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Ausschreibung: Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven - DE-Berlin
Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven
Dokument Nr...: 407080-2018 (ID: 2018091809450272725)
Veröffentlicht: 18.09.2018
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven
   2018/S 179/2018 407080
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
   Archivstraße 12-14
   Zu Händen von: Frau Ißbrücker
   14195 Berlin
   Deutschland
   Telefon: +49 30266443100
   E-Mail: [1]gsta.pk@gsta.spk-berlin.de
   Fax: +49 30266443126
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.gsta.spk-berlin.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Freizeit, Kultur und Religion
   Bildung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Massenentsäuerung von Bibliotheks-und Archivgut für die Stiftung
   Preußischer Kulturbesitz
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
   NUTS-Code
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 2
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Monaten: 36
   Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
   Rahmenvereinbarung
   Geschätzter Wert ohne MwSt:
   Spanne von 1 000 000,00 bis 1 500 000,00 EUR
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Massenentsäuerung von Bibliotheks-und Archivgut für die Stiftung
   Preußischer Kulturbesitz
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   92510000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   160 000 Kg (36 Vertragsmonate: 120 000; optional Verlängerungsjahr: 40
   000)
   Geschätzter Wert ohne MwSt:
   Spanne von 1 400 000,00 bis 1 900 000,00 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen: 4.1) Transport der Materialien von und zu
   den jeweils abrufenden Teilauftraggebern (inkl. transportsichere
   Verpackung und Versicherung); zu berechnen ist die Wegstrecke vom
   Auftraggeber zum Auftragnehmer und zurück unbeachtet der Tatsache, ob
   Behandlungsgut transportiert wird oder nicht;
   4.2 ) Ausheben der zur Behandlung vorgesehenen Objekte nach den
   Vorgaben der Losauftraggeber;
   4.3) Selektion (Aushebung) der zu behandelnden Materialien aus den
   vorgegebenen Bestandsbereichen durch qualifiziertes, fachlich
   geschultes Personal nach den Vorgaben der Losauftraggeber. Beim Bestand
   der SBB sind die Auswahlkriterien dabei v. a. die Erscheinungsjahre,
   der Erhaltungszustand und die Einbandarten sowie die verschiedenen
   Papierqualitäten. Die Selektion der zu entsäuernden Bände erfolgt aus
   dem Gesamtmagazinbestand, der in Sachaufstellung Bände aus dem 17.-20.
   Jahrhundert enthält;
   4.4) Ausfüllen (Signatur, Bandzählung, Datum) und Einstellen von
   Magazinvertreterkarten;
   4.5) Reinigung durch Absaugen von lose aufliegendem Staub, der sich auf
   den zur Behandlung vorgesehenen Objekten befindet;
   4.6) Intensivreinigung der einzelnen Buch- bzw. Aktenblöcke von außen
   durch Trockenreinigung (einschließlich der 3 Blattschnittkanten und des
   inneren Aktendeckels im schmalen Bereich zwischen Blattschnitt und
   Deckelkante) durch Absaugen, Abfegen, Abwischen und gegebenenfalls
   Radieren;
   4.7) Dekontamination Blatt-für-Blatt von mikrobiell geschädigtem
   Kulturgut durch Trockenreinigung nach TRBA 240;
   4.8) Feinselektion innerhalb der Objekte zur Anwendung schutzbildender
   Maßnahmen (Einlegen von Löschpapieren; Entnahme und Rückordnung von
   nicht entsäuerbaren, lose einliegenden Objektteilen wie Fotos;
   Banderolieren von lose einliegenden, gefalteten Überformaten wie Karten
   oder Plänen; Objektteile in eingehefteten Umschlägen aus diesen
   entnehmen, um sie der Behandlungscharge angemessen beigeben zu können);
   4.9) Entfernen von Metallteilen (Büroklammern und sonstige
   Heftklammern, Heftschienen) aus den Objekten;
   4.10) Umkopieren nicht entsäuerbarer Einzelseiten (insbesondere
   Thermokopien);
   4.11) Elektronische Objektdokumentation zur Nachweisung der erfolgten
   Arbeitsschritte während der Konditionierung/Feinselektion je
   behandeltes Objekt in einer vom Teilauftraggeber bereitgestellten
   elektronischen Liste im gängigen Office-Datenbankformat. Zu
   dokumentieren sind in erster Linie (sofern entsprechende optionale
   Leistungen beauftragt werden): welche Objekte konnten nicht behandelt
   werden; welche Objekte wurden einer Intensivreinigung unterzogen,
   welche einer Dekontaminierung; wie viele Metallteile je Objekt wurden
   entnommen (Gewicht in Gramm); wie viele Sicherungskopien wurden
   gefertigt (Anzahl); erfolgte Schädigungen des Objektes durch die
   Entsäuerung;
   4.12) Kennzeichnung der erfolgten Entsäuerung im oder am Objekt nach
   den Vorgaben des Losauftraggebers (in der Regel Stempelung);
   4.13) Reponieren (geordnete Rückstellung) der ausgehobenen Bestände in
   die Magazine des Losauftraggebers nach dessen Vorgaben.
   Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
   in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
   Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren
   Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
   in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
   Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 1 Bezeichnung: Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in
   gleichförmiger Qualität (vor allem Bibliotheksgut)
   1)Kurze Beschreibung
   Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in gleichförmiger
   Qualität (vor allem Bibliotheksgut)
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   92510000
   3)Menge oder Umfang
   90 000 Kg (gerechnet ohne optionales Verlängerungsjahr)
   Geschätzter Wert ohne MwSt:
   Spanne von 750 000,00 bis 1 100 000,00 EUR
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 2 Bezeichnung: Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in
   heterogener Qualität (vor allem Archivgut)
   1)Kurze Beschreibung
   Massenentsäuerung von schriftlichem Kulturgut in heterogener Qualität
   (vor allem Archivgut)
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   92510000
   3)Menge oder Umfang
   30 000 Kg (gerechnet ohne optionales Verlängerungsjahr)
   Geschätzter Wert ohne MwSt:
   Spanne von 250 000,00 bis 400 000,00 EUR
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Bestehen der geforderten Haftpflichtversicherung für Personenschäden
   mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall, Sachschäden mindestens 1 000
   000 EUR je Schadensfall.
   Die sichere Lagerung der Bestände muss während des gesamten Verfahrens
   über ein angemessenes Sicherheitskonzept gewährleistet sein; das
   Sicherheitskonzept ist im Rahmen des Angebotes zu beschreiben. Der
   Transport des Archivgutes muss mindestens mit einem pauschalen
   Versicherungswert von 100 EUR pro Kilogramm Archivgut abgesichert sein.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Vertragsbedingungen bestehend aus den Zusätzlichen Vertragsbedingungen
   und den Besonderen Vertragsbedingungen für Lieferungen und
   Dienstleistungen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung der Bieterin oder des Bieters
   Massenentsäuerung von Bibliotheks- und Archivgut für die Stiftung
   Preußischer Kulturbesitz
   Erklärung:
   Ich/Wir erkläre(n) entsprechend den §§ 45, 46 VgV (Vergabeverordnung)
   und § 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
   0 das Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens,
   0
   Es besteht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren durch Eröffnung oder die Eröffnung ist beantragt
   worden oder der Antrag ist mangels Masse abgelehnt worden oder der
   Insolvenzplan ist rechtskräftig bestätigt worden
   Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes
   Verfahren wurde beantragt: 0
   Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes
   Verfahren wurde eröffnet: 0
   Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines
   vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels Masse
   abgelehnt. 0
   Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt:
   Für den Fall eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans lege
   ich/legen wir diesen auf Verlangen vor. 0
   (Der jeweils aktuell gültige Stand ist angekreuzt!)
   Achtung: für diesen Fall sind als gesonderte Anlage und damit als
   Bestandteil des Angebots weitergehende Informationen zum Stand des
   Insolvenzverfahrens und eine unterschriebene Erklärung der
   Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters bezüglich des
   erwarteten Fortbestandes der Leistungsfähigkeit beizufügen.
   0 dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
   0
   Das Unternehmen befindet sich in Liquidation.
   (Der jeweils aktuell gültige Stand ist angekreuzt!)
   Die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes (beim Gewerbeamt /
   Handelsregister, steuerliche Anmeldung bei Freiberuflern)
   Dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt
   werden,
   Dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,
   Dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmerinnen und
   Arbeitnehmer ordnungsgemäß bezahlt werden,
   Das Bestehen der geforderten Haftpflichtversicherung für/in Höhe von
   Personenschäden mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall
   Sachschäden mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall,
   Dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere
   Zuverlässigkeit als Bewerberin oder Bewerber bzw. Bieterin oder Bieter
   in Frage stellen.
   Ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2
   500 EUR belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen
   die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das
   Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en)
   betrifft/betreffen oder bekannt ist.
   Mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine
   Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich
   handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
   Ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   angebotenen Leistungen erfülle(n),
   Ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere
   Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der
   dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV,
   DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV,
   LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der
   Berufsgenossenschaften einhalten,
   Die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung
   und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des
   Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der
   Schwarzarbeit einhalten.
   Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter  auch
   ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der
   Bundesrepublik Deutschland erbringen  mindestens monatlich über
   Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige,
   deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im
   Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber
   vorzulegen.
   Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter
   der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine
   gleichlautende Erklärung abgibt.
   Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass  unter bestimmten
   Voraussetzungen  eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren
   Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und
   mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der
   Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
   Mir / Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden muss,
   wenn die Auftraggeberin Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist
   wegen:
   a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland);
   b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen;
   c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte);
   d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
   e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden;
   f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr);
   g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern);
   h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete);
   i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
   wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst
   verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
   Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt.
   Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung
   zum Ausschluss meines/unseres Angebots vom Vergabeverfahren sowie zur
   fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung
   einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine
   Meldung des Ausschlusses und der Ausschluss dauer an die
   Informationsstelle / das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
   Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehende Erklärung auch von
   Nachunternehmenden zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens
   vor Zustimmung der Auftraggeber zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
   Bewerbungsbedingungen
   1)Allgemeines
   1.1) Bei der Bewerbung bzw. Angebotsabgabe ist die Vergabeverordnung
   (VgV) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten.
   Die VgV wird nicht Vertragsbestandteil;
   1.2) Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots werden die dort
   aufgeführten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Bieterin oder der
   Bieter hat die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen;
   1.3) Die Vorgaben zum Leistungsverzeichnis, das Leistungsverzeichnis,
   alle Kalkulationstabellen und die Vertragsbedingungen
   (Vergabeunterlagen) werden Bestandteil des Vertrages;
   1.4) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
   a) die Vorgaben zum Leistungsverzeichnis, das Leistungsverzeichnis und
   alle Kalkulationstabellen;
   b) die Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen der
   Auftraggeberin;
   c) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
   Leistungen (VOL/B) in der gültigen Fassung.
   1.5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieterin oder
   des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat
   sie oder er die zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle unverzüglich vor
   Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Zusätzliche Auskünfte
   über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind so rechtzeitig
   anzufordern, dass sie innerhalb der Angebotsfrist berücksichtigt werden
   können;
   1.6) Bietende haben die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
   genannten Eigenerklärungen bzw. Bescheinigungen mit dem Angebot zu
   erbringen. Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten
   erstattet;
   1.7) Erklärt die Bieterin oder der Bieter ihre oder seine eigenen
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil und stehen
   diese im Widerspruch zu den Vergabeunterlagen, stellt dies eine
   unzulässige Änderung bzw. Ergänzung derselben dar und führt zum
   Angebotsausschluss;
   1.8) Die Angaben im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung dürfen nur
   zur Erstellung des Angebots benutzt werden. Jede Verwendung für andere
   Zwecke ist untersagt.
   2) Ausschluss von Bieterinnen oder Bietern und besondere Hinweise:
   2.1) Leistungen sollen nur an fachkundige, leistungsfähige und
   zuverlässige Bieterinnen oder Bieter vergeben werden, die sich
   gewerbsmäßig mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung befassen.
   2.2) Von der Teilnahme am Wettbewerb können alle Leistungsanbietenden
   ausgeschlossen werden, bei denen nachweislich die in § 123 GWB oder
   §124 GWB genannten Ausschlusstatbestände vorliegen.
   Die Regelungen des § 125 GWB haben Gültigkeit
   Dies trifft insbesondere auf Bietende zu, die Schwerwiegende Straftaten
   bzw. Verfehlungen im Geschäftsverkehr begangen haben (z. B. Betrug,
   Untreue, Urkundenfälschung, illegale Beschäftigung,
   Steuerhinterziehung)
   Amtsträgerinnen oder Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst
   besonders Verpflichtete, die bei der Vergabe oder Ausführung von
   Aufträgen mitwirken, Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt haben
   (Bestechung oder Vorteilsgewährung) und/oder sich an
   wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt bzw. in anderer Weise versucht
   haben, den Wettbewerb zu unterlaufen. Hierzu zählen insbesondere die
   Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile
   (Preisabsprachen), verbotene Preisempfehlungen oder die Beteiligung an
   Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von
   Angeboten.
   2.3) Die Abgabe unzutreffender Erklärungen zur Leistungsfähigkeit,
   Zuverlässigkeit oder Eignung kann rechtliche Konsequenzen oder Folgen
   bei der künftigen Vergabe öffentlicher Aufträge haben, und kann zu
   einem Ausschluss von der Öffentlichen Auftragsvergabe von bis zu 3
   Jahren führen.
   3) Voraussetzungen zur Angebotsabgabe:
   3.1) Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies
   gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen.
   Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in
   deutscher Sprache zu führen;
   3.2) Digitale/elektronische Angebote sind nicht zugelassen;
   3.3) Zur Angebotserstellung ist ausschließlich der den
   Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck zu verwenden. Das Angebot
   ist dokumentenecht, leserlich und zweifelsfrei abzugeben;
   3.4) Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind
   unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit Erläuterungen
   zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können
   sie dem Angebot in einer besonderen Anlage beigefügt werden;
   3.5) Die Bieterin oder der Bieter ist verpflichtet, alle in den
   Vergabeunterlagen verlangten Erklärungen abzugeben und alle sonstigen
   geforderten Angaben zu machen. Unvollständige oder fehlerhafte Angebote
   werden von der Wertung grundsätzlich ausgeschlossen;
   3.6) Änderungen der Bieterin oder des Bieters an ihren oder seinen
   Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, andernfalls ist das Angebot
   auszuschließen. Eine fehlerhafte Eintragung ist durchzustreichen und
   die richtige Eintragung oberhalb oder daneben zu ergänzen. Die Bieterin
   oder der Bieter muss die Änderungen durch ihr oder sein Handzeichen,
   ihre oder seine Paraphe, kenntlich machen;
   3.7) Das Angebot und die einzusendenden Unterlagen und Erklärungen
   müssen eindeutig durch Angabe des Unternehmens (z. B. Firmenstempel)
   gekennzeichnet sein. Auf die Anlagen ist im Angebotsvordruck
   hinzuweisen.
   3.8) Das Angebot und ggf. weitere geforderte Unterlagen und Erklärungen
   sind unter Datumsangabe an der vorgegebenen Stelle (oder an mehreren)
   zu unterschreiben. Der Name der Unterzeichnerin oder des Unterzeichners
   muss erkennbar sein, z. B. Name in Druckbuchstaben unter der
   Unterschrift. Nicht ordnungsgemäß an vorgegebener Stelle
   unterschriebene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen;
   3.9) Der Angebotsvordruck ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der
   Vertragsbedingungen unter-schrieben zurückzugeben.
   4) Zustellung des Angebots:
   4.1) Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der
   Auftraggeberin eingegangen sein. Die Bietenden tragen grundsätzlich das
   Risiko des rechtzeitigen Eingangs. Verspätet eingegangene Angebote
   werden von der Wertung ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch
   Um-stände verursacht worden, die nicht von der Bieterin oder vom Bieter
   zu vertreten sind;
   4.2) Bei Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibungen sowie analog im
   Offenen und Nichtoffenen Verfahren ist die Abgabe des Angebots per
   Telefon, Telefax, oder E-Mail nicht zulässig. Das Angebot ist in einem
   fensterlosen Umschlag zu verschließen, der mit dem beigefügten
   Kennzettel für die Angebotsabgabe zu versehen ist. Dieser Umschlag ist
   in einen weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu verschließen
   ist, an die Auftraggeberin zu richten;
   4.3) Die Kosten für die Zustellung des Angebots trägt die Bieterin bzw.
   der Bieter.
   5) Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots
   5.1) Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich
   geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden;
   5.2 Nachträgliche Berichtigungen bzw. Änderungen oder die
   Angebotsrücknahme sind in gleicher Weise wie das abgegebene Angebot zu
   behandeln und zuzustellen. Die Ausführungen unter den Ziffern 4.1 bis
   4.3 gelten entsprechend;
   5.3) Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum
   Ablauf der Bindefrist sind die Bietenden an ihre Angebote gebunden. Die
   Angebote können in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen
   werden.
   6) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe):
   6.1) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
   Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
   Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
   finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer
   Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
   Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der
   Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von der
   Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die
   erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
   und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen
   Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und
   entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen;
   6.2) Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
   Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
   diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
   Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung
   abzugeben;
   6.3) Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe
   vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
   innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen;
   6.4) Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen zur
   Eignung sind hinsichtlich der von Nachunternehmern zu erbringenden
   Teilleistungen von diesen beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen;
   6.5) Sofern ein Nachunternehmen das entsprechende Eignungskriterium
   nicht erfüllt (nur bei Eignungsleihe) oder bei ihm zwingende
   Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, so muss das Nachunternehmen durch
   den Bewerber oder Bieter ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative
   Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor,
   dass diese durch den Bewerber oder Bieter innerhalb einer zu setzenden
   Frist ersetzt wird.
   7) Präqualifizierung:
   7.1) Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
   [3]www.pq-vol.de oder [4]www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den
   öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU
   registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer
   Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der
   Registrierungsnummer angeben;
   7.2) Sofern vom Auftraggeber auftragsbezogene Nachweise (z. B.
   Haftungsnachweise, Referenzangaben, Gütezeichen, Zertifizierungen usw.)
   gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken
   enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das
   Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
   7.3) Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis
   der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot,
   Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich
   Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere
   Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in
   der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
   bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
   sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
   7.4) Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf
   gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
   die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
   Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
   Einzelnachweise.
   8) Zusätzliche Anforderungen an Arbeits- und Bietergemeinschaften:
   8.1) Arbeitsgemeinschaften oder Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften,
   die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen
   wollen, haben im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die
   bevollmächtigte Vertreterin oder den bevollmächtigten Vertreter (das
   federführende Unternehmen) für den Abschluss und die Durchführung des
   Vertrages zu benennen;
   8.2)Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern
   verbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass das federführende
   Unternehmen als bevollmächtigte Vertreterin oder bevollmächtigter
   Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder
   gegenüber der Auftraggeberin vertritt und dass jedes
   Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
   gesamtschuldnerisch haftet;
   8.3) Die unter Punkt 1.6. geforderten Angaben/Eigenerklärungen sind von
   allen Gemeinschaftsmitgliedern vorzulegen;
   8.4) Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nicht gleichzeitig
   als Einzelunternehmen am Vergabeverfahren teilnehmen.
   9) Preise:
   9.1) Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben;
   9.2) Die Preise sind in Euro anzubieten;
   9.3) Zusätze für ausländische Bieterinnen oder Bieter. Für die
   Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin oder des
   Auftragnehmers, soweit sie oder er auf dem Gebiet der Bundesrepublik
   Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen
   Berufsgenossenschaft angemeldet sein; ist die Auftragnehmerin oder der
   Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser
   Verpflichtung befreit, so hat sie oder er dies durch eine Bescheinigung
   der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Neben den
   Vertragsunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil
   werden, gilt deutsches Recht. Auf die Verpflichtung der Auftraggeberin,
   die Umsatzsteuer des ausländischen Unternehmens erforderlichenfalls von
   der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird
   hingewiesen.
   10) Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote:
   10.1) Bei der Prüfung, Wertung und Ausschluss von Angeboten gelten die
   Vorschriften der §§ 56 bzw. 57 der VgV;
   10.2) Bei der Öffnung der Angebote sind Bietende nicht zugelassen;
   10.3) Nicht berücksichtigte Bieter werden bei EU-vergabeverfahren gemäß
   § 134 GWB unter Einhaltung der Informations- und Wartefrist
   entsprechend informiert;
   10.4) Bietende und Bewerbende unterliegen mit der Abgabe eines Angebots
   oder Teilnahmeantrags den Bestimmungen der Unterrichtung der Bewerber
   und Bieter bei EU-Vergaben gemäß § 62 VgV;
   10.5) Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf
   der Bindefrist kein Auftrag erteilt worden ist;
   10.6) Die Bietenden sind damit einverstanden, dass die bekannt
   gegebenen personenbezogenen Angaben und übrigen Daten im Rahmen des
   Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert werden.
   11) Bewertungskriterien:
   Preis unter Einbeziehung einer Wertungsmatrix
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: siehe unter III.2.1
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   siehe unter III.2.1
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   A4/5/8-6744/18-ZV
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 22.10.2018 - 12:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   29.10.2018 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 4.12.2018
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 29.10.2018 - 13:00
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstraße 76
   53113 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Internet-Adresse: [6]www.bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499400
   Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Präsidialabteilung
   Von-der-Heydt-Straße 16-18
   10785 Berlin
   Deutschland
   E-Mail: [7]info@hv.spk-berlin.de
   Telefon: +49 30266412889
   Internet-Adresse: [8]http://www.preussischer-kulturbesitz.de
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Von-der-Heydt-Straße 16-18, 10785
   Berlin
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13.9.2018
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   1. mailto:gsta.pk@gsta.spk-berlin.de?subject=TED
   2. http://www.gsta.spk-berlin.de/
   3. http://www.pq-vol.de/
   4. http://www.pq-verein.de/
   5. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.de/
   7. mailto:info@hv.spk-berlin.de?subject=TED
   8. http://www.preussischer-kulturbesitz.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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