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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Lauchhammer
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 403286-2018 (ID: 2018091509185368776)
Veröffentlicht: 15.09.2018
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  DE-Lauchhammer: Personensonderbeförderung (Straße)
   2018/S 178/2018 403286
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Lauchhammer  Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
   Liebenwerdaer Straße 69
   Lauchhammer
   01979
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung Frau Rotraud
   Köhler
   E-Mail: [1]wf@lauchhammer.de
   NUTS-Code: DE40B
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.lauchhammer.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stadtverkehr Lauchhammer
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/01/6
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60130000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erbringung der Linienverkehrsleistungen auf den Linien 690, 691, 692
   und 693 im Stadtverkehr Lauchhammer als Linienbündel gemäß § 9 Abs. 2
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der Stadt
   Lauchhammer
   Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt als zuständige Behörde unter
   Bezugnahme auf § 8a Abs. 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m.
   Artikel 5 Abs. 4 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, sämtliche
   originären Verkehrsleistungen im Bedien-/Verkehrsgebiet der Stadt
   Lauchhammer als Linienbündel der vorbezeichneten Linien ab dem
   24.3.2020 für die Laufzeit von 10 Jahren an den Betreiber öffentlicher
   Personenverkehrsdienste, das Unternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH,
   Wilhelm-Pieck-Straße 16, 01979 Lauchhammer, im Rahmen eines
   öffentlichen Dienstleistungsauftrages direkt zu vergeben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40B
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtverkehr Lauchhammer im Stadtgebiet
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Erbringung der Linienverkehrsleistungen auf den Linien 690, 691, 692
   und 693 im Stadtverkehr Lauchhammer als Linienbündel gemäß § 9 Abs. 2
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der Stadt
   Lauchhammer
   Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt als zuständige Behörde unter
   Bezugnahme auf § 8a Abs. 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m.
   Artikel 5 Abs. 4 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, sämtliche
   originären Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr im
   Bedien-/Verkehrsgebiet der Stadt Lauchhammer als Linienbündel der
   vorbezeichneten Linien ab dem 24.3.2020 für die Laufzeit von 10 Jahren
   an den Betreiber öffentlicher Personenverkehrsdienste, das Unternehmen
   Busverkehr Gerd Schmidt GmbH, Wilhelm-Pieck-Straße 16, 01979
   Lauchhammer, im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages
   direkt zu vergeben und gibt dies hierdurch bekannt.
   Die Erteilung von Unteraufträgen ist nicht beabsichtigt.
   Nach Abschluss des öffentlichen Dienstleistungsauftrages soll die
   Genehmigung für die Verkehrsleistungen als Linienbündel gemäß §§ 9 Abs.
   2 PBefG, 2, 3, 13, 42 PBefG durch das Landesamt für Bauen und Verkehr
   (LBV), Hoppegarten erteilt werden.
   Sämtliche vorstehend aufgeführten Liniengenehmigungen laufen zum
   23.3.2020 aus.
   Die Stadt Lauchhammer behält sich im Rahmen des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages vor, denselben an veränderte
   Verkehrsbedürfnisse, den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche oder
   finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich
   insbesondere sowohl auf den Bestand und den Verlauf der Linien, das
   Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken.
   Es ist der jeweils aktuelle VBB-Tarif anzuwenden (Verkehrsverbund
   Berlin-Brandenburg).
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung:
   17/09/2018
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Stadt Lauchhammer weist unter Bezugnahme auf § 12 Absatz 6
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darauf hin, dass, wenn die
   zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG)
   Nr. 1370/2007 beabsichtigt, ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
   für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im
   Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu
   stellen ist.
   Verkehrsunternehmen haben die Möglichkeit zur Beantragung
   eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen nach § 8 Absatz 4, Sätze 1 und
   2 PBefG nach den folgenden Maßgaben:
   Verkehrsunternehmen können innerhalb einer Frist von drei Monaten nach
   dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde
   Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
   Abt. 2, Dez. 22
   Lindenallee 51
   15366 Hoppegarten
   Einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr stellen.
   Die Stadt Lauchhammer weist vorsorglich darauf hin, dass für das
   Linienbündel Stadtverkehr Lauchhammer keine Mittel zur anteiligen
   Fehlbetragsfinanzierung für eigenwirtschaftliche Verkehre vorgehalten
   werden. Insbesondere existiert keine allgemeine Vorschrift im Sinne des
   Art. 3 Absatz 2 VO (EG) 1370/07.
   Anträge von Verkehrsunternehmen für eigenwirtschaftliche
   Verkehrsleistungen müssen sich ausschließlich auf sämtliche
   Verkehrsleistungen im Linienbündel Stadtverkehr Lauchhammer beziehen.
   Anträge auf Teilleistungen finden keine Berücksichtigung.
   Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4ND4HV
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/09/2018
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   2. http://www.lauchhammer.de/
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