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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 406534-2018 (ID: 2018091809505473075)
Veröffentlicht: 18.09.2018
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DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 179/2018 406534
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
SWR Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Stuttgart
70190
Deutschland
Kontaktstelle(n): albrings + müller ag, Silberburgstraße 157, 79189
Stuttgart
E-Mail: [1]info@am-ag.de
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.swr.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunk, öffentlicher Auftraggeber § 99 GWB
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb SWR Studio Mannheim-Ludwigshafen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1) Aufgabe
Der SWR plant den Neubau des Studios Mannheim-Ludwigshafen unter
Berücksichtigung des aktuellen Raumbedarfs und Berücksichtigung der
technischen Anforderung unter Einhaltung des Kostenrahmens. Für die
Kostengruppen 300 bis 500 wurde ein Kostenrahmen von 9 Mio. EUR
einschließlich MwSt. festgelegt. Das Gesamtprojekt umfasst eine
Gesamtfläche von ca. 2.600 m^2 BGF, welche sich auf die folgenden
Funktionsbereiche bezieht:
Desk (Funktionsbereich)
Medientechnik
Büroflächen
Infrastukturflächen
Darüber hinaus soll unter dem Baukörper eine Tiefgarage mit Ausfahrt
über die Tiefgarage der angrenzenden (noch herzustellenden) Bebauung
geplant werden.
Hauptsächlicher Zweck des Wettbewerbs ist es, unterschiedliche
Lösungsvorschläge für die geschilderte komplexe Aufgabenstellung zu
erhalten und im Rahmen der Preisträgerentscheidung geeignete
Objektplaner zu ermitteln. Im Anschluss an den Planungswettbewerb ist
mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach § 80 VgV
vorgesehen. Seitens des SWR ist beabsichtigt, die bauliche Realisierung
des geschilderten Bauvorhabens in Form einer kombinierten Ausschreibung
zur schlüsselfertigen Umsetzung zu vergeben.
2) Beauftragung und Leistungsumfang:
Der SWR beabsichtigt, einen der Preisträger als Objektplaner für den
Neubau des Studios Mannheim-Ludwigshafen entsprechend den LPH 1 bis 4
nach HOAI inkl. einer Leitdetailplanung zu allen für die Gestaltung
maßgeblichen Bauteilen zu beauftragen. In einer zweiten Stufe soll der
Objektplaner seine Planung zur Vorbereitung einer schlüsselfertigen
Umsetzung funktional ausschreiben, wobei er die Beiträge aller
beteiligten Fachplaner in seine Ausschreibung integriert. Desweiteren
ist beabsichtigt, im Rahmen einer Qualitätskontrolle eine Teilnahme an
dem Vergabeprozess, sowie eine Mitwirkung bei der Überprüfung der in
der Ausschreibung festgelegten Qualitäten im Bauprozess zu beauftragen.
Die Beauftragung dieser zweiten Stufe oder weiterer Leistungsphasen ist
ausschließlich optional, wobei sich der SWR vorbehält, diese an ein
anderes Unternehmen zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung
aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Vergabe der ausgeschriebenen
Leistung erfolgt durch den Auftraggeber nach den Bestimmungen der VgV
und der RPW.
3) Wettbewerb und Vergabe: Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen:
(1) In der ersten Stufe werden im Rahmen des nichtoffenen
Planungswettbewerbs Preisträger ermittelt. Hierfür werden im
europaweiten Teilnahmewettbewerb 15 Teilnehmer für die Teilnahme am
Planungswettbewerb ausgewählt.
(2) Nach Abschluss des Planungswettbewerbs erfolgt mit den Preisträgern
der Eintritt in das Verhandlungsverfahren nach § 80 VgV.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Wertung der Arbeiten durch das Preisgericht:
Architektonische Qualität und Stadträumliche Einbindung
Innere Funktion und Innenraumqualität
Umsetzung des vorgegebenen Nutzungskonzepts bzw. Raumprogramms
Freiflächen
Integration Gebäudetechnik
Wirtschaftlichkeit (anhand planerischer Kenndaten z. B. PF/BGF;
BRI/BGF; A/BRI)
Erschließung / Adressbildung
Zuschlagskriterien (VgV):
Ergebnis Preisgericht
Projektwirtschaftlichkeit
Möglichkeit / Bereitschaft Weiterentwicklung der Planung
Organisation, Qualifikation Planungsteam
Konzept zur Sicherung von Qualitäten und Terminen
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 040-088091
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
11/07/2018
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Steimle Architekten GmbH Stuttgart
Stuttgart
Deutschland
NUTS-Code: DE11
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 76 000.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
76131
Deutschland
Internet-Adresse:
[4]http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160, GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) § 135 GWB Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen,
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2018
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References
1. mailto:info@am-ag.de?subject=TED
2. https://www.swr.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:088091-2018:TEXT:DE:HTML
4. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
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