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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - DE-Berlin
Unternehmens- und Managementberatung
Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 362347-2018 (ID: 2018081809220024420)
Veröffentlicht: 18.08.2018
*
  DE-Berlin: Unternehmens- und Managementberatung
   2018/S 158/2018 362347
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle
   Vergabe
   Invalidenstr.44
   Berlin
   10115
   Deutschland
   E-Mail: [1]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bmvi.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=211338
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=211338
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   1840/DG15: Nationales Kompetenzzentrum BIM
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1840/DG15
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79410000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das BMVI hat sich zum Ziel gesetzt, ab Ende 2020 alle vom Bund
   finanzierten Verkehrsinfrastrukturprojekte mit der Methode BIM zu
   planen, bauen und späterhin auch zu betreiben. Dafür ist es notwendig,
   die Kompetenzen für den Bund im Bereich BIM auf- und auszubauen. Dafür
   wird das BIM-Kompetenzzentrum (KompZ) gegründet. Es soll als nationales
   Kompetenzzentrum den Bund unterstützen, die Digitalisierung des
   Bauwesens zu optimieren, zu intensivieren und zu etablieren.
   Da der Bund die Methode BIM in seinem Zuständigkeitsbereich auch für
   den Hochbau immer stärker nutzen will, soll das KompZ so angelegt sein,
   dass die hochbautypischen Anforderungen bei der Anlage des KompZ und
   der von ihm aufgebauten Infrastruktur, insbesondere der BIM-Cloud, mit
   bedacht und berücksichtigt wird. Diese müssen aber in einem gesonderten
   Auftrag von dem für den Bundeshochbau zuständigen Ministerium vergeben
   werden und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75110000
   72230000
   72250000
   71300000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin (Sitz des AG) sowie am Sitz des AN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Bedarf an Informationen zu Building Information Modeling (BIM)
   wächst sowohl bei den Bauherren als auch bei den Auftragnehmern
   außerordentlich schnell. Die BIM-Angebote und Initiativen auf dem Markt
   im Bereich des Planens, Bauens und Betreibens von Bauwerken sind jedoch
   stark fragmentiert. Daher besteht vor dem Hintergrund der BIM-Offensive
   des BMVI der dringende Bedarf an einer übergeordneten, zentralen
   Stelle, die Aktivitäten koordiniert, vorhandene Leitlinien ggf.
   vereinheitlicht, Informationen für alle Akteure zugänglich macht und
   Beratung anbietet. Ohne die zentrale Etablierung einer solchen Stelle
   in Form eines BIM-Kompetenzzentrums (BIM-KompZ) ließe sich wegen der
   Vielzahl der betroffenen Akteure und der Vielfältigkeit der Baubranche
   eine schnelle, breite und effektive Einführung der Methode BIM kaum
   erreichen.
   Das BMVI will auch sicherstellen, dass auf der Grundlage von Open BIM
   eine mittelstands-freundliche Softwarelandschaft zur Verfügung steht.
   Zudem sollen die Anforderungen der öffentlichen Auftraggeber
   insbesondere für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur so weit wie
   möglich harmonisiert und qualitativ abgesichert werden.
   Der Auftragnehmer (AN) soll vor allem eine Unterstützung des Bundes bei
   der Förderung der Digitalisierung der Planungs- und Bauwirtschaft in
   Deutschland, insbesondere der Implementierung und Verbreitung von BIM
   im Geschäftsbereich des BMVI gewährleisten. Dies geschieht durch die
   Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums BIM (KompZ) mit
   beratenden Leistungen, der Erarbeitung von Konzepten sowie durch die
   Übernahme konkreter operativer Aufgaben. Eine Erweiterung für den
   gesamten Baubereich des Bundes ist zu berücksichtigen.
   Das nationale BIM-Kompetenzzentrum soll die wichtigsten aktuellen
   Erkenntnisse und Er-fahrungen aus Deutschland, Europa und ggfs. darüber
   hinaus zum Einsatz von BIM in einer zentralen Anlaufstelle bündeln,
   weiterentwickeln und den BIM-Anwendern zuverlässig zur Verfügung
   stellen.
   Hauptaufgaben des BIM-KompZ sind:
    den Bund bei der Qualitätssicherung und Koordination seiner
   BIM-Aktivitäten, insbesondere beim Informationsaustausch zwischen den
   Akteuren, zu unterstützen,
    Anforderungen und Benchmarks zu erarbeiten,
    den Bund hinsichtlich Aus- und Weiterbildung zum Thema BIM zu
   unterstützen,
    die Bereitstellung und Pflege der Inhalte einer BIM-Cloud und die
   Benennung der dafür notwendigen technischen Voraussetzungen in
   Abstimmung mit dem ITZBund,
    die BIM-Cluster zu koordinieren.
   Durch die Bereitstellung und das Betreiben einer BIM-Cloud sollen
   einheitliche BIM-Daten (u. a. interaktive web-basierte Werkzeuge,
   Datenbibliotheken, herstellerneutrale Produk-tinformationen) als Open
   Data für alle BIM-Anwender zentral verfügbar gemacht werden.
   Das BIM-KompZ soll den BIM-Implementierungsprozess während der
   Vertragslaufzeit im Zuständigkeitsbereich des BMVI wesentlich
   strukturieren, koordinieren und intensivieren.
   Es sind im Wesentlichen sechs Arbeitspakete (AP) für das BIM-KompZ
   vorgesehen:
   AP 1 BIM-KompZ einrichten und betreiben
   AP 2 BIM-Aktivitäten harmonisieren / koordinieren
   AP 3 Informieren, Kommunizieren und Beraten
   AP 4 Daten bereitstellen (BIM-Cloud)
   AP 5 BIM in der Betriebsphase anwenden
   AP 6 Strategie für BIM ab 2020 erarbeiten
   Der AN soll mit der Umsetzung der beauftragten Leistung unverzüglich
   nach Zuschlagserteilung beginnen. Das BIM-KompZ soll spätestens 3
   Monate nach Erteilung des Zuschlags operativ handlungsfähig sein, d.h.
   das für Erbringung der beauftragten Leistungen benötigte Personal,
   Räumlichkeiten, Infrastruktur und Ausstattung sind einsatzfähig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Eine optionale Verlängerung um insgesamt max. 12 Monate bis zum
   31.12.2023 ist möglich.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Bewertung der TEILNAHMEANTRÄGE erfolgt zweistufig.
   1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Abschnitt III.1.2
   (EK 1 und 2) und III.1.3 (EK 3.1 und 3.2) auf die Erfüllung der
   Mindestanforderungen.
   2) Bewertung der Angaben zu den Eignungskriterien EK 3.3 - 3.5 gemäß
   Abschnitt III.1.3.
   Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:
   EK 3.3: 40 Gewichtungspunkte
   EK 3.4: 30 Gewichtungspunkte
   EK 3.5: 30 Gewichtungspunkte
   = 100 Gewichtungspunkte
   Je Kriterium können 0  4 Bewertungspunkte erzielt werden.
   Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den
   jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Das so ermittelte
   Produkt je Kriterium wird über alle Kriterien summiert. Als
   Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden.
   Die 3 bis 6 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren
   Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
   Einzelheiten siehe Teilnahmeunterlagen
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   EK 2: Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen-/Sach- oder
   Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall in Höhe
   von 2 Mio. EUR.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Erfüllung der Mindestdeckungssumme
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   EK 3.1  Nachweis über die Einhaltung des IT-Grundschutzes
   EK 3.2  Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46
   Abs.2 VgV
   Wertungskriterien 3.3.  3.5.
   EK 3.3 (Gewichtung 40 %): Liste der Referenzen des Bieters der letzten
   3 Jahre (ab 2015), die Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den
   Bereichen Planen und Bauen von komplexen Bauwerken mit BIM belegen.
   Außerdem sind Kenntnisse und praktische Erfahrungen im  klassischen
   Betrieb nachzuweisen.
   EK 3.4 (Gewichtung 30 %): Liste der Referenzen des Bieters der letzten
   3 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen in der Konzeption, Erstellung und
   Betrieb von komplexen  Datenbanksystemen und  Datenmanagement und 
   web-basierten Anwendungen nachweisen.
   EK 3.5 (Gewichtung 30 %): Liste der Referenzen des Bieters der letzten
   3 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen in der Konzeption, Erstellung und
   Durchführung von  Öffentlichkeitsarbeit und  Aus- und Weiterbildung
   zu BIM nachweisen.
   Details siehe Teilnahmeunterlagen
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu EK 3.1- Abgabe einer Eigenerklärung (ohne Formular) oder Nachweis,
   dass der IT-Grundschutz eingehalten wird
   Zu EK 3.2- Aufgrund der Leistungspflichten des AN können zeitgleich
   keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen
   (Interessenkollision) im Zusammenhang mit den in der
   Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen bis zum Ende der
   Vertragslaufzeit erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision
   ist im Einzelfall ausgeschlossen.
   Eine Interessenkollision kann insbesondere vorliegen, wenn
   Beratungsleistungen gegenüber Dritten außerhalb der Bundesverwaltung im
   Zusammenhang mit Erstellung und Betrieb der BIM Cloud erbracht werden.
   Der AN hat eine Eigenerklärung (s. Formblatt F3.2) abzugeben, die
   darstellt, ob er aktuell Leistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang
   mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen
   erbringt.
   Zudem hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, ob er beabsichtigt,
   künftig Leistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der
   Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen (auch im weiteren
   Verlauf des Vergabeverfahrens) zu erbringen.
   In diesen Fällen ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit
   welchen Maßnahmen (organisatorisch, personenbezogen, qualitätssichernd
   und IT-gestützt) die Neutralität bezogen auf die geforderte Leistung
   sichergestellt werden soll.
   Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht
   ausgeschlossen werden kann, wird der Bewerber von der Teilnahme am
   weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes
   und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem
   Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Erfüllung des EK 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur
   Neutralität gem. § 46 Abs.2 VgV, die darlegt, dass keine
   Interessenkonflikte vorliegen (auch für die Dauer der
   Vertragslaufzeit), bzw. mit welchen Maßnahmen (organisatorisch,
   personenbezogen, qualitätssichernd und IT-gestützt) die Neutralität
   bezogen auf die geforderte Leistung sichergestellt werden soll.
   Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht
   ausgeschlossen werden kann, wird der Bewerber von der Teilnahme am
   weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung
   des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem
   vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang
   stehenden Neutralitätsgebots.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/09/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung
   wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach
   Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten
   Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
   Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.)
   sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s.
   Bewerbungsbedingungen);
   2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform
   des BMI [5]www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von
   Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen
   Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die
   E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die
   technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter
   [6]www.evergabe-online.info
   3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als
   registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu
   stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die
   Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine
   Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die
   nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen.
   Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die
   E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet;
   4) Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend
   zur Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die
   Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 46. / 47. KW 2018
   statt (Angabe ohne Gewähr).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.:
   [7]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.:
   [8]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
   nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
   und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/08/2018
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References
   1. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bmvi.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=211338
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=211338
   5. http://www.evergabe-online.de/
   6. http://www.evergabe-online.info/
   7. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
   8. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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