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Ausschreibung: Kontroll- und Sicherheitsdienst - DE-Nürnberg
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 864171-2018 (ID: 2018082016483925962)
Veröffentlicht: 20.08.2018
*
  Kontroll- und Sicherheitsdienst in der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg BCN/StB
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
2018003207  Kontroll und Sicherheitsdienst in der Stadtbibliothek im
Bildungscampus Nürnberg BCN/StB
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg  Zentrale Dienste
Äußere CramerKlettStr. 3, 90489 Nürnberg, Deutschland
14.08.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
bewerbungsbedingungen_vol-vgv_20170109..........................................................................................
........ 3
zavb_vol
................................................................................................................................
........................... 5
Angebotsaufkleber_VOL
................................................................................................................................
.. 11
Erklärung_AEntG-MiLoG_20160421.................................................................................................
............... 12
Erklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).................................................................. 12
bei der Vergabe von durch die Stadt
Nürnberg....................................................................................... 12
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 13
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 16
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 21
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Kontroll und Sicherheitsdienst in der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg BCN/StB
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname: Kontroll und Sicherheitsdienst in
der Stadtbibliothek im
Bildungscampus Nürnberg
BCN/StB
Projektbeschreibung: Kontroll und Sicherheitsdienst in
der Stadtbibliothek im
Bildungscampus Nürnberg
BCN/StB im Zeitraum vom
01.11.2018 bis 30.09.2021
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Termine
Bekanntmachung
 am:
14.08.2018
Anforderung der
Vergabeunterlagen
bis:
Angebotsfrist 11.09.2018 23:59:00
Bindefrist: 15.10.2018
Angebotseröffnung:
Ort der Eröffnung:
Frist für Fragen im
Fragen und
Antwortenforum:
28.08.2018 23:59
1. Auskünfte:
Auskünfte erteilt der Auftraggeber (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht werden), bei der
auch die der
Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen eingesehen werden können. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der
Leistung
oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
2. Preisnachlässe:
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt, wenn sie
sich auf alle
Abschlags und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(unter 14
Tage) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Deshalb werden von uns in der
Ausschreibung 14
Tage als Richtwert vorgegeben, d.h. die von uns vorgegebenen 14 Tage dienen nur zur Wertung. Unabhängig davon können Sie
jedoch in
Ihrem Angebot auch ein längeres Zahlungsziel (z.B. 21 Tage) anbieten. Sollte in Ihrem Angebot kein Skonto/Preisnachlass
angegeben werden,
tritt der Regelungsinhalt gem.	17 Nr. 1 VOL/B in Kraft, wonach die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang
der
prüfbaren Rechnung erfolgt.
3. Kriterien für die Auftragsvergabe:
Bewertungsmethode: Niedrigster Preis
Berechnungsmethode:
Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des
Bieterassistenten eingesehen werden.
4. Bedarfspositionen
Bedarfspositionen werden gewertet.
1
5. Eigene AGB
Werden dem Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (auch AGB) beigelegt, muss das Angebot gemäß  16 Abs. 3 lit. d)
VOL/A
ausgeschlossen werden.
6. Vergabeunterlagen/ Vertragsbedingungen
Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte Vertragsbedingungen/ Formulare und Produkte/Leistungen)
hinterlegten und aufgeführten Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der
Angebotseröffnung
gültigen Fassung, Vertragsbestandteil.
Die Rangfolge richtet sich nach 1 VOL/B
7. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
8. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Angebotsschreiben kann den Ausschluss von weiteren
Auftragserteilungen zur Folge
haben.
II. Elektronische Angebotsabgabe
Vorgehensweise:
1. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Programms. Bitte beachten Sie, falls Sie das Angebot nicht elektronisch mit einer
Signaturkarte
qualifiziert oder fortgeschritten signieren, dass der Angebotsmantelbogen den Sie bei elektronischer Angebotsabgabe erhalten,
bis zur
Angebotsfrist der Submissionsstelle unterschrieben vorliegen muss.
2. Den unterschriebenen Mantelbogen senden Sie bitte per Post in einem verschlossenen Umschlag (mit Angebotsaufkleber) an die
auf dem
Angebotsaufkleber angegebene Anschrift der Submissionsstelle.
3. Bitte beachten Sie die Anweisungen auf dem Mantelbogen, den Sie bei der Abgabe des elektronischen Angebotes im
Bieterassistenten
herunterladen können. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass mit der Wiederaufnahme des Angebots Ihr bereits abgegebenes
Angebot
seine Gültigkeit verliert.
4. Falls ein wiederaufgenommenes Angebot abgegeben werden soll, so muss der dabei erneut erzeugte Mantelbogen erneut eingereicht
werden, weil die Signatur des HashWerts des alten Mantelbogens nicht mehr zum aktualisierten Angebot passt und somit ebenfalls
seine
Gültigkeit verliert.
5. Bitte beachten Sie, dass ein nicht unterschriebener Mantelbogen sowie ein Mantelbogen, bei dem Änderungen oder Ergänzungen
vorgenommen worden sind, nach  16 Abs. 3 lit. b), d) VOL/A ausgeschlossen werden muss.
Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Firma Healy Hudson wenden.
 An: support@ deutsche evergabe. de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106  81
III. Schriftliche Angebotsabgabe
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten die Angebotsunterlagen ausschließlich auf
elektronischem Weg
auszufüllen und elektronisch (entweder mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur unterschrieben oder
alternativ mittels
unterschriebenen Angebotsmantelbogen) bis zum Einreichungstermin (Angebotsfrist, siehe Projekt und Dokumenteninformation) bei
der
Submissionsstelle des Auftraggebers einzureichen.
Die Angebotsabgabe auf herkömmlichem vollständig schriftlichem Weg ist in diesem Verfahren nicht zugelassen.
2
Stadt Nürnberg
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN für die Vergabe von Leistungen
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt unterhalb des europäischen Schwellenwerts nach der "Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A)
und bei Verfahren über dem Schwellenwert nach der Vergabeverordnung (VgV).
Soweit vertragsrelevant, sind einzelne Punkte nochmals in den Vergabeunterlagen enthalten.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den
Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf
Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen
verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Das Angebot ist in die Bietermaske des Angebotsassistenten einzutragen und elektronisch einzugeben. Andere
als auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
3.3 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.
Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe
und Lohnnebenkosten sowie alle Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertiger Art
und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und
genaue Typbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt
diese Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.4 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in vollen Cent) ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem
Angebot nachzuweisen.
Es werden nur Preisnachlässe (Rabatte) gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote
berücksichtigt, wenn sie sich auf alle Abschlags- und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist
mindestens 14 Tage beträgt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
3.5 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes werden nur verlangt, soweit dies erforderlich ist und
wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich gefordert ist.
3.6 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische Zulassungen Bezug
genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der Bieter in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln
nachweist, dass die von ihm angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
3.7 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
3
Seite 2 von 2
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren
Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
4.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung vorgegebenen
Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
- die funktionalen Anforderungen und
- die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen,
hier insbesondere Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot oder Änderungsvorschlag nachzuweisen. Sonst können sie nicht
berücksichtigt werden.
4.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die
Gliederung der Leistungsbeschreibung ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über
Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) der Leistungsbeschreibung beeinflussen (ändern,
ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei
Vergütung durch Pauschalsumme).
4.5 Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe
eines Hauptangebotes zugelassen. Andere Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
zugelassen. Sollen Preisnachlässe für Nebenangebote zum Hauptangebot gelten, ist dies im Nebenangebot zu
erklären.
4.6 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.5 nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen
werden.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.2 Beim Nichtoffenen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von Bietergemeinschaften,
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
6 Nachunternehmer
6.1 Beabsichtigt der Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer
Unternehmen zu bedienen, muss er/sie dem Auftraggeber hinsichtlich seiner/ihrer Eignung nachweisen, dass
ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er/Sie hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen auf Anforderung vorzulegen.
6.2 Ferner wird festgelegt, dass der Auftragnehmer
a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt,
b) dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber benennt,
c) dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen  insbesondere hinsichtlich der
Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  stellt, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
6.3 Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere
Unternehmen angemessen zu beteiligen.
6.4 Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer darum zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere
Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren
kann.
7 Eignungsnachweis
Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung seiner Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für ihn
zuständigen vergleichbaren Versicherungsträgers vorzulegen.
8 Benachrichtigung
Benachrichtigung über die Nichtberücksichtigung des Angebots:
Bei EU-Verfahren (über dem Schwellenwert) erhalten nichtberücksichtigte Bieter und Bewerber eine
Benachrichtigung nach  134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Bei nationalen Verfahren wurde ein Angebot nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ende der Zuschlagsfrist kein
Auftrag erteilt wurde.
4
Stadt Nürnberg
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen (ZAVB/L)
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise (VOL/B  1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die
Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder
Kurzfassung benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste
Leistungsbeschreibung verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung
Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall
erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach
Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die
Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei
Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung (VOL/B  2)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich  möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach  2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen (VOL/B  3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
5
Seite 2 von 6
5 Ausführung der Leistung (VOL/B  4)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber
unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche
Beziehungen zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter
gegebene Aufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die
Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
6 Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei
ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse
einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B  8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der
Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in
anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach 24 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
6
Seite 3 von 6
8 Abnahme (VOL/B  13)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche (VOL/B  14)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw.
Lieferung.
10 Rechnungen (VOL/B  15 und 17)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder
Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind
durchlaufend zu nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  wie in der
Leistungsbeschreibung aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in 2-
facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B  16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-
, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
7
Seite 4 von 6
12 Zahlungen (VOL/B  17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das
Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den
Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische
Bürgschaft nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den
Zahlungsbetrag incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen (VOL/B  17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu
erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über
dem Basiszinssatz des  247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle
Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller
etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem
Formblatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig
8
Seite 5 von 6
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim
Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Überweisungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies
gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von
der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den
Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung
dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe
354a Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung (VOL/B  18)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und
Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der
Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der
Auftragnehmer Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der
Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu
10 % der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der
Auftragssumme um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der
Auftraggeber kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine
entsprechende Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der
voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert
oder gem. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche
erfüllt sind.
9
Seite 6 von 6
16 Bürgschaften (VOL/B  17 und 18)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder
Kautionsversicherer zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770, 771, BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der
Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser
Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird
zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend
gemachten Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B  19)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
18 Gerichtsstand (VOL/B  19)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
10
Angebotsaufkleber
In drei Schritten zur elektronischen Angebotsabgabe:
Schritt 1: Bieterassistent über www.deutsche-evergabe.de aufrufen
Schritt 2: Angebot elektronisch bearbeiten und abgeben
Schritt 3: Mantelbogen ausdrucken und rechtgültig unterschreiben oder das Angebot
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren.
Hinweis:
Der Angebotsmantelbogen muß in einem verschlossenen Briefumschlag bis zur
Angebotsfrist bei der Vergabestelle vorliegen!
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Briefumschlag!
Ausschreibungsunterlagen!
Nicht öffnen, sondern
ungeöffnet dem Empfänger
zuleiten!
- Sofort zustellen -
Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit):
Angebot für:
Absender/in:
11.09.2018 23:59:00
2018003207
Kontroll- und Sicherheitsdienst in der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg BCN/StB
Fünferplatz 2 Zi. 002
Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste (ZD/V)
90403 Nürnberg
Zentrale Submissionsstelle
11
Erklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und dem Stadt Nürnberg
Mindestlohngesetz (MiLoG)
bei der Vergabe von
durch die Stadt Nürnberg
Ausschreibung Nr.:
Vergabeverfahren:
Mit Unterzeichnung dieser Erklärung bestätige ich/bestätigen wir, dass im Fall der
Auftragserteilung die Entlohnung der
Arbeitnehmer nicht unterhalb der in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden Lohntarife
für erfolgen wird, sowie die Beachtung
und Einhaltung der weiteren Vorschriften nach den Bestimmungen des AEntG bzw. des
MiLoG. Bei einem Einsatz von Nachunternehmern verpflichte(n) ich/wir diese entsprechend.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir die Entlohnung von mir/uns und
meinen/unseren Nachunternehmern eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach
den in Bayern geltenden Lohntarifen bzw. des Mindestlohns nachweisen und hierzu im
erforderlichen Umfang Einsicht in meine/unsere Firmenunterlagen gewähren.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir prüffähige Unterlagen für die
Arbeitnehmer insbesondere mit folgenden
Angaben vorlegen:
Anzahl der im fraglichen Zeitraum
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Namensliste der tätigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, Summe der geleisteten und vergüteten Arbeitsstunden, Summe der
Bruttolöhne, Abrechnungsmonat/Jahr, Urlaubslisten.
Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer mit der Vorlage der vorgenannten Unterlagen und Überprüfung der
tarifgerechten Entlohnung sowie der weiteren Vorschriften gemäß den Bestimmungen des
AEntG bzw. des MiLoG werde(n) ich/wir einholen. Einen Einsatz von Nachunternehmern
mache(n) ich/wir auch davon abhängig, dass diese entsprechend verfahren und sich
verpflichten, dies in gleicher Weise auf Verlangen nachzuweisen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese vertragliche Vereinbarung meinen/unseren
Ausschluss von weiteren Aufträgen zur Folge haben kann ( 6 Abs. 5 Buchstabe c VOL/A bzw.
 124 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GWB i.V.m.  21 AEntG bzw.  19 MiLoG) und dass eine sofortige
Kündigung bestehender Aufträge seitens der Auftraggebers erfolgen kann.
Ort, Datum und Firmenname (die Werte werden bei Angebotsabgabe automatisch aus dem Vergabemanagementsystem
gezogen):
Sicherheitsdienstleistungen
ZD/3-20/SD-18/17
Kontroll- und Sicherheitsdienst in der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg BCN/an diesem Auftrag beteiligten
Sicherheitsdienstleistungen
an diesem Auftrag beteiligten
an diesem Auftrag beteiligten
{Supplier.BuyerAddressCity}
{Supplier.OfferDate}
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
14.08.2018
Verfahren: 2018003207  Kontroll und Sicherheitsdienst in der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg BCN/StB
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkungen
Vergeben wird der Kontroll und Sicherheitsdienst in der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg.
Die genaue Aufgabenstellung und die Stundenkalkulation entnehmen Sie bitte dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung und der
Stundenschätzung die zum herunterladen in
der Anlage bereitstehen. Es handelt sich um Schätzwerte die nach oben bzw. nach unten hin abweichen können.
1 Stundenverrechnungssatz USt. [%]
19%
Menge
6.997,45
Einheit
Stunden
Mit dem Stundenverrechnungssatz wird der Kontroll und Sicherheitsdienst gemäß des Vertrages und der
Leistungsbeschreibung in der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg für die Zeit vom 01.11.2018 bis zum 30.09.2021
entgeltet.
Die Angebotssumme umfasst die maximal mögliche Vertragslaufzeit.
Bei der Bestellmenge ( Stundenverrechnungssatz) handelt es sich um einen Schätzwert. Die Bestellmenge kann also abweichen.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Bitte geben Sie den Namen einer Objektleitung/eines Ansprechpartners ein: ________
Bieterkommunikation
Leistungsverzeichnis  1/3
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Fragen zur Leistungsbeschreibung oder anderen Sachverhalten können vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt und aufgeklärt
werden. Zur lückenlosen Vergabedokumentation
in diesem eVergabesystem, bitten wir Sie dazu ausschließlich die KommunikationsFunktion dieses Systems zu verwenden. Bitte
beachten Sie den Schlusstermin für die
Nutzung dieses Tools (unter Projektinformationen). Technisch sind Fragestellungen nach diesem Schlusstermin zwar möglich, eine
Beantwortung bis zur Angebotsfrist kann
jedoch nicht mehr sichergestellt werden.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  2/3
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
14.08.2018
Verfahren: 2018003207  Kontroll und Sicherheitsdienst in der Stadtbibliothek im
Bildungscampus Nürnberg BCN/StB
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  3/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.08.2018
Verfahren: 2018003207  Kontroll und Sicherheitsdienst in der Stadtbibliothek im
Bildungscampus Nürnberg BCN/StB
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eignungskriterien ZD/3
Gewichtung: 0,00%
1.1 Eintragung Berufs/ Handelsregister [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Bitte laden Sie eine Kopie des Nachweises (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das
Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über
die Eintragung in das Berufs und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union,
in dem das Unternehmen niedergelassen ist, als Anlage hoch. Für Handwerksbetriebe ohne Meisterzwang ist eine Kopie der
gültigen
Handwerkskarte hochzuladen.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Insolvenzverfahren [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass über mein/unser Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Liquidationserklärung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Referenzliste [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Bitte laden Sie eine Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu
vergebenden
Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Empfänger
der
Leistung (bitte öffentlich und privat kennzeichnen) mit Kontaktadresse, wenn möglich Ansprechpartner und Telefonnummer als
Anlage
hoch.
Die Referenzen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahekommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich
hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.5 Betriebshaftpflichtversic herung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Bitte laden Sie den Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversic herung mit
folgenden
Mindestdeckungssummen als Anlage hoch:
Sachschäden 3 Mio. EUR; Personenschäden 3 Mio. EUR; Schlüsselrisiko 50.000 EUR, Vermögensschäden 1 Mio. EUR.
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei
Auftragserteilung angepasst werden (Diese dann ggf. als Anlage mit dem Angebot hochladen).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  1/5
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1.6 Nachunternehmer I [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich / Wir werde(n) für o.g. Maßnahme Nachunternehmer einsetzen.
Hinweis: Der Einsatz von Nachunternehmern stellt kein Eignungskriterium im Vergabeverfahren dar, die Abfrage muss jedoch
software/ systemtechnisch bedingt in dieser Rubrik erfolgen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.7 Nachunternehmer II [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Wenn Sie Nachunternehmer einsetzen, geben Sie nachfolgend bitte an, für welchen Leistungsbereich/Pos. Nr. SIe Leistungen an
Nachunternehmer übertragen.
Im Auftragsfall sind auf Aufforderung der Vergabestelle Nachweise vorzulegen, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel
der
beauftragten Unternehmen zur Verfügung stehen.
Den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen sind die vollständigen Vergabeunterlagen der ausschreibenden Dienststelle zur
Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie keine Nachunternehmer einsetzen, schreiben Sie bitte das Wort "keine" in das Freifeld.
1.8 Präqualifizierung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifi kats, welches im amtlichen Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer und Dienstleistungsbereich (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen
PQVOLDatenbank) eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1.1  1.3 der geforderten Eigenerklärungen und
Nachweise automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle
nicht mehr gesondert nachgewiesen werden.
Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter
www. amtliches verzeichnis. ihk. de
Tragen Sie bitte Ihre PQNummer in das Eingabefeld ein. Wenn Sie nicht präqualifiziert sind d.h. keine PQNummer haben, schreiben
Sie bitte das Wort "keine" in das Freifeld
1.9 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.10 Vorteilsgewährung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
ich/wir erklären, dass ich/wir Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile
angeboten,
versprochen oder gewährt habe(n).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.11 Einhaltung AEntG / MiLoG [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregisteraus zug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500  belegt worden bin/sind.
Hinweis:
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  2/5
17
1.12 Gewerberechtliche Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung
erfülle(n).
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.13 Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich bin / wir sind Mitglied in der Berufsgenossenschaft
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.14 Berufsgenossenschaft Detail [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Geben Sie an seit wann und unter welcher Nr. Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden
Versicherungsträger an.
Wenn nicht zutreffend, schreiben Sie bitte das Wort "entfällt" in das Freifeld.
1.15 Unternehmensart [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/wir gehöre(n) zu
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Handwerk (0)
[ ] Industrie (0)
[ ] Handel (0)
[ ] Versorgungsunternehmen (0)
[ ] Sonstigen (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.16 Bevorzugter Bewerber [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis (z.B. Werkstatt für Behinderte, anerkannte
Blindenwerkstatt, Spätaussiedler oder Verfolgte gem. BevorzugtenRichtlinie, Bekanntm. der Bayer. Staatsregierung vom
06.11.2001).
Nachweis bitte im Punkt 2 (Eigene Anlagen) des Bieterassistenten mit hochladen.
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.17 Ausländisches Unternehmen
K.O.Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWRStaat bzw. Staat des WTOAbkommens oder einem anderem Staat
(Wenn zutreffend bitte angeben).
1.18 Schutzerklärung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/ Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich
falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
2.1 Der Bewerber/Bieter versichert
 dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in
sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung
des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
 dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard
anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
Kriterienkatalog  3/5
18
2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren
Durchführung des
Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in
sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2
berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des
Auftraggebers bleiben unberührt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.19 Qualitätsmanagement [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Bitte laden Sie den gültigen ( Re) Zertifizierungsnachweis des Unternehmens bezüglich DIN EN ISO 9001 (
Qualitätsmanagementsystem ) oder eines gleichwertigen schriftlichen QMKonzeptes des Unternehmens oder einer unabhängigen
Gutachterstelle als Anlage hoch.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.20 Erlaubnis gem.  34a GewO [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Laden Sie zum Nachweis der Erlaubnis gem.  34a GewO zum gewerbsmäßigen Tätigwerden im Bewachungsgewerbe eine Kopie
des Bescheides hoch.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  4/5
19
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.08.2018
Verfahren: 2018003207  Kontroll und Sicherheitsdienst in der Stadtbibliothek im
Bildungscampus Nürnberg BCN/StB
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog  5/5
20
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsbeschreibung_ SD_ BCN_ StB Leistungsbeschreibung_ SD_ BCN_ StB. pdf 18,00 KB application/pdf
Stundenschätzung Stundenschätzung.pdf 37,83 KB application/pdf
Vertrag_SD_BCN_StB Vertrag_SD_BCN_StB.pdf 40,52 KB application/pdf
21
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/08/3095d9e9-0bed-4af9-83f7-c46aad5c71f7.html
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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