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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Gelsenkirchen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 363430-2018 (ID: 2018081809375325500)
Veröffentlicht: 18.08.2018
*
  DE-Gelsenkirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2018/S 158/2018 363430
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (en_US)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
   Art.2 lit.b VO EG Nr.1370/2007, zugleich handelnd für den Kreis Viersen
   und Stadt Viersen.
   Augustastraße 1
   Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879
   Gelsenkirchen
   45879 Gelsenkirchen
   Deutschland
   Telefon: +49 2091584-288
   E-Mail: [1]OePNV_Finanzierung@vrr.de
   Fax: +49 2091584123-288
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.vrr.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]https://www.kreis-viersen.de/vkv
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5
   Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen der Linie
   092 im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen auf dem Gebiet des
   Kreises Viersen und Stadt Viersen
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erbringung von
   Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr
   NUTS-Code DEA1E
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
   Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für den
   Kreis Viersen und Stadt Viersen vergibt einen öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   auf dem Gebiet des Kreises Viersen und Stadt Viersen. Es ist
   Beschlusslage innerhalb des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr,
   dass der Verkehrsverbund im Außenverhältnis
    im eigenen Namen für die Finanzierung, und
    im fremden Namen für die Abwicklung der Betrauung
   Zuständig ist und handelt.
   Im Innenverhältnis verbleibt es bei der Zuständigkeit der
   Aufgabenträger für die Betrauung. Näheres zum Verhältnis des
   Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu den ihm angehörenden
   Zweckverbandsmitgliedern unter Ziffer VI.1) dieser Vorabbekanntmachung.
   Die Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument Anforderungen an die
   Leistungserbringung Linie 092 enthalten, welches unter
   (URL[4]https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellsch
   aft-kreis-viersen-mbh/) abrufbar ist.
   Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können
   sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der
   sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten
   Verkehrsnachfrage, infolge sich ändernder finanzieller
   Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
   In derartigen Fällen können die Aufgabenträger eine entsprechende
   Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und
   Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der
   Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   Mindestanteil: 0,0(%) Höchstanteil: 75,0(%) des Auftragswerts.
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Erbringung von
   Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   In der Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsleistungen nach
   derzeitigem Stand auf ca. 186 500 Nutzwagenkilometer pro Jahr für den
   Busverkehr
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.9.2019
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   Die Ausgleichsleistungen erfolgen auf der Grundlage der
   VRR-Finanzierungsrichtlinie und dem Einnahmeaufteilungsvertrag in der
   jeweils gültigen Fassung. Die VRR-Finanzierungsrichtlinie ist unter
   [5]http://vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsricht
   linie_stand_2017.pdf einsehbar.
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Bei der Auftragsdurchführung
   sind die nachfolgenden sozialen Standards aus dem Tariftreue- und
   Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW) zu beachten:
   Das Verkehrsunternehmen und dessen Nachunternehmer müssen sich
   verpflichten, den jeweils für allgemeingültig erklärten
   Spartentarifvertrag gemäß der Rechtsverordnung zum TVgG-NRW (derzeit:
   TVNNW und NWO-Tarif) anzuwenden. Das Verkehrsunternehmen und seine
   Nachunternehmer müssen sich verpflichten, die in § 18 TVgG-NRW
   genannten sozialen Kriterien (ILO-Kernarbeitsnormen) einzuhalten.
   Das Verkehrsunternehmen und seine Nachunternehmer müssen sich
   verpflichten, die in § 19 TVgG-NRW vorgesehenen Maßnahmen zur
   Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende
   Gleichbehandlungsrecht einzuhalten.
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen: Die Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich
   Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards werden gemäß § 8a Abs. 2
   Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG in einem separaten
   Dokument (Anforderungen an die Leistungserbringung Linie 092)
   festgelegt. Ferner gelten ergänzend die Vorgaben des Nahverkehrsplans
   des Kreises Viersen und Nahverkehrsplans der Stadt Viersen in der
   jeweils gültigen Fassung zu Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur
   Barrierefreiheit und zur Angebotskonzeption.
   Die vorstehend genannten Dokumente stehen als Download unter folgendem
   Link zur Verfügung:
   (URL[6]https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellsch
   aft-kreis-viersen-mbh/)
   Des Weiteren finden die Tarifangebote des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr
   Anwendung. Damit verbunden sind die Teilnahme an der Einnahmeaufteilung
   im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (vgl. die Finanzierungsrichtlinie des
   Verkehrsverbundes, abrufbar unter:
   [7]http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html)
   Und der Abschluss eines Grundvertrags mit dem Verkehrsverbund
   Rhein-Ruhr (entsprechend dem Muster unter:
   [8]http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html).
   Zudem sind die geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen,
   Qualitätsstandards und Richtlinien des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu
   beachten.
   Sämtliche der vorgenannten Dokumente enthalten wesentliche
   Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG.
   Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen,
   sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Beschreibung: Einzelheiten zu den Qualitätszielen des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags können dem Dokument Anforderungen an die
   Leistungserbringung Linie 092 entnommen werden, welches unter
   (URL[9]https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellsch
   aft-kreis-viersen-mbh/) abrufbar ist.
   Information und Fahrkarten:
   Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
   Zugausfälle:
   Prämien und Sanktionen:
   Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
   Befragung zur Kundenzufriedenheit:
   Beschwerdebearbeitung:
   Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
   Sonstige:
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Name und Anschrift des gewählten Betreibers
   BVR Busverkehr Rheinland GmbH Marktbereich Rheinland
   Graf-Adolf-Straße 67-69
   40210 Düsseldorf
   Deutschland
   E-Mail: [10]info.rheinlandbus@deutschebahn.com
   Telefon: +49 211169900
   Internet-Adresse: [11]http://www.rheinlandbus.de
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Erläuterungen zur Gruppe von Behörden und zur Beschaffung durch den
   VRR im Auftrag der mitbedienten Aufgabenträger:
   1) Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und seine
   Zweckverbandsmitglieder sind eine Gruppe von Behörden im Sinne von
   Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007.
   2) Im Verhältnis zwischen dem VRR und dessen Zweckverbandsmitgliedern
   sind letztere als öffentliche Aufgabenträger für die Planung,
   Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW
   zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit legen sie die von dem
   jeweiligen Verkehrsunternehmen zu erbringenden Leistungen und
   gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fest.
   3) Die Zweckverbandsmitglieder haben dem VRR die Aufgabe der
   Finanzierung des ÖPNV zur Wahrnehmung im eigenen Namen übertragen. Im
   Rahmen dieser übertragenen Aufgabe gewährt der VRR den
   Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung
   gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO
   (EG) Nr. 1370/2007. Zudem führt der VRR im Namen und im Auftrag der
   Zweckverbandsmitglieder Direktvergaben durch. In diesem Rahmen stellt
   der VRR gegenüber dem ausgewählten Verkehrsunternehmen fest, dass eine
   Betrauung vorliegt und erlässt einen Finanzierungsbescheid gemäß der
   Finanzierungsrichtlinie des VRR.
   B) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
   Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer
   Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen,
   Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
   dieser Vorabbekanntmachung zu stellen.
   C) Vergabe als Gesamtleistung:
   Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8a
   Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche
   Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung, nicht aber auf
   Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   40474 Düsseldorf
   Deutschland
   E-Mail: [12]VKRhld-D@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473055
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
   Fax: +49 2211472891
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich
   aus den §§ 135 und 160 GWB, die auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2
   bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8 Abs. 7 Satz 1
   PBefG).
   Diese Bestimmungen des GWB lauten wie folgt:
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach
   § 135 Absatz 1, Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   40474 Düsseldorf
   Deutschland
   E-Mail: [14]VKRhld-D@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473055
   Internet-Adresse:
   [15]https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
   Fax: +49 2211472891
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: nein
   Formen der Veröffentlichung:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16.8.2018
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References
   1. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
   2. http://www.vrr.de/
   3. https://www.kreis-viersen.de/vkv
   4. https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellschaft-kreis-viersen-mbh/
   5. http://vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsrichtlinie_stand_2017.pdf
   6. https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellschaft-kreis-viersen-mbh/
   7. http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html
   8. http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html
   9. https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellschaft-kreis-viersen-mbh/
  10. mailto:info.rheinlandbus@deutschebahn.com?subject=TED
  11. http://www.rheinlandbus.de/
  12. mailto:VKRhld-D@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  13. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
  14. mailto:VKRhld-D@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  15. https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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