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Ausschreibung: Bau von Grundschulen - DE-Potsdam
Bau von Grundschulen
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 402463-2018 (ID: 2018091509031467969)
Veröffentlicht: 15.09.2018
*
DE-Potsdam: Bau von Grundschulen
2018/S 178/2018 402463
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Bildung und Sport
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Potsdam
14469
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle des Fachbereich Bildung und Sport
E-Mail: [1]vergabestelle-bildung-sport@rathaus.potsdam.de
Fax: +49 331-289841889
NUTS-Code: DE404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.potsdam.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Landeshauptstadt Potsdam, Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und
Bauen -Submissionsstelle-
Hegelallee 6-10 (Haus 1, Zimmer 217-220)
Potsdam
14467
Deutschland
E-Mail: [4]vergabeservice@rathaus.potsdam.de
NUTS-Code: DE404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.potsdam.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau einer Grundschule mit Zweifeldsporthalle im Rahmen eines
ÖPP-Modells
Referenznummer der Bekanntmachung: I-B-212/183/18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214210
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt den Neubau einer Grundschule
mit Zweifeldsporthalle im Rahmen eines ÖPP-Modells zu realisieren und
sucht hierfür einen Partner, der ein geeignetes, verkehrsgünstig
gelegenes Grundstück unter Übernahme der Verpflichtung zur Planung,
Finanzierung und Errichtung eines schlüsselfertigen Schulgebäudes
einschließlich Nebenanlagen für ca. 540 Grundschüler bereit stellt. Das
Grundstück mit der zu errichtenden Immobilie soll vorzugsweise zum Kauf
oder auf sonstigem Wege zur dauerhaft gesicherten Nutzung der
Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es,
eine Betriebsbereitschaft der Grundschule einschließlich der
Nebenanlagen mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 zu erlangen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404
Hauptort der Ausführung:
Potsdam - Babelsberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die aktuelle Fortschreibung der Bevölkerungsprognose für die
Landeshauptstadt Potsdam und damit verbunden der prognostizierte
Anstieg der Schülerzahlen, zeigt deutlich, dass insbesondere in
Potsdam-Babelsberg eine zusätzliche Grundschule benötigt wird.
Hierfür sucht die Landeshauptstadt Potsdam einen privaten
Vertragspartner, der über ein geeignetes Grundstück ab einer Größe von
mindestens 4 000 m^2 verfügt und die Planung, Realisierung und
Finanzierung eines schlüsselfertigen Schulgebäudes in Massivbauweise
einschließlich Nebenanlagen (Hort, Hortfreiflächen, Schulhofflächen,
Zweifeldsporthalle, Außensportanlagen) vornimmt. Das Grundstück mit der
zu errichtenden Immobilie muss sich im östlichen Bereich des
Planungsraums 403 der Landeshauptstadt Potsdam (Babelsberg Süd) (siehe
farblich markierter Bereich im über den Vergabemarktplatz bereit
gestellten Kartenausschnitt Gebiet für potenziellen Schulstandort)
befinden. Der Planungsraum 403 ist Teil des Sozialraumes IV
(Babelsberg) und liegt südöstlich des Stadtzentrums der
Landeshauptstadt Potsdam.
Die Landeshauptstadt Potsdam möchte die fertiggestellte Immobilie nebst
Grundstück dauerhaft überlassen bekommen und deswegen vorzugsweise
erwerben. In Abhängigkeit von den noch zu verhandelnden Bedingungen
käme aber auch eine anderweitige Form der dauerhaften Überlassung zum
Gebrauch gegen Entgelt (z. B. Miete, Erbpacht, Leasing, etc.) in
Betracht, sofern eine gesicherte Option zum Erwerb bei Beendigung des
Dauerschuldverhältnisses vorgesehen wird.
Die Landeshauptstadt Potsdam möchte die vom gesuchten Vertragspartner
zu errichtenden Gebäude als 3-zügige Grundschule einschließlich
Nebenanlagen (Hort, Hortfreiflächen, Schulhofflächen,
Zweifeldsporthalle, Außensportanlagen) mit einer erforderlichen
Brutto-Grundfläche (BGF; Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen
eines Gebäudes) von ca. 17 000 m^2 für ca. 540 Grundschüler nutzen. Die
Planung und Realisierung der schlüsselfertigen Grundschule ist vorerst
ohne Ausstattung vorgesehen. Es gelten mindestens die Baustandards des
Landes Brandenburg (eingeführte technische Baubestimmungen,
bauordnungsrechtliche Anforderungen).
Bei dem gesuchten Grundstück muss es sich nicht um ein
zusammenhängendes Grundstück handeln. Es ist vielmehr auch möglich,
dass Nachbargrundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden,
soweit diese die notwendige Größe von mindestens 4 000 m^2 erreichen.
Die Grundstückssituation ist dabei von Interesse z. B. ob dieses bebaut
oder unbebaut ist, aber nicht entscheidend für die Teilnahme am
Interessenbekundungsverfahren.
Es ist zu beachten, dass die Vergabe des Auftrages unter dem Vorbehalt
der Genehmigung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des
Landes Brandenburg als Kommunalaufsicht steht. Für die Genehmigung kann
erst am Ende des Vergabeverfahrens auf Grundlage des endverhandelten
Angebotes die Wirtschaftlichkeit geprüft und gegenüber der
Kommunalaufsicht nachgewiesen werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 29
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit ist abhängig von den noch zu verhandelnden Bedingungen im
Hinblick auf die dauerhafte Überlassung/ Erwerb.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Interessent hat in der Interessenbekundung den Nachweis zu führen,
dass er entweder selbst Eigentümer eines geeigneten Grundstücks ist
oder in der Lage ist, aufgrund einer Erklärung eines
Grundstückseigentümers, dem Auftraggeber Eigentum oder ein sonstiges
auf Dauer angelegtes Nutzungsrecht an einem geeigneten Grundstück zu
verschaffen. Näheres zu Form und Inhalt siehe unter Pkt. VI.3) 3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU
VOB/A;
3) Nachweis der Bauvorlageberechtigung des planenden Architekten;
4) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung und Nachunternehmererklärung
gemäß Vergabeunterlagen;
5) Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf
dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern; bzw. für Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben, eine vergleichbare Bescheinigung über
das Bundesamt oder ersatzweise vom Unternehmen abfordern, sofern diese
von den Behörden des Sitzstaates ausgestellt wird.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Vertragsbedingungen Brandenburgisches Vergabegesetz:
a) Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohnes nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz;
b) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur
Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz.
(2) Erklärung zur Vertretung und gesamtschuldnerischen Haftung einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft;
(3) Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe nebst
Verpflichtungserklärung;
(4) Angemessene Stellung von Sicherheiten für die Vertragserfüllung;
näheres regeln die Vergabeunterlagen;
(5) Nachweis des Bestehens von Versicherungsschutz in angemessener
Höhe; näheres regeln die Vergabeunterlagen;
(6) Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 17/10/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
01/04/2019
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb gem. § 12 EU Abs.
2 VOB/A. Es wird gemäß § 12 EU Abs. 2 Nr. 1 b) VOB/A darauf
hingewiesen, dass der Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte
Auftragsbekanntmachung vergeben wird. Am weiteren Verhandlungsverfahren
werden daher nur diejenigen Wirtschaftsteilnehmer beteiligt, die binnen
der oben genannten Frist (IV.2.2) eine Interessenbekundung eingereicht
haben. Ferner muss der Interessent den Nachweis über ein geeignetes
Grundstück führen;
2) Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden noch keine
Vergabeunterlagen bereitgestellt, mit Ausnahme des Lageplanes
(Kartenausschnitt) für die Eingrenzung der räumlichen Lage des zu
suchenden Grundstückes, der über die Internetseite der Landeshauptstadt
Potsdam [6]https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
einsehbar ist;
3) Ernsthaft interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen den
Auftraggeber von ihrem Interesse an dem Auftrag fristgerecht in
Kenntnis setzen (Interessenbekundung). Interessenten bekunden dafür bei
der unter I.3) angegebenen Submissionsstelle in Textform ihr Interesse
an der Beteiligung im Verfahren und reichen zusätzlich die Nachweise
zur Verfügbarkeit über ein geeignetes Grundstück ein. Dafür muss durch
beigefügten Grundbuchauszug belegt sein, dass der Interessent selbst
Eigentümer eines geeigneten Grundstücks ist. Sofern der Interessent
nicht Eigentümer ist, muss durch Erklärung des Grundstückseigentümers
nebst Grundbuchauszug der Nachweis geführt werden, dass der
Interessent, dem Auftraggeber Eigentum oder ein sonstiges auf Dauer
angelegtes Nutzungsrecht an einem geeigneten Grundstück verschaffen
kann. Zum Zwecke der Interessenbekundung ist ein Grundstück als
geeignet anzusehen, das sich innerhalb des markierten Bereiches im
Planungsraum 403 (vgl. Kartenausschnitt) befindet und mind. eine Fläche
von 4 000 m^2 aufweist.
4) Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang der
Interessenbekundung beim Auftraggeber an. Interessenbekundungen, die
außerhalb der unter IV.2.2) genannten Frist eingehen, können nicht
berücksichtigt werden. Nachforderungen zum Nachweis der
Grundstücksverfügbarkeit und -geeignetheit bleiben vorbehalten.
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen rechtzeitig vor
Ablauf der Frist gem. IV.2.2) an die unter Ziffer I.1) bezeichneten
Kontaktstelle in Textform zu richten. Die Beantwortungen werden auf der
Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam
[7]https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
veröffentlicht.
6) Die Interessenten, die sich fristgerecht beteiligt haben und den
Nachweis über ein geeignetes Grundstück geführt haben, werden unter
Beifügung der gesamten Vergabeunterlagen zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die Versendung ist im 2. Quartal
2019 geplant.
7) Zwischen Interessenbekundung und späterer Teilnahme am
Vergabeverfahren als Bewerber kann ein Rechtsformwechsel erfolgen bzw.
kann sich der Interessent mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zu einer
Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. Ferner besteht die
grundsätzliche Möglichkeit zur Gründung einer Projektgesellschaft,
sofern für diese eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit
nachgewiesen wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1.
Gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2018
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References
1. mailto:vergabestelle-bildung-sport@rathaus.potsdam.de?subject=TED
2. http://www.potsdam.de/
3. https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
4. mailto:vergabeservice@rathaus.potsdam.de?subject=TED
5. http://www.potsdam.de/
6. https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
7. https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
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