(1) Searching for "2018091409171866646" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Hamburg
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 401303-2018 (ID: 2018091409171866646)
Veröffentlicht: 14.09.2018
*
DE-Hamburg: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2018/S 177/2018 401303
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadtreinigung Hamburg
2017/S 065-122387
Bullerdeich 19
Hamburg
20537
Deutschland
E-Mail: [1]VOL-VOF-Ausschreibungen@srhh.de
Fax: +49 40257681605
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://root.deutsche-evergabe.de/portal/default.aspx?Portal=DEVA
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2018.239
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung des AN besteht aus der Annahme, Sortierung
und Verwertung von Straßenkehricht unter dem Abfallschlüssel 20 03 03.
Wir weisen darauf hin, dass die Zuordnungswerte nach LAGA M 20
überwiegend den Einstufungen Z 1 / Z 2 entsprechen. Ein geringer Anteil
an Littering-Abfall ist nicht auszuschließen.
Die Aufnahme und Anlieferung von Straßenkehricht erfolgt durch die SRH
oder von ihr beauftragte Dritte überwiegend in den Monaten Februar bis
September, außerhalb der Laubsaison, die witterungsabhängig
üblicherweise von Oktober bis Januar dauert.
Die SRH gibt dem AN, unter Berücksichtigung der Witterung, den Stichtag
für Beginn und Ende der Straßenkehrichtsaison an. Kleine Mengen
Straßenkehricht müssen gegebenenfalls auch während der Laubsaison
angenommen werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die jährlich vom AN zu verwertende Straßenkehrichtmenge beträgt
durchschnittlich 21.189 Mg. Aufgrund schwankender Winterwetterverläufe
kann die Straßenkehrichtmenge schwanken. Sollte aufgrund eines starken
Winters mehr Straßenkehricht anfallen, ist diese Menge ebenfalls zu den
hier vereinbarten Konditionen vom AN zu übernehmen. In der Kalkulation
ist vom AN jedoch ebenso ein eventuell schwacher Winter zu
berücksichtigen, der die Straßenkehrichtmenge herabsenken kann. Die
Anlieferungen beim AN erfolgen durch die SRH oder von ihr beauftragte
Dritte mittels Zugmaschine, mit Mulden oder Schubbodenauflieger sowie
Abrollkipper. Es muss möglich sein Kleinmengen direkt per Kehrmaschine
anzuliefern.
Der Straßenkehricht ist vom AN durch ein geeignetes Verfahren so
aufzubereiten, dass die Prioritäten gemäß des § 6
Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis für die Übernahme, Sortierung und
Verwertung inkl. Analytik je Mg + SRH-Transportaufwand zur
Übernahmestelle des Bieters (Details s. Vergabeunterlagen) /
Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2019
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mit
einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, oder auf andere
Weise seine erlaubte Berufsausübung, nachzuweisen. Die Bescheinigung
darf nicht älter als 12 Monate sein.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat Referenzen vergleichbarer Leistungen mit dem Angebot
einzureichen (Name, Sitz des Referenzgebers, Beschreibung des
Leistungsumfanges). Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen,
welche für diese Dienstleistung entsprechende Nachweise über die
erforderlichen technischen und personellen Mittel mit dem Angebot
einzureichen haben. Für den Nachweis über seine technische
Leistungsfähigkeit hat der Bieter ein gültiges EfbV-Zertifikat,
(alternativ: Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der EfbV),
eine Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufes für Straßenkehricht
und Darstellung der beim Aufbereitungsverfahren entstehenden Fraktionen
sowie Angaben über die Verwertungs- bzw. Beseitigungswege der
entstandenen Fraktionen mit seinem Angebot beizubringen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/10/2018
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/10/2018
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
3. Quartal 2020
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zum Pkt. I.3) Kommunikation Abs. 3: die Einreichung ist ausschließlich
auf dem Postweg, Telefax oder direktzugelassen. Sollten im Rahmen der
Angebotserstellung maßnahmenbezogene oder verfahrensrechtliche Fragen
entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Auftragsunterlagen
erschließt, sind diese Fragen bis zum 12.8.2018, 13.00 ausschließlich
über die Plattform der Deutschen e-Vergabe zu stellen. (Siehe hierzu
Vergabeunterlagen Anlage Kommunikation mit der Vergabestelle).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Hamburg
20354
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur
Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2018
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:VOL-VOF-Ausschreibungen@srhh.de?subject=TED
2. http://www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
3. https://root.deutsche-evergabe.de/portal/default.aspx?Portal=DEVA
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|