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Ausschreibung: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - DE-Geislingen an der Steige
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Dokument Nr...: 363425-2018 (ID: 2018081809374225476)
Veröffentlicht: 18.08.2018
*
  DE-Geislingen an der Steige: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
   2018/S 158/2018 363425
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Geislingen an der Steige
   Hauptstraße 1
   Geislingen an der Steige
   73312
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): c/o iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann
   Partnerschaftsgesellschaft mbB
   Telefon: +49 711 / 2535939-0
   E-Mail: [1]zimmermann@iuscomm.de
   Fax: +49 711 / 2535939-27
   NUTS-Code: DE118
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.geislingen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verpachtung kommunaler Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze der Stadt
   Geislingen an der Steige zur Erbringung von Breitbanddiensten
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64214400
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Geislingen an der Steige sieht in der Versorgung der
   Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leitungsfähigen
   und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im
   Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb
   errichtet Sie auf ihrer Gemarkung derzeit passive Infrastrukturen zur
   Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von Hoch- und
   Höchstgeschwindigkeitsnetzens (nachfolgend passive Infrastruktur
   genannt). Diese passive Infrastruktur wird dann auf Grundalge des den
   Ausschreibungsunterlagen beigefügten Netzbetriebsvertrag (mit etwaigen
   Änderungen im Laufe des Ausschreibungsverfahrens die über
   Bieterrundschreiben mitgeteilt werden) dem obsiegenden Bieter zur
   Nutzung für die vorgegebenen Zwecke im Wege der Pacht überlassen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 556 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE114
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Geislingen an der Steige
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vertragsgegenstand ist die Überlassung der von der Stadt Geislingen an
   der Steige bereits errichteten bzw. zur Errichtung geplanten passiven
   Infrastruktur an den obsiegenden Bieter als Auftragnnehmer zur Nutzung
   in Form des Netzbetriebs. Dabei hat der Auftranhmer Mehrfachdienste in
   Form von Telefonie, Internet und Fernsehen zu erbringen und den
   vorgegebenen Versorgungsbedarf gemäß Ausschreibungsunterlagen zu
   erfüllen. Der Auftragnehmer ist zur Übernahme des Betriebs der gesamten
   ihm von der Stadt Geislingen an der Steige als Auftraggeber
   überlassenen passiven Infrastruktur im Rahmen dieses Vertrages und
   unter Berücksichtigung seines verbindlichen Angebots, auf das der
   Zuschalg erteilt wurde verpflichtet. Im Übrigen wird auf die
   Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Siehe Ausschreibungsunterlagen
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 180
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Konzession wird als Dienstleistungskonzession im Nichtoffenen
   Verfahren vergeben. Für die Leistungsausführung sind neben den Vorgaben
   in den Ausschreibungsunterlagen insbesondere auch sämtliche Vorgaben
   und Auflagen der VwV Breitbandförderung des Landes Baden-Württemberg in
   der aktuellen Version zu beachten.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 061-135860
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Verpachtung kommunaler Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze der Stadt
   Geislingen an der Steige zur Erbringung von Breitbanddiensten
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
   V.1)Information über die Nichtvergabe
   Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
   Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden
   alle abgelehnt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 721 / 926-0
   E-Mail: [4]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 721 / 926-3985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die
   Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die
   Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160
   GWB).
   Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in
   Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser
   Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst
   10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen
   werden (vgl.§ 134 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/08/2018
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References
   1. mailto:zimmermann@iuscomm.de?subject=TED
   2. http://www.geislingen.de/
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:135860-2018:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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