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Ausschreibung: Beaufsichtigung der Bauarbeiten - DE-Berlin
Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Kalkulation und Überwachung der Kosten
Projektaufsicht und Dokumentation
Dokument Nr...: 363134-2018 (ID: 2018081809343225201)
Veröffentlicht: 18.08.2018
*
DE-Berlin: Beaufsichtigung der Bauarbeiten
2018/S 158/2018 363134
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
degewo City Wohnungsgesellschaft mbH
Potsdamer Str. 60
Berlin
10785 Berlin
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Vergabe
E-Mail: [1]ausschreibung@degewo.de
Fax: +49 3026485-1805
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.degewo.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bauüberwachungsleistungen nach HOAI 2013 LPH 6-9 für Gebäude
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71247000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die Planung und Durchführung eines Neubauvorhabens werden
Bauüberwachungsleistungen für Gebäude nach HOAI LPH 6-9 benötigt.
Die zu erbringenden Leistungen werden nach der HOAI (Grundleistungen
und besondere Leistungen) sowie erforderliche zusätzliche Leistungen
definiert und berechnet. Der Ausführungszeitraum der Leistungen Beginnt
im September 2018 und wird zum 30.6.2021 (LPH 8) abgeschlossen.
Die jeweiligen Leistungsphasen der HOAI werden zu 100 % der
Leistungspunkte beauftragt.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 396 983.90 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71244000
71248000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die degewo City Wohnungsgesellschaft mbH erwirbt von der AMAG Bauten
GmbH mit Kaufvertrag vom 17.8.2017 eine Teilfläche von ca. 1 456 m^2
eines Grundstückes, welches im Amtsgericht Charlottenburg von Stadt
Charlottenburg Blatt 48984 unter lfd. Nr. 1 verzeichneten Grundstücks
Flur 5, Flurstück 506, Gebäude und Freifläche im Spreebogen mit einer
grundbuchlichen Größe von 9 920 m^2, zum Zweck der Errichtung von
gefördertem Wohnungsbau.
Gemeinsam mit dem Investor AMAG Bauten GmbH soll auf dem
Gesamtgrundstück neuer Wohnraum geschaffen werden.
Um in der Ausschreibungs- und Durchführungsphase möglichst viele
Synergieeffekte, die zu Kosteneinsparungen führen, zu erlangen,
beabsichtigt degewo das bereits durch den Investor beauftragte
Bauüberwachungsbüro BDS mit den Leistungen der HOAI für Gebäude LPH 6-9
zu beauftragen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die degewo City Wohnungsgesellschaft mbH erwirbt von der AMAG Bauten
GmbH mit Kaufvertrag vom 25.8.2017 eine Teilfläche von ca. 1 456 m^2
eines Grundstückes, welches im Amtsgericht Charlottenburg vonStadt
Charlottenburg Blatt 48984 unter lfd. Nr. 1 verzeichneten Grundstücks
Flur 5, Flurstück 506, Gebäudeund Freifläche im Spreebogen mit einer
grundbuchlichen Größe von 9 920 m^2, zum Zweck der Errichtung
vongefördertem Wohnungsbau.
Gemeinsam mit dem Investor AMAG Bauten GmbH soll auf dem
Gesamtgrundstück neuer Wohnraumgeschaffen werden.
Die Bauüberwachungsleistungen sollen in Form der freihändigen Vergabe
aufgrund der gegebenen Abhängigkeiten der beiden Bauvorhaben (die
Gründung und die Errichtung der Bodenplatte für beide Gebäude erfolgt
durch den Investor AMAG Bauten GmbH) vergeben werden. Aufgrund der
innerstädtischen Lage des Grundstücks und der maximalen Ausnutzung
stehen auf dem Gelände nur sehr geringe Nebenflächen für die
Bauausführung zur Verfügung. Die dadurch notwendigen einheitlichen
Planungsvoraussetzungen (Baustelleneinrichtung und Betrieb) stehen
gegen unterschiedliche Planungsverantwortliche in beiden Bauvorhaben.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Bauüberwachungsleistungen nach HOAI 2013 LPH 6-9 für Gebäude
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/08/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
BDS Ingenieurgesellschaft mbH
Straße R10
Berlin
13629
Deutschland
NUTS-Code: DE300
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 396 983.90 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet dieVergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden istoder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2018
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