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Ausschreibung: Ausgabe von Mitarbeiterausweisen - DE-Berlin
Ausgabe von Mitarbeiterausweisen
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Dokument Nr...: 459757-2018 (ID: 2018101909363129403)
Veröffentlicht: 19.10.2018
*
  DE-Berlin: Ausgabe von Mitarbeiterausweisen
   2018/S 202/2018 459757
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   HFK Rechtsanwälte LLP
   Knesebeckstraße 1
   Berlin
   10623
   Deutschland
   Telefon: +49 30-31867523
   E-Mail: [1]HBA@hfk.de
   Fax: +49 30-31867529
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deutsche-evergabe.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.deutsche-evergabe.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A680268E-60
   87-4159-A354-A16A1B5274F7
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A680268E-60
   87-4159-A354-A16A1B5274F7
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und der Security Module
   Card Typ B durch qVDA
   Referenznummer der Bekanntmachung: 00688-17
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79716000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die
   Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (HBA) und sog. Security
   Module Card Typ B (SMC-B) durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter
   (qVDA) sicherzustellen. Hierzu wollen sich die Apothekerkammern sog.
   qualifizierter Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) bedienen. Die
   abzuschließenden Verträge kommen separat mit den einzelnen
   Apothekerkammern und nicht mit der in der Bekanntmachung als
   Auftraggeber benannten Kanzlei zustande; die benannte Kanzlei
   fungiert nur als verfahrensführende Stelle. Zur Deckung des Bedarfs
   führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Das
   Open-House-Verfahren stellt eine Verfahrensart außerhalb des
   (europäischen) Vergaberechts dar (siehe zuletzt EuGH, Urteil vom
   1.3.2018  Rs. C-9/17). Das Vergaberecht findet keine Anwendung. Nähere
   Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32582000
   30162000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   In den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die
   Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (HBA) und sog. Security
   Module Card Typ B (SMC-B) durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter
   (qVDA) sicherzustellen. Hierzu wollen sich die Apothekerkammern sog.
   qualifizierter Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) bedienen. Die
   abzuschließenden Verträge kommen separat mit den einzelnen
   Apothekerkammern und nicht mit der in der Bekanntmachung als
   Auftraggeber benannten Kanzlei zustande; die benannte Kanzlei
   fungiert nur als verfahrensführende Stelle. Zur Deckung des Bedarfs
   führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Das
   Open-House-Verfahren stellt eine Verfahrensart außerhalb des
   (europäischen) Vergaberechts dar (siehe zuletzt EuGH, Urteil vom
   1.3.2018  Rs. C-9/17). Das Vergaberecht findet keine Anwendung. Nähere
   Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Vergaberecht findet keine Anwendung.Die Nutzung des europäischen
   Amtsblattes oder ähnlicher Plattformen als Veröffentlichungsplattform
   hat keinerlei Rechtswirkungen dergestalt, dass sich die
   Apothekerkammern dem Anwendungsbereich des (europäischen) Vergaberechts
   unterwerfen wollen. Die Nutzung dieser Plattformen dient  ohne
   Präjudiz  ausschließlich zur Herstellung größtmöglicher Transparenz.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Der Vertragspartner muss über den Status eines qualifizierten
   Vertrauensdiensteanbieters im Sinne von Art. 21 Absatz 2 Satz 2 eIDAS
   VO verfügen und als solcher auf einer Vertrauensliste im Sinne von Art.
   22 Absatz 1 eIDAS VO eingetragen sein und dies vor Vertragsschluss
   nachweisen.
    Der Vertragspartner muss über eine Zulassung durch die Gesellschaft
   für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) für die
   Ausgabe von HBA an Leistungserbringer verfügen und dies vor
   Vertragsschluss nachweisen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei den vorgenannten Anforderungen handelt es sich um Mindeststandards.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Der Vertragspartner muss über den Status eines qualifizierten
   Vertrauensdiensteanbieters im Sinne von Art. 21 Absatz 2 Satz 2 eIDAS
   VO verfügen und als solcher auf einer Vertrauensliste im Sinne von Art.
   22 Absatz 1 eIDAS VO eingetragen sein und dies vor Vertragsschluss
   nachweisen.
    Der Vertragspartner muss über eine Zulassung durch die Gesellschaft
   für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) für die
   Ausgabe von HBA an Leistungserbringer verfügen und dies vor
   Vertragsschluss nachweisen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/10/2023
   Ortszeit: 00:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/10/2024
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/10/2023
   Ortszeit: 00:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 228-9499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein sog.
   Open-House-Verfahren, das nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts
   unterfällt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt  ohne Präjudiz 
   nur zur Schaffung größtmöglicher Transparenz. Rechtsbehelfe könnten
   allenfalls eingelegt werden, um überprüfen zu lassen, ob das Verfahren
   dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterliegt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/10/2018
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   3. http://www.deutsche-evergabe.de/
   4. http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A680268E-6087-4159-A354-A16A1B5274F7
   5. http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A680268E-6087-4159-A354-A16A1B5274F7
   6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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