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Ausschreibung: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste - DE-Viersen
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dokument Nr...: 360110-2018 (ID: 2018081709131222150)
Veröffentlicht: 17.08.2018
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DE-Viersen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2018/S 157/2018 360110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Niersverband Viersen
Am Niersverband 10
Viersen
41747
Deutschland
E-Mail: [1]vergabeaw@niersverband.de
NUTS-Code: DEA1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.niersverband.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E23875515
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Saug-/Spülwagen- und
Höchstdruckfahrzeugeinsätzen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über Einsätze von Saug-/Spülwagen und
Höchstdruckfahrzeugen auf abwassertechnischen Anlagen des
Niersverbandes
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DEA
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über Einsätze von Saug-/Spülwagen und
Höchstdruckfahrzeugen auf abwassertechnischen Anlagen des
Niersverbandes Ausführungszeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2022
Referenznummer der Bekanntmachung: 100.092
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes:
a) Die Besonderen Vertragsbedingungen (BV) mit dem ausgefüllten und
unterschriebenen Angebotsdeckblatt und den Eintragungen bzgl.
Nachunternehmererklärung und Punkt 3: Angaben des Bieters;
d) Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich der Industrie- und Handelskammern
([4]www.pq-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer
anzugeben. Decken die Angaben in der Präqualifikation nicht alle
nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so sind entsprechend zusätzliche
Angaben zu machen.
Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die
Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht mit abdeckt, sind
Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
3. Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb für die zur Ausführung
des Auftrags gem. § 56 Abs. 2 KrWG notwendige Tätigkeit (sammeln,
befördern) von Abfällen mit dem Abfallschlüssel 19 08 02 und 19 08 99.
Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind ein Führungszeugnis aus dem
Bundeszentralregister, die beiliegende Erklärung der Straffreiheit
ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben, der Nachweis der
Fachkunde des Personals, die Versicherungs-/ Zahlungsbestätigung für
die Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung vorzulegen.
Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband zu den
vorstehenden Unterlagen d) Nr. 3. auch die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung nach § 50 VgV.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes:
a) Die Besonderen Vertragsbedingungen (BV) mit dem ausgefüllten und
unterschriebenen Angebotsdeckblatt und den Eintragungen bzgl.
Nachunternehmererklärung und Punkt 3: Angaben des Bieters;
d) Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich der Industrie- und Handelskammern
([5]www.pq-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer
anzugeben. Decken die Angaben in der Präqualifikation nicht alle
nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so sind entsprechend zusätzliche
Angaben zu machen.
Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die
Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht mit abdeckt, sind
Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
1) Referenz: Jahresumsatz über Dienstleistungen in gleicher
Größenordnung in den Jahren 2015, 2016, 2017. Sofern Sie noch nicht
über hinreichende Referenzen verfügen, können Sie weitere Angaben
machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und
leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten.
Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre
Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere
geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen.
2) Die vom Niersverband beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB / § 6e EU VOB/A ist vom
Bieter auszufüllen bzw. anzukreuzen und handschriftlich zu
unterschreiben.
Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband zu den
vorstehenden Unterlagen d) Nr. 1. und 2. auch die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes:
a) Die Besonderen Vertragsbedingungen (BV) mit dem ausgefüllten und
unterschriebenen Angebotsdeckblatt und den Eintragungen bzgl.
Nachunternehmererklärung und Punkt 3: Angaben des Bieters.
d) Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich der Industrie- und Handelskammern
([6]www.pq-vol.de) registriert sind, haben die Zertifikatsnummer
anzugeben. Decken die Angaben in der Präqualifikation nicht alle
nachfolgend aufgelisteten Punkte ab, so sind entsprechend zusätzliche
Angaben zu machen.
Wenn der Bieter keine Präqualifikation hat, oder soweit die
Präqualifikation die nachstehenden Punkte nicht mit abdeckt, sind
Unterlagen für die nachfolgend aufgelisteten Punkte vorzulegen:
1) Referenz: Jahresumsatz über Dienstleistungen in gleicher
Größenordnung in den Jahren 2015, 2016, 2017. Sofern Sie noch nicht
über hinreichende Referenzen verfügen, können Sie weitere Angaben
machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und
leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten.
Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre
Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere
geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen.
3) Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb für die zur Ausführung
des Auftrags gem. § 56 Abs. 2 KrWG notwendige Tätigkeit (sammeln,
befördern) von Abfällen mit dem Abfallschlüssel 19 08 02 und 19 08 99.
Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind ein Führungszeugnis aus dem
Bundeszentralregister, die beiliegende Erklärung der Straffreiheit
ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben, der Nachweis der
Fachkunde des Personals, die Versicherungs-/ Zahlungsbestätigung für
die Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung vorzulegen.
Als vorläufigen Nachweis akzeptiert der Niersverband zu den
vorstehenden Unterlagen d) Nr. 1. und 3. auch die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/09/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/09/2018
Ortszeit: 11:00
Ort:
Niersverband, Am Niersverband 10, Raum D108, 41747 Viersen, Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 211475-3637
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine
Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information
per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§
134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S.
1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
(§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2018
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6. http://www.pq-vol.de/
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