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Ausschreibung: Bau von Grundschulen - DE-Potsdam
Bau von Grundschulen
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 402463-2018 (ID: 2018091509031467969)
Veröffentlicht: 15.09.2018
*
  DE-Potsdam: Bau von Grundschulen
   2018/S 178/2018 402463
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Bildung und Sport
   Friedrich-Ebert-Str. 79/81
   Potsdam
   14469
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle des Fachbereich Bildung und Sport
   E-Mail: [1]vergabestelle-bildung-sport@rathaus.potsdam.de
   Fax: +49 331-289841889
   NUTS-Code: DE404
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.potsdam.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Landeshauptstadt Potsdam, Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und
   Bauen -Submissionsstelle-
   Hegelallee 6-10 (Haus 1, Zimmer 217-220)
   Potsdam
   14467
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabeservice@rathaus.potsdam.de
   NUTS-Code: DE404
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.potsdam.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau einer Grundschule mit Zweifeldsporthalle im Rahmen eines
   ÖPP-Modells
   Referenznummer der Bekanntmachung: I-B-212/183/18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45214210
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt den Neubau einer Grundschule
   mit Zweifeldsporthalle im Rahmen eines ÖPP-Modells zu realisieren und
   sucht hierfür einen Partner, der ein geeignetes, verkehrsgünstig
   gelegenes Grundstück unter Übernahme der Verpflichtung zur Planung,
   Finanzierung und Errichtung eines schlüsselfertigen Schulgebäudes
   einschließlich Nebenanlagen für ca. 540 Grundschüler bereit stellt. Das
   Grundstück mit der zu errichtenden Immobilie soll vorzugsweise zum Kauf
   oder auf sonstigem Wege zur dauerhaft gesicherten Nutzung der
   Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es,
   eine Betriebsbereitschaft der Grundschule einschließlich der
   Nebenanlagen mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 zu erlangen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE404
   Hauptort der Ausführung:
   Potsdam - Babelsberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die aktuelle Fortschreibung der Bevölkerungsprognose für die
   Landeshauptstadt Potsdam und damit verbunden der prognostizierte
   Anstieg der Schülerzahlen, zeigt deutlich, dass insbesondere in
   Potsdam-Babelsberg eine zusätzliche Grundschule benötigt wird.
   Hierfür sucht die Landeshauptstadt Potsdam einen privaten
   Vertragspartner, der über ein geeignetes Grundstück ab einer Größe von
   mindestens 4 000 m^2 verfügt und die Planung, Realisierung und
   Finanzierung eines schlüsselfertigen Schulgebäudes in Massivbauweise
   einschließlich Nebenanlagen (Hort, Hortfreiflächen, Schulhofflächen,
   Zweifeldsporthalle, Außensportanlagen) vornimmt. Das Grundstück mit der
   zu errichtenden Immobilie muss sich im östlichen Bereich des
   Planungsraums 403 der Landeshauptstadt Potsdam (Babelsberg Süd) (siehe
   farblich markierter Bereich im über den Vergabemarktplatz bereit
   gestellten Kartenausschnitt  Gebiet für potenziellen Schulstandort)
   befinden. Der Planungsraum 403 ist Teil des Sozialraumes IV
   (Babelsberg) und liegt südöstlich des Stadtzentrums der
   Landeshauptstadt Potsdam.
   Die Landeshauptstadt Potsdam möchte die fertiggestellte Immobilie nebst
   Grundstück dauerhaft überlassen bekommen und deswegen vorzugsweise
   erwerben. In Abhängigkeit von den noch zu verhandelnden Bedingungen
   käme aber auch eine anderweitige Form der dauerhaften Überlassung zum
   Gebrauch gegen Entgelt (z. B. Miete, Erbpacht, Leasing, etc.) in
   Betracht, sofern eine gesicherte Option zum Erwerb bei Beendigung des
   Dauerschuldverhältnisses vorgesehen wird.
   Die Landeshauptstadt Potsdam möchte die vom gesuchten Vertragspartner
   zu errichtenden Gebäude als 3-zügige Grundschule einschließlich
   Nebenanlagen (Hort, Hortfreiflächen, Schulhofflächen,
   Zweifeldsporthalle, Außensportanlagen) mit einer erforderlichen
   Brutto-Grundfläche (BGF; Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen
   eines Gebäudes) von ca. 17 000 m^2 für ca. 540 Grundschüler nutzen. Die
   Planung und Realisierung der schlüsselfertigen Grundschule ist vorerst
   ohne Ausstattung vorgesehen. Es gelten mindestens die Baustandards des
   Landes Brandenburg (eingeführte technische Baubestimmungen,
   bauordnungsrechtliche Anforderungen).
   Bei dem gesuchten Grundstück muss es sich nicht um ein
   zusammenhängendes Grundstück handeln. Es ist vielmehr auch möglich,
   dass Nachbargrundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden,
   soweit diese die notwendige Größe von mindestens 4 000 m^2 erreichen.
   Die Grundstückssituation ist dabei von Interesse z. B. ob dieses bebaut
   oder unbebaut ist, aber nicht entscheidend für die Teilnahme am
   Interessenbekundungsverfahren.
   Es ist zu beachten, dass die Vergabe des Auftrages unter dem Vorbehalt
   der Genehmigung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des
   Landes Brandenburg als Kommunalaufsicht steht. Für die Genehmigung kann
   erst am Ende des Vergabeverfahrens auf Grundlage des endverhandelten
   Angebotes die Wirtschaftlichkeit geprüft und gegenüber der
   Kommunalaufsicht nachgewiesen werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 29
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit ist abhängig von den noch zu verhandelnden Bedingungen im
   Hinblick auf die dauerhafte Überlassung/ Erwerb.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Interessent hat in der Interessenbekundung den Nachweis zu führen,
   dass er entweder selbst Eigentümer eines geeigneten Grundstücks ist
   oder in der Lage ist, aufgrund einer Erklärung eines
   Grundstückseigentümers, dem Auftraggeber Eigentum oder ein sonstiges
   auf Dauer angelegtes Nutzungsrecht an einem geeigneten Grundstück zu
   verschaffen. Näheres zu Form und Inhalt siehe unter Pkt. VI.3) 3).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
   2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU
   VOB/A;
   3) Nachweis der Bauvorlageberechtigung des planenden Architekten;
   4) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung und Nachunternehmererklärung
   gemäß Vergabeunterlagen;
   5) Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf
   dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus
   dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
   anfordern; bzw. für Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der
   Bundesrepublik Deutschland haben, eine vergleichbare Bescheinigung über
   das Bundesamt oder ersatzweise vom Unternehmen abfordern, sofern diese
   von den Behörden des Sitzstaates ausgestellt wird.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   (1) Vertragsbedingungen Brandenburgisches Vergabegesetz:
   a) Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohnes nach dem
   Brandenburgischen Vergabegesetz;
   b) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur
   Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen
   Vergabegesetz.
   (2) Erklärung zur Vertretung und gesamtschuldnerischen Haftung einer
   Bewerber-/Bietergemeinschaft;
   (3) Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe nebst
   Verpflichtungserklärung;
   (4) Angemessene Stellung von Sicherheiten für die Vertragserfüllung;
   näheres regeln die Vergabeunterlagen;
   (5) Nachweis des Bestehens von Versicherungsschutz in angemessener
   Höhe; näheres regeln die Vergabeunterlagen;
   (6) Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 17/10/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
   01/04/2019
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb gem. § 12 EU Abs.
   2 VOB/A. Es wird gemäß § 12 EU Abs. 2 Nr. 1 b) VOB/A darauf
   hingewiesen, dass der Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte
   Auftragsbekanntmachung vergeben wird. Am weiteren Verhandlungsverfahren
   werden daher nur diejenigen Wirtschaftsteilnehmer beteiligt, die binnen
   der oben genannten Frist (IV.2.2) eine Interessenbekundung eingereicht
   haben. Ferner muss der Interessent den Nachweis über ein geeignetes
   Grundstück führen;
   2) Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden noch keine
   Vergabeunterlagen bereitgestellt, mit Ausnahme des Lageplanes
   (Kartenausschnitt) für die Eingrenzung der räumlichen Lage des zu
   suchenden Grundstückes, der über die Internetseite der Landeshauptstadt
   Potsdam [6]https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
   einsehbar ist;
   3) Ernsthaft interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen den
   Auftraggeber von ihrem Interesse an dem Auftrag fristgerecht in
   Kenntnis setzen (Interessenbekundung). Interessenten bekunden dafür bei
   der unter I.3) angegebenen Submissionsstelle in Textform ihr Interesse
   an der Beteiligung im Verfahren und reichen zusätzlich die Nachweise
   zur Verfügbarkeit über ein geeignetes Grundstück ein. Dafür muss durch
   beigefügten Grundbuchauszug belegt sein, dass der Interessent selbst
   Eigentümer eines geeigneten Grundstücks ist. Sofern der Interessent
   nicht Eigentümer ist, muss durch Erklärung des Grundstückseigentümers
   nebst Grundbuchauszug der Nachweis geführt werden, dass der
   Interessent, dem Auftraggeber Eigentum oder ein sonstiges auf Dauer
   angelegtes Nutzungsrecht an einem geeigneten Grundstück verschaffen
   kann. Zum Zwecke der Interessenbekundung ist ein Grundstück als
   geeignet anzusehen, das sich innerhalb des markierten Bereiches im
   Planungsraum 403 (vgl. Kartenausschnitt) befindet und mind. eine Fläche
   von 4 000 m^2 aufweist.
   4) Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang der
   Interessenbekundung beim Auftraggeber an. Interessenbekundungen, die
   außerhalb der unter IV.2.2) genannten Frist eingehen, können nicht
   berücksichtigt werden. Nachforderungen zum Nachweis der
   Grundstücksverfügbarkeit und -geeignetheit bleiben vorbehalten.
   5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen rechtzeitig vor
   Ablauf der Frist gem. IV.2.2) an die unter Ziffer I.1) bezeichneten
   Kontaktstelle in Textform zu richten. Die Beantwortungen werden auf der
   Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam
   [7]https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
   veröffentlicht.
   6) Die Interessenten, die sich fristgerecht beteiligt haben und den
   Nachweis über ein geeignetes Grundstück geführt haben, werden unter
   Beifügung der gesamten Vergabeunterlagen zur Teilnahme am
   Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die Versendung ist im 2. Quartal
   2019 geplant.
   7) Zwischen Interessenbekundung und späterer Teilnahme am
   Vergabeverfahren als Bewerber kann ein Rechtsformwechsel erfolgen bzw.
   kann sich der Interessent mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zu einer
   Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. Ferner besteht die
   grundsätzliche Möglichkeit zur Gründung einer Projektgesellschaft,
   sofern für diese eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit
   nachgewiesen wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 3318661719
   Fax: +49 3318661652
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte."
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1.
   Gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken,
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/09/2018
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   1. mailto:vergabestelle-bildung-sport@rathaus.potsdam.de?subject=TED
   2. http://www.potsdam.de/
   3. https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
   4. mailto:vergabeservice@rathaus.potsdam.de?subject=TED
   5. http://www.potsdam.de/
   6. https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
   7. https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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