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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Kläranlagen - DE-Recklinghausen
Reparatur und Wartung von Kläranlagen
Diverse Dienstleistungen
Dokument Nr...: 403304-2018 (ID: 2018091509185768783)
Veröffentlicht: 15.09.2018
*
  DE-Recklinghausen: Reparatur und Wartung von Kläranlagen
   2018/S 178/2018 403304
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
   Leibnizstraße 10
   Recklinghausen
   45659
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle  FB 15
   Telefon: +49 2361/305-3007
   E-Mail: [1]vergabestelle@lanuv.nrw.de
   Fax: +49 2361/305-3268
   NUTS-Code: DEA36
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.lanuv.nrw.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS7YY7YD4D
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS7YY7YD4D
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betrieb HTK Neuss
   Referenznummer der Bekanntmachung: 16610/57/EU
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45259100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unterhält auf dem
   Gelände der Kläranlage Neuss-Süd einen Versuchsanlagen-Standort (HTK).
   Die HTK besitzt als abwassertechnische Versuchsanlage im halb
   technischen Maßstab eine Infrastruktur in den Bereichen Elektro-,
   Maschinen- und MSR-Technik, die vergleichbar ist mit der von kommunalen
   Kläranlagen. Der unabhängige Betrieb von bis zu vier
   Abwasserbehandlungsstraßen ist gleichzeitig möglich. Bei den
   Abwasserbehandlungsstraßen ist ein Abwasserdurchsatz von 350500 I/h je
   Straße möglich. Dadurch können mehrere Versuchseinstellungen parallel
   ausgeführt und verglichen werden.
   Das LANUV sucht einen Auftragnehmer, der die Betriebsleitung übernimmt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   98300000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1D
   Hauptort der Ausführung:
   HTK Neuss Weckhovener Straße 61 41466 Neuss
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unterhält auf dem
   Gelände der Kläranlage Neuss-Süd einen Versuchsanlagen-Standort (HTK).
   Die HTK besitzt als abwassertechnische Versuchsanlage im halb
   technischen Maßstab eine Infrastruktur in den Bereichen Elektro-,
   Maschinen- und MSR-Technik, die ver-gleichbar ist mit der von
   kommunalen Kläranlagen. Der unabhängige Betrieb von bis zu vier
   Abwasserbehandlungsstraßen ist gleichzeitig möglich. Bei den
   Abwasserbehandlungsstraßen ist ein Abwasserdurchsatz von 350  500 I/h
   je Straße möglich. Dadurch können mehrere Versuchseinstellungen
   parallel ausgeführt und verglichen werden.
   Das LANUV sucht einen Auftragnehmer, der die Betriebsleitung übernimmt.
   Details sind dem Dokument Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag um 1 zus. Jahr zu
   verlängern. Soll eine Verlängerung erfolgen, teilt er dies dem Bieter
   spät. bis zum 30.9.2021 schriftl. oder per Telefax mit. Der Vertrag
   endet in diesem Fall am 31.12.2022, ohne dass es hierzu einer
   gesondert. Nachricht bedarf. Die Angaben in der Leistungsbeschreibung
   in Bezug auf die vorzulegenden Berichte gelten entsprechend.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den
   anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen;
   b) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular
   532__EU / Formular 533_EU).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (Teil B /Ziffer I) zum
   Gesamtumsatz des Unternehmens und den Gesamtumsatz bzgl. der
   ausgeschriebenen Leistung  jeweils bezogen auf die letzten 3
   Geschäftsjahre; ggf. auch von den anderen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Formblatt Referenzen" als Anlage zum Firmenfragenkatalog (Teil
   B/Ziffer II), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft.
   Zum Nachweis über Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei
   Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen unter Angabe des
   öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der
   Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit
   Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
   2) Das für die Projektbearbeitung vorgesehene Personal ist
   vorzustellen. Das Personal muss:
   a) über ein abgeschlossenes Ingenieur-Studium (Dipl-Ing; Dipl-Ing (FH);
   Ba-chelor (B.Eng. oder B.Sc.) oder Master (M.Eng. oder M.Sc.);
   Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft) oder ein gleichwertiges Studium
   der Naturwissenschaften (bevorzugt Chemie-Ingenieurwesen oder Biologie)
   verfügen.
   Zum Nachweis sind Kopien der entsprechenden Diplome/Urkunden/
   Zeugnisse, etc., einzureichen;
   b) über einschlägige Kenntnisse und langjährige Berufserfahrung (mind.
   5 Jahre) im Bereich Klärtechnik nachweisen. Hierzu sind entsprechende
   Darstellungen / Nachweise, z. B. Arbeitszeugnisse, vorzulegen.
   (Im Fall der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die
   vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen.)
   Soweit andere als die im Angebot benannten Personen eingesetzt werden
   sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus
   abzustimmen. Werden  ohne Zustimmung des Auftraggebers  andere als
   die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen
   außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/10/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/12/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/10/2018
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Ein vergleichbares Verfahren wird nach jetzigem Stand voraussichtlich
   in der 2. Jahreshälfte 2021 (ggfls. 2022) ausgeschrieben.
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die geford. Eignungsnachweise sind zwingend nur für den
   Hauptauftragnehmer und ggf. für die Mitglieder der Bietergemeinschaft
   mit dem Angebot vorzulegen. Bei der Einbeziehung eines Nachunternehmens
   (NU) sind die entsprechenden Nachweise für das Nachunternehmen nur von
   denjenigen Bietern vorzulegen, denen der Zuschlag erteilt werden soll.
   Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabs.
   Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer best. Frist die
   erf. Nachweise vorzulegen. Werden die Nachweise dem Auftraggeber nicht
   innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der
   Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er
   die o. g. Nachweise für seinen NU bereits freiwillig mit Angebotsabgabe
   einreicht, oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern
   entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile;
   2) Vergütung (gem. Ziffer 6 der Ausschreibungsbestimmungen (AB)):
   Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
   Der AN legt hierzu Teilrechnungen vor, die jeweils ein Viertel der
   vereinbarten Pauschalen (Kernzeit; Bereitschaftszeit; Fahrtpauschalen;
   Besprechungen) abdecken sowie den konkreten Aufwand (Ersatz- und
   Verschleißteile sowie Einsatzzeiten während der Bereitschaftszeit)
   enthalten.
   Die Ersatz  und Verschleißteile werden zunächst vom AN bestritten und
   erst im Anschluss vom AG nach Vorlage einer entspr. Aufstellung
   (einschl. jeweiliger Rechnung) erstattet.
   Die Rechnungen sind grundsätzlich zum 10.04., 10.07. und 10.10. für das
   jeweils zurückliegende Quartal vorzulegen Abweichend hiervon ist zum
   20.11. ist eine Rechnung vorzulegen, die die bislang im 4. Quartal
   entstandenen Kosten enthält. Ferner ist zum 15.01. des Folgejahres eine
   Rechnung zu stellen, die die noch ausstehenden Kosten aus dem 4.
   Quartal enthält.
   Es dürfen nur tats. benötigte Ersatz- und Verschleißteile bzw.
   entstandene Aufwände abgerechnet werden.
   Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der
   Abnahme durch den AG (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU) und beträgt 30
   Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der AG
   die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte
   Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und
   17 Formular 512_EU verwiesen;
   3) Skonto (gem. Ziffer 5.5.3 der AB):
   Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis
   einzutragen.
   Bei einer Skonto-Gewährung von mind. 14 Tagen wird dieser bei der
   Wertung des Angebots berücksichtigt.
   Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von
   weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht
   berücksichtigt.
   Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer
   Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei
   der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten
   werden kann.
   4) Ab einem Gesamt-/Auftragswert von 30 000 EUR netto wird der AG vor
   der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß
   § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz über den Bieter
   anfordern, der den Zuschlag erhalten soll;
   5) Bes. Anforderungen an nicht-elektronische Angebote: Zusammen mit
   einem nicht-elektronischen Angebot ist eine Sicherungskopie zwingend
   abzugeben (s. hierzu Ziffer 16 der AB)
   6) Erg. Anforderungen an den Personaleinsatz des Auftragnehmers (gem.
   Ziffer 7 der AB):
   Das Personal muss über gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort
   und Schrift verfügen, um zu gewährleisten, dass der AG mit den
   Ansprechpartner/innen jederzeit in deutscher Sprache kommunizieren
   kann.
   Ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Flexibilität und
   Kooperationsbereitschaft ist Voraussetzung für die auf der HTK
   eingesetzten Personen.
   7) Vor-Ort-Besichtigung vom 24.9 bis 28.9.2018 nur nach vorheriger
   Absprache möglich (Details hierzu s. Leistungsbeschreibung und Ziffer
   3.2.6 der AB)
   Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YD4D
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   Telefon: +49 251-411-1691
   E-Mail: [5]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Fax: +49 251-411-2165
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB  Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. /
   § 135 GWB  Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
   § 160 GWB  Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
   /
   § 168 GWB  Entscheidung der Vergabekammer:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken,
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat
   sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch
   Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in
   sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines
   Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz
   1 gilt in diesem Fall nicht,
   (3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht ...
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/09/2018
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   1. mailto:vergabestelle@lanuv.nrw.de?subject=TED
   2. http://www.lanuv.nrw.de/
   3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS7YY7YD4D
   4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS7YY7YD4D
   5. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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