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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bergisch Gladbach
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 459657-2018 (ID: 2018101909351529299)
Veröffentlicht: 19.10.2018
*
  DE-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2018/S 202/2018 459657
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
   Brüderstraße 53
   Bergisch Gladbach
   51427
   Deutschland
   E-Mail: [1]forschungsvergabe@bast.de
   NUTS-Code: DEA2B
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bast.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=221024
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=221024
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   FE 82.0718/2018  Erstellung von fachlichen Expertisen zu
   Fragestellungen im Bereich Fahranfängervorbereitung
   Referenznummer der Bekanntmachung: Z5w - FE 82.0718/2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   FE 82.0718/2018  Erstellung von fachlichen Expertisen zu
   Fragestellungen im Bereich Fahranfängervorbereitung
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 168 067.22 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2B
   Hauptort der Ausführung:
   Erfüllungsort: Bergisch Gladbach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das BMVI erteilt der BASt Aufträge zur Erstellung von Expertisen und
   gutachterlichen Stel-lungnahmen zu verschiedenen Fragestellungen des
   Themenkomplexes Fahranfängervorbe-reitung (Fahrausbildung,
   Fahrlehrerausbildung, Fahrerlaubnisprüfung und Maßnahmen für
   Fahranfänger nach Fahrerlaubniserwerb).
   Bei einigen dieser Aufträge kommen aufgrund des Umfangs und der
   Fragestellungen weder BASt-interne Bearbeitungen noch Vergaben im
   Rahmen externer Forschungsprojekte in Frage.
   Mit dem vorliegenden Rahmenvertrag soll die Möglichkeit geschaffen
   werden, Expertisen und gutachterliche Stellungnahmen zum o. g.
   Themenkomplex zeitnah von einer fachlich geeignete Stelle oder eine
   Gemeinschaft mehrerer fachlich geeigneter Stellen erarbeiten zu lassen.
   Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen 2 Aufträge (Aufruf) zur Bearbeitung
   an:
   1) Die Einordnung des Fahrlehrerberufs in den Deutschen
   Qualifizierungsrahmen (DQR).
   Bei diesem Auftrag soll die Einordnung des kürzlich reformierten Berufs
   der Fahrlehrerin und des Fahrlehrers in den DQR vorgenommen werden. Der
   DQR ist ein Instrument zur Einordnung und Vergleichbarkeit beruflicher
   Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er definiert acht
   Niveaus, die den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens
   (EQR) zugeordnet werden können.
   2) Leichte Sprache in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung.
   Vor dem Hintergrund des Leitbildes der Inklusion soll geprüft werden,
   inwiefern es ohne Verschlechterung der Prüfungsqualität und ohne
   Einschränkung der Verkehrssicherheit möglich ist, die Fragen der
   theoretischen Fahrerlaubnisprüfung  getrennt nach Fahrerlaubnisklassen
    auch in der Leichten Sprache zur Verfügung zu stellen.
   Dabei sollen insbesondere folgende Gesichtspunkte betrachtet werden:
    Was ist genau unter dem Begriff Leichte Sprache zu verstehen?,
    Für welche und wie viele Personen käme eine solche Prüfung in
   Betracht?,
    Wäre eine Prüfung in Leichter Sprache ebenso valide wie die
   gegenwärtige Prüfung?,
    Welcher Aufwand würde für die Übersetzung der Fragen und die
   Durchführung der Prüfung in leichter Sprache entstehen?,
    Gibt es Alternativen?.
   In Abstimmung mit der BASt sind abschließende Berichte zu erstellen und
   vorzulegen.
   Mit dem Angebot sind konkrete Angebote für Abruf 1 und Abruf 2
   vorzulegen. Die Summe dieser Angebote bilden zusammen den
   Bewertungspreis (siehe auch Vergabeunterlage).
   Finanzielle Abwicklung
   Für das Projekt steht ein maximales Gesamtbudget von 200 000,00 EUR
   inkl. MwSt. zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand bis zur
   Höhe des maximalen Gesamtbudgets.
   Dabei werden
    angefallene Arbeitsstunden und
    die Sitzungen pauschal je teilgenommene Person
   Vergütet.
   Maßgeblich für die Abrechnung sind die Angaben im Preisblatt. Es
   besteht kein Anspruch auf vollständige Ausschöpfung des Gesamtbudgets.
   Kalkulationsvorgaben
   Im Preisblatt sind Stundensätze differenziert nach folgenden Kategorien
   anzugeben:
   Kategorie A: Projektleiter, weitere wiss. Leiter
   Kategorie B: weitere Wissenschaftler
   Kategorie C: wiss. Hilfskräfte, Administration
   Die Stundensätze sollen alle weiteren Aufwendungen für Gemeinkosten,
   Sachkosten, Gewinnzuschläge etc. enthalten.
   Die zu kalkulierenden Kosten zu den Sitzungen umfassen je Teilnehmer
   die Teilnahme an der eintägigen Sitzung sowie die notwendigen
   Reisekosten. Räumlichkeiten stehen beim AG in Bonn/Berlin/Bergisch
   Gladbach zur Verfügung, so dass keine Aufwände hierfür kalkuliert
   werden sollen.
   Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Vor- und
   Nachbereitungszeiten werden über die Arbeitsstunden abgedeckt.
   Zeitrahmen: 4 Jahre
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach
   Ausstellungsdatum),
   Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle
   Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
    ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw.
   Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und
   Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens
   Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter
   bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu
   verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o.
   g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
   Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch
   eine Eigenerklärung nachweisen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Anforderung Nachzuweisen durch
   1) Der Auftragnehmer muss über Kenntnisse und mehrjährige Erfahrungen
   im Bereich der Fahrausbildung verfügen. Nachzuweisen durch: Mindestens
   1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. Unter Angabe zu:
   Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber, Auftragnehmer.
   Siehe Referenzliste 1
   2) Der Auftragnehmer muss über Kenntnisse und mehrjährige Erfahrungen
   im Bereich der Fahrlehrerausbildung verfügen. Nachzuweisen durch:
   Mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. Unter Angabe zu:
   Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber, Auftragnehmer.
   Siehe Referenzliste 2
   3) Der Auftragnehmer muss über Kenntnisse und mehrjährige Erfahrungen
   im Bereich der Fahrerlaubnisprüfung verfügen. Nachzuweisen durch:
   Mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. Unter Angabe zu:
   Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber, Auftragnehmer.
   Siehe Referenzliste 3
   4) Der Auftragnehmer muss Erfahrungen in einschlägigen Arbeitsgruppen
   im Bereich der Maßnahmen für Fahranfänger nach Fahrerlaubniserwerb
   verfügen. Nachzuweisen durch: Mindestens 1 Referenz aus den letzten 5
   Jahren. Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert,
   Auftraggeber, Auftragnehmer.
   Siehe Referenzliste 4
   5) Ausreichend personelle Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung
   der zu vergebenden Leistungen. Nachzuweisen durch: Eigenerklärung Nr. 1
   6) Namentliche Nennung der vorgesehenen Projektleitung. Nachzuweisen
   durch: Eigenerklärung Nr. 2
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige
   (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124
   GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/11/2018
   Ortszeit: 15:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/11/2018
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden
   Teilnahmebedingungen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53113
   Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.bund.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
    Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, §
   160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen
   des Vergabeverstoßes,
    Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
   Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen
   Auftraggeber.
    Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
   Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
   des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss.
   Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/10/2018
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   2. http://www.bast.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=221024
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=221024
   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.bund.de/
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