leistungen sind unter Punkt VII.2.1 aufgeführt.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 17 800.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
EIBS Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH
Dresden
Deutschland
NUTS-Code: DED2
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Im Einzelnen werden folgende zusätzliche Leistungen beauftragt, die
direkt auf den bislang erbrachten aufbauen und mit diesen eng
verknüpft, inhaltlich jedoch nicht im Hauptauftrag vertraglich
geschuldet sind:
Leistungspaket 1. Zusätzliche Variantenuntersuchung Eingang Ost,
Leistungspakte 2. Erstellung Bemusterungsblätter inklusive
Materialrecherche und Abstimmungen,
Leistungspaket 5. Zusätzliche Untersuchungen Betonerhalt.
Hierbei handelt es sich um einen weiteren Nachtrag. Die früheren
Nachträge weisen eine Auftragssumme von insgesamt 194 771,73 EUR netto
auf.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den bisherigen Planungsprozess aus dem Hauptauftrag vom 11.02.2014
weiterzuführen, sind die Mehraufwendungen bzw. zusätzlichen Leistungen
für die Planung der Verkehrsanlagen erforderlich geworden, um die
Weiterentwicklung des Eingangs Ost in Freiraum und
Verkehrsanlagenplanung für eine geordnete Entwicklung des Standortes
und seiner Einbindung in die Strukturen des Berliner Stadtgebietes zu
ermöglichen. Ein Auftragnehmerwechsel stieße auf
Kompatibilitätshindernisse, die sich insbesondere im fortgeschrittenen
Planungsprozess äußern würden und daher unverhältnismäßig wären, da die
bisher konzipierte Verkehrsanlagenplanung in ihrem Gebrauch
beeinträchtigt bzw. vereitelt wäre. Denn die ursprünglichen Leistungen
wurden aufgrund enger inhaltlicher Abstimmungen mit dem Auftraggeber
vom Auftragnehmer als seine individuell konzipierte Planungsleistung in
seiner eigenen gestalterischen und schöpferischen Vorgehensweise
erbracht. Daher kann ein Auftragnehmerwechsel nicht erfolgen.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 866 515.75 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 884 315.75 EUR
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3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:429267-2013:TEXT:DE:HTML
4. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
5. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
6. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
7. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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