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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Lauchhammer
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 403286-2018 (ID: 2018091509185368776)
Veröffentlicht: 15.09.2018
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DE-Lauchhammer: Personensonderbeförderung (Straße)
2018/S 178/2018 403286
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Lauchhammer Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Liebenwerdaer Straße 69
Lauchhammer
01979
Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung Frau Rotraud
Köhler
E-Mail: [1]wf@lauchhammer.de
NUTS-Code: DE40B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.lauchhammer.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadtverkehr Lauchhammer
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/01/6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erbringung der Linienverkehrsleistungen auf den Linien 690, 691, 692
und 693 im Stadtverkehr Lauchhammer als Linienbündel gemäß § 9 Abs. 2
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der Stadt
Lauchhammer
Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt als zuständige Behörde unter
Bezugnahme auf § 8a Abs. 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m.
Artikel 5 Abs. 4 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, sämtliche
originären Verkehrsleistungen im Bedien-/Verkehrsgebiet der Stadt
Lauchhammer als Linienbündel der vorbezeichneten Linien ab dem
24.3.2020 für die Laufzeit von 10 Jahren an den Betreiber öffentlicher
Personenverkehrsdienste, das Unternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH,
Wilhelm-Pieck-Straße 16, 01979 Lauchhammer, im Rahmen eines
öffentlichen Dienstleistungsauftrages direkt zu vergeben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40B
Hauptort der Ausführung:
Stadtverkehr Lauchhammer im Stadtgebiet
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erbringung der Linienverkehrsleistungen auf den Linien 690, 691, 692
und 693 im Stadtverkehr Lauchhammer als Linienbündel gemäß § 9 Abs. 2
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bediengebiet der Stadt
Lauchhammer
Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt als zuständige Behörde unter
Bezugnahme auf § 8a Abs. 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m.
Artikel 5 Abs. 4 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, sämtliche
originären Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr im
Bedien-/Verkehrsgebiet der Stadt Lauchhammer als Linienbündel der
vorbezeichneten Linien ab dem 24.3.2020 für die Laufzeit von 10 Jahren
an den Betreiber öffentlicher Personenverkehrsdienste, das Unternehmen
Busverkehr Gerd Schmidt GmbH, Wilhelm-Pieck-Straße 16, 01979
Lauchhammer, im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages
direkt zu vergeben und gibt dies hierdurch bekannt.
Die Erteilung von Unteraufträgen ist nicht beabsichtigt.
Nach Abschluss des öffentlichen Dienstleistungsauftrages soll die
Genehmigung für die Verkehrsleistungen als Linienbündel gemäß §§ 9 Abs.
2 PBefG, 2, 3, 13, 42 PBefG durch das Landesamt für Bauen und Verkehr
(LBV), Hoppegarten erteilt werden.
Sämtliche vorstehend aufgeführten Liniengenehmigungen laufen zum
23.3.2020 aus.
Die Stadt Lauchhammer behält sich im Rahmen des öffentlichen
Dienstleistungsauftrages vor, denselben an veränderte
Verkehrsbedürfnisse, den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche oder
finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich
insbesondere sowohl auf den Bestand und den Verlauf der Linien, das
Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken.
Es ist der jeweils aktuelle VBB-Tarif anzuwenden (Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg).
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
17/09/2018
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Stadt Lauchhammer weist unter Bezugnahme auf § 12 Absatz 6
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darauf hin, dass, wenn die
zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG)
Nr. 1370/2007 beabsichtigt, ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im
Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu
stellen ist.
Verkehrsunternehmen haben die Möglichkeit zur Beantragung
eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen nach § 8 Absatz 4, Sätze 1 und
2 PBefG nach den folgenden Maßgaben:
Verkehrsunternehmen können innerhalb einer Frist von drei Monaten nach
dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Abt. 2, Dez. 22
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
eigenwirtschaftlichen Verkehr stellen.
Die Stadt Lauchhammer weist vorsorglich darauf hin, dass für das
Linienbündel Stadtverkehr Lauchhammer keine Mittel zur anteiligen
Fehlbetragsfinanzierung für eigenwirtschaftliche Verkehre vorgehalten
werden. Insbesondere existiert keine allgemeine Vorschrift im Sinne des
Art. 3 Absatz 2 VO (EG) 1370/07.
Anträge von Verkehrsunternehmen für eigenwirtschaftliche
Verkehrsleistungen müssen sich ausschließlich auf sämtliche
Verkehrsleistungen im Linienbündel Stadtverkehr Lauchhammer beziehen.
Anträge auf Teilleistungen finden keine Berücksichtigung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4ND4HV
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2018
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2. http://www.lauchhammer.de/
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