(1) Searching for "2018081809220024420" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - DE-Berlin
Unternehmens- und Managementberatung
Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 362347-2018 (ID: 2018081809220024420)
Veröffentlicht: 18.08.2018
*
DE-Berlin: Unternehmens- und Managementberatung
2018/S 158/2018 362347
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle
Vergabe
Invalidenstr.44
Berlin
10115
Deutschland
E-Mail: [1]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bmvi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=211338
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=211338
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
1840/DG15: Nationales Kompetenzzentrum BIM
Referenznummer der Bekanntmachung: 1840/DG15
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das BMVI hat sich zum Ziel gesetzt, ab Ende 2020 alle vom Bund
finanzierten Verkehrsinfrastrukturprojekte mit der Methode BIM zu
planen, bauen und späterhin auch zu betreiben. Dafür ist es notwendig,
die Kompetenzen für den Bund im Bereich BIM auf- und auszubauen. Dafür
wird das BIM-Kompetenzzentrum (KompZ) gegründet. Es soll als nationales
Kompetenzzentrum den Bund unterstützen, die Digitalisierung des
Bauwesens zu optimieren, zu intensivieren und zu etablieren.
Da der Bund die Methode BIM in seinem Zuständigkeitsbereich auch für
den Hochbau immer stärker nutzen will, soll das KompZ so angelegt sein,
dass die hochbautypischen Anforderungen bei der Anlage des KompZ und
der von ihm aufgebauten Infrastruktur, insbesondere der BIM-Cloud, mit
bedacht und berücksichtigt wird. Diese müssen aber in einem gesonderten
Auftrag von dem für den Bundeshochbau zuständigen Ministerium vergeben
werden und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75110000
72230000
72250000
71300000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Berlin (Sitz des AG) sowie am Sitz des AN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Bedarf an Informationen zu Building Information Modeling (BIM)
wächst sowohl bei den Bauherren als auch bei den Auftragnehmern
außerordentlich schnell. Die BIM-Angebote und Initiativen auf dem Markt
im Bereich des Planens, Bauens und Betreibens von Bauwerken sind jedoch
stark fragmentiert. Daher besteht vor dem Hintergrund der BIM-Offensive
des BMVI der dringende Bedarf an einer übergeordneten, zentralen
Stelle, die Aktivitäten koordiniert, vorhandene Leitlinien ggf.
vereinheitlicht, Informationen für alle Akteure zugänglich macht und
Beratung anbietet. Ohne die zentrale Etablierung einer solchen Stelle
in Form eines BIM-Kompetenzzentrums (BIM-KompZ) ließe sich wegen der
Vielzahl der betroffenen Akteure und der Vielfältigkeit der Baubranche
eine schnelle, breite und effektive Einführung der Methode BIM kaum
erreichen.
Das BMVI will auch sicherstellen, dass auf der Grundlage von Open BIM
eine mittelstands-freundliche Softwarelandschaft zur Verfügung steht.
Zudem sollen die Anforderungen der öffentlichen Auftraggeber
insbesondere für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur so weit wie
möglich harmonisiert und qualitativ abgesichert werden.
Der Auftragnehmer (AN) soll vor allem eine Unterstützung des Bundes bei
der Förderung der Digitalisierung der Planungs- und Bauwirtschaft in
Deutschland, insbesondere der Implementierung und Verbreitung von BIM
im Geschäftsbereich des BMVI gewährleisten. Dies geschieht durch die
Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums BIM (KompZ) mit
beratenden Leistungen, der Erarbeitung von Konzepten sowie durch die
Übernahme konkreter operativer Aufgaben. Eine Erweiterung für den
gesamten Baubereich des Bundes ist zu berücksichtigen.
Das nationale BIM-Kompetenzzentrum soll die wichtigsten aktuellen
Erkenntnisse und Er-fahrungen aus Deutschland, Europa und ggfs. darüber
hinaus zum Einsatz von BIM in einer zentralen Anlaufstelle bündeln,
weiterentwickeln und den BIM-Anwendern zuverlässig zur Verfügung
stellen.
Hauptaufgaben des BIM-KompZ sind:
den Bund bei der Qualitätssicherung und Koordination seiner
BIM-Aktivitäten, insbesondere beim Informationsaustausch zwischen den
Akteuren, zu unterstützen,
Anforderungen und Benchmarks zu erarbeiten,
den Bund hinsichtlich Aus- und Weiterbildung zum Thema BIM zu
unterstützen,
die Bereitstellung und Pflege der Inhalte einer BIM-Cloud und die
Benennung der dafür notwendigen technischen Voraussetzungen in
Abstimmung mit dem ITZBund,
die BIM-Cluster zu koordinieren.
Durch die Bereitstellung und das Betreiben einer BIM-Cloud sollen
einheitliche BIM-Daten (u. a. interaktive web-basierte Werkzeuge,
Datenbibliotheken, herstellerneutrale Produk-tinformationen) als Open
Data für alle BIM-Anwender zentral verfügbar gemacht werden.
Das BIM-KompZ soll den BIM-Implementierungsprozess während der
Vertragslaufzeit im Zuständigkeitsbereich des BMVI wesentlich
strukturieren, koordinieren und intensivieren.
Es sind im Wesentlichen sechs Arbeitspakete (AP) für das BIM-KompZ
vorgesehen:
AP 1 BIM-KompZ einrichten und betreiben
AP 2 BIM-Aktivitäten harmonisieren / koordinieren
AP 3 Informieren, Kommunizieren und Beraten
AP 4 Daten bereitstellen (BIM-Cloud)
AP 5 BIM in der Betriebsphase anwenden
AP 6 Strategie für BIM ab 2020 erarbeiten
Der AN soll mit der Umsetzung der beauftragten Leistung unverzüglich
nach Zuschlagserteilung beginnen. Das BIM-KompZ soll spätestens 3
Monate nach Erteilung des Zuschlags operativ handlungsfähig sein, d.h.
das für Erbringung der beauftragten Leistungen benötigte Personal,
Räumlichkeiten, Infrastruktur und Ausstattung sind einsatzfähig.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine optionale Verlängerung um insgesamt max. 12 Monate bis zum
31.12.2023 ist möglich.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der TEILNAHMEANTRÄGE erfolgt zweistufig.
1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Abschnitt III.1.2
(EK 1 und 2) und III.1.3 (EK 3.1 und 3.2) auf die Erfüllung der
Mindestanforderungen.
2) Bewertung der Angaben zu den Eignungskriterien EK 3.3 - 3.5 gemäß
Abschnitt III.1.3.
Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:
EK 3.3: 40 Gewichtungspunkte
EK 3.4: 30 Gewichtungspunkte
EK 3.5: 30 Gewichtungspunkte
= 100 Gewichtungspunkte
Je Kriterium können 0 4 Bewertungspunkte erzielt werden.
Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den
jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Das so ermittelte
Produkt je Kriterium wird über alle Kriterien summiert. Als
Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden.
Die 3 bis 6 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren
Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
Einzelheiten siehe Teilnahmeunterlagen
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
EK 2: Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen-/Sach- oder
Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall in Höhe
von 2 Mio. EUR.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erfüllung der Mindestdeckungssumme
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
EK 3.1 Nachweis über die Einhaltung des IT-Grundschutzes
EK 3.2 Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46
Abs.2 VgV
Wertungskriterien 3.3. 3.5.
EK 3.3 (Gewichtung 40 %): Liste der Referenzen des Bieters der letzten
3 Jahre (ab 2015), die Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den
Bereichen Planen und Bauen von komplexen Bauwerken mit BIM belegen.
Außerdem sind Kenntnisse und praktische Erfahrungen im klassischen
Betrieb nachzuweisen.
EK 3.4 (Gewichtung 30 %): Liste der Referenzen des Bieters der letzten
3 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen in der Konzeption, Erstellung und
Betrieb von komplexen Datenbanksystemen und Datenmanagement und
web-basierten Anwendungen nachweisen.
EK 3.5 (Gewichtung 30 %): Liste der Referenzen des Bieters der letzten
3 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen in der Konzeption, Erstellung und
Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Aus- und Weiterbildung
zu BIM nachweisen.
Details siehe Teilnahmeunterlagen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu EK 3.1- Abgabe einer Eigenerklärung (ohne Formular) oder Nachweis,
dass der IT-Grundschutz eingehalten wird
Zu EK 3.2- Aufgrund der Leistungspflichten des AN können zeitgleich
keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen
(Interessenkollision) im Zusammenhang mit den in der
Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen bis zum Ende der
Vertragslaufzeit erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision
ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Eine Interessenkollision kann insbesondere vorliegen, wenn
Beratungsleistungen gegenüber Dritten außerhalb der Bundesverwaltung im
Zusammenhang mit Erstellung und Betrieb der BIM Cloud erbracht werden.
Der AN hat eine Eigenerklärung (s. Formblatt F3.2) abzugeben, die
darstellt, ob er aktuell Leistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang
mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen
erbringt.
Zudem hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, ob er beabsichtigt,
künftig Leistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der
Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen (auch im weiteren
Verlauf des Vergabeverfahrens) zu erbringen.
In diesen Fällen ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit
welchen Maßnahmen (organisatorisch, personenbezogen, qualitätssichernd
und IT-gestützt) die Neutralität bezogen auf die geforderte Leistung
sichergestellt werden soll.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht
ausgeschlossen werden kann, wird der Bewerber von der Teilnahme am
weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes
und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem
Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erfüllung des EK 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur
Neutralität gem. § 46 Abs.2 VgV, die darlegt, dass keine
Interessenkonflikte vorliegen (auch für die Dauer der
Vertragslaufzeit), bzw. mit welchen Maßnahmen (organisatorisch,
personenbezogen, qualitätssichernd und IT-gestützt) die Neutralität
bezogen auf die geforderte Leistung sichergestellt werden soll.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht
ausgeschlossen werden kann, wird der Bewerber von der Teilnahme am
weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung
des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem
vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang
stehenden Neutralitätsgebots.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/09/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung
wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach
Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten
Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.)
sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s.
Bewerbungsbedingungen);
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform
des BMI [5]www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von
Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen
Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die
E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die
technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter
[6]www.evergabe-online.info
3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als
registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu
stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die
Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine
Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die
nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen.
Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die
E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet;
4) Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend
zur Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die
Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 46. / 47. KW 2018
statt (Angabe ohne Gewähr).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.:
[7]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.:
[8]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2018
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
2. http://www.bmvi.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=211338
4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=211338
5. http://www.evergabe-online.de/
6. http://www.evergabe-online.info/
7. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
8. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|