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Ausschreibung: Wartung von Straßenbeleuchtungen - DE-Husum
Wartung von Straßenbeleuchtungen
Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
Dokument Nr...: 360058-2018 (ID: 2018081709112622033)
Veröffentlicht: 17.08.2018
*
  DE-Husum: Wartung von Straßenbeleuchtungen
   2018/S 157/2018 360058
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Husum
   Zingel 10
   Husum
   25813
   Deutschland
   Telefon: +49 4841-666-623
   E-Mail: [1]mirco.petersen@husum.de
   Fax: +49 4841-666-600
   NUTS-Code: DEF07
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.husum.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.husum.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Ver%C3%B6ffentlichung
   en/Ausschreibungen-und-Vergaben
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage
   der Stadt Husum 2019-2022
   Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 2018/023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50232100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt
   Husum
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50232110
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF07
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Husum
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt
   Husum.
   Die Straßenbeleuchtungsanlage besteht derzeit aus ca. 2 700
   Leuchtstellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um 4 weitere Jahre,
   sofern er nicht 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums durch den
   Auftraggeber oder den Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Der
   Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2026, ohne dass es
   einer Kündigung bedarf.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben zur Eintragung im Handelsregister (gemäß
   Teilnahmeantragsschreiben).
   Angaben zur Berufsgenossenschaft (gemäß Teilnahmeantragsschreiben).
   Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB gemäß Formblatt
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
   Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen
   aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie
   ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere
   geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines
   Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
   Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt.
   Nachweis über die Straßenbeleuchtungsleistungen für vergleichbare
   Kunden (Referenzliste gemäß Bewerbungsunterlagen mit Ansprechpartnern)
   Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige
   geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer
   bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten
   Referenzen nicht erfüllen können.
   Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
   Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß
   Formblatt (s. Nr. 1.2 d. Antragsunterlagen). Auf Nr. 5 der Bewerbungs-
   und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der
   Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis
   hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen,
   muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und
   Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende
   Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Vor Auftragserteilung wird die Beibringung folgender
   Sicherheitsleistung(en) gefordert: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe
   von 5 % der erwarteten Brutto-Kosten.
   Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt (s.
   Nr. 1.1 Bewerbungsunterlagen).
   Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein, Formblatt 5 
   Erklärung zu Auftragssperren
   Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein, Formblatt 2 
   Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Nichtoffenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/09/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 24/09/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/11/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt,
   sofern nicht ausdrücklich  unter Berücksichtigung der gewählten
   Vergabeart  etwas anderes bestimmt ist
   [4]http://www.husum.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Ver%C3
   %B6ffentlichungen/ Ausschreibungen-und-Vergaben/
   Per E-Mail / schriftlich oder Telefax. Das gilt auch für
   Bewerber-/Bieteranfragen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, sich in
   regelmäßigen Abständen unter der vorbenannten Internetadresse über
   Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen
   oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum
   Vergabeverfahren über die vorgenannte Internetseite selbständig zu
   informieren.
   Die Teilnahmeanträge sind in Schriftform einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
   Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Düsternbrooker Weg 94
   Kiel
   24105
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber
   dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
   Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag
   spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
   Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen. Die
   Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote
   nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis
   setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15
   Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erste 10 Kalendertage nach
   der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/08/2018
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   2. http://www.husum.de/
   3. http://www.husum.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Ver%C3%B6ffentlichungen/Ausschreibungen-und-Vergaben
   4. http://www.husum.de/Rathaus-Politik/Verwaltung/Ver%C3
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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