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Ausschreibung: Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven - DE-Berlin
Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven
Dokument Nr...: 407080-2018 (ID: 2018091809450272725)
Veröffentlicht: 18.09.2018
*
DE-Berlin: Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven
2018/S 179/2018 407080
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Archivstraße 12-14
Zu Händen von: Frau Ißbrücker
14195 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30266443100
E-Mail: [1]gsta.pk@gsta.spk-berlin.de
Fax: +49 30266443126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.gsta.spk-berlin.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Bildung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Massenentsäuerung von Bibliotheks-und Archivgut für die Stiftung
Preußischer Kulturbesitz
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 36
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 1 000 000,00 bis 1 500 000,00 EUR
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Massenentsäuerung von Bibliotheks-und Archivgut für die Stiftung
Preußischer Kulturbesitz
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
92510000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
160 000 Kg (36 Vertragsmonate: 120 000; optional Verlängerungsjahr: 40
000)
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 1 400 000,00 bis 1 900 000,00 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: 4.1) Transport der Materialien von und zu
den jeweils abrufenden Teilauftraggebern (inkl. transportsichere
Verpackung und Versicherung); zu berechnen ist die Wegstrecke vom
Auftraggeber zum Auftragnehmer und zurück unbeachtet der Tatsache, ob
Behandlungsgut transportiert wird oder nicht;
4.2 ) Ausheben der zur Behandlung vorgesehenen Objekte nach den
Vorgaben der Losauftraggeber;
4.3) Selektion (Aushebung) der zu behandelnden Materialien aus den
vorgegebenen Bestandsbereichen durch qualifiziertes, fachlich
geschultes Personal nach den Vorgaben der Losauftraggeber. Beim Bestand
der SBB sind die Auswahlkriterien dabei v. a. die Erscheinungsjahre,
der Erhaltungszustand und die Einbandarten sowie die verschiedenen
Papierqualitäten. Die Selektion der zu entsäuernden Bände erfolgt aus
dem Gesamtmagazinbestand, der in Sachaufstellung Bände aus dem 17.-20.
Jahrhundert enthält;
4.4) Ausfüllen (Signatur, Bandzählung, Datum) und Einstellen von
Magazinvertreterkarten;
4.5) Reinigung durch Absaugen von lose aufliegendem Staub, der sich auf
den zur Behandlung vorgesehenen Objekten befindet;
4.6) Intensivreinigung der einzelnen Buch- bzw. Aktenblöcke von außen
durch Trockenreinigung (einschließlich der 3 Blattschnittkanten und des
inneren Aktendeckels im schmalen Bereich zwischen Blattschnitt und
Deckelkante) durch Absaugen, Abfegen, Abwischen und gegebenenfalls
Radieren;
4.7) Dekontamination Blatt-für-Blatt von mikrobiell geschädigtem
Kulturgut durch Trockenreinigung nach TRBA 240;
4.8) Feinselektion innerhalb der Objekte zur Anwendung schutzbildender
Maßnahmen (Einlegen von Löschpapieren; Entnahme und Rückordnung von
nicht entsäuerbaren, lose einliegenden Objektteilen wie Fotos;
Banderolieren von lose einliegenden, gefalteten Überformaten wie Karten
oder Plänen; Objektteile in eingehefteten Umschlägen aus diesen
entnehmen, um sie der Behandlungscharge angemessen beigeben zu können);
4.9) Entfernen von Metallteilen (Büroklammern und sonstige
Heftklammern, Heftschienen) aus den Objekten;
4.10) Umkopieren nicht entsäuerbarer Einzelseiten (insbesondere
Thermokopien);
4.11) Elektronische Objektdokumentation zur Nachweisung der erfolgten
Arbeitsschritte während der Konditionierung/Feinselektion je
behandeltes Objekt in einer vom Teilauftraggeber bereitgestellten
elektronischen Liste im gängigen Office-Datenbankformat. Zu
dokumentieren sind in erster Linie (sofern entsprechende optionale
Leistungen beauftragt werden): welche Objekte konnten nicht behandelt
werden; welche Objekte wurden einer Intensivreinigung unterzogen,
welche einer Dekontaminierung; wie viele Metallteile je Objekt wurden
entnommen (Gewicht in Gramm); wie viele Sicherungskopien wurden
gefertigt (Anzahl); erfolgte Schädigungen des Objektes durch die
Entsäuerung;
4.12) Kennzeichnung der erfolgten Entsäuerung im oder am Objekt nach
den Vorgaben des Losauftraggebers (in der Regel Stempelung);
4.13) Reponieren (geordnete Rückstellung) der ausgehobenen Bestände in
die Magazine des Losauftraggebers nach dessen Vorgaben.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren
Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in
gleichförmiger Qualität (vor allem Bibliotheksgut)
1)Kurze Beschreibung
Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in gleichförmiger
Qualität (vor allem Bibliotheksgut)
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
92510000
3)Menge oder Umfang
90 000 Kg (gerechnet ohne optionales Verlängerungsjahr)
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 750 000,00 bis 1 100 000,00 EUR
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in
heterogener Qualität (vor allem Archivgut)
1)Kurze Beschreibung
Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in heterogener Qualität
(vor allem Archivgut)
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
92510000
3)Menge oder Umfang
30 000 Kg (gerechnet ohne optionales Verlängerungsjahr)
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 250 000,00 bis 400 000,00 EUR
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bestehen der geforderten Haftpflichtversicherung für Personenschäden
mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall, Sachschäden mindestens 1 000
000 EUR je Schadensfall.
Die sichere Lagerung der Bestände muss während des gesamten Verfahrens
über ein angemessenes Sicherheitskonzept gewährleistet sein; das
Sicherheitskonzept ist im Rahmen des Angebotes zu beschreiben. Der
Transport des Archivgutes muss mindestens mit einem pauschalen
Versicherungswert von 100 EUR pro Kilogramm Archivgut abgesichert sein.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Vertragsbedingungen bestehend aus den Zusätzlichen Vertragsbedingungen
und den Besonderen Vertragsbedingungen für Lieferungen und
Dienstleistungen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung der Bieterin oder des Bieters
Massenentsäuerung von Bibliotheks- und Archivgut für die Stiftung
Preußischer Kulturbesitz
Erklärung:
Ich/Wir erkläre(n) entsprechend den §§ 45, 46 VgV (Vergabeverordnung)
und § 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
0 das Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens,
0
Es besteht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren durch Eröffnung oder die Eröffnung ist beantragt
worden oder der Antrag ist mangels Masse abgelehnt worden oder der
Insolvenzplan ist rechtskräftig bestätigt worden
Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes
Verfahren wurde beantragt: 0
Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes
Verfahren wurde eröffnet: 0
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines
vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels Masse
abgelehnt. 0
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt:
Für den Fall eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans lege
ich/legen wir diesen auf Verlangen vor. 0
(Der jeweils aktuell gültige Stand ist angekreuzt!)
Achtung: für diesen Fall sind als gesonderte Anlage und damit als
Bestandteil des Angebots weitergehende Informationen zum Stand des
Insolvenzverfahrens und eine unterschriebene Erklärung der
Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters bezüglich des
erwarteten Fortbestandes der Leistungsfähigkeit beizufügen.
0 dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
0
Das Unternehmen befindet sich in Liquidation.
(Der jeweils aktuell gültige Stand ist angekreuzt!)
Die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes (beim Gewerbeamt /
Handelsregister, steuerliche Anmeldung bei Freiberuflern)
Dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt
werden,
Dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,
Dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ordnungsgemäß bezahlt werden,
Das Bestehen der geforderten Haftpflichtversicherung für/in Höhe von
Personenschäden mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall
Sachschäden mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall,
Dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere
Zuverlässigkeit als Bewerberin oder Bewerber bzw. Bieterin oder Bieter
in Frage stellen.
Ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23
Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2
500 EUR belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen
die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en)
betrifft/betreffen oder bekannt ist.
Mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine
Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich
handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistungen erfülle(n),
Ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der
dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV,
DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV,
LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der
Berufsgenossenschaften einhalten,
Die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung
und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit einhalten.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch
ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland erbringen mindestens monatlich über
Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige,
deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im
Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber
vorzulegen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter
der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine
gleichlautende Erklärung abgibt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass unter bestimmten
Voraussetzungen eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und
mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der
Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
Mir / Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden muss,
wenn die Auftraggeberin Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist
wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland);
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen;
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte);
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden;
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr);
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern);
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete);
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst
verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt.
Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung
zum Ausschluss meines/unseres Angebots vom Vergabeverfahren sowie zur
fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung
einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine
Meldung des Ausschlusses und der Ausschluss dauer an die
Informationsstelle / das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehende Erklärung auch von
Nachunternehmenden zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens
vor Zustimmung der Auftraggeber zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
Bewerbungsbedingungen
1)Allgemeines
1.1) Bei der Bewerbung bzw. Angebotsabgabe ist die Vergabeverordnung
(VgV) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten.
Die VgV wird nicht Vertragsbestandteil;
1.2) Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots werden die dort
aufgeführten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Bieterin oder der
Bieter hat die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen;
1.3) Die Vorgaben zum Leistungsverzeichnis, das Leistungsverzeichnis,
alle Kalkulationstabellen und die Vertragsbedingungen
(Vergabeunterlagen) werden Bestandteil des Vertrages;
1.4) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) die Vorgaben zum Leistungsverzeichnis, das Leistungsverzeichnis und
alle Kalkulationstabellen;
b) die Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen der
Auftraggeberin;
c) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B) in der gültigen Fassung.
1.5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieterin oder
des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat
sie oder er die zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle unverzüglich vor
Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Zusätzliche Auskünfte
über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind so rechtzeitig
anzufordern, dass sie innerhalb der Angebotsfrist berücksichtigt werden
können;
1.6) Bietende haben die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
genannten Eigenerklärungen bzw. Bescheinigungen mit dem Angebot zu
erbringen. Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten
erstattet;
1.7) Erklärt die Bieterin oder der Bieter ihre oder seine eigenen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil und stehen
diese im Widerspruch zu den Vergabeunterlagen, stellt dies eine
unzulässige Änderung bzw. Ergänzung derselben dar und führt zum
Angebotsausschluss;
1.8) Die Angaben im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung dürfen nur
zur Erstellung des Angebots benutzt werden. Jede Verwendung für andere
Zwecke ist untersagt.
2) Ausschluss von Bieterinnen oder Bietern und besondere Hinweise:
2.1) Leistungen sollen nur an fachkundige, leistungsfähige und
zuverlässige Bieterinnen oder Bieter vergeben werden, die sich
gewerbsmäßig mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung befassen.
2.2) Von der Teilnahme am Wettbewerb können alle Leistungsanbietenden
ausgeschlossen werden, bei denen nachweislich die in § 123 GWB oder
§124 GWB genannten Ausschlusstatbestände vorliegen.
Die Regelungen des § 125 GWB haben Gültigkeit
Dies trifft insbesondere auf Bietende zu, die Schwerwiegende Straftaten
bzw. Verfehlungen im Geschäftsverkehr begangen haben (z. B. Betrug,
Untreue, Urkundenfälschung, illegale Beschäftigung,
Steuerhinterziehung)
Amtsträgerinnen oder Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst
besonders Verpflichtete, die bei der Vergabe oder Ausführung von
Aufträgen mitwirken, Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt haben
(Bestechung oder Vorteilsgewährung) und/oder sich an
wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt bzw. in anderer Weise versucht
haben, den Wettbewerb zu unterlaufen. Hierzu zählen insbesondere die
Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile
(Preisabsprachen), verbotene Preisempfehlungen oder die Beteiligung an
Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von
Angeboten.
2.3) Die Abgabe unzutreffender Erklärungen zur Leistungsfähigkeit,
Zuverlässigkeit oder Eignung kann rechtliche Konsequenzen oder Folgen
bei der künftigen Vergabe öffentlicher Aufträge haben, und kann zu
einem Ausschluss von der Öffentlichen Auftragsvergabe von bis zu 3
Jahren führen.
3) Voraussetzungen zur Angebotsabgabe:
3.1) Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies
gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen.
Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in
deutscher Sprache zu führen;
3.2) Digitale/elektronische Angebote sind nicht zugelassen;
3.3) Zur Angebotserstellung ist ausschließlich der den
Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck zu verwenden. Das Angebot
ist dokumentenecht, leserlich und zweifelsfrei abzugeben;
3.4) Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind
unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit Erläuterungen
zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können
sie dem Angebot in einer besonderen Anlage beigefügt werden;
3.5) Die Bieterin oder der Bieter ist verpflichtet, alle in den
Vergabeunterlagen verlangten Erklärungen abzugeben und alle sonstigen
geforderten Angaben zu machen. Unvollständige oder fehlerhafte Angebote
werden von der Wertung grundsätzlich ausgeschlossen;
3.6) Änderungen der Bieterin oder des Bieters an ihren oder seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, andernfalls ist das Angebot
auszuschließen. Eine fehlerhafte Eintragung ist durchzustreichen und
die richtige Eintragung oberhalb oder daneben zu ergänzen. Die Bieterin
oder der Bieter muss die Änderungen durch ihr oder sein Handzeichen,
ihre oder seine Paraphe, kenntlich machen;
3.7) Das Angebot und die einzusendenden Unterlagen und Erklärungen
müssen eindeutig durch Angabe des Unternehmens (z. B. Firmenstempel)
gekennzeichnet sein. Auf die Anlagen ist im Angebotsvordruck
hinzuweisen.
3.8) Das Angebot und ggf. weitere geforderte Unterlagen und Erklärungen
sind unter Datumsangabe an der vorgegebenen Stelle (oder an mehreren)
zu unterschreiben. Der Name der Unterzeichnerin oder des Unterzeichners
muss erkennbar sein, z. B. Name in Druckbuchstaben unter der
Unterschrift. Nicht ordnungsgemäß an vorgegebener Stelle
unterschriebene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen;
3.9) Der Angebotsvordruck ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der
Vertragsbedingungen unter-schrieben zurückzugeben.
4) Zustellung des Angebots:
4.1) Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der
Auftraggeberin eingegangen sein. Die Bietenden tragen grundsätzlich das
Risiko des rechtzeitigen Eingangs. Verspätet eingegangene Angebote
werden von der Wertung ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch
Um-stände verursacht worden, die nicht von der Bieterin oder vom Bieter
zu vertreten sind;
4.2) Bei Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibungen sowie analog im
Offenen und Nichtoffenen Verfahren ist die Abgabe des Angebots per
Telefon, Telefax, oder E-Mail nicht zulässig. Das Angebot ist in einem
fensterlosen Umschlag zu verschließen, der mit dem beigefügten
Kennzettel für die Angebotsabgabe zu versehen ist. Dieser Umschlag ist
in einen weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu verschließen
ist, an die Auftraggeberin zu richten;
4.3) Die Kosten für die Zustellung des Angebots trägt die Bieterin bzw.
der Bieter.
5) Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots
5.1) Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich
geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden;
5.2 Nachträgliche Berichtigungen bzw. Änderungen oder die
Angebotsrücknahme sind in gleicher Weise wie das abgegebene Angebot zu
behandeln und zuzustellen. Die Ausführungen unter den Ziffern 4.1 bis
4.3 gelten entsprechend;
5.3) Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum
Ablauf der Bindefrist sind die Bietenden an ihre Angebote gebunden. Die
Angebote können in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen
werden.
6) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe):
6.1) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer
Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der
Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen
Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und
entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen;
6.2) Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung
abzugeben;
6.3) Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe
vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen;
6.4) Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen zur
Eignung sind hinsichtlich der von Nachunternehmern zu erbringenden
Teilleistungen von diesen beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen;
6.5) Sofern ein Nachunternehmen das entsprechende Eignungskriterium
nicht erfüllt (nur bei Eignungsleihe) oder bei ihm zwingende
Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, so muss das Nachunternehmen durch
den Bewerber oder Bieter ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor,
dass diese durch den Bewerber oder Bieter innerhalb einer zu setzenden
Frist ersetzt wird.
7) Präqualifizierung:
7.1) Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
[3]www.pq-vol.de oder [4]www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den
öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU
registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer
Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der
Registrierungsnummer angeben;
7.2) Sofern vom Auftraggeber auftragsbezogene Nachweise (z. B.
Haftungsnachweise, Referenzangaben, Gütezeichen, Zertifizierungen usw.)
gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken
enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das
Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
7.3) Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis
der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot,
Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich
Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in
der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
7.4) Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
8) Zusätzliche Anforderungen an Arbeits- und Bietergemeinschaften:
8.1) Arbeitsgemeinschaften oder Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften,
die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen
wollen, haben im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die
bevollmächtigte Vertreterin oder den bevollmächtigten Vertreter (das
federführende Unternehmen) für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages zu benennen;
8.2)Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern
verbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass das federführende
Unternehmen als bevollmächtigte Vertreterin oder bevollmächtigter
Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder
gegenüber der Auftraggeberin vertritt und dass jedes
Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
gesamtschuldnerisch haftet;
8.3) Die unter Punkt 1.6. geforderten Angaben/Eigenerklärungen sind von
allen Gemeinschaftsmitgliedern vorzulegen;
8.4) Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nicht gleichzeitig
als Einzelunternehmen am Vergabeverfahren teilnehmen.
9) Preise:
9.1) Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben;
9.2) Die Preise sind in Euro anzubieten;
9.3) Zusätze für ausländische Bieterinnen oder Bieter. Für die
Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin oder des
Auftragnehmers, soweit sie oder er auf dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen
Berufsgenossenschaft angemeldet sein; ist die Auftragnehmerin oder der
Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser
Verpflichtung befreit, so hat sie oder er dies durch eine Bescheinigung
der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Neben den
Vertragsunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil
werden, gilt deutsches Recht. Auf die Verpflichtung der Auftraggeberin,
die Umsatzsteuer des ausländischen Unternehmens erforderlichenfalls von
der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird
hingewiesen.
10) Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote:
10.1) Bei der Prüfung, Wertung und Ausschluss von Angeboten gelten die
Vorschriften der §§ 56 bzw. 57 der VgV;
10.2) Bei der Öffnung der Angebote sind Bietende nicht zugelassen;
10.3) Nicht berücksichtigte Bieter werden bei EU-vergabeverfahren gemäß
§ 134 GWB unter Einhaltung der Informations- und Wartefrist
entsprechend informiert;
10.4) Bietende und Bewerbende unterliegen mit der Abgabe eines Angebots
oder Teilnahmeantrags den Bestimmungen der Unterrichtung der Bewerber
und Bieter bei EU-Vergaben gemäß § 62 VgV;
10.5) Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf
der Bindefrist kein Auftrag erteilt worden ist;
10.6) Die Bietenden sind damit einverstanden, dass die bekannt
gegebenen personenbezogenen Angaben und übrigen Daten im Rahmen des
Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert werden.
11) Bewertungskriterien:
Preis unter Einbeziehung einer Wertungsmatrix
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: siehe unter III.2.1
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
siehe unter III.2.1
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
A4/5/8-6744/18-ZV
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 22.10.2018 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
29.10.2018 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 4.12.2018
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29.10.2018 - 13:00
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstraße 76
53113 Bonn
Deutschland
E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: [6]www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Präsidialabteilung
Von-der-Heydt-Straße 16-18
10785 Berlin
Deutschland
E-Mail: [7]info@hv.spk-berlin.de
Telefon: +49 30266412889
Internet-Adresse: [8]http://www.preussischer-kulturbesitz.de
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Von-der-Heydt-Straße 16-18, 10785
Berlin
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.9.2018
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References
1. mailto:gsta.pk@gsta.spk-berlin.de?subject=TED
2. http://www.gsta.spk-berlin.de/
3. http://www.pq-vol.de/
4. http://www.pq-verein.de/
5. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
7. mailto:info@hv.spk-berlin.de?subject=TED
8. http://www.preussischer-kulturbesitz.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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