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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Kläranlagen - DE-Recklinghausen
Reparatur und Wartung von Kläranlagen
Diverse Dienstleistungen
Dokument Nr...: 403304-2018 (ID: 2018091509185768783)
Veröffentlicht: 15.09.2018
*
DE-Recklinghausen: Reparatur und Wartung von Kläranlagen
2018/S 178/2018 403304
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstraße 10
Recklinghausen
45659
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle FB 15
Telefon: +49 2361/305-3007
E-Mail: [1]vergabestelle@lanuv.nrw.de
Fax: +49 2361/305-3268
NUTS-Code: DEA36
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.lanuv.nrw.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS7YY7YD4D
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS7YY7YD4D
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb HTK Neuss
Referenznummer der Bekanntmachung: 16610/57/EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45259100
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unterhält auf dem
Gelände der Kläranlage Neuss-Süd einen Versuchsanlagen-Standort (HTK).
Die HTK besitzt als abwassertechnische Versuchsanlage im halb
technischen Maßstab eine Infrastruktur in den Bereichen Elektro-,
Maschinen- und MSR-Technik, die vergleichbar ist mit der von kommunalen
Kläranlagen. Der unabhängige Betrieb von bis zu vier
Abwasserbehandlungsstraßen ist gleichzeitig möglich. Bei den
Abwasserbehandlungsstraßen ist ein Abwasserdurchsatz von 350500 I/h je
Straße möglich. Dadurch können mehrere Versuchseinstellungen parallel
ausgeführt und verglichen werden.
Das LANUV sucht einen Auftragnehmer, der die Betriebsleitung übernimmt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98300000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1D
Hauptort der Ausführung:
HTK Neuss Weckhovener Straße 61 41466 Neuss
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unterhält auf dem
Gelände der Kläranlage Neuss-Süd einen Versuchsanlagen-Standort (HTK).
Die HTK besitzt als abwassertechnische Versuchsanlage im halb
technischen Maßstab eine Infrastruktur in den Bereichen Elektro-,
Maschinen- und MSR-Technik, die ver-gleichbar ist mit der von
kommunalen Kläranlagen. Der unabhängige Betrieb von bis zu vier
Abwasserbehandlungsstraßen ist gleichzeitig möglich. Bei den
Abwasserbehandlungsstraßen ist ein Abwasserdurchsatz von 350 500 I/h
je Straße möglich. Dadurch können mehrere Versuchseinstellungen
parallel ausgeführt und verglichen werden.
Das LANUV sucht einen Auftragnehmer, der die Betriebsleitung übernimmt.
Details sind dem Dokument Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag um 1 zus. Jahr zu
verlängern. Soll eine Verlängerung erfolgen, teilt er dies dem Bieter
spät. bis zum 30.9.2021 schriftl. oder per Telefax mit. Der Vertrag
endet in diesem Fall am 31.12.2022, ohne dass es hierzu einer
gesondert. Nachricht bedarf. Die Angaben in der Leistungsbeschreibung
in Bezug auf die vorzulegenden Berichte gelten entsprechend.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den
anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen;
b) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular
532__EU / Formular 533_EU).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (Teil B /Ziffer I) zum
Gesamtumsatz des Unternehmens und den Gesamtumsatz bzgl. der
ausgeschriebenen Leistung jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre; ggf. auch von den anderen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Formblatt Referenzen" als Anlage zum Firmenfragenkatalog (Teil
B/Ziffer II), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft.
Zum Nachweis über Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei
Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen unter Angabe des
öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der
Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
2) Das für die Projektbearbeitung vorgesehene Personal ist
vorzustellen. Das Personal muss:
a) über ein abgeschlossenes Ingenieur-Studium (Dipl-Ing; Dipl-Ing (FH);
Ba-chelor (B.Eng. oder B.Sc.) oder Master (M.Eng. oder M.Sc.);
Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft) oder ein gleichwertiges Studium
der Naturwissenschaften (bevorzugt Chemie-Ingenieurwesen oder Biologie)
verfügen.
Zum Nachweis sind Kopien der entsprechenden Diplome/Urkunden/
Zeugnisse, etc., einzureichen;
b) über einschlägige Kenntnisse und langjährige Berufserfahrung (mind.
5 Jahre) im Bereich Klärtechnik nachweisen. Hierzu sind entsprechende
Darstellungen / Nachweise, z. B. Arbeitszeugnisse, vorzulegen.
(Im Fall der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die
vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen.)
Soweit andere als die im Angebot benannten Personen eingesetzt werden
sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus
abzustimmen. Werden ohne Zustimmung des Auftraggebers andere als
die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen
außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/10/2018
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Ein vergleichbares Verfahren wird nach jetzigem Stand voraussichtlich
in der 2. Jahreshälfte 2021 (ggfls. 2022) ausgeschrieben.
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die geford. Eignungsnachweise sind zwingend nur für den
Hauptauftragnehmer und ggf. für die Mitglieder der Bietergemeinschaft
mit dem Angebot vorzulegen. Bei der Einbeziehung eines Nachunternehmens
(NU) sind die entsprechenden Nachweise für das Nachunternehmen nur von
denjenigen Bietern vorzulegen, denen der Zuschlag erteilt werden soll.
Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabs.
Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer best. Frist die
erf. Nachweise vorzulegen. Werden die Nachweise dem Auftraggeber nicht
innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der
Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er
die o. g. Nachweise für seinen NU bereits freiwillig mit Angebotsabgabe
einreicht, oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern
entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile;
2) Vergütung (gem. Ziffer 6 der Ausschreibungsbestimmungen (AB)):
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
Der AN legt hierzu Teilrechnungen vor, die jeweils ein Viertel der
vereinbarten Pauschalen (Kernzeit; Bereitschaftszeit; Fahrtpauschalen;
Besprechungen) abdecken sowie den konkreten Aufwand (Ersatz- und
Verschleißteile sowie Einsatzzeiten während der Bereitschaftszeit)
enthalten.
Die Ersatz und Verschleißteile werden zunächst vom AN bestritten und
erst im Anschluss vom AG nach Vorlage einer entspr. Aufstellung
(einschl. jeweiliger Rechnung) erstattet.
Die Rechnungen sind grundsätzlich zum 10.04., 10.07. und 10.10. für das
jeweils zurückliegende Quartal vorzulegen Abweichend hiervon ist zum
20.11. ist eine Rechnung vorzulegen, die die bislang im 4. Quartal
entstandenen Kosten enthält. Ferner ist zum 15.01. des Folgejahres eine
Rechnung zu stellen, die die noch ausstehenden Kosten aus dem 4.
Quartal enthält.
Es dürfen nur tats. benötigte Ersatz- und Verschleißteile bzw.
entstandene Aufwände abgerechnet werden.
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der
Abnahme durch den AG (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU) und beträgt 30
Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der AG
die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte
Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und
17 Formular 512_EU verwiesen;
3) Skonto (gem. Ziffer 5.5.3 der AB):
Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis
einzutragen.
Bei einer Skonto-Gewährung von mind. 14 Tagen wird dieser bei der
Wertung des Angebots berücksichtigt.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von
weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht
berücksichtigt.
Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer
Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei
der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten
werden kann.
4) Ab einem Gesamt-/Auftragswert von 30 000 EUR netto wird der AG vor
der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß
§ 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz über den Bieter
anfordern, der den Zuschlag erhalten soll;
5) Bes. Anforderungen an nicht-elektronische Angebote: Zusammen mit
einem nicht-elektronischen Angebot ist eine Sicherungskopie zwingend
abzugeben (s. hierzu Ziffer 16 der AB)
6) Erg. Anforderungen an den Personaleinsatz des Auftragnehmers (gem.
Ziffer 7 der AB):
Das Personal muss über gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort
und Schrift verfügen, um zu gewährleisten, dass der AG mit den
Ansprechpartner/innen jederzeit in deutscher Sprache kommunizieren
kann.
Ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Flexibilität und
Kooperationsbereitschaft ist Voraussetzung für die auf der HTK
eingesetzten Personen.
7) Vor-Ort-Besichtigung vom 24.9 bis 28.9.2018 nur nach vorheriger
Absprache möglich (Details hierzu s. Leistungsbeschreibung und Ziffer
3.2.6 der AB)
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YD4D
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
E-Mail: [5]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Fax: +49 251-411-2165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. /
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
/
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat
sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch
Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in
sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines
Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz
1 gilt in diesem Fall nicht,
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht ...
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2018
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References
1. mailto:vergabestelle@lanuv.nrw.de?subject=TED
2. http://www.lanuv.nrw.de/
3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS7YY7YD4D
4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS7YY7YD4D
5. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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