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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Hamburg
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 401303-2018 (ID: 2018091409171866646)
Veröffentlicht: 14.09.2018
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  DE-Hamburg: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   2018/S 177/2018 401303
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadtreinigung Hamburg
   2017/S 065-122387
   Bullerdeich 19
   Hamburg
   20537
   Deutschland
   E-Mail: [1]VOL-VOF-Ausschreibungen@srhh.de
   Fax: +49 40257681605
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://root.deutsche-evergabe.de/portal/default.aspx?Portal=DEVA
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht
   Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2018.239
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90510000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die zu vergebende Leistung des AN besteht aus der Annahme, Sortierung
   und Verwertung von Straßenkehricht unter dem Abfallschlüssel 20 03 03.
   Wir weisen darauf hin, dass die Zuordnungswerte nach LAGA M 20
   überwiegend den Einstufungen Z 1 / Z 2 entsprechen. Ein geringer Anteil
   an Littering-Abfall ist nicht auszuschließen.
   Die Aufnahme und Anlieferung von Straßenkehricht erfolgt durch die SRH
   oder von ihr beauftragte Dritte überwiegend in den Monaten Februar bis
   September, außerhalb der Laubsaison, die witterungsabhängig
   üblicherweise von Oktober bis Januar dauert.
   Die SRH gibt dem AN, unter Berücksichtigung der Witterung, den Stichtag
   für Beginn und Ende der Straßenkehrichtsaison an. Kleine Mengen
   Straßenkehricht müssen gegebenenfalls auch während der Laubsaison
   angenommen werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die jährlich vom AN zu verwertende Straßenkehrichtmenge beträgt
   durchschnittlich 21.189 Mg. Aufgrund schwankender Winterwetterverläufe
   kann die Straßenkehrichtmenge schwanken. Sollte aufgrund eines starken
   Winters mehr Straßenkehricht anfallen, ist diese Menge ebenfalls zu den
   hier vereinbarten Konditionen vom AN zu übernehmen. In der Kalkulation
   ist vom AN jedoch ebenso ein eventuell schwacher Winter zu
   berücksichtigen, der die Straßenkehrichtmenge herabsenken kann. Die
   Anlieferungen beim AN erfolgen durch die SRH oder von ihr beauftragte
   Dritte mittels Zugmaschine, mit Mulden oder Schubbodenauflieger sowie
   Abrollkipper. Es muss möglich sein Kleinmengen direkt per Kehrmaschine
   anzuliefern.
   Der Straßenkehricht ist vom AN durch ein geeignetes Verfahren so
   aufzubereiten, dass die Prioritäten gemäß des § 6
   Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Preis für die Übernahme, Sortierung und
   Verwertung inkl. Analytik je Mg + SRH-Transportaufwand zur
   Übernahmestelle des Bieters (Details s. Vergabeunterlagen) /
   Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 02/01/2019
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mit
   einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, oder auf andere
   Weise seine erlaubte Berufsausübung, nachzuweisen. Die Bescheinigung
   darf nicht älter als 12 Monate sein.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat Referenzen vergleichbarer Leistungen mit dem Angebot
   einzureichen (Name, Sitz des Referenzgebers, Beschreibung des
   Leistungsumfanges). Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen,
   welche für diese Dienstleistung entsprechende Nachweise über die
   erforderlichen technischen und personellen Mittel mit dem Angebot
   einzureichen haben. Für den Nachweis über seine technische
   Leistungsfähigkeit hat der Bieter ein gültiges EfbV-Zertifikat,
   (alternativ: Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der EfbV),
   eine Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufes für Straßenkehricht
   und Darstellung der beim Aufbereitungsverfahren entstehenden Fraktionen
   sowie Angaben über die Verwertungs- bzw. Beseitigungswege der
   entstandenen Fraktionen mit seinem Angebot beizubringen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/10/2018
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/12/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/10/2018
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   3. Quartal 2020
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zum Pkt. I.3) Kommunikation Abs. 3: die Einreichung ist ausschließlich
   auf dem Postweg, Telefax oder direktzugelassen. Sollten im Rahmen der
   Angebotserstellung maßnahmenbezogene oder verfahrensrechtliche Fragen
   entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Auftragsunterlagen
   erschließt, sind diese Fragen bis zum 12.8.2018, 13.00 ausschließlich
   über die Plattform der Deutschen e-Vergabe zu stellen. (Siehe hierzu
   Vergabeunterlagen Anlage Kommunikation mit der Vergabestelle).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde
   Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur
   Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/09/2018
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