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Ausschreibung: Elektrizität - DE-Havixbeck
Elektrizität
Dokument Nr...: 361547-2018 (ID: 2018081809102823618)
Veröffentlicht: 18.08.2018
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DE-Havixbeck: Elektrizität
2018/S 158/2018 361547
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Havixbeck Der Bürgermeister
Willi-Richter-Platz 1
Havixbeck
48329
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Lüdinghausen Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2591-926-202
E-Mail: [1]vergabestelle@stadt-luedinghausen.de
Fax: +49 2591-926-220
NUTS-Code: DEA35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.havixbeck.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E92584943
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stadt Lüdinghausen Zentrale Vergabestelle
Borg 2
Lüdinghausen
59348
Deutschland
E-Mail: [4]vergabestelle@stadt-luedinghausen.de
NUTS-Code: DEA35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.havixbeck.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.subreport.de/E92584943
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadt Lüdinghausen Zentrale Vergabestelle
Borg 2
Lüdinghausen
59348
Deutschland
E-Mail: [7]vergabestelle@stadt-luedinghausen.de
NUTS-Code: DEA35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.havixbeck.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Gemeinde
Havixbeck
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag an die
Abnahmestellen der Gemeinde Havixbeck. Die Vergabe erfolgt in einem Los
mit drei Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,250 Mio. kWh); Titel 2:
SLP-Abnahmestellen (0,315 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,224
Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum
31.12.2020 ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Belieferung ist
zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich. Die Ökostromlieferung muss
einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der
Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist. Zur
Risikominimierung findet eine Preisindizierung des Angebotspreises
statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA35
Hauptort der Ausführung:
Havixbeck
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Ökostromlieferung soll an 1 RLM-Abnahmestelle, 45
SLP-Abnahmestellen und die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Havivbeck
erfolgen. (RLM-Abnahmestelle (0,250 Mio. kWh); SLP-Abnahmestellen
(0,315 Mio. kWh); Straßenbeleuchtung (0,224 Mio. kWh). Detaillierte
Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020
ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Belieferung ist zweimal um
jeweils ein Lieferjahr möglich. Der Vertrag endet spätestens zum
31.12.2022, also nach dem vierten Lieferjahr.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zum Unternehmen, Jahresumsätze der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzliste mit mind. drei mit dem Lieferumfang vergleichbaren
Referenzen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/09/2018
Ortszeit: 10:00
Ort:
Stadt Lüdinghausen - Zentrale Vergabestelle, Borg 2, 59348
Lüdinghausen, Raum 210
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §
160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2018
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1. mailto:vergabestelle@stadt-luedinghausen.de?subject=TED
2. http://www.havixbeck.de/
3. https://www.subreport.de/E92584943
4. mailto:vergabestelle@stadt-luedinghausen.de?subject=TED
5. http://www.havixbeck.de/
6. https://www.subreport.de/E92584943
7. mailto:vergabestelle@stadt-luedinghausen.de?subject=TED
8. http://www.havixbeck.de/
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