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Ausschreibung: Beaufsichtigung der Bauarbeiten - DE-Berlin
Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Kalkulation und Überwachung der Kosten
Projektaufsicht und Dokumentation
Dokument Nr...: 363134-2018 (ID: 2018081809343225201)
Veröffentlicht: 18.08.2018
*
  DE-Berlin: Beaufsichtigung der Bauarbeiten
   2018/S 158/2018 363134
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   degewo City Wohnungsgesellschaft mbH
   Potsdamer Str. 60
   Berlin
   10785 Berlin
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf  Vergabe
   E-Mail: [1]ausschreibung@degewo.de
   Fax: +49 3026485-1805
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.degewo.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bauüberwachungsleistungen nach HOAI 2013 LPH 6-9 für Gebäude
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71247000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Für die Planung und Durchführung eines Neubauvorhabens werden
   Bauüberwachungsleistungen für Gebäude nach HOAI LPH 6-9 benötigt.
   Die zu erbringenden Leistungen werden nach der HOAI (Grundleistungen
   und besondere Leistungen) sowie erforderliche zusätzliche Leistungen
   definiert und berechnet. Der Ausführungszeitraum der Leistungen Beginnt
   im September 2018 und wird zum 30.6.2021 (LPH 8) abgeschlossen.
   Die jeweiligen Leistungsphasen der HOAI werden zu 100 % der
   Leistungspunkte beauftragt.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 396 983.90 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71244000
   71248000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die degewo City Wohnungsgesellschaft mbH erwirbt von der AMAG Bauten
   GmbH mit Kaufvertrag vom 17.8.2017 eine Teilfläche von ca. 1 456 m^2
   eines Grundstückes, welches im Amtsgericht Charlottenburg von Stadt
   Charlottenburg Blatt 48984 unter lfd. Nr. 1 verzeichneten Grundstücks
   Flur 5, Flurstück 506, Gebäude und Freifläche im Spreebogen mit einer
   grundbuchlichen Größe von 9 920 m^2, zum Zweck der Errichtung von
   gefördertem Wohnungsbau.
   Gemeinsam mit dem Investor AMAG Bauten GmbH soll auf dem
   Gesamtgrundstück neuer Wohnraum geschaffen werden.
   Um in der Ausschreibungs- und Durchführungsphase möglichst viele
   Synergieeffekte, die zu Kosteneinsparungen führen, zu erlangen,
   beabsichtigt degewo das bereits durch den Investor beauftragte
   Bauüberwachungsbüro BDS mit den Leistungen der HOAI für Gebäude LPH 6-9
   zu beauftragen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die degewo City Wohnungsgesellschaft mbH erwirbt von der AMAG Bauten
   GmbH mit Kaufvertrag vom 25.8.2017 eine Teilfläche von ca. 1 456 m^2
   eines Grundstückes, welches im Amtsgericht Charlottenburg vonStadt
   Charlottenburg Blatt 48984 unter lfd. Nr. 1 verzeichneten Grundstücks
   Flur 5, Flurstück 506, Gebäudeund Freifläche im Spreebogen mit einer
   grundbuchlichen Größe von 9 920 m^2, zum Zweck der Errichtung
   vongefördertem Wohnungsbau.
   Gemeinsam mit dem Investor AMAG Bauten GmbH soll auf dem
   Gesamtgrundstück neuer Wohnraumgeschaffen werden.
   Die Bauüberwachungsleistungen sollen in Form der freihändigen Vergabe
   aufgrund der gegebenen Abhängigkeiten der beiden Bauvorhaben (die
   Gründung und die Errichtung der Bodenplatte für beide Gebäude erfolgt
   durch den Investor AMAG Bauten GmbH) vergeben werden. Aufgrund der
   innerstädtischen Lage des Grundstücks und der maximalen Ausnutzung
   stehen auf dem Gelände nur sehr geringe Nebenflächen für die
   Bauausführung zur Verfügung. Die dadurch notwendigen einheitlichen
   Planungsvoraussetzungen (Baustelleneinrichtung und Betrieb) stehen
   gegen unterschiedliche Planungsverantwortliche in beiden Bauvorhaben.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Bauüberwachungsleistungen nach HOAI 2013 LPH 6-9 für Gebäude
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   15/08/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   BDS Ingenieurgesellschaft mbH
   Straße R10
   Berlin
   13629
   Deutschland
   NUTS-Code: DE300
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 396 983.90 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 309013-8316
   Fax: +49 309013-7613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet dieVergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen
   antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
   eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
   von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schadenentstanden istoder zu entstehen droht.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
   nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/08/2018
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   2. http://www.degewo.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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